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Mobilitätshilfen

Ausrüstungsbeihilfe
Umzugskostenbeihilfe
Trennungskostenbeihilfe
Übergangsbeihilfe
Fahrkostenbeihilfe
Reisekostenbeihilfe
Hartz IV 4 ALG II Mobilitätshilfe
Die Hartz4 Mobilitätshilfen sind Leistungen die Sie bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung erhalten können.
Zur Mobilitätshilfe gehören, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe, Übergangsbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe.
• Übergangsbeihilfe soll den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung sichern, kann als zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 1000 Euro erbracht werden und ist in zehn Raten zurückzuzahlen.
• Ausrüstungsbeihilfe dient zur Anschaffung von Arbeitskleidung und Arbeitsgerät und kann in Höhe von bis zu 260 Euro gewährt werden
• Reisekostenbeihilfe für die täglichen Fahrkosten zur Arbeitsstelle für den Zeitraum von 6 Monaten bis zur Höhe von 300 Euro
• Trennungskostenbeihilfe für die ersten sechs Monate einer Beschäftigung, sofern eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist bis zu 260 Euro monatlich
• Umzugskostenbeihilfe die für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung entstehen. Voraussetzung ist, dass der Umzug durch die Aufnahme einer neuen Beschäftigung erforderlich ist