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Fachaufsichtsbeschwerde und / oder Dienstaufsichtsbeschwerde

Hartz IV 4 ( ALG II )
Dienstaufsichtsbeschwerde und / oder Fachaufsichtsbeschwerde
Emfänger einreicht sind lästig und machen Arbeit.


Hartz IV 4 ALG II Fachaufsichtsbeschwerde
1. Ziel der Fachaufsichtsbeschwerde

richten sich gegen Vorgänge, Primäres Ziel einer Fachaufsichtsbeschwerde ist es, Fehler bei einer Verwaltungsentscheidung aufzuzeigen. Dahinter steht die Bitte, die Situation oder die Entscheidung zu ändern, oder gar die vorherige Entscheidung aufzuheben. Die Fachaufsichtsbeschwerde ist entweder bei der Behörde direkt vorzulegen oder bei der nächst höheren Behörde. Im Regelfall ist eine Fachaufsichtsbeschwerde zunächst bei der Ausgangsbehörde einzureichen, und erst wenn sich hier nicht die gewünschte Reaktion zeigt, weitere Schritte einzuleiten. Wurde die Beschwerde an einer falschen Stelle eingereicht, wird dieselbe weitergereicht und dem Beschwerdeführer darüber Nachricht gegeben.
2. Eine Fachaufsichtsbeschwerde erfordert keine Form und kann schriftlich oder mündlich eingereicht werden
Da die Fachaufsichtsbeschwerde formlos ist, besteht die Möglichkeit, den Mangel mündlich oder schriftlich vorzubringen. Häufig wird auf die Schriftform zurückgegriffen, da eine schriftliche Darlegung weitergereicht und vorgelegt werden kann. Der Beschwerde kann nach einer Prüfung direkt gefolgt werden. So wird die Entscheidung nach Prüfung eventuell rückgängig gemacht oder umgeändert. Wichtig ist es, eine Fachaufsichtsbeschwerde so schnell als möglich nachdem Kenntnis über die zu bemängelnde Entscheidung beziehungsweise Maßnahme erlangt wurde, einzureichen.



3. Differenzierung: Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde


Wichtig ist eine Differenzierung zwischen der Fachaufsichtsbeschwerde und der Dienstaufsichtsbeschwerde. Letzteres richtet sich gegen die Person selbst, die einen bestimmten Vorgang bearbeitet. Diese Beschwerde wird dem Diensthöheren vorgelegt und hat das Ziel, das stattgefunden Verhalten des Mitarbeiters zu rügen.




Hartz IV 4 ALG II Dienstaufsichtsbeschwerde
richten sich gegen Menschen (Beamte oder Angestellte)
Was ist das Ziel der Dienstaufsichtsbeschwerde?
Ziel der Dienstaufsichtsbeschwerde ist die Veranlassung dienstaufsichtsrechtlicher Maßnahmen gegen den betreffenden Beschäftigten einzuleiten. Grund ist vor allem das der Beamte eine Dienstpflicht missachtet hat. Andere Entscheidungen sind hingegen nicht möglich. Sollen jedoch andere (strengere) Maßnahmen gegen den Beschäftigten erreicht werden (Sachentscheidung), so muss eine Fachaufsichtsbeschwerde erhoben werden.
Dabei ist zu beachten, dass der Beschwerdeführer nicht explizit auf seiner Beschwerde anzugeben hat, ob es sich dabei um eine Dienst- oder Fachdienstaufsichtsbeschwerde handelt. Anhand der Angaben, die er bezüglich des Vergehens des betreffenden Beschäftigten mach, wird die Verwaltung die entsprechende Zuordnung vornehmen.
Fazit, lasen Sie sich nichts gefallen, wehren Sie sich gegen unmenschliche Behandlung und soziale Ungerechtigkeit.
Schreibt das Recht eine bestimmte Frist vor?
Die Entscheidung bezüglich einer Dienstaufsichtsbeschwerde hat innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Der Beschwerdeführer hat jedoch keinen Anspruch darauf, zu erfahren, wie das Ergebnis seiner Beschwerde lautet beziehungsweise wie dieses begründet wird.
Meistens ist es so, dass Dienstaufsichtsbeschwerden ohne ein sachliches Ergebnis enden. Bei Beamten kann eine begründete Dienstaufsichtsbeschwerde ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen. In der Rechtsprechung existieren zahlreiche Urteile, die sich vor allem mit den Erfolgsaussichten einer Beschwerde beschäftigen. Insofern sollte bei Fragen ein Rechtsanwalt oder Fachanwalt kontaktiert werden. Dieser hat unter Umständen ein Rat bei einem Fehlverhalten des jeweiligen Amtsträgers.
Zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde raten wir Hartz 4 ALG II Empfängern,
• wenn Sie ein Sachbearbeiter transiniert, diskriminiert, schikaniert oder unmenschlich behandelt,
• wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Sachbearbeiter nicht kompetent genug für diesen Posten ist,
• wenn Ihre Anträge oder Papiere im Nirwana verschwunden sind,
• wenn man Ihnen die Unterstützung nicht zukommen lässt auf die Sie rechtlichen Anspruch haben.
Bitte beachten Sie, um diese Vorwürfe auch beweisen zu können, nehmen Sie sich immer eine Person Ihres Vertrauens zu den Terminen mit, das Recht steht Ihnen zu.



Beispiel – Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde


Beides kann auch einhergehen, das zeigt eine Beschwerde eines Arbeitslosen, der von der Mitarbeiterin des Jobcenters schlecht und erniedrigend behandelt wurde. Aus diesem Grund wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Zeitgleich wurde ebenfalls eine Fachaufsichtsbeschwerde vorgelegt, da die Vermittlung nicht dem aktuellen Fall entsprechend war. Konkret ging es um das Verweigern einer Begleitperson beim Beratungsgespräch. Eine Begleitperson darf jedoch nur zurückgewiesen werden, wenn keine fachliche Kompetenz vorhanden ist, was im vorliegenden Fall durchaus gegeben war. Der Beschwerde wurde nachgekommen. Gespräche wurden vereinbart und ein neuer Sachbearbeiter eingesetzt.


Eine Fachaufsichtsbeschwerde ist somit ein adäquates Mittel, um persönlichen Unmut über eine gewisse Verfahrensweise eines Amtes oder einer Behörde zu äußern.



Vorlage:
Hartz IV 4 ALG II Dienstaufsichtsbeschwerde


Vorname(…… )Nachname(…….. ) Datum (……)
Straße(……. )Hausnummer(……..)
Postleitzahl(……) Ort(……………)
BG-Nummer(…………………….)



Bundesagentur für Arbeit
BA – Service – Haus
Kundenreaktionsmanagement
Regensburger Str. 104
Fax 0911 1792123
90478 Nürnberg


und / oder


An den Leiter/in der ARGE( …….)
Zu Händen von Frau / Herrn (…………..)
Adresse der ARGE
Per Einschreiben
Betrifft: Fachaufsichtsbeschwerde und / oder Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich des (Vorgang / Verfahren / Sachbearbeiter/in)
Sehr geehrte/er Frau / Herr,
ich möchte hiermit, wie es mir das Petitionsrecht nach Art 17 GG einräumt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde über Ihre/n Sachbearbeiter/in einlegen.
Begründung:
…………………………………………………………………………..
……………..Ich möchte Sie bitten, mir eine Stellungnahme zukommen zulassen, weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
…………………………..
Hochachtungsvoll



nach dem Genfer Abkommen IV ………………………..