Aufgaben Jobcenter
Jobcenter ist der wichtigeste Partnerinnen und Partner im Prozess des beruflichen Wiedereinstiegs. Sie bieten Berufsrückkehrenden und am beruflichen Wiedereinstieg Interessierten eine Fülle von Informationen zu Themen rund um Arbeitsmarkt, Stellensuche und Bewerbung, Arbeitszeitmodelle und Kinderbetreuung sowie unter bestimmten Bedingungen Qualifizierung sowie finanzielle Fördermöglichkeiten.
Wofür sind die Jobcenter zuständig?
Die lokalen Jobcenter im Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt gewähren Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung) und unterstützen Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Neben dem Arbeitslosengeld II können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für Mehrbedarfe (im Fall von zum Beispiel Schwangerschaft, Alleinerziehung) sowie Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung, die Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt und für mehrtägige Klassenfahrten gewährt werden.
Ziel der Arbeit der Jobcenter ist es, Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfänger bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, sie zu informieren, zu beraten und zu vermitteln. Dies kann über verschiedene Wege wie zum Beispiel die Förderung von beruflicher Weiterbildung oder die Zahlung von Eingliederungszuschüssen geschehen. Auch kommunale Leistungen wie psychosoziale Beratung, Suchtberatung oder Schuldnerberatung werden abgedeckt.
Wer ist Kundin oder Kunde des Jobcenters?
Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht (Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II / bekannt als „Hartz IV“), gehört in den Zuständigkeitsbereich der lokalen Jobcenter im Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt.
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