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Punkt 31: Die Gehorsamkeitspflicht wäre auch nach GG Art. 20 (4) beendet

Der vorgestellte Verfassungshochverrat von BRD-Politikern, Richtern undJuristen wird als Staatsstreich von oben bezeichnet. Das Grundgesetz der BRD siehtin Art. 20 (4) ein verbrieftes Widerstandsrecht dagegen vor:

(4) Gegen jeden, der esunternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutsche das Recht zumWiderstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Eine Ausübung des Widerstandsrechts setzt außer der Gefährdung der in Art. 20 Abs. 1-3 GGumrissenen Ordnung durch den Versuch oder die Vollendung ihrer Beseitigungvoraus, dass andere Abhilfe nicht möglich ist. Widerstandshandlungen sindmithin die ultima ratio, sie bleiben gegenüber allen anderenverfassungsrechtlichen oder in Übereinstimmung mit der Verfassung geschaffenenInstrumenten zur Rechtsverteidigung subsidiär (= unterstützend).

Mit dem Erfordernis derUnmöglichkeit anderweitiger Abhilfe wird an das KPD-Urteil des BVerfG angeknüpft,wo es wörtlich heißt, dass „alle von der Rechtsordnung zur Verfugunggestellten Rechtsbehelfe so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe bieten, dassdie Ausübung des Widerstandes das letzte verbleibende Mittel zur Erhaltung undWiederherstellung des Rechtes ist."

Das GG qualifiziert die Art, Formen und Grenzen des Widerstandes nicht näher.Das mögliche Spektrum reicht vom passiven Widerstand in Form der Verweigerungvon gesetzlichen Pflichten bis hin zum aktiven Widerstand durch die Anwendungvon Gewalt gegen Sachen und Personen. Im Hinblick darauf, dass durchden Widerstand die rechtsstaatliche und demokratische Ordnung bewahrt undwiederhergestellt werden soll, muss auch der diese Ordnung prägendeVerhältnismäßigkeitsgrundsatz Anwendung finden. Für die Beurteilung derWiderstandshandlungen kommt es aber auf die Sicht ex ante an. DasWiderstandsrecht kann gegen jeden ausgeübt werden, der es unternimmt, die in GGArt. 20 niedergelegte Ordnung zu beseitigen. Der Widerstand mussverhältnismäßig sein. Es muss mit anderen Worten eine Abwägung zwischen denNachteilen der Maßnahme für den Betroffenen einerseits und den Vorteilen fürdas Gemeinwohl stattfinden. Dabei ist nicht allein auf die Wertigkeit derjeweiligen Rechte, Rechtsgüter oder sonstiger Belange abzustellen, sondern auchder Grad der jeweiligen Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Je höher der Gradder Nichterfüllung oder Beeinträchtigung des einen Prinzips ist, umso größer muss die Wichtigkeit der Erfüllung des anderen sein. Die Maßnahme muss geeignet sein,den erstrebten Zweck zu erreichen. Dies ist der Fall, wenn durch die Maßnahmeder gewünschte Erfolg gefördert werden kann. Die Maßnahme muss erforderlichsein, um den erstrebten Zweck zu erreichen.
Die in Art. 3 GG statuierte Bindung der rechtsprechenden Gewalt an „Gesetz und Recht"​
bedeutet, dass alle Rechtsprechungsorganeihren Entscheidungen die Normen der verfassungsmäßigen Rechtsordnungeinschließlich des Völker- und Europarechts zugrunde zu legen haben.

