Regelsatz Berechnung 2013 Hartz 4 IV ALG II Regelsatz 2013 – Berechnung 2013 Besonders zu beachten sind Aufwendungen für Bildung, (1 Euro im Schnitt pro Monat) und was dabei rauskommt sieht man am Besten an unseren POLITIKERN…Guttenberg und Kompanie. GUTES VORBILD FÜR UNSERE KINDER ! Hartz IV 4 ALG II Kalkulation / Regelsatz – Berechnung Der Regelsatz für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene Hartz-4-Empfänger wird zum 1. Januar 2013 um 8,00 Euro erhöht – auf 382,00 Euro. Bei Partnern einer Bedarfsgemeinschaft erhöht sich der Regelsatz um 8,00 Euro – erhöht auf 345,00 Euro. Erchwachsene im Haushalt anderer erhalten eine Erhöhung von 7.00 Euro – erhöht auf 306,00 Euro. Jugendliche von 14 Jahren bis unter 18 Jahren bekommen 2,00 Euro mehr – erhöht auf 289,00 Euro. Kinder von 6 Jahren bis unter 14 Jahren erhalten 4,00 Euro mehr – erhöht auf 255,00 Euro und Kinder von 0 Jahren bis 6 Jahren sogar 5,00 Euro mehr – erhöht auf 224,00 Euro. Zu dieser Tabelle liegen uns leider noch keine genauen Angaben vor – sie wird aber aktualisiert. Aufwendungen für Erwachsene Kinder 6-7 J: Kinder 7-14 J. Jugendliche 15-18 J.           Bildung***         Gaststättendienstleistungen         Gesundheitspflege         Verkehr / (kein Geschlechtsverkehr)         Dienstleistungen / sonstige Waren         Haushaltsgeräte / Innenausstattung         Energie / Wohnungsinstandhaltung         Nachrichtenübermittlung         Schuhe / Bekleidung         Freizeit / Kultur / Unterhaltung         Alkoholfreie Getränke / Nahrungsmittel                     Wenn Sie unser Portal mit finanziell unterstützen möchten, hier weitere Informationen Änderung bei Hartz 4 IV ALG II 2013 News 2013 Hartz 4 IV ALG II Hartz 4 IV ALG II Forum 2013 Hartz 4 IV ALG II Rechtsberatung Hartz 4 IV ALG II Antrag 2013 Startseite ¦ Impressum ¦ Kontakt ¦ AGB Hartz4hilftHartz4.de | copyright © 2010 | Letzte Aktualisierung: 27. Januar 2013