SGB II
Die Bundesagentur für Arbeit ist bei der Umsetzung des SGB II für die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II sowie Sozialgeld, jedoch nicht für die Kosten der Unterkunft) sowie für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (z. B. Beratung und Vermittlung, Qualifizierungen, Arbeitsgelegenheiten) verantwortlich, sofern die Aufgaben in einer gemeinsamen Einrichtung mit dem kommunalen Träger (Jobcenter) oder in getrennter Aufgabenwahrnehmung erfolgen.
Innere Struktur
Aufbau
Die BA hat im Wesentlichen einen dreistufigen Aufbau.
Die Zentrale hat ihren Sitz in Nürnberg. Bis zum 31. Dezember 2003 lautete ihre Bezeichnung „Hauptstelle“.
Regionaldirektionen
Auf regionaler Ebene üben die zehn Regionaldirektionen (früher: „Landesarbeitsämter“) die Fachaufsicht über die einzelnen Agenturen für Arbeit (lokale Ebene) aus. Gleichzeitig halten sie den Kontakt zu den Landesregierungen und stimmen sich mit diesen über Fragen der regionalen Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik ab. Die zehn Regionaldirektionen decken das Bundesgebiet wie folgt ab:
•Baden-Württemberg (in Stuttgart)
•Bayern (in Nürnberg)
•Berlin-Brandenburg (in Berlin)
•Hessen (in Frankfurt am Main)
•Niedersachsen-Bremen (in Hannover)
•Nordrhein-Westfalen (in Düsseldorf)
•Nord (Schleswig-Holstein, in Hamburg; Mecklenburg-Vorpommern, in Kiel)
•Rheinland-Pfalz-Saarland (in Saarbrücken)
•Sachsen (in Chemnitz)
•Sachsen-Anhalt-Thüringen (in Halle (Saale))
176 Agenturen für Arbeit (früher: „Arbeitsamt“) stellen mit 610 Geschäftsstellen die örtliche Erreichbarkeit für Kunden sicher und setzen die Aufgaben der BA um. Um der besonderen Aufgabe der Förderung der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung sowie der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden, ist in allen Arbeitsagenturen ein sogenanntes Berufsinformationszentrum (BiZ) mit Informationen zur Berufs- und Studienwahl, Stellen- und Ausbildungsplatzsuche sowie zum Thema Weiterbildung eingerichtet.137138
Besondere Dienststellen
Daneben werden einige Aufgaben durch so genannte „besondere Dienststellen“ wahrgenommen, das sind:
•Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
•Führungsakademie der BA
•IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit
•BA-Service-Haus (BA-SH)
•Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
•Familienkasse
•Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA)
137Berufsinformationszentren BiZ der Arbeitsagenturen 138Aufbau und Organisation
Mitglieder der obersten Leitung
Die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit wird ernannt und nicht in Sozialwahlen bestimmt. Darin unterscheidet sie sich von den anderen Sozialversicherungsträgern in Deutschland.139
Präsidenten 1952 bis 2002
An der Spitze der Bundesanstalt für Arbeit (1951–1969 Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung) stand von 1952 bis 2002 ein Präsident. Folgende Personen hatten dieses Amt inne:
•1952–1957: Julius Scheuble
•1957–1968: Anton Sabel
•1968–1984: Josef Stingl
•1984–1993: Heinrich Franke
•1993–2002: Bernhard Jagoda
Bekannte Vizepräsidenten:
•1968–1975: Walter Henkelmann
•1975–1984: Helmut Minta
•1984–1990: Ursula Engelen-Kefer
•1990–1998: Klaus Leven
•1998–2000: Otto Semmler
•2001–2002: Heinrich Alt
Vorstände ab 2002
Nach den Reformen der BA im Jahr 2002 wurde der Präsident durch einen dreiköpfigen Vorstand ersetzt, dessen Mitglieder aufgrund ihrer Vorstandstätigkeit keinen Beamtenstatus mehr innehaben, dafür aber deutlich höhere Gehälter als die bisherigen Präsidenten beziehen. Die Mitglieder des Vorstands werden für jeweils fünf Jahre auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannt ( § 382 SGB III).
