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11.4 Der Kompromiß aus Religion des Menschen und Religion des Bürgers

Wie sieht nun die Zivilreligion aus, die Rousseau nach diesen Maßstäben entwirft? Es fällt auf, daß er sich offenbar nicht sonderlich für die metaphysischen Aspekte der von ihm untersuchten Religionstypen interessierte. Seine Forderung, eine Religion müsse wahr sein, bleibt reichlich vage - wie er Wahrheit definiert, verrät er nicht. Eine inhaltliche Bestimmung dessen, was eine Wahrheit vertretende Religion ausmachen soll, wird erst recht nicht vorgenommen. Für eine Religion konstitutive Fragen wie die nach Erlösung, nach einem Leben nach dem Tod, nach Kommunikation zwischen Mensch und Gott und dergleichen mehr scheint er zu ignorieren. Es ist keineswegs ein Versehen, daß er den metaphysischen Elementen von Religion keine Beachtung schenkt, sondern geschieht mit Bedacht. Der Grund liegt im Geltungsrahmen des von ihm entworfenen Staates: "Das Recht, das der Gesellschaftsvertrag dem Souverän über die Untertanen gibt, geht, wie ich ausgeführt habe, nicht über die Grenzen des öffentlichen Nutzens hinaus. Die Untertanen sind dem Souverän über ihre Ansichten nur insoweit Rechenschaft schuldig, als diese für das Gemeinwesen erheblich sind" (CS III 467f.).

Welche Ansichten nun also ein Bürger über metaphysische Fragen vertritt, ist für den Staat ohne Belang. Denn "in der anderen Welt besitzt er keinerlei Befugnis", weswegen er sich nicht anmaßen darf, den Menschen vorschreiben zu wollen, was diese zur Erlangung ihres Heils zu tun und zu glauben haben. Dieser Bereich bleibt der Gewissensentscheidung des jeweiligen Individuums überlassen.[1] Mit der Auffassung, Glaube könne ohnehin nicht erzwungen werden und es sei unmöglich, jemandem zu befehlen, bestimmte Überzeugungen zu hegen, stimmt Rousseau mit Locke, der dies in seinem Letter on Toleration erläutert hat, überein.[2] Die Einmischung in das Gewissen der Bürger ist somit für Rousseau ein Unding. Die Zurückhaltung, die Rousseau seinem Souverän in Sachen Metaphysik auferlegt, bedeutet aber keineswegs, daß er der Ansicht wäre, der Staat müsse strikt von der Religion getrennt werden: "Nun ist es ja für den Staat sehr wohl wichtig, daß jeder Bürger eine Religion hat, die ihn seine Pflichten lieben heißt; aber die Dogmen dieser Religion interessieren den Staat und seine Glieder nur insoweit, als sie sich auf die Moral beziehen und auf die Pflichten, die derjenige, der sie (die Religion) bekennt, gegenüber den anderen zu erfüllen gehalten ist" (CS III 468). Die von Rousseau propagierte Zivilreligion ist also rein innerweltlich definiert, sie bietet keine das Diesseits transzendierende Heilslehre und schreibt den Bürgern keine Glaubensinhalte vor, die über ethische Verhaltensnormen hinausgehen.

"Es gibt daher ein rein bürgerliches Glaubensbekenntnis, dessen Artikel festzusetzen dem Souverän zukommt, nicht regelrecht als Dogmen einer Religion, sondern als Gesinnung des Miteinander, ohne die es unmöglich ist, ein guter Bürger und ein treuer Untertan zu sein" (CS III 468). Diese Dogmen umreißen eine deistische, am Wohl des Staates ausgerichtete Religion: "Die Existenz der allmächtigen, allwissenden, wohltätigen, vorhersehenden und sorgenden Gottheit, das zukünftige Leben, das Glück der Gerechten und die Bestrafung der Bösen sowie die Heiligkeit des Gesellschaftsvertrags und der Gesetze - das sind die positiven Dogmen. Was die negativen Dogmen anbelangt, so beschränke ich sie auf ein einziges: die Intoleranz [...]" (CS III 468). Wie verhält es sich nun mit der Bestimmung dieser Religion als Werkzeug im Dienst des Staates?



[1] Bereits 1756 vertritt Rousseau diese Meinung in einem Brief an Voltaire: "Mais je suis indigne comme vous que la foi de chacun ne soit pas dans la plus parfaite liberte et que l'homme ose controler l'interieur des consciences ou il ne saurait penetrer, comme s'il dependait de nous de croire, ou de ne pas croire, dans des matieres ou la demonstration n'a point lieu, et qu'on put jamais asservir la raison a l'autorite" (Brief vom 18. August 1756, in: Rousseau, Political Writings, Band 2, Oxford 1962, S. 163).
[2] Vgl. John Locke, A Letter on Toleration, hrsg. v. J. W. Gough, Oxford 1956, S. 129: "the care of souls is not committed to the civil magistrate, any more than to other men. [...] For no one man can, if he would, conform his faith to the dictates of another. All the life and power of true religion consist in the inward and full persuasion of the mind; and faith is not faith without believing."