unter 25 Jahren Hartz IV Unter 25 Jahre Normalerweise haben Volljährige zwischen 18 und 25 Jahren keinen Anspruch auf ALG II Hartz IV. Jedoch, kann der zum gesetzlichen Unterhalt verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen, besteht die Chance einen Antrag auf Hartz IV zu stellen. Unter dieser Vorrausetzung kann ein Antrag auf Unterstützung gestellt werden. Wenn Sie unser Portal mit finanziell unterstützen möchten, hier weitere Informationen Änderung bei Hartz 4 IV ALG II 2013 News 2013 Hartz 4 IV ALG II Hartz 4 IV ALG II Forum 2013 Hartz 4 IV ALG II Rechtsberatung Hartz 4 IV ALG II Antrag 2013 Startseite ¦ Impressum ¦ Kontakt ¦ AGB Hartz4hilftHartz4.de | copyright © 2010 | Letzte Aktualisierung: 4. Juni 2011