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Umzug

Hartz IV Umzug 2011
Hartz IV 4 ALG II Empfänger haben Recht auf
Wohnungs und Wohnortwechsel
wann und wohin sie wollen!

Jedoch sollte ein Umzug ohne vorherige Genehmigung der ARGE stattfinden, hat der Hilfebedürftige keinen Anspruch auf Kostenübernahme. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich vor der Unterschrift eines Mietvertrages, die Zustimmung der ARGE ein zu holen. Mit der Zustimmung können Mietkaution sowie Umzugskosten beantragt werden.
Tipp: Beantragen Sie vor dem Wohnungswechsel auch die Übernahme der Kaution. Dieser Betrag wird als Darlehen gewährt. Nach Rechtssprechung des Bundessozialgerichts darf die Rückzahlung des Darlehens nicht von den monatlich auszuzahlenden Leistungen einbehalten werden. Daran halten Sich viele Behörden nicht. Unter Umständen bestehen erhebliche Rückforderungsansprüche an die Behörde, die unbedingt überprüft werden sollten.
Wenn Sie als Hartz IV 4 ALG II Empfänger umziehen möchten, müssen wichtige Gründe vorliegen.
Laut SGB II gehören zu diesen Gründen,

  • Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt
  • Schimmelbefall in der Wohnung (bei Untätigkeit des Vermieters trotz Anmahnung diese Schäden zu beheben)
  • gesundheitliche Einschränkungen, Treppensteigen nicht mehr möglich

Wenn die ARGE Sie auffordert sich zur Senkung der Kosten nach einer kostengünstigeren bzw. kleineren Wohnung umzusehen, muss die ARGE für die Kosten des Umzuges inkl. Kaution aufkommen.
Welche Kosten werden übernommen?
Sobald der Umzug genehmigt wurde, übernimmt die ARGE die anfallenden Kosten für den Umzug in Eigenregie. Nur bei schwerwiegenden und nachweisbaren Gesundheitsproblemen kann ein Umzugsunternehmen beauftragt werden. Jedoch verlangt die Arge Kostenvoranschläge von mindestens drei Umzugsunternehmen. Dieses gilt auch, wenn man in Eigenregie umzieht und einen Möbeltransporter anmieten muss. Zudem kann man eine einmalige Helferpauschale in Höhe von 50 Euro beantragen.

 

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