Skip to main content

Belastungsgrenze

Hartz 4 IV Befreiung / Belastungsgrenze Bei Hartz IV ALG II Empfängern wird die Belastungsgrenze auf der Grundlage der Regelleistung des jeweiligen Jahres berechnet.

Hartz 4 IV Befreiung / Belastungsgrenze
Wenn die Belastungsgrenze erreicht ist, können sich Hartz IV ALG II Empfänger von folgenden Zahlungen befreien lassen.

  • Praxisgebühr,
  • Eigenanteil bei stationärer Krankenhausbehandlung,
  • Eigenanteil bei stationärer Reha,
  • häuslicher Krankenpflege,
  • Medikamente,
  • Heil- und Hilfsmitteln.

Bei Hartz IV ALG II Empfängern wird die Belastungsgrenze auf der Grundlage der Regelleistung des jeweiligen Jahres berechnet. Die Belastungsgrenze von 2% (chronisch Kranke 1%) bezieht sich auf das Jahreseinkommen eines Hartz 4 ALG II Empfänger und beträgt nach heutigem Stand: 12 x 364,00 Euro= 4.368,00 Euro , also ist die Belastungsgrenze bei 87,36 Euro bzw. chronisch Kranken 43.68 Euro erreicht