Aus GG Art. 20 Abs. 3,
Art. 97 Abs. l folgt ferner, dass es – Richterrechtals eigenständige Rechtsquelle nicht geben darf.
Die Interpretation undWeiterentwicklung des Rechts muss immer im Rahmen des geltenden Rechtserfolgen. Regelungslücken kann der Richter nicht nach freien rechtlichenErwägungen, sondern nur auf der Grundlage der Wertvorstellungen, die derverfassungsmäßigen Rechtsordnung immanent sind, treffen.
BVerfG: … dass der Richter sichnicht „ dem vom Gesetzgeber festgelegten Sinn und Zweck des Gesetzes entziehen"dürfe.
Aus den Grundrechten inVerbindung mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (GG Art. 20Abs. 3 ) ist jedenfalls ein auf die Beseitigung rechtswidriger Folgenstaatlichen Handelns gerichteter Folgenbeseitigungsanspruch abzuleiten (v. Mangoldt,Klein, Starck, GG Bonner Grundgesetz, Band 2)
Die Ausgestaltung des Widerstandrechts hat der renommierteStaatsrechtlers und Professor ISENSEE 1968 in einem Buch umfassend erfasst. Dievollständige Verweigerung einer verlässlichen Rechtsstaatlichkeit in der BRDlässt nunmehr die ausdrückliche Berufung auf das Widerstandrecht für jedenDeutschen zu. Es werden daher die folgenden Zitate bezüglich der erlaubtenMöglichkeiten aus dem Buch ISENSEE, JOSEF, Das legalisierte Widerstandsrecht, Verlag Gehlen, BadHomburg 1968,
vorgestellt, nach denen jede Beanspruchung und jederStrafverfolgungsanspruch der derzeitigen Bundesrepublik Deutschland nach demGrundgesetz (Besatzungsrecht) wegen Widerstandsbereitschaft völkerrechtswidrig und von Anfang an nichtigist. Zuwiderhandelnde Privatpersonen in den BRD-Organen sind hinzutretendeVerfassungshochverräter und als solche zu behandeln.

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„Der Widerstandsfall ist ausgelöst, wenn ein Unternehmen, das dieBeseitigung der in Art. 20 I-III GG niedergelegten Grundsätze zum Ziel hat,nicht mehr mit den legalen Mitteln der staatlich geordneten Normallageabgewehrt werden kann."​
Es ist in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz,ausführlich in den Internetseiten www.teredo.clund den weiterführenden Links bewiesen, dass die rechtsbeugenden Richter undVerfassungshochverräter nicht mehr mit legalen Mitteln der staatlichenNormallage abgewehrt werden können. Der Widerstandsfall ist also gegeben.

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„Ausschlaggebend ist dagegen die Tendenz, die Verfassungsordnung zu beseitigen."​
„Der Angriff braucht sich nicht gegen alle Ordnungselementedes Art. 20 GG zu richten. Es genügt, dass nur ein Wesensmerkmal der Staatsform… beseitigt werden soll."
„Das verfassungsfeindliche Vorgehen muss von einer aktivkämpferischen aggressiven Haltung getragen werden."​
Die rechtsbeugenden Richter und Verfassungshochverräter versuchen, jedendurch Entmündigung zu beseitigen, der sie in ihren kriminellen Handlungenstoppen will. Aggressivere Menschenfeindlichkeit gibt es in einem Land ohneTodesstrafe nicht.

Seite 22
„Es muss eine konkrete Gefahr heraufbeschworen sein"​
Der Bestand der Bundesrepublik Deutschland und die sogenannte verfassungsgemäßeOrdnung sind durch den umfassenden Angriff der Richter und Juristen auf denRechtsstaat gefährdet.

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„Das mit dem Widerstandsrecht zu bekämpfende Unrecht muss offenkundigsein."​
Urkunden-, beschluss- und grundbuchfälschende Richter, die damit aucheine Vermögensgefährdung betreiben, tun offenkundiges Unrecht. Eine Abhilfewurde über 14 Jahre mit immer neuen Kostenbelastungen für den Betroffenen undimmer neuen unbegründeten Verfolgungen von Amts wegen verweigert.
Auch der Versuch zur Behinderung der Inanspruchnahme von Grundgesetz, EU-und UN-Recht ist offenkundig Unrecht.

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„Das Unternehmen der Beseitigung umfasst Versuch undVollendung."​
„Solange wie einer Gefährdung mit den Abwehrmitteln der Normallage begegnetwerden kann, ist die Alarmschwelle des Art. 20 IV GG ohnehin noch nichterreicht. Ist das aber nicht mehr der Fall, liegt mit Sicherheit einUnternehmen vor."​
Die Gefährdung ist nicht mehr zu beseitigen, so lange die namentlichbekannten Richter als Rechtsbeuger und Verfassungshochverräter durchVorgesetzte im Amt gehalten werden. Dadurch verlieren alle übrigen Richter undJuristen jeden Respekt vor dem Gesetz – durch das Standes"recht"hatten sie diesen Respekt allerdings sowieso nicht verdient

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„Der Widerstandsfall wird durch den objektiven Angriffausgelöst."​
Der objektive Angriff ist gegen den Autor dieser Expertise seit 1992erfolgt. Er ist aber auch für mehrere Millionen Justiz-Opfer längst im Gange.
Eingeleitete Strafverfolgung wegen angeblicher Steuerhinterziehung,Insolvenzverschleppung,
Juristenbeleidigung und Bundeswappenmissbrauch sind die bekannten undüblichen objektiven, aber wissentlich falschen Angriffe, die in der BRD immerwieder stattfinden.

