unter 25 Jahren
Normalerweise haben Volljährige zwischen 18 und 25 Jahren keinen Anspruch auf ALG II Hartz IV. Jedoch, kann der zum gesetzlichen Unterhalt verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen, besteht die Chance einen Antrag auf Hartz IV zu stellen. Unter dieser Vorrausetzung kann ein Antrag auf Unterstützung gestellt werden.
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