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Erstausstattung

Hartz 4 IV ALG II Erstausstattung Erstausstattung SchwangereErstausstattung Baby
Einem Hartz 4 ALG II Empfänger sind zu bewilligen,

  • Einrichtungsgegenstände,
  • Haushaltsgeräte,
  • Kühlschrank,
  • Herd,
  • Waschmaschine

Alle Gegenstände die nicht vorhanden jedoch zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens notwendig sind.
Ein Erstausstattungsanspruch für Wohnungen besteht grundsätzlich,

  • bei höherer Gewalt wenn kein Dritter (Versicherung) dafür aufkommt
  • nach Auszug eines 25 Jährigen aus dem Elternhaus wenn zuvor die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung genehmigt wurden
  • nach einer Trennung von dem Lebenspartner
  • nach einer Zwangsaufräumung, sofern der Hausrat nicht eingelagert wurde
  • für bis dato Obdachlose die eine Wohnung einrichten müssen

Hartz 4 Erstausstattungsanspruch besteht immer wenn eine Grundausstattung aus besonderen Gründen notwendig ist!
Hartz 4 IV ALG II Erstausstattung Schwangere
Auf Antrag hin stehen einer Schwangeren 130 Euro für Erstausstattung und Bekleidung als einmalige Leistung nach dem § 23 SGB II zu. Dieses gilt ebenso für die einmalige Leistung einer bedarfsbezogenen Wohnungsausstattung.
Hartz 4 IV ALG II Erstausstattung Baby – Nachwuchs
Auch für den Familiennachwuchs kann eine Erstausstattung beantragt werden, zusätzlich zur Babykleidung und Kinderwagen können dringend benötigte Möbel wie Babybett, Hochstuhl und Wickelkommode gewährt werden. Bei mehreren Kindern sieht das Gesetz vor, dass die Erstausstattung für das zweite Kind genauso genutzt werden kann, es sei denn, die Geburten sind kurz hinter einander.
Es ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich daher ist es nicht selbstverständlich, dass Sie zur Beschaffung der erforderlichen Gegenstände Bargeld zu erhalten. Die Erstausstattung kann auch in Form von Sachleistungen gewährt werden. Genaueres kann Ihnen der zuständige Sachbearbeiter sagen.