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JOBCENTER eine Behörde?

Eine ernst gemeinte Frage, weil ich mir darüber [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR] im Klaren bin. Wen die ARGE / JOBCENTER doch eine richtige Behörde sein sollte, wäre es wichtig zu wissen, wo dieses gesetzlich verankert ist.

Linchen©:
Der/die/das Jobcenter ist keine Behörde, auch wenn dort noch ein paar (so ein bis zwei) Beamte tätig sind.

Adimin:
Bisher war meine Kenntnis, das die Arge eine Arbeitsgemeinschaft darstellt. Eine GmbH mit einem Geschäftsführer und Gesellschaftern. Hier sind die Gesellschafter eben die Agentur für Arbeit und die jeweilige [ABBR="1. (Verwaltungssprache) Gemeinde (Dorf, Stadt o. Ä.) als unterste Verwaltungseinheit2. Wohngemeinschaft, die bürgerliche Vorstellungen hinsichtlich Eigentum, Leistung, Konkurrenz und Moral ablehntDorf, Gemeinde, Gemeinwesen, Ort, OrtschaftWohngemeinschaft, Wohngruppe; (Jargon) WG "]Kommune[/ABBR].
Sie haben zwar im Rechtsverkehr mit dem [ABBR="Das Gericht als an Schiedsverfahren beteiligte Instanz übernimmt eine Reihe von wichtigen Aufgaben aus den Bereichen Ernennung und Ersetzung von Schiedsrichtern, Durchführung von Schiedsverfahren, Aufhebung und Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen, Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes sowie Hilfs- und Überwachungsfunktionen.In Bezug auf die Ernennung von Schiedsrichtern wird das Gericht tätig, wenn die Partei, der das Ernennungsrecht zusteht, nicht innerhalb von einem Monat tätig geworden ist oder wenn sich Parteien oder Schiedsrichter hinsichtlich der Bestellung eines Einzelschiedsrichters nicht auf eine Person einigen können. Auch Ersatzschiedsrichter werden durch das Gericht bestellt. Innerhalb des Schiedsverfahrens kann das Gericht bestimmte Hilfsfunktionen übernehmen, zu denen das Schiedsgericht selbst nicht berechtigt ist. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um die Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen, die nicht freiwillig vor dem Schiedsgericht erscheinen. Auch die Beeidigung von Zeugen oder Sachverständigen, das Ersuchen einer Behörde um Vorlage von Urkunden oder die Einholung von Aussagegenehmigungen zur Vernehmung von Richtern oder Beamten kann über das Gericht erfolgen.Darüber hinaus fällt die Aufhebung von Schiedssprüchen in die Zuständigkeit der Gerichte. Gründe für eine mögliche Aufhebung inländischer Schiedssprüche sind in § 1059 Abs. 2 ZPO festgelegt. Ausländische Schiedssprüche können dagegen nicht durch ein inländisches Gericht aufgehoben werden.Da Schiedssprüche nicht unmittelbar vollstreckbar sind, müssen sie durch ein Gericht für vollstreckbar erklärt werden, bevor sie sich im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durchsetzen lassen. Auch wenn der Schiedsspruch zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils hat, so ist die Vollstreckbarerklärung sowohl für inländische als auch für ausländische Schiedssprüche erforderlich. Nach der Vollstreckbarerklärung ist eine Aufhebung des Schiedsspruchs nicht mehr möglich. Aufhebungsgründe können durch den Schuldner innerhalb des Vollstreckbarerklärungsverfahrens geltend gemacht werden.Zuständig sind hierbei grundsätzlich die Oberlandesgerichte. Die örtliche Zuständigkeit wird nach der Parteivereinbarung bestimmt. Fehlt eine solche Vereinbarung, dann bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach dem jeweiligen Schiedsort. Entschieden wird im Beschlussverfahren. Hierbei ist der Gegner zu hören. Eine mündliche Verhandlung ist jedoch fakultativ. Wird eine mündliche Verhandlung angeordnet, dann besteht Anwaltszwang. Die Rechtsanwälte müssen hierbei bei dem Oberlandesgericht zugelassen sein. Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte finden zum BGH statt. "]Gericht[/ABBR] einen Sonderstatus, dort werden sie wohl wie eine Behörde behandelt, aber grundsätzlich dürfte es keine Behörde sein.

