Zuverdienst 2013
| Zuverdienst 2013 zu Hartz IV 4 und ALG 2 II Hartz IV 4 Grundfreibetrag Hartz IV 4 Geringfügige Beschäftigung Hartz IV 4 Nebeneinkommen / Neuregelung für 2013 Hartz IV 4 -1,00 EURO JOB |
Hartz 4 IV Grundfreibetrag
Ein Betrag bis 100 EURO brutto monatlich darf anrechnungsfrei (Hartz 4 IV Grundfreibetrag) zum Arbeitslosengeld II hinzuverdient werden.
In diesem Grundfreibetrag sind enthalten:
- Werbungskostenpauschale = 15,33 EURO
- Absetzbeträge für Riester – Rente, andere private Versicherungen = 30,00 EURO
Hartz 4 IV Geringfügige Beschäftigung
Die Lohngrenze für „Minijobs“ (geringfügige Beschäftigung) steigt zu Jahresbeginn 2013 von 400 auf 450 Euro. Die Obergrenze für die Gleitzone, „Midijobs“ genannt, erhöht sich von 800 auf 850 Euro. Außerdem werden Minijob-Verhältnisse grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern: Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen.
Hartz 4 IV Nebeneinkommen / Neuregelung für 2011
Derzeit gibt es bei Hartz vier rund 300 000 sogenannte Aufstocker, die trotz eines Vollzeitjobs auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Bei den Hartz 4 IV Aufstockern soll 2011 der Anrechnungsfreibetrag um 200 Euro erhöht werden. Das bedeutet, bisher waren 20 % bei einem Einkommen bis 850 Euro anrechnungsfrei dieser Betrag wird auf 1000 Euro erhöht, dadurch hat der Hartz vier Leistungsberechtigte maximal 20 Euro mehr zur Verfügung.
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 101 EURO brutto bis 1.000 EURO brutto monatlich ist 20% anrechnungsfrei. (NEU)
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 1001 EURO brutto bis 1.200 EURO brutto monatlich ist 10% anrechnungsfrei.
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 1001 EURO brutto bis 1.500 EURO brutto monatlich ist 10% anrechnungsfrei.(Bedürftige mit einem Kind)
Darüber hinaus können Fahrkosten mit 0,20 EURO pro Kilometer abgesetzt werden, wenn das zusätzliche monatliche Einkommen die 400 EURO Grenze übersteigt.
Hartz 4 IV 1 EURO JOB
Das erzielte Einkommen aus einem 1 EURO JOB wird nicht auf Hartz IV, Arbeitslosengeld II angerechnet. Zurzeit sind Arbeitslosengeld II, Hartz 4- Empfänger grundsätzlich noch verpflichtet „EIN EURO JOBS“ anzunehmen.
Der Hilfebedürftige Hartz4 Empfänger kann laut Paragraph 10 SGB II eine unzumutbaren Tätigkeit ablehnen.
Laut Paragraph 10 SGB II ist eine Tätigkeit dann unzumutbar wenn,
- er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
- die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
- die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde,
- die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
- die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
- der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.
sollte einer dieser Punkte auf Sie zutreffen, teilen Sie dieses Ihrem Sachbearbeiter schriftlich mit.(wenn vorhanden, ärztliches Attest beifügen)
Unsere Gehirnjongleure (Politiker) sind nach 5 Jahren auch schon dahinter gekommen, dass 1 Euro Jobs eher schädlich als nützlich sind.
Hilfreiche Informationen finden Sie zudem in unserem –>>HARTZ IV FORUM<<–
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