Belastungsgrenze
Hartz 4 IV Befreiung / Belastungsgrenze Bei Hartz IV ALG II Empfängern wird die Belastungsgrenze auf der Grundlage der Regelleistung des jeweiligen Jahres berechnet.
Hartz 4 IV Befreiung / Belastungsgrenze
Wenn die Belastungsgrenze erreicht ist, können sich Hartz IV ALG II Empfänger von folgenden Zahlungen befreien lassen.
- Praxisgebühr,
- Eigenanteil bei stationärer Krankenhausbehandlung,
- Eigenanteil bei stationärer Reha,
- häuslicher Krankenpflege,
- Medikamente,
- Heil- und Hilfsmitteln.
Bei Hartz IV ALG II Empfängern wird die Belastungsgrenze auf der Grundlage der Regelleistung des jeweiligen Jahres berechnet. Die Belastungsgrenze von 2% (chronisch Kranke 1%) bezieht sich auf das Jahreseinkommen eines Hartz 4 ALG II Empfänger und beträgt nach heutigem Stand: 12 x 364,00 Euro= 4.368,00 Euro , also ist die Belastungsgrenze bei 87,36 Euro bzw. chronisch Kranken 43.68 Euro erreicht
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