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„In der Schutzrichtung und in der Objektivation des Schutzgutesweist das Widerstandsrecht analoge Strukturen wie das Polizeirecht auf, das aufden Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung von Störungen abstellt unddas der Gefahrenabwehr dient, ohne Rücksicht auf die subjektive Einstellung des Störers."​
Die Justiz-Opfer-Bürgerinitiativen wollen einen Rechtsstaat mitInformations- und Meinungsfreiheit und nicht ein Verbrecherkabinett vongeheimbündlerischen Juristen.

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„Das Unternehmen kann aus dem Innern der Staatsorganisation durchOrganwalter geführt werden (Staatsstreich von oben, Putsch)…."​
„Staatsstreich von oben ist der Verfassungsbruch seitens derStaatsorgane"​
In der Bundesrepublik Deutschland wird der Staatsstreich von oben betrieben.Die Verfassungsorgane zum eigentlichen Schutze des Grundgesetzes selbst sind Teilnehmer am Staatsstreich.

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„Der Staatsstreich von oben kann durch Tun wie Unterlassen erfolgen,sei es, dass Verfassungsinstitutionen beseitigt, sei es, dass Verfassungsaufträge nicht ausgeführt werden."​
Es werden Verfassungsaufträge nicht ausgeführt, nach denen dieRechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden ist. Das Europäische Recht und dasGrundgesetz gehen auch dem Rechtsberatungsgesetz voraus.

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„Wenn etwa die zuständigen Organe generell darin versagen, demfreien Individuum Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, so verwirken sie denGehorsamkeitsanspruch gegenüber ihren Untertanen, und der Widerstandsfall trittein."​
Sämtliche zuständigen Organe, angefangen vom Bundespräsidenten über denBundestagspräsidenten, Bundeskanzler, alle Ministerpräsidenten, Bundestag,Bundesrat, alle höheren Gerichte mit insbesondere dem Bundesgerichtshof und demBundesverfassungsgericht, die niedrigeren sowieso, Generalbundesanwalt,Bundeskriminalamt, Verfassungsschutzorgane und andere wurden auf denStaatsstreich von oben hingewiesen. Sie sind aber selbst beteiligt, weil sieihn nicht abstellen wollen.

Seite 32
„Der Widerstandsfall tritt ein, wenn „andere Abhilfe"gegen verfassungsfeindliche Unternehmen nicht möglich ist."​
Es gibt also nach bestem Wissen und Gewissen der deutschenJustiz-Opfer-Bürgerinitiativen keine andere Abhilfe, da tausende von Eingabenbesorgter Bürger bei allen möglichen Verfassungsorganen einfach weggelegt undignoriert werden.

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„Das souveräne Volk tritt wieder in seine ursprünglichen Rechte ein,wenn seine Beauftragten ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können."​
Das Deutsche Volk muss seine Rechte wieder selbst ausüben, da die von ihmBeauftragten es in das Verderben führen. Rechtsberatung ist ein legitimes Rechtzur Informationserlangung.

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„Der legale Verfassungsschutz durch Repräsentativorgane ist dannlahm gelegt, wenn im Staatsstreich von oben die Organwalter dazuübergehen, die Verfassungsordnung abzubauen, und das System der Hemmungen undKontrollen keine Selbstreinigung der Staatsapparatur mehr herbeiführt."​
Nichts anderes machen Gesetzgeber und Rechtsprechung kontinuierlich imWege der juristischen Knochenaufweichung. Eine Selbstreinigung in der BRD istnicht mehr denkbar.

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„Es sind (nur) äußerste Grenzfälle der Ermessenwidrigkeit denkbar,in denen staatliche Institutionen untätig sind und die Indolenz gegenüber demVerfassungsgegner in Kollaboration mit ihm übergeht. Hier allerdings istWiderstand der Bürger am Platz."​
Die Kollaboration wurde allen Organwaltern durch nutzlose Rechtsbehelfevon tausenden von Bürgern nachgewiesen.

