Arbeitslosengeld II
Arbeitslosengeld 2 Antrag stellen
Anträge Arbeitslosengeld 2
Arbeitslosengeld II Antragsformular
ALGII Onlineanträge und ALG2 Musteranträge
Die rechtlichen Regelungen zum Arbeitslosengeld II sind vorwiegend im SGB II verankert. Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Tag des Posteingangs beziehungsweise der persönlichen Abgabe des Arbeitslosengeld 2 – Antrags bzw. die persönliche Antragsstellung bei einer Behörde, jede Behörde ist zur Aufnahme Ihres Antrags verpflichtet. Einen Arbeitslosengeld II – Antrag können alle Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, erwerbsfähig und im Alter von 15 bis 65 Jahren sind. Für Zeiten vor denen Sie Hartz 4 – ALG II beantragt haben werden keine Leistungen erbracht.
Personen die keinen Anspruch auf Leistungen haben sind,
- Personen unter 15 und über 65 Jahren,
- nicht erwerbsfähige Personen,
- Personen, die ihren gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben
- und Personen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Voraussetzungen die erfüllt werden müssen um einen Arbeitslosengeld II Antrag stellen zu können,
- Sie müssen eine erwerbsfähigen hilfebedürftige Personen sein,
- Sie haben keinen Job,
- Sie bekommen kein Geld und verfügen auch über kein Geld, sind aber in der Lage zu arbeiten,
Benötigte Unterlagen zur Beantragung von Arbeitslosengeld II.
- Der vollständig ausgefüllte und vom Antragsteller, ggf. auch von seinem Lebenspartner unterschriebene Antrag,
- der Personalausweis (oder Meldebescheinigung, nicht älter als 3 Monate) des Antragstellers,
- Mietvertrag, Nachweis über die Heizkosten, Nachweis über die Höhe der monatlichen Nebenkosten und wenn vorhanden der Wohngeldbescheid..
Sie müssen mit ca. 6 Wochen rechnen bis das Ihr Antrag genehmigt wird. Es ist sehr wichtig, wenn Sie einen Arbeitslosengeld 2 Antrag stellen, alle von Ihnen verlangten Unterlagen bei Antragsstellung beizufügen. Die Anträge (Leistungen) werden für maximal sechs Monate bewilligt. Vor Ablauf der sechs Monate wird Ihnen ein Weiterbewilligungsantrag zu geschickt, der dann wieder aus zufüllen ist. Sollten Sie über keine finanziellen Reserven verfügen, zahlt Ihnen das Amt ein sogenanntes Überbrückungsgeld….muss aber auch beantragt werden.
| Formulare und Onlineanträge der Bundesagentur für Arbeit! PDF- Format (ausfüllbar und abspeicherbar) Stand 01.04.2011 |
https://www.arbeitsagentur.de/download-center
| Tipp: Lassen Sie sich nicht abweisen wenn Sie Arbeitslosengeld 2 beantragen. Jede Behörde ist zur Aufnahme Ihres Antrags verpfichtet.Tipp: Hier finden Sie verschiedene, von uns angefertigte Musteranträge. Hinweis: Bitte verwenden Sie zur Nutzung der ausfüllbaren und abspeicherbaren Formulare den Adobe Reader in der aktuellsten Version. Quelle: Bundesagentur für Arbeit Stand 01.04.2011 |
Zum 1. Januar 2005 wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) das Arbeitslosengeld II als Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Sozialgeld, welches nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird.
Basis für die Berechnung von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind die vom Gesetzgeber festgelegten Regelsätze. Diese Regelsätze werden jeweils zum 1. Januar eines Jahres entsprechend der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen, sowie der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter neu berechnet.
Diese Tabelle gibt einen Überblick, über die Regelsätze für die verschiedenen Regelbedarfsstufen für den gesamten Zeitraum seit 2005.
