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Copspeak ( Polizeisprech) : Wie die Polizei die Welt sieht

Bedrohung
Bedrohung ist die Kategorie, die die gesamte Polizeimacht belebt. Um sich in der Polizei zu engagieren besteht darin, Bedrohungsmanagement durch Identifizierung, Reaktion, Eindämmung und Beseitigung verschiedener Bedrohungen für einen besitzenden, immer rassisierten Auftrag. Immer untermauert mit der Fähigkeit, legale Gewalt anzuwenden, Polizei bei Entscheidungen von einem im Wesentlichen unbeschränkten Ermessen Gebrauch machen was eine Bedrohung darstellt, die Priorität der Bedrohung innerhalb einer endlosen Zeit festlegen Liste der Bedrohungen und Entscheidung über die zu ergreifenden Maßnahmen. Das „Bedrohungsszenario“, um Bryan Wagners Begriff zu verwenden, war der Primärstandard, den US-Gerichte auf Polizeifälle anwenden, häufig unter Verwendung von hypothetische Gedankenexperimente (wie das Szenario der tickenden Bombe) zu Prävention und Notwendigkeit in den Mittelpunkt der Polizeiarbeit stellen. Wie Wagner feststellt, die Polizei hat das Ermessen, mit Drohungen gegen die Polizei umzugehen öffentliche Wohlfahrt jedoch und wann immer sie es für richtig halten.1 Jemanden oder etwas als Bedrohung zu erklären ist eine der am meisten normalisierten aller Befugnisse innerhalb der Polizeifunktion und zu den offensichtlichsten und unmittelbare Beispiele sind das routinemäßige Stop-and-frisk oder wenn ein Polizist aufrollt neben jemandem und fragt ihn, was er in der Nachbarschaft macht oder verlangt zu wissen, wohin sie gehen. Natürlich ist die Logik der Bedrohung immer aktiv in offiziellen Rechtfertigungen von Polizeigewalt, da nur der Polizist muss behaupten, dass er sich bedroht gefühlt hat oder dass er oder sie den Verdächtigen gefühlt hat eine Bedrohung für die Öffentlichkeit darstellte, um die Gewalt zu rechtfertigen. In diesen immer ungleich Austausch zwischen dem „Straßenbürokraten“ und dem Bürger, Polizisten ständig an einer Bedrohungsanalyse und damit auch an einer Bewertung von die Reaktion der Polizei. Angesichts der Tatsache, dass die Gerichte konsequent abgelehnt haben das polizeiliche Ermessen zu definieren oder vorgegebene Verhaltensregeln für Polizeibeamte festzulegen, das polizeiliche Vorrecht, Gefahren für die Eigentumsordnung zu verhindern ist im weiteren Sinne grenzenlos und grenzenlos. Lassen Sie uns also eine krasse Realität erkennen: nur aus polizeilicher Sicht Bedrohungen zählen, was auch bedeutet, dass nur Unordnung und Unsicherheit zählen zur Polizei. Nicht Menschen oder Rechte oder Gesetze oder gar Gerechtigkeit, und schon gar nicht die Schutz des individuellen Lebens. Das als Bedrohung empfundene Thema könnte Sagen Sie hypothetisch zum Polizisten: „Was ist mit meinen Rechten?“ und der polizist kann Sagen Sie nur: „Ich verstehe Ihre Sprache nicht. Ich spreche nur die Sprache von Drohungen.“

Anmerkungen: 
1 Wagner, Bryan, Den Frieden stören: Schwarze Kultur und die Polizeimacht danach Police Sklaverei, Harvard University Press, 2010, 7.