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„Es ist die ultima ratio des Rechts schlechthin, das Staatliche mitunstaatlichen Mitteln retten zu wollen."​
Dazu wird es in Deutschland so sicher wie das Amen in der Kirche kommen,weil den Juristen ihre diktatorische Machtstellung nur mit Gewalt aus dem Volkgenommen werden kann. Die Bauernkriege im 14. und 15. Jahrhundert hattenähnliche Auslöser.

Seite 41
„Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz…"​
„Die Friedenspflicht des Bürgers und das Verbot der Selbsthilfebestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz reicht. Das Selbsthilferecht des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorläufige Hinnahmeeiner Rechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist."​
„Wem die Verfassung ein Freiheitsrecht zuerkennt, der muss es auch behauptenkönnen – und sei es im äußersten Fall mit Gegengewalt."​
Eine Friedenspflicht gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nach demGrundgesetz längst nicht mehr. Zunächst ist sich jeder selbst der Nächste, weiler schon morgen von Politikern, Richtern, anderen Juristen und Beamtenvergewaltigt werden kann. Es kommt vermutlich jeder dran, weil dieAusplünderung des Volkes immer weniger Ergebnisse einfahren lässt.

Seite 45
„Der Widerstandskämpfer handelt an Stelle der (aktionsunfähigen)Rechtsgemeinschaft, der er angehört, und er handelt in deren Interesse."​
„Wo es gilt, die Freiheit der Bürger zu retten, ist keiner Privatmann"​
Die Antragsteller zur Einleitung eines EU-Verfahrens gegen Deutschlandwerden sich bei Erreichen einer kritischen Masse im Volk daran beteiligen,sämtliche derzeitigen Richter und Juristen als erkannte und nachgewieseneRechtsbeuger und Verfassungshochverräter aus dem Amt zu zerren, einerBestrafung zuzuführen und deren Vermögen zum Zwecke des Schadensersatzeseinzuziehen.

Seite 50
„Aber eine solche normative Vor-Auslese widerspricht der egalitärenDemokratie, die alle gleichen Bürger in gleicher Weise zu ihrer Verteidigungaufruft und es der Wirklichkeit überlassen muss, wie sich im Fall der Bewährungdie Spreu der Verfassungsfeinde, Opportunisten, Feiglinge und Gleichgültigenvom Weizen der staatstreuen Bürger sondert."​
Es haben sich bereits zahlreiche staatstreue Bürger in Bürgerinitiativenorganisiert, um dem Treiben der juristischen Verfassungsfeinde ein Ende zubereiten. Der Unwillen über das amtmissbrauchende und rechtsbeugendeRichtertreiben besonders in den neuen Bundesländern übersteigt offensichtlichdie Vorstellungskraft der öffentlich beschäftigten Juristen. 20.000 Richter und5.000 Staatsanwälte gilt es nun durch gesetzestreue Juristen nach Abschaffungdes Standes"rechts" zu ersetzen.

Seite 52
„Das Ziel des Widerstandsrechts ist der Schutz der bestehenden Staatsform."​
„Das Widerstandsrecht ergänzt den staatlichen Verfassungsschutz."​
Besser heißt es wohl, das Ziel des Widerstandsrechts ist die Schaffungder bisher nur vorgegaukelten und dem Volk vorenthaltenen rechtsstaatlichenStaatsform und einer freiheitlichen Demokratie. In Deutschland gilt immer nochBesatzungsrecht und Deutschland wird durch eine Diktatur von politischen undjuristischen Verfassungshochverrätern in das Unglück dirigiert.