Regelsätze für die Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe)
| gültig ab | Regelbedarfsstufe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| ! – Bitte beachten Sie, dass die farbig markierten Regelsätze noch nicht endgültig sind. Bis zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes können sich diese Werte noch ändern! |
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| * – Bis zum 31. Dezember 2010 gab es einen einheitlichen Regelbedarf für alle Jugendlichen ab 14 Jahren und alle Erwachsenen, für die nicht die Regelbedarfsstufen 1 und 2 anzuwenden waren. ** – Bis zum 30. Juni 2009 gab es einen einheitlichen Regelbedarf für alle Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. |
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| Alle Angaben ohne Gewähr! | ||||||
| Regelbedarfsstufe 1: Alleinstehende, alleinerziehende Personen Regelbedarfsstufe 2: Zusammenlebende Partner, für jeden der beiden Partner Regelbedarfsstufe 3: Erwachsene Personen, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben Regelbedarfsstufe 4: Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Regelbedarfsstufe 5: Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Regelbedarfsstufe 6: Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres |
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| 01.01.2019 | 424,00 €! Deutschland 8,00 € Erhöhung |
382,00 €! Deutschland 8,00 € Erhöhung |
339,00 €! Deutschland 7,00 € Erhöhung |
322,00 €! Deutschland 6,00€ Erhöhung |
302,00 €! Deutschland 6,00€ Erhöhung |
245,00 €! Deutschland 5,00€ Erhöhung |
| 01.01.2018 | 416,00 € Deutschland 7,00 € Erhöhung |
374,00 € Deutschland 6,00 € Erhöhung |
332,00 € Deutschland 5,00€ Erhöhung |
316,00 € Deutschland 5,00€ Erhöhung |
296,00 € Deutschland 5,00€ Erhöhung |
240,00 € Deutschland 3,00€ Erhöhung |
| 01.01.2017 | 409,00 € Deutschland 5,00 € Erhöhung |
368,00 € Deutschland 4,00 € Erhöhung |
327,00 € Deutschland 3,00€ Erhöhung |
311,00 € Deutschland 5,00€ Erhöhung |
291,00 € Deutschland 21,00€ Erhöhung |
237,00 € Deutschland keine Änderung |
| 01.01.2016 | 404,00 € Deutschland 5,00 € Erhöhung |
364,00 € Deutschland 4,00 € Erhöhung |
324,00 € Deutschland 4,00€ Erhöhung |
306,00 € Deutschland 4,00€ Erhöhung |
270,00 € Deutschland 3,00€ Erhöhung |
237,00 € Deutschland 3,00€ Erhöhung |
| 01.01.2015 | 399,00 € Deutschland 8,00 € Erhöhung |
360,00 € Deutschland 7,00 € Erhöhung |
320,00 € Deutschland 7,00€ Erhöhung |
302,00 € Deutschland 6,00€ Erhöhung |
267,00 € Deutschland 6,00€ Erhöhung |
234,00 € Deutschland 5,00€ Erhöhung |
| 01.01.2014 | 391,00 € Deutschland 9,00 € Erhöhung |
353,00 € Deutschland 8,00 € Erhöhung |
313,00 € Deutschland 7,00€ Erhöhung |
296,00 € Deutschland 7,00€ Erhöhung |
261,00 € Deutschland 6,00€ Erhöhung |
229,00 € Deutschland 5,00€ Erhöhung |
| 01.01.2013 | 382,00 € Deutschland 8,00 € Erhöhung |
345,00 € Deutschland 8,00 € Erhöhung |
306,00 € Deutschland 7,00€ Erhöhung |
289,00 € Deutschland 2,00€ Erhöhung |
255,00 € Deutschland 4,00€ Erhöhung |
224,00 € Deutschland 5,00€ Erhöhung |
| 01.01.2012 | 374,00 € Deutschland 10,00 € Erhöhung |
337,00 € Deutschland 9,00 € Erhöhung |
299,00 € Deutschland 8,00€ Erhöhung |
287,00 € Deutschland keine Änderung |
251,00 € Deutschland keine Änderung |
219,00 € Deutschland 4,00€ Erhöhung |
| 01.01.2011 | 364,00 € Deutschland 5,00 € Erhöhung |
328,00 € Deutschland 5,00 € Erhöhung |
291,00 € Deutschland 4,00€ Erhöhung |
287,00 € Deutschland keine Änderung |
251,00 € Deutschland keine Änderung | 215,00 € Deutschland keine Änderung |
| 01.01.2009 | 359,00 € Deutschland 8,00 € Erhöhung |
323,00 € Deutschland 7,00 € Erhöhung |
287,00 €* Deutschland 6,00 € Erhöhung |
251,00 € Deutschland 40,00€ Erhöhung |
215,00 € Deutschland 4,00€ Erhöhung |
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| 01.07.2008 | 351,00 € Deutschland 4,00 € Erhöhung |
316,00 € Deutschland 4,00€ Erhöhung |
281,00 €* Deutschland 3,00 € Erhöhung |
211,00 €* Deutschland 3,00 € Erhöhung |
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| 01.07.2007 | 347,00 € Deutschland 2,00 € ErhöhungErhöhung |
312,00 € Deutschland 1,00 € Erhöhung |
278,00 €* Deutschland 2,00 € Erhöhung |
208,00 €* Deutschland 1,00 € Erhöhung |
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| 01.07.2006 (SGB II) bzw. 01.01.2007 (SGB XII) | 345,00 € Deutschland 14,00€ Erhöhung(Ost) keine Änderung (West) |
311,00 € Deutschland 13,00€ Erhöhung(Ost) keine Änderung (West)(West)t) |
276,00 €* Deutschland 11,00 € Erhöhung(Ost) keine Änderung (West) |
207,00 €* Deutschland 8,00 € Erhöhung(Ost) keine Änderung (West) |
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| 01.01.2005 | 331,00 € Ost 345,00 € West |
298,00 € Ost 311,00 € West |
265,00 €* Ost 276,00 €* West |
199,00 €* Ost 207,00 €* West |
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