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Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld 2 Antrag stellen
Anträge Arbeitslosengeld 2
Arbeitslosengeld II Antragsformular
ALGII Onlineanträge und ALG2 Musteranträge

Die rechtlichen Regelungen zum Arbeitslosengeld II sind vorwiegend im SGB II verankert. Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag des Posteingangs beziehungsweise der persönlichen Abgabe des Arbeitslosengeld 2 – Antrags bzw. die persönliche Antragsstellung bei einer Behörde, jede Behörde ist zur Aufnahme Ihres Antrags verpflichtet. Einen Arbeitslosengeld IIAntrag können alle Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, erwerbsfähig und im Alter von 15 bis 65 Jahren sind. Für Zeiten vor denen Sie Hartz 4 – ALG II beantragt haben werden keine Leistungen erbracht.
Personen die keinen Anspruch auf Leistungen haben sind,

  • Personen unter 15 und über 65 Jahren,
  • nicht erwerbsfähige Personen,
  • Personen, die ihren gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben
  • und Personen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Voraussetzungen die erfüllt werden müssen um einen Arbeitslosengeld II Antrag stellen zu können,

  • Sie müssen eine erwerbsfähigen hilfebedürftige Personen sein,
  • Sie haben keinen Job,
  • Sie bekommen kein Geld und verfügen auch über kein Geld, sind aber in der Lage zu arbeiten,

Benötigte Unterlagen zur Beantragung von Arbeitslosengeld II.

  • Der vollständig ausgefüllte und vom Antragsteller, ggf. auch von seinem Lebenspartner unterschriebene Antrag,
  • der Personalausweis (oder Meldebescheinigung, nicht älter als 3 Monate) des Antragstellers,
  • Mietvertrag, Nachweis über die Heizkosten, Nachweis über die Höhe der monatlichen Nebenkosten und wenn vorhanden der Wohngeldbescheid..

Sie müssen mit ca. 6 Wochen rechnen bis das Ihr Antrag genehmigt wird. Es ist sehr wichtig, wenn Sie einen Arbeitslosengeld 2 Antrag stellen, alle von Ihnen verlangten Unterlagen bei Antragsstellung beizufügen. Die Anträge (Leistungen) werden für maximal sechs Monate bewilligt. Vor Ablauf der sechs Monate wird Ihnen ein Weiterbewilligungsantrag zu geschickt, der dann wieder aus zufüllen ist. Sollten Sie über keine finanziellen Reserven verfügen, zahlt Ihnen das Amt ein sogenanntes Überbrückungsgeld….muss aber auch beantragt werden.

Formulare und Onlineanträge der Bundesagentur für Arbeit!

PDF- Format (ausfüllbar und abspeicherbar)
Stand 01.04.2011





https://www.arbeitsagentur.de/download-center


Tipp: Lassen Sie sich nicht abweisen wenn Sie Arbeitslosengeld 2 beantragen. Jede Behörde ist zur Aufnahme Ihres Antrags verpfichtet.Tipp: Hier finden Sie verschiedene, von uns angefertigte Musteranträge.

Hinweis: Bitte verwenden Sie zur Nutzung der ausfüllbaren und abspeicherbaren Formulare den Adobe Reader in der aktuellsten Version.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit Stand 01.04.2011


Zum 1. Januar 2005 wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) das Arbeitslosengeld II als Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Sozialgeld, welches nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird.
Basis für die Berechnung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind die vom Gesetzgeber festgelegten Regelsätze. Diese Regelsätze werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen, sowie der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter neu berechnet.
Diese Tabelle gibt einen Überblick, über die Regelsätze für die verschiedenen Regelbedarfsstufen für den gesamten Zeitraum seit 2005.

Regelsätze für die Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe)​

gültig ab Regelbedarfsstufe          
1 2 3 4 5 6  
! – Bitte beachten Sie, dass die farbig markierten Regelsätze noch nicht endgültig sind.
Bis zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes können sich diese Werte noch ändern!
           
* – Bis zum 31. Dezember 2010 gab es einen einheitlichen Regelbedarf für alle Jugendlichen ab 14 Jahren und alle Erwachsenen, für die nicht die Regelbedarfsstufen 1 und 2 anzuwenden waren.
** – Bis zum 30. Juni 2009 gab es einen einheitlichen Regelbedarf für alle Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
           
Alle Angaben ohne Gewähr!            
Regelbedarfsstufe 1: Alleinstehende, alleinerziehende Personen
Regelbedarfsstufe 2: Zusammenlebende Partner, für jeden der beiden Partner
Regelbedarfsstufe 3: Erwachsene Personen, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben
Regelbedarfsstufe 4: Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Regelbedarfsstufe 5: Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
Regelbedarfsstufe 6: Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres
           
