Belastungsgrenze Hartz 4 IV Befreiung / Belastungsgrenze Bei Hartz IV ALG II Empfängern wird die Belastungsgrenze auf der Grundlage der Regelleistung des jeweiligen Jahres berechnet. Hartz 4 IV Befreiung / Belastungsgrenze Wenn die Belastungsgrenze erreicht ist, können sich Hartz IV ALG II Empfänger von folgenden Zahlungen befreien lassen. Praxisgebühr, Eigenanteil bei stationärer Krankenhausbehandlung, Eigenanteil bei stationärer Reha, häuslicher Krankenpflege, Medikamente, Heil- und Hilfsmitteln. Bei Hartz IV ALG II Empfängern wird die Belastungsgrenze auf der Grundlage der Regelleistung des jeweiligen Jahres berechnet. Die Belastungsgrenze von 2% (chronisch Kranke 1%) bezieht sich auf das Jahreseinkommen eines Hartz 4 ALG II Empfänger und beträgt nach heutigem Stand: 12 x 364,00 Euro= 4.368,00 Euro , also ist die Belastungsgrenze bei 87,36 Euro bzw. chronisch Kranken 43.68 Euro erreicht