Wie sich dasn nun seit dem 01.01.11 verhält, das kann ich [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR] sagen, das müßte dann, wenn es geändert wurde, aus einer der hier ja auch veröffentlichten Synopsen, resp. den Referentenentwürfen hervorgehen.

SGBXIIBetrug:
DIE ARGE IST KEINE BEHÖRDE.
DIE ARGE IST AUCH KEIN AMT.
DIE ARGE IST EIN BETRIEB.

Eine Behörde ist eine Verwaltungsrechtliche Körperschaft. (Wirtschafts und Verwaltungseinrichtung)
Und darf [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR] in staatshoheitliche Rechte eingreifen. Nur verwalten. Also diese Einrichtung darf [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR]
im Sinne der AEMR, Grundgesetz schalten und walten.
Beispiel: EU - Brüssel (Wirtschaftsverbund)

Ein Amt ist eine staatshoheitliche Körperschaft. Sie darf im Sinne der AEMR und Grundgesetz handeln. Also auch in Grundrechtsbelange entscheiden und handeln.
Beispiel: Sozialamt -
Beispiel: Amtsträger - Gerichtsvollzieher (Er darf in Grundrechte eingreifen.)
Eingreifen dürfen nur Entscheidungsträger als Amtsträger.
Amtsträger (Beamte) handeln im direkten Auftrag des Staates, woran auch haftrechtlich alle Belange gebunden sind.
[ABBR="sich eine Verletzung zugezogen habendgekränkt, beleidigt "]Verletzt[/ABBR] ein Beamter die Grundrechte eines Bürgers, steht der Staat dafür gerade. Und bei grober Fahrlässigkeit gehts dem Beamten an den Kragen. Ein Beamter soll [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR] bestechlich sein und Korruption entgegentreten. Daher erhält ein Beamter auch keine Gehalt, sondern Sold. Das ist so hoch, daß er gegenüber dem Staat (Dienstherren) leual bleibt.
Beamte legen einen Eid ab. Es ist ist praktisch der Staat im Außendienst. Es gibt weder bei der Polizei, Gerichten, Finanzamt oder beim Sozialamt - Beamte. (Selbst nachgefragt.) Denn Beamter ist, der nach Deutschem Recht Beamter ist. Deutsches Recht - de Jure - ist [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR] BRinD Recht. Daher gibt es an Stelle von Beamten - nur Bedienstete. Die BRinD nennt diese fälschlicher Weise Beamte. Tatsächlich sind alle nur Inhaber eines Dienstausweises - [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR] Amtsausweis und Amtssiegel. Die Post, die Telefongesellschaft und die Bahn waren auch Ämter. Denn die Post (Briefgeheimnis) durfte nur von Bematen bearbeitet und verteilt werden. Besinders bei gelben Briefen. Wie das heute aussieht, weiß jeder. Hinze Kunze mit seinem alten Opel Astra fährt die gelbe Post aus und beglaubigt die Zustellung. Beglaubigen kann aber nur .......****ein Beamter****!!! Also ist die gelbe Post Schwachfug und nir rechtskräftig zugestellt.

Die ARGE ist ein Betrieb. Da gint es ebenfalls wie beim "Sozialamt" keine Beamten, die sich auch fälschlicher Weise so nennen würden. Der Betrieb hat einen Betriebsleiter und muß als Betrieb im Handelsregister eingetragen sein. Mit dem Betrieb geht man ein Rechtsverhältnis ein, wenn man einen Antrag auf "Grundsicherung" stellt. Grundsicherung ist eine freiwillige Leistung, die nur durch das Vertragverhältnis garantiert wird. Das hierdurch auch die Sanktionen mit vereinbart wurden, ist ja jedem klar. Der Betrieb ARGE hat [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR] das BGB als Grundlage der AGB's, sondern das SGB II.
Das wird dann durch Vertrag zu den AGB's. Die Arge ist [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR]'s weiter, als ein Mehrmannunternehmen zur Arbeitsvermittlung. Das die [ABBR="1. (Verwaltungssprache) Gemeinde (Dorf, Stadt o. Ä.) als unterste Verwaltungseinheit2. Wohngemeinschaft, die bürgerliche Vorstellungen hinsichtlich Eigentum, Leistung, Konkurrenz und Moral ablehntDorf, Gemeinde, Gemeinwesen, Ort, OrtschaftWohngemeinschaft, Wohngruppe; (Jargon) WG "]Kommune[/ABBR] Geld hierfür (Ihre Geld) die ARGE zu Verfügung stellt, bedeutet [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR], daß es eine staatliche Behörde ist. Auch die Bahnhofsmission oder das Obdachlosenheim bekommt staatliche Hilfen. Jeder weiß, daß die keine Behörden sind. Geschweige denn ein Amt.
Zu Deutsch ist keiner Verpflichtet da hingehen zu müssen, wenn man keine Arbeit sucht. Oder über die suchen will. Die [ABBR="jemand, der eine Tat (1b) begeht, begangen hatBeispiele* der mutmaßliche Täter wurde festgenommen* die Polizei hat von den Tätern noch keine Spur "]Täter[/ABBR] behaupten aber - um Hilfe zu bekommen - müsse man sich bei dem Betrieb als Arbeitssuchend melden. Desshhalb heißt das Gesetz dazu SGB II auch: Grundsicherung für Arbeitssuchende und [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR] Sozialhilfe für Arbeitssuchende. Wasgleich Hilfe zum Lebensunterhalt wäre.

Desshalb heißen das Arbeitsamt - nun noch Arbeitsagentur.
Die ARGE hier bei uns Job-Center.
Das Bürgeramt - Bürgercenter ... oder so ähnlich.

Deutlicher geht es [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR] mehr.

Das ist desshalb so fatal. Da ein Bürger seine staatlich garantierten Rechte (Grundrechte) und hierdurch die Menschenrechte [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR] mehr einfordern kann. Das kann ich gegenüber einem Betrieb [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR]. Da gilt nur das BGB als Grundlage und bei der ARGE eben fortführend das SGB II.

Wer sich den AGB's (SGB II) unterworfen hat, muß schnell wieder aus der Falle raus.
Da die ARGE die Bürger mit dem Grundrecht auf Sozialhilfe erpresst, sind fast alle Paragraphen des SGB II (z.B. § 31 SGB II) sittenwidrig und ungültig. Da das SGB II keine salvatorische Klausel kennt, ist das ganze SGB II nichtig.
Das BVerfG hält sich da raus und ist gegenüber der Legislative befangen. Warum? Wei das BVerfG ohne Verfassung garnicht existieren kann. Denn die BRinD hat nur ein Grundgesetz (siehe letzter Artikel 146 GG)

Der Mensch hat aber einen freihen Willen. Unterwerfe ich mich der ARGE freiwillig, dann hab ich ein Problem.
Ich habe intern Bestimmungen zugestimmt, die extern als Menschenrechtsverletzungen gelten.
Ein Beispeil ist der Mörder von Rotenborg. Der hat sich vom Vertragspartner per Vertrag bestätigen lassen, daß er ihn dennnoch aufessen dar. Auch wenn dies nach Allgemeinem Recht eine Straftat wäre - [ABBR="vorsätzliche Tötung eines oder mehrerer Menschen aus niedrigen Beweggründen "]Mord[/ABBR]. War so extrem, daß der Vertrag [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR] bestand hatte. ABer ein Sadomaso kann sich mit Einverständnis foltern lassen. Anders herum ist eine Spritze im Arm gegen den Willen des Gespritzen eine Körperverletzung. Das dürfte unter bestimmten Voraussetzungen nur wiederum die Polizei über einen Artzt, wenn das Grundrecht durch Anordnung doch eingeschränkt werden darf. Daher dürfen so etwasnur Beamte. Jder Mensch hat das Grundrecht auf Köperliche Unversehrtheit oder auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Dennoch darf ein Beamter(Gerichtsvollzieher) diese Hürde überwinden, wenn eine rechtsstaatliche Anordnung hier vorliegt. Und nur dann. (Durchsuchungsanordnung)
Da wir das alles [ABBR="drückt eine Verneinung aus(vor einem Adjektiv mit negativer Bedeutung) drückt eine bedingt positive Einstellung oder auch Anerkennung des Sprechers aus "]nicht[/ABBR] haben, ist auch der Besuch des netten Herrn mit der Akte eine Straftat. nahrr​