Seite 56
„Das Widerstandsrecht kann nur unter der doppelten Bedingungausgeübt werden, dass die (wenigstens umrisshafte) Kenntnis der Widerstandslage und der Wille, die Ordnung zu verteidigen, vorhandensind."​
„Die Anforderungen an die Zielsetzungen des Bürgers, der Widerstandübt, dürfen aber nicht überspannt werden. In der Regel wird, wer als EinzelnerWiderstand leistet, sich gegen einen konkreten Übergriff wehren. Er wird seinpersönliches Recht verteidigen und kaum anstreben, das ganze Unrechtsregime ausden Angeln zu heben und die legitime Ordnung als solche wiederherzustellen."​
„Aber wie jeder Unrechtsakt das Recht schlechthin beleidigt, sowirkt auch die Verteidigung einer individuellen Rechtsposition für das Ganzeder Rechtsordnung."​
Mit der Verteidigung der persönlichen Rechte nur eines Einzelnen ist dieBundesrepublik Deutschland nicht mehr zu retten. Ziel der Analyse und derBürgerinitiativen in Deutschland ist es, das ganze Unrechtssystem so lange bloßzu stellen, bis sich genügend Kräfte zur Beseitigung des ganzen deutschenUnrechtsregimes gefunden haben.

Seite 57
„Wenn auch ein Widerstandsfall erst durch einen aufs Ganze zielenden Angriff ausgelöst wird, so muss die Abwehr, die Ausübung des Widerstandsrechts,nicht aufs Ganze gehen."​
„Legitim ist jedes noch so bescheidene Teilziel, soweit es nur näherzur Ordnung des Grundgesetzes zurückführt. Dazu trägt schon bei, wer nur dem Geßlerhut den Gruß verweigert, wer nur dem Gefangenen, der Hunger leidet, Brotschenkt. Man kann dem Unrechtsregime widerstehen, wo immer man ihm im Einzelfall begegnet."​
Mit dieser Feststellung ist heute in der Bundesrepublik Deutschland jedeGehorsamsverweigerung durch das Widerstandsrecht gedeckt.

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„Wenn dem Staat höchste Gefahr droht, ist jeder Bürger aufgerufen,die Sache des Staates zu seiner eigenen zu machen."​
Die Staatsdiener, insbesondere die Organe der Rechtspflege selbst wollenoffensichtlich ihre Pflicht gegenüber dem Volk nicht mehr wahrnehmen, aberdieses dumm halten und dessen Steuerleistungen weiter für sich persönlichverbrauchen. Sie haben auch ihren Vergütungsanspruch verwirkt.

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„Die Grundformen des Widerstandes sind deshalb Ungehorsam undGewalt."​
Beginnen wir in diesem Zusammenhang mit Ungehorsam und Verweigerung,jegliche Beanspruchung durch BRD-Organe auch nur anzuerkennen..

Seite 62
„Beim Staatsstreich von oben ist zu differenzieren: Alle Maßnahmen, dieoffensichtlich die verfassungsgemäße Ordnung beseitigen sollen, sind ohnehinnichtig; sie schaffen auch keinen beachtlichen Rechtsschein. Hier bedarf esebenfalls keiner ausdrücklichen Suspension der Gehorsamspflicht, zumal da dieseschon in der Normallage gegenüber krassen Rechtsbrüchen seitens deröffentlichen Gewalt („nichtigen" Hoheitsakten) entfällt,…"​
Alle derzeitigen gerichtlichen Entscheidungen in der BundesrepublikDeutschland werden durch nicht gesetzliche Richter erlassen, die sich zur Rechtsbeugungim Bedarfsfalle verpflichtet haben. Die Entscheidungen sind daher alle nichtigund in einem neuen Deutschland mit Schadensersatzleistung aufzuheben.

Seite 63
„Der Steuerstreik wäre damit eine mögliche Aktion des passiven Widerstandes."​
„Die Möglichkeiten des aktiven Widerstandes sind ebenso wenignormativ bestimmbar, wie der Verlauf der künftigen Widerstandsfällevorhersehbar ist. Formen des Widerstandes können viele Maßnahmen werden, dienach dem Recht der Normallage Straftaten oder zivilrechtlich unerlaubteHandlungen wären: Sabotage, Aufruhr, Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verrat von Staatsgeheimnissen etc.! Maßgeblich ist nur,dass die jeweiligen Aktionen geeignetes Mittel zum vorgegebenenWiderstandszweck ist, dem Zweck nämlich, die Verfassungsstörung zubeseitigen."​
Die Steuerbehörden sind Staatsorgane, welche ebenfalls gezielt zurVernichtung von Firmen und Menschen eingesetzt werden, wenn der richterlicheDruck nicht ausreicht. Am Beispiel in Niedersachsen wurde für einen Deutschenbeispielsweise aufgezeigt, wie man ohne Einkommen und finanzielle Zuflüsse zuSteuerforderungen von fast € 500.000 veranlagt werden kann, um jegliche Zukunftverbaut zu erhalten. Als Folge wurde ein absoluter Steuerstreik erklärt.