01.01.2019 424,00 €! Deutschland
8,00 €
Erhöhung
382,00 €! Deutschland
8,00 €
Erhöhung
339,00 €! Deutschland
7,00 €
Erhöhung
322,00 €! Deutschland
6,00€
Erhöhung
302,00 €! Deutschland
6,00€
Erhöhung
245,00 €! Deutschland
5,00€
Erhöhung
01.01.2018 416,00 € Deutschland
7,00 €
Erhöhung
374,00 € Deutschland
6,00 €
Erhöhung
332,00 € Deutschland
5,00€
Erhöhung
316,00 € Deutschland
5,00€
Erhöhung
296,00 € Deutschland
5,00€
Erhöhung
240,00 € Deutschland
3,00€
Erhöhung
01.01.2017 409,00 € Deutschland
5,00 €
Erhöhung
368,00 € Deutschland
4,00 €
Erhöhung
327,00 € Deutschland
3,00€
Erhöhung
311,00 € Deutschland
5,00€
Erhöhung
291,00 € Deutschland
21,00€
Erhöhung
237,00 € Deutschland
keine Änderung
01.01.2016 404,00 € Deutschland
5,00 €
Erhöhung
364,00 € Deutschland
4,00 €
Erhöhung
324,00 € Deutschland
4,00€
Erhöhung
306,00 € Deutschland
4,00€
Erhöhung
270,00 € Deutschland
3,00€
Erhöhung
237,00 € Deutschland
3,00€
Erhöhung
01.01.2015 399,00 € Deutschland
8,00 €
Erhöhung
360,00 € Deutschland
7,00 €
Erhöhung
320,00 € Deutschland
7,00€
Erhöhung
302,00 € Deutschland
6,00€
Erhöhung
267,00 € Deutschland
6,00€
Erhöhung
234,00 € Deutschland
5,00€
Erhöhung
01.01.2014 391,00 € Deutschland
9,00 €
Erhöhung
353,00 € Deutschland
8,00 €
Erhöhung
313,00 € Deutschland
7,00€
Erhöhung
296,00 € Deutschland
7,00€
Erhöhung
261,00 € Deutschland
6,00€
Erhöhung
229,00 € Deutschland
5,00€
Erhöhung
01.01.2013 382,00 € Deutschland
8,00 €
Erhöhung
345,00 € Deutschland
8,00 €
Erhöhung
306,00 € Deutschland
7,00€
Erhöhung
289,00 € Deutschland
2,00€
Erhöhung
255,00 € Deutschland
4,00€
Erhöhung
224,00 € Deutschland
5,00€
Erhöhung
01.01.2012 374,00 € Deutschland
10,00 €
Erhöhung
337,00 € Deutschland
9,00 €
Erhöhung
299,00 € Deutschland
8,00€
Erhöhung
287,00 € Deutschland
keine Änderung
251,00 € Deutschland
keine Änderung
219,00 € Deutschland
4,00€
Erhöhung
01.01.2011 364,00 € Deutschland
5,00 €
Erhöhung
328,00 € Deutschland
5,00 €
Erhöhung
291,00 € Deutschland
4,00€
Erhöhung
287,00 € Deutschland
keine Änderung
251,00 € Deutschland keine Änderung 215,00 € Deutschland
keine Änderung
01.01.2009 359,00 € Deutschland
8,00 €
Erhöhung
323,00 € Deutschland
7,00 €
Erhöhung
287,00 €*
Deutschland
6,00 €
Erhöhung
251,00 € Deutschland
40,00€
Erhöhung
215,00 € Deutschland
4,00€
Erhöhung
 
01.07.2008 351,00 € Deutschland
4,00 €
Erhöhung
316,00 € Deutschland
4,00€
Erhöhung
281,00 €*
Deutschland
3,00 €
Erhöhung
211,00 €*
Deutschland
3,00 € Erhöhung
   
01.07.2007 347,00 € Deutschland
2,00 €
ErhöhungErhöhung
312,00 € Deutschland
1,00 €
Erhöhung
278,00 €*
Deutschland
2,00 €
Erhöhung
208,00 €*
Deutschland
1,00 € Erhöhung
   
01.07.2006 (SGB II) bzw. 01.01.2007 (SGB XII) 345,00 € Deutschland
14,00€
Erhöhung(Ost)
keine Änderung (West)
311,00 € Deutschland
13,00€
Erhöhung(Ost)
keine Änderung (West)(West)t)
276,00 €*
Deutschland
11,00 €
Erhöhung(Ost)
keine Änderung (West)
207,00 €*
Deutschland
8,00 €
Erhöhung(Ost)
keine Änderung (West)
   
01.01.2005 331,00 € Ost
345,00 € West
298,00 € Ost
311,00 € West
265,00 €* Ost
276,00 €* West
199,00 €* Ost
207,00 €* West