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Notfall

Polizeimacht ist immer Notstrom, eine Macht, die die Polizei behauptet police wesentlich für den Aufbau sozialer Ordnung.1 Nicht umsonst ist die Polizei werden oft als „erste Verteidigungslinie“ und „Ersthelfer“ bezeichnet eine endlose Reihe von Notfällen, die alle möglichen Namen tragen, von der Spektakulär bis Alltäglich und Komisch: Störungen und Störungen, Kriminalität und Kriminelle, Aufstände und Mobs, Gangs und Herumlungern, Jaywalking und Landstreicher, Verkehrsunfälle und -verstöße, Lärmbeschwerden, öffentliche Trunkenheit und Drogen und sogar die Katze im Baum. Deshalb wird die Polizei „Notfall“ genannt Einsatzkräfte“ und „Einsatzkräfte“, die „Einsatzfahrzeuge“ fahren und bilden oft „Emergency Response Teams“ wie SWAT. Von der Polizei Perspektive, alles und jedes ist eine Notsituation. Etymologisch hat „Notfall“ eine lange Geschichte, aber das Oxford English Wörterbuch macht deutlich, dass die Idee einen „Zustand der Dinge“ evoziert unerwartet aufkommen und dringend sofortiges Handeln fordern.“ „Notfall“ impliziert also Dringlichkeit, und natürlich gibt es die explizite politisch-rechtliche Verwendung des Begriffs „Ausnahmezustand“. Aber obwohl der „Staat“ Notstand“ wird oft von einer staatlichen Exekutive ausgerufen – im Wesentlichen schaffen Bruch zwischen „normalen“ und „außergewöhnlichen Zeiten“, wenn das Gesetz außer Kraft gesetzt wird – die gewöhnliche Existenz der Polizei ist die gewöhnliche Instanz einer dauerhaften Notstand. Die Polizeigewalt ist als Exekutivgewalt in der Regierung verankert. Polizisten sind Alltagsmanager, die legal praktisch unbegrenzt ausüben Entscheidungsbefugnis über alle Arten von Notfällen. Die Implikation sollte klar sein: Polizei und Recht sind nicht dasselbe, und der Rechtsstaat war nie dazu gedacht, die Befugnisse der Polizei vollständig zu überprüfen, da die liberale Doktrin hat der Exekutive immer das letzte Wort bei der Entscheidung eingeräumt und der das Gemeinwohl und die Interessen des Staates gefährdet. Polizei ist nichts weniger als die alltägliche Anwendung dieses Notfallvorrechts.

Anmerkungen:
1 Wall, Tyler, „Normaler Notfall: Drohnen, Polizei und Geographien des Rechtsterrors“, Antipode 48:4 (2016).