Die Vorstände setzten sich bisher personell wie folgt zusammen: 2002–2004
•Vorstandsvorsitzender: Florian Gerster
•Finanzen: Frank-Jürgen Weise
139„Wegen der Staatsnähe werden alle Mitglieder der Selbstverwaltung ernannt. Eine Wahl findet damit nicht statt.“, Fragen und Antworten zu den Sozialwahlen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, aufgerufen am 25. Februar 2011
•Operative Aufgaben: Heinrich Alt
2004–2006
•Vorstandsvorsitzender: Frank-Jürgen Weise
•Finanzen: Raimund Becker
•Operative Aufgaben: Heinrich Alt
2006–2012
•Vorstandsvorsitzender: Frank-Jürgen Weise
•Vorstand SGB III: Raimund Becker
•Vorstand SGB II: Heinrich Alt
seit April 2012
•Vorstandsvorsitzender: Frank-Jürgen Weise
•Vorstand SGB III: Raimund Becker
•Vorstand SGB II: Heinrich Alt
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das zentrale Organ der Selbstverwaltung Bundesagentur für Arbeit. Er besteht drittelparitätisch aus je sieben ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften. Seine Hauptaufgaben sind:140
•die Überwachung der Arbeit des hauptamtlichen Vorstands,
•die Beratung des Vorstands in allen aktuellen Fragen des Arbeitsmarktes,
•die Feststellung des jährlich vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes der BA,
•die Genehmigung des jährlichen Geschäftsberichts, den der Vorstand dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorlegt.
Vorsitzende des Verwaltungsrates: 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 Annelie Buntenbach
Stellvertretender Vorsitzender: Peter Clever
140Bundesagentur für Arbeit: Selbstverwaltung, bundesagentur.de, aufgerufen am 27.Februar 2011
Finanzierung
Finanziert wird die BA vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge. Diese werden je zur Hälfte von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erbracht. „Mini-Jobber“ zahlen keine Beträge in die Arbeitslosenversicherung ein, erwerben aber auch keine Ansprüche. Aus den Beitragsmitteln werden die Kernaufgaben und die Versicherungsleistungen (wie zum Beispiel Arbeitsvermittlung, Arbeitsberatung oder Arbeitslosengeld) getragen. Bis 2012 erhielt die BA abweichend von diesem Versicherungsprinzip jährlich einen Betrag aus den Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes, zuletzt im Jahr 2012 in Höhe von 7,238 Milliarden Euro. Diese Finanzierungsbeteiligung war zum 1. Januar 2007 im Zuge der Beitragssenkung von 6,5 auf 4,5 Prozent eingeführt worden (§ 363 Abs. 1 SGB III a. F.), wurde aber durch Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2013141 zum 1. Januar 2013 wieder aufgehoben.
Während die Bundesagentur 2010 noch einen Verlust in Höhe von 8,14 Mrd. Euro machte142, erzielte sie im Haushaltsjahr 2011 einen leichten Überschuss von 39,91 Mio. Euro.143 Für das Jahr 2012 erwartete die Arbeitsgentur einen Überschuss von 2,1 Mrd, Euro.144
Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung lag 2010 bei 2,8 Prozent, 2011 erhöhte er sich auf 3,0 Prozent.
Der Bund genehmigt den Haushalt der BA und ersetzt aufgrund des § 363 SGB III die Kosten der BA, welche aus den zusätzlich übertragenen Aufgaben (wie zum Beispiel Kindergeld oder Arbeitslosengeld II) entstehen.
Nach § 364 SGB III ist der Bund verpflichtet, die zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft erforderlichen Liquiditätshilfen als zinslose Darlehen zu leisten, wenn die Mittel der BA nicht zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen ausreichen. Diese Darlehen sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Einnahmen eines Monats die Ausgaben übersteigen und dieser Überschuss voraussichtlich im nächsten Monat des laufenden Haushaltsjahres nicht zur Deckung der Ausgaben benötigt wird. Können Darlehen des Bundes zum Schluss des Haushaltsjahres aus den Einnahmen und der Rücklage der BA nicht zurückgezahlt werden, so wird aus den die Rücklage übersteigenden Darlehen ein Zuschuss.
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