Versicherungsschutz
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Arbeitslos – was passiert mit meinem Versicherungsschutz?
Die Arbeitslosigkeit ist ein einschneidendes Erlebnis. Nicht nur, dass Betroffene sich plötzlich nicht mehr als Leistungsträger, sondern als Bittsteller fühlen. Es tauchen auch viele Fragen auf, die dringend einer Antwort bedürfen. Eine betrifft den Versicherungsschutz. Was passiert mit den Versicherungen bei Arbeitslosigkeit? Es muss in diesem Zusammenhang grundsätzlich zwischen mehreren Szenarien unterschieden werden. Einmal dem Bezug von ALG I und auf der anderen Seite, wenn Betroffene zu Hartz-IV-Empfängern werden.
Wer sich arbeitslos melden muss und aus einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis kommt, erhält seitens der Agentur für Arbeit ALG I. Die Beiträge für die Krankenversicherung werden durch die Agentur für Arbeit an den Gesundheitsfonds überwiesen. Gleiches gilt für die gesetzliche Rentenversicherung. Allerdings werden für die Rentenansprüche lediglich 80 Prozent der bisher eingezahlten Beiträge zugrunde gelegt.
Bleibt die Frage, was mit privat abgeschlossenen Rentenversicherungen wie der Riester Rente passiert. Durch die Arbeitslosigkeit verändert sich in der Regel die Mindesteinlage und damit die Berechnungsbasis für die Zulage. Es ist daher wichtig, eine abgeschlossene Riester Rente an die neue Situation anzupassen. Achtung: Der Sockelbeitrag für die Riester Rente liegt bei 60 Euro pro Jahr – soviel muss eingezahlt werden, um ungekürzte Zulagen zu erhalten. Reicht das vorhandene Kapital nicht mehr aus, um die Einlagen in eine private Rentenversicherung zu leisten, sollte die Riester Rente ruhend gestellt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt können Betroffene das Besparen wieder aufnehmen. Ergänzende Informationen zu dem Thema finden Sie hier.
Der Versicherungsschutz bei Hartz IV 4
Wesentlich tiefer ist der Einschnitt für alle, die Leistungen aus Hartz IV erhalten. Hier wird die Frage nach dem Versicherungsschutz noch drängender. Für die Rentenversicherung gilt, dass auch bei Hartz IV/ALG II Rentenansprüche entstehen. Allerdings sind diese deutlich niedriger als im Fall von ALG I. Die gesetzlichen Rentenansprüche steigen gerade einmal um 2,17 Euro. Wie sieht es aber mit der Krankenversicherung aus?
Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Krankenversicherung – für die Krankenvoll- und Pflegeversicherung. Selbständige, die aus wirtschaftlichen Notlagen heraus Hartz IV beziehen, waren aus Sicht der Krankenversicherung lange schlechter gestellt als gesetzlich Versicherte, da sie nur einen Pauschalbetrag für die Krankenversicherung erhielten und den Unterschiedsbetrag aus dem Regelsatz finanzieren mussten. Inzwischen übernimmt die ARGE aufgrund eines Urteils des BSG aber auch hier die vollen Leistungen.
Parallel dazu besteht beim Bezug von Hartz IV unter Umständen der Anspruch auf einen Zuschuss für weitere Versicherungsleistungen, wozu etwa Haftpflicht- und Hausrat gehören. Auch für den Fall Hartz IV gilt der eingangs bereits genannte Grundsatz, dass Renten- und Lebensversicherungen – sofern möglich und nicht anders erforderlich – ruhend gestellt werden sollten. Wichtig: Riester Rente und Rürup Verträge bleiben bei der Berechnung von Hartz IV unberücksichtigt.
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