# Mobilitätshilfen

Ausrüstungsbeihilfe  
Umzugskostenbeihilfe  
Trennungskostenbeihilfe  
Übergangsbeihilfe  
Fahrkostenbeihilfe  
Reisekostenbeihilfe  
Hartz IV 4 ALG II [Mobilitätshilfe](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/mobilitaetshilfe/)  
Die Hartz4 Mobilitätshilfen sind [Leistungen](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/leistungen/) die Sie bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung erhalten können.  
Zur [Mobilitätshilfe](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/mobilitaetshilfe/) gehören, Ausrüstungsbeihilfe, Reisekostenbeihilfe, Übergangsbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Trennungskostenbeihilfe, Umzugskostenbeihilfe.  
• Übergangsbeihilfe soll den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung sichern, kann als zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 1000 Euro erbracht werden und ist in zehn Raten zurückzuzahlen.  
• Ausrüstungsbeihilfe dient zur Anschaffung von Arbeitskleidung und Arbeitsgerät und kann in Höhe von bis zu 260 Euro gewährt werden  
• Reisekostenbeihilfe für die täglichen [Fahrkosten](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/fahrkosten/) zur Arbeitsstelle für den Zeitraum von 6 Monaten bis zur Höhe von 300 Euro  
• Trennungskostenbeihilfe für die ersten sechs Monate einer Beschäftigung, sofern eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist bis zu 260 Euro monatlich  
• Umzugskostenbeihilfe die für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung entstehen. Voraussetzung ist, dass der [Umzug](http://arge2016.zapto.org/hartz4hilft/glossary/umzug/) durch die Aufnahme einer neuen Beschäftigung erforderlich ist