Darlehen
Hartz 4 IV – ALG II – Regelsätze Ab Januar gibt es 8,00 Euro mehr für Alleinstehende und Alleinerziehende
Neue Regelsätze in der Grundsicherung und in der Sozialhilfe.
Die Grundsicherung für alleinstehende Hartz 4 Emfänger erhöhen sich zum 1. Januar 2013 um acht Euro monatlich. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 382 Euro. Auch die anderen Regelsätze steigen.
Übersicht Regelbedarfsstufen im Jahr 2013 (Veränderung gegenüber 2012)
- Regelbedarfsstufe 1 (Alleinlebend) 382 Euro + 8 Euro
- Regelbedarfsstufe 2 (Paare / Bedarfsgemeinschaften) 345 Euro + 8 Euro
- Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene im Haushalt anderer) 306 Euro + 7 Euro
- Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren) 289 Euro + 2 Euro
- Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von sechs bis unter 14 Jahren) 255 Euro + 4 Euro
- Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis 6 Jahre) 224 Euro + 5 Euro
Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte steigen.
Die Lohngrenze für „Minijobs“ (geringfügige Beschäftigung) steigt zu Jahresbeginn 2013 von 400 auf 450 Euro. Die Obergrenze für die Gleitzone, „Midijobs“ genannt, erhöht sich von 800 auf 850 Euro. Außerdem werden Minijob-Verhältnisse grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern: Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen.
Die Praxisgebühr wurde abgeschafft.
Patienten zahlen ab Januar 2013 beim Arzt oder Zahnarzt keine Praxisgebühr mehr. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das eine Entlastung um insgesamt 1,8 Milliarden Euro pro Jahr, für Ärzte und Zahnärzte mehr Zeit für ihre Patienten und weniger Bürokratie. Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/ArtikelNeuregelungen/2012/2012-12-19-neuregelungen-2012-2013.html
Hartz 4 IV, Arbeitslosengeld II wird in der Regel solange bezahlt, wie Hartz vier Hilfebedürftigkeit vorliegt und die Voraussetzungen dafür gegeben sind. (Erwerbsfähigkeit, Altersgrenze etc.) Ob die Voraussetzungen gegeben sind, wird von den Ämtern in regelmäßigen Abständen kontrolliert.
Anspruch auf Hartz 4 IV ALG II haben alle hilfebedürftigen Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, erwerbsfähig und im Alter von 15 bis 65 Jahren sind.
Hartz 4 IV Antrag: Sie müssen mit ca. 6 Wochen rechnen bis das Ihr Antrag genehmigt wird. Es ist sehr wichtig, alle von Ihnen verlangten Unterlagen bei Antragsstellung beizufügen. Sollten Sie über keine finanziellen Reserven verfügen, zahlt Ihnen das Amt ein sogenanntes Überbrückungsgeld. Die Anträge (Leistungen) werden für maximal sechs Monate bewilligt.
Zuzüglich zum Regelsatz, hat ein Hartz vier Empfänger Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen angemessenen Wohnraum inklusive der anfallenden Neben- Heizungskosten.
Krankenversicherung: Hartz 4 IV- ALG II Empfänger werden grundsätzlich bei der gesetzlichen Krankenkasse in der sie zuletzt versichert waren pflichtversichert. Sie haben vollen Anspruch auf die Regelleistungen der Krankenkassen, dazu gehören auch die Familienangehörigen. Zudem hat jeder, auch wenn er kein Mitglied einer Krankenkasse ist Anspruch auf eine medizinische Notversorgung. Bei einer von der Bundesagentur verhängten Sperrzeit ist der Krankenversicherungsschutz weiter gewährleistet. (im ersten Monat der Arbeitslosigkeit besteht der „Nachversicherungsschutz“. Danach werden Arbeitslose über die Bundesagentur bei den gesetzlichen Krankenkassen weiter versichert. Rentenversicherung: Dieses gilt auch für die gesetzliche Rentenversicherung. Siehe hier für private Krankenversicherung
Zusätzliche Hartz 4 IV Leistungen für die Schule, Schüler/innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemeine- berufsbildende Schule besuchen, erhalten eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Europro Jahr. Die Leistung wird nicht erbracht, wenn ein Anspruch der Schülerin oder des Schülers auf Ausbildungsvergütung besteht. Näheres erfahren Sie von Ihrem Sachbearbeiter.
Einmalige Hartz 4 IV Leistungen, Sonstiges. Dazu gehört, Erstausstattung für Hausrat, Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt, Klassenfahrten, Verhütungsmittel
GEZ Befreiung: lim Rundfunkstaatsvertrag steht unter Paragraph 6 Gebührenbefreiung natürlicher Personen, (Sozialhilfe- Arbeitslosengeld II Hartz vier Leistungsberechtigte werden von der GEZ befreit). Dieses geht natürlich nicht ohne Antrag „wie immer“. Anträge dazu gibt es hier!
Auszahlung der Hartz 4 IV Geldleistungen, werden auf das im Antrag angegebene inländische Konto bei einem Geldinstitut zum Monatsende überwiesen. Es besteht auch die Möglichkeit einer Barauszahlung, dies erfolgt über einen Scheck, der bei der Deutschen Post eingelöst werden kann. Werden Auszahlungen an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Berechtigten übermittelt, sind die dadurch veranlassten Kosten abzuziehen. Dies gilt nicht, wenn der Berechtigte nachweist, dass ihm die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist.
Aufrechnung, einbehalten von Hartz 4 IV Regelleistungen:
Von Hartz vier Leistungen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen dürfen 30% einbehalten werden,
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- wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder Schadenersatz handelt die der Hartz 4 Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat.
- wenn vorsätzlich oder fahrlässig, eine Einkommensbescheinigung nicht vollständig, nicht korekt oder nicht ausgefüllt wurde
- wenn eine Auskunft nach Paragraph 57 bzw. 60 nicht vollständig, nicht korekt oder nicht erteilt
Einschränkung der Hartz vier Leistung:
Lehnen Hartz 4 IV ALG II Hilfebedürftige entgegen ihrer Verpflichtung die Aufnahme einer neuen, zumutbaren Arbeitsstelle ab oder verweigern die Teilnahme an einer erforderlichen Vorbereitung, vermindert sich der maßgebende Regelsatz in der 1. Stufe um bis zu 25%, bei einer wiederholten Ablehnung in weiteren Stufen um jeweils bis zu 25%. Die Hilfebedürftigen sind vorher darüber zu belehren.
Darlehen Hartz IV 4: Leistungen die zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen können auch als Darlehen erbracht werden sofern in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen.
Darlehen „Abweichende Erbringung von Leistungen“: entsteht im Einzelfall, ein dringender Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, der weder durch eigenes Vermögen oder auf andere Weise gedeckt werden kann, wird der Bedarf als Darlehen oder Sachleistung von der Agentur für Arbeit gewährt. Der Nachweis auf abweichenden Bedarf muss zuvor erbracht werden. Das Darlehen kann mit bis zu 10% der monatlichen Hartz vier Regelleistung getilgt werden.
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