Seite 64
„Nicht ausgeschlossen sind dagegen alle Handlungen, die – präventivoder repressiv – Verfassungsstörungen verhindern oder unterbinden sollen.Zulässig sind Schutzvorkehrungen wie die Festnahme des Verfassungsfeindes und imäußersten Fall sogar seine Tötung, wenn sie als Notwehraktion derRechtsgemeinschaft unausweichlich ist, um den verfassungswidrigen Zustand zubeseitigen."​
„Das Verbot der Todesstrafe steht hier nicht entgegen, weil es sichhier nicht um eine Bestrafung (Art. 102 GG), sondern um eine nicht von Art. 102GG erfasste notwehrähnliche Schutzmaßnahme handelt."​
„Da im Widerstandsfall mit dem staatlichen Gewaltmonopol auch dasVerbot militärischer Macht in Privathand entfällt, kann der Widerstand auchdurch organisierten Einsatz von Waffengewalt durchgeführt werden."​
Dieses Thema wird in Deutschland schon ausführlich erörtert, hoffentlichgeben die derzeitigen deutschen Richter und Staatsanwälte vorher auf. Es kannder UN damit bewiesen werden, dass die Verfassungshochverräter der BRD schonden Aufstand provozieren und daher eine Mitgliedschaft in der UN nicht längerverdienen.

Seite 67
„Der Einzelne ist frei, sein Widerstandsrecht auszuüben."​
Und nimmt es sich, indem er auch zum Aufstand aufruft und Aufklärungbetreibt, sofern er dafür genügend Kenntnisse hat.

Seite 70
„Die Mittel des Widerstandes müssen objektiv geeignet sein, demWiderstandsziel näher zu kommen."​
Die BRD muss erläutern, wieso amtmissbrauchende und rechtsbeugendeRichter nicht unverzüglich aus dem Amt geschasst werden. Jede Aufklärung desVolkes wird deren Schicksal etwas mehr besiegeln. Eine umfassendeRechtsberatung und Information unter einander kommt dem vorstehend erklärtenWiderstandsziel näher.

Seite 71
„Die moralische Wirkung kann eine Maßnahme sogar dann legitimieren,wenn überhaupt kein äußerlicher sichtbarer Erfolg zu erwarten ist."​
„Letztlich bedarf es noch nicht einmal irgendeiner Wirkung aufUmgebung oder Nachwelt; die individuelle Abwehr des Unrechts, die nur dermoralischen Selbstbehauptung dient, verteidigt die legitime Ordnung – und istdamit geeignet."​
Der beabsichtigte weitere Maßnahmenplan mit der Unterrichtung vonUnternehmern, Grundbesitzern, Sparern und Justiz-Opfern in Deutschland wird dienamentlich benannten Rechtsbeuger und Verfassungshochverräter in Richterrobeweiter demaskieren und ihren Verbleib im Amt immer mehr erschweren.

Seite 78
„Es gibt kein Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, in dem dasWiderstandsrecht durchgesetzt werden könnte. Solange nämlich diese Wegesinnvoll beschritten werden können, ist die Normallage nicht aufgehoben, dasWiderstandsrecht also gar nicht entstanden. Somit muss der Einzelne selbstentscheiden, ob der Widerstandsfall eingetreten ist, ob und wie er sein Rechtausüben will."​
Es gibt auch kein Gericht in Deutschland, das nicht durchVerfassungshochverräter beherrscht wird. Einer Erlaubnis zum Widerstand brauchtes nicht.

Seite 80
„Das Wagnis übersteigt unendlich jene „Zivilcourage",deren man auch in zivilen Angelegenheiten gelegentlich bedarf, um seine Rechtezu wahren."​
Die hoch dotierten Preisverleihungen in der Bundesrepublik Deutschlandfür angebliche Zivilcourage an Prominente sind lediglich Lachnummern. Da wurdedoch tatsächlich eine Polizeipräsidentin in Eberswalde für Zivilcourageausgezeichnet, von deren Einschreiten gegen Verfassungshochverrat nie etwasbekannt wurde und die