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Jobcenter Wertegang

Hartz 4 IV Antrag – Hauptantrag stellen / beantragen können alle hilfebedürftigen Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, erwerbsfähig und im Alter von 15 bis 65 Jahren sind. Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag des Posteingangs beziehungsweise der persönlichen Abgabe des Antrags bzw. die persönliche Antragsstellung bei einer Behörde. Für Zeiten vor denen Sie Hartz 4 IV beantragt haben, werden keine Leistungen erbracht.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden um einen Hartz-IV Antrag stellen zu können,
  • Sie müssen eine erwerbsfähigen hilfebedürftige Personen sein,
  • Sie haben keinen Job,
  • Sie bekommen kein Geld und verfügen auch über kein Geld, sind aber in der Lage zu arbeiten,
Zur Beantragung von Hartz 4 IV Arbeitslosengeld II werden folgende Unterlagen benötigt.
  • Der vollständig ausgefüllte und vom Antragsteller, ggf. auch von seinem Lebenspartner unterschriebene Antrag,
  • der Personalausweis (oder Meldebescheinigung, nicht äter als 3 Monate) des Antragstellers,
  • Mietvertrag, Nachweis über die Heizkosten, Nachweis über die Höhe der monatlichen Nebenkosten und wenn vorhanden der Wohngeldbescheid.
  • siehe auch hier bei Eigentum.
Sie müssen mit ca. 6 Wochen rechnen bis das Ihr Antrag genehmigt wird. Es ist sehr wichtig, wenn Sie einen Hartz 4 Antrag stellen, alle von Ihnen verlangten Unterlagen bei Antragsstellung beizufügen. Die Anträge (Leistungen) werden für maximal sechs Monate bewilligt. Vor Ablauf der sechs Monate wird Ihnen ein Weiterbewilligungsantrag zu geschickt, der dann wieder aus zufüllen ist. Sollten Sie über keine finanziellen Reserven verfügen, zahlt Ihnen das Amt ein sogenanntes Überbrückungsgeld….muss aber auch beantragt werden.
Keinen Anspruch auf Leistungen haben folgende Personen,
  • Personen unter 15 und über 65 Jahren,
  • nicht erwerbsfähige Personen,
  • Personen, die ihren gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben,
  • und Personen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld-2-beantragen

Tipp:
Lassen Sie sich nicht abweisen wenn Sie Hartz 4 IV beantragen. Jede Behörde ist zur Aufnahme Ihres Antrags verpfichtet.
Tipp: GEZ, von Rundfunkgebühren befreien lassen, Online-Antrag.
Hinweis: Bitte verwenden Sie zur Nutzung der ausfüllbaren und abspeicherbaren Formulare den Adobe Reader in der aktuellsten Version.

Hartz 4 IV Arbeitslosengeld II beantragen

Welche Unterlagen werden benötigt?
Hartz IV Unterlagen / benötigte Unterlagen

Zur Beantragung von Hartz 4 IV Arbeitslosengeld II werden folgende Unterlagen benötigt. Der vollständig ausgefüllte und vom Antragsteller, ggf. auch von seinem Lebenspartner unterschriebene Antrag, der Personalausweis (oder Meldebescheinigung, nicht älter als 3 Monate) des Antragstellers, Mietvertrag, Nachweis über die Heizkosten, Nachweis über die Höhe der monatlichen Nebenkosten und wenn vorhanden der Wohngeldbescheid. Zudem die Kontoauszüge der letzten 6 Monate.
Bei Wohnungs- oder Kapitaleigentum kommen noch folgende Unterlagen dazu,
notarieller Kaufvertrag der Immobilie
Nachweis über monatliche Zinsbelastungen und Nebenkosten für die Immobilie
Nachweis über den aktuellen Verkehrswert der Immobilie
Nachweis über die aktuelle Restschuld
Nachweis über die Höhe der Mieteinnahmen
Nachweis über Kapitallebensversicherung
Nachweis über Aktien, Wertpapiere, Festgeldkonto, Sparbuch


Telefonische Meldetermine sind nicht verpflichtend​


Sie haben Ihren telefonischen Meldetermin beim Jobcenter verpasst und befürchten nun, dass Ihnen eine Sanktion droht? Diese Sorge ist unbegründet. Das Jobcenter kann Sie rechtlich nämlich nicht verpflichten, solche Termine wahrzunehmen.

