Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit
— BA —
| Staatliche Ebene | Bund |
| Stellung der Behörde | selbstverwaltete Bundesoberbehörde |
| Rechtsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
| Aufsichtsbehörde | Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Rechtsaufsicht) |
| Gründung | 16. Juli 1927 als Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, am 10. März 1952 als Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung neu errichtet |
| Hauptsitz | Nürnberg, Bayern |
| Behördenleitung | Frank-Jürgen Weise (Vorstandsvorsitzender) |
| Anzahl der Bediensteten | 108.536135 |
| Haushaltsvolumen | 37,8 Mrd. EUR (2012)136 |
| Website | arbeitsagentur.de |
Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit, umgangssprachlich Arbeitsamt) ist die Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung. Sie erbringt die Sozialleistungen am Arbeitsmarkt, insbesondere Leistungen der Arbeitsvermittlung und -förderung sowie finanzielle Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter. Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ( § 393 Abs. 1 SGB III). In einigen wenigen Bereichen hat das Ministerium darüber hinaus ein Weisungsrecht und führt die Fachaufsicht, z. B. bei der Arbeitsmarktstatistik ( § 283 Abs. 2 SGB III) und der Ausländerbeschäftigung ( § 288 Abs. 2 SGB III).
Als besondere Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit sind die sogenannten Familienkassen für die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs nach dem Einkommensteuerrecht und für die Berechnung und die Auszahlung des Kinderzuschlags nach § 6a nach dem BKGG zuständig.
Der Sitz der BA ist Nürnberg. Sie ist mit etwa 108.536 Mitarbeitern (davon etwa 3.920 Nachwuchskräfte) die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes.
Die Dienststellen der BA auf regionaler Ebene werden als „Regionaldirektionen“ bezeichnet, auf lokaler Ebene als „Agenturen für Arbeit“.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Die Aufgaben der BA sind u. a. im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) festgelegt. Hauptaufgaben sind:
•Arbeitsvermittlung
•Arbeitsmarktberatung
•Berufsberatung (für Jugendliche und Erwachsene) in Berufsinformationszentren
•Arbeitsmarktbeobachtung (z. B. Herausgabe des monatlichen Stellenindex BA-X)
•Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Zahlung von Entgeltersatzleistungen
•Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit
•Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (bis 31. Dezember 2004 Unterhaltsgeld)
•Insolvenzgeld
•Kurzarbeitergeld
•Saison-Kurzarbeitergeld
•Transferkurzarbeitergeld
Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
•Eignungsfeststellung
•Eingliederungszuschuss
•Einstiegsgeld
•Förderung der beruflichen Weiterbildung
•Gründungszuschuss für Existenzgründer
•Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
•Lohnkostenzuschuss
•Personal Service Agenturen
•Strukturanpassungsmaßnahmen
•Vermittlungsbudget (früher: Unterstützung der Beratung und Vermittlung z. B. durch Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen oder Bewerbungskosten)
Förderung der Berufsausbildung
•Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
•Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
•Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
•Einstiegsqualifizierung (EQ)
•Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
•Förderung von Wohnheimen für Auszubildende
•Ausbildungsmanagement (AMA)
•Durchführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, z. B. Erteilung einer
Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung
•Erteilung von Arbeitserlaubnissen (seit 1. Januar 2005 Bestandteil des Aufenthaltstitels, den die kommunale Ausländerbehörde ausstellt).
•Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt
•Rehabilitationsleistungen
•Schwerbehindertenrecht
Ferner tritt die Bundesagentur für Arbeit im Ausland als Partner in der internationalen Arbeitsvermittlung und -verwaltung auf.
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