Skip to main content

Regelsatz Berechnung 2013

Hartz 4 IV ALG II Regelsatz 2013 – Berechnung 2013
Besonders zu beachten sind Aufwendungen für Bildung, (1 Euro im Schnitt pro Monat) und was dabei rauskommt sieht man am Besten an unseren POLITIKERN…Guttenberg und Kompanie.
GUTES VORBILD FÜR UNSERE KINDER !

Hartz IV 4 ALG II Kalkulation / Regelsatz – Berechnung
Der Regelsatz für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene Hartz-4-Empfänger wird zum 1. Januar 2013 um 8,00 Euro erhöht – auf 382,00 Euro. Bei Partnern einer Bedarfsgemeinschaft erhöht sich der Regelsatz um 8,00 Euro – erhöht auf 345,00 Euro. Erchwachsene im Haushalt anderer erhalten eine Erhöhung von 7.00 Euro – erhöht auf 306,00 Euro. Jugendliche von 14 Jahren bis unter 18 Jahren bekommen 2,00 Euro mehr – erhöht auf 289,00 Euro. Kinder von 6 Jahren bis unter 14 Jahren erhalten 4,00 Euro mehr – erhöht auf 255,00 Euro und Kinder von 0 Jahren bis 6 Jahren sogar 5,00 Euro mehr – erhöht auf 224,00 Euro.
Zu dieser Tabelle liegen uns leider noch keine genauen Angaben vor – sie wird aber aktualisiert.

Aufwendungen für Erwachsene Kinder 6-7 J: Kinder 7-14 J. Jugendliche 15-18 J.
         
Bildung***        
Gaststättendienstleistungen        
Gesundheitspflege        
Verkehr / (kein Geschlechtsverkehr)        
Dienstleistungen / sonstige Waren        
Haushaltsgeräte / Innenausstattung        
Energie / Wohnungsinstandhaltung        
Nachrichtenübermittlung        
Schuhe / Bekleidung        
Freizeit / Kultur / Unterhaltung        
Alkoholfreie Getränke / Nahrungsmittel        
         


 

Wenn Sie unser Portal mit


finanziell unterstützen möchten, hier weitere Informationen