Mitwirkungspflicht bei Telefonterminen?​

Seit Beginn des zweiten Lockdowns haben die Jobcenter die persönlichen Meldetermine ausgesetzt. Meldetermine wahrzunehmen gehört eigentlich zu den Mitwirkungspflichten von Menschen im Hartz 4-Bezug. Wegen der Pandemie sind persönliche Gespräche aber derzeit weitgehend ausgesetzt.
Stattdessen bekommen Hartz 4-Empfänger*innen Meldeaufforderungen zu sogenannten telefonischen Meldeterminen. Wer allerdings denkt, dass diese telefonischen Meldetermine genauso verbindlich sind, wie die persönlichen Termine, die das Jobcenter normalerweise vergibt, irrt sich.
Das Jobcenter erweckt in seinen Schreiben vielleicht einen anderen Eindruck, Fakt ist aber: Wenn Sie einen Telefontermin nicht wahrnehmen, dürfen Sie keine Sanktion bekommen. Der Grund dafür findet sich im Gesetz.

Jobcenter darf keine Sanktionen verhängen​

In § 309 SGB II heißt es: Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit sie dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht).
Die entscheidende Formulierung ist ganz unscheinbar am Ende des Satzes versteckt: Wer Hartz 4 bekommen will, muss zu bestimmten Terminen erscheinen. Davon, dass man auch ans Telefon gehen muss, ist allerdings nicht die Rede. Das bedeutet, wenn Sie Ihren Telefontermin nicht erfüllen, begehen Sie auch keine Pflichtverletzung.

Bundesregierung bestätigt: Keine Pflichtverletzung​

Die Linke hat dazu sogar eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Antwort der Bundesregierung bestätigt, dass eine Sanktion in dieser Situation “rechtlich nicht möglich” ist. Vorgeschrieben sei ausschließlich persönliches Erscheinen, Telefontermine seien hiervon nicht erfasst.
De Erfahrung zeigt allerdings: Es kann schon einmal passieren, dass die Mitarbeiter in den Jobcentern die Rechtslage selbst nicht so genau kennen, so dass Sie auch für einen verpassten Telefontermin trotzdem einen Sanktionsbescheid bekommen können. Wenn das bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen.
Unsere Partneranwälte übernehmen das gerne für Sie. Laden Sie dafür einfach Ihren Sanktionsbescheid hoch. Die Prüfung und auch ein möglicher Widerspruch oder eine Klage bleiben für Sie dabei immer kostenlos.

Hartz 4 IV ALG II Eingliederungsvereinbarung – Eingliederung
In der Eingliederungsvereinbarung soll festgehalten werden, welche Leistungen der Hartz 4 IV Erwerbsfähige zur Eingliederung in die Arbeit erhält, welche Bemühungen er unternimmt und wie er das nachzuweisen hat. Die Anzahl der Bewerbungen, die ein Hartz IV Empfänger pro Woche bewerkstelligen muss, sowie den Nachweis darüber wird ebenfalls festgelegt. Jedoch muss zuvor ein Profil des Erwerbsfähigen erstellt werden. Es wird ermittelt, welche beruflichen Qualifikationen, welche Schwächen, Erfahrungen und Neigungen der Hartz 4 IV Hilfebedürfige hat. Man sollte selber darauf achten, ob der Sachbearbeiter der dieses Proil erstellt auch qualifiziert und kompetent genug ist, denn in vielen Fällen sind diese Leute nicht genügend für Ihre Aufgaben ausgebildet. Wir raten, zu jedem Gespräch mit einer Behörde eine Person Ihres Vertrauens mitzunehmen, das ist erlaubt und diese Person kann als Zeuge sehr wichtig für Sie sein. Sie müssen eine Vereinbarung nicht sofort unterschreiben, Sie haben das Recht sich 2-3 Tage Bedenkzeit einzuräumen. Die Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden. Es liegt allerdings eine Pflichtverletzung vor, wenn Sie den Abschluss der Eingliederungsvereinbarung verweigern. Eine Pflichtverletzung hat zur Folge, dass der Regelsatz plus Kosten für Unterkunft und Heizung, um 10 % oder 30 % gemindert werden. Kommt es zu wiederholten Pflichtverletzungen, ist eine Minderung um 60% bis zu 100 % denkbar.

Oh verdammt!
Hartz 4 IV – ALG II Eingliederungsvereinbarungen verstoßen gegen das Grundgesetz
– Sie haben das Recht die Eingliederungsvereinbarung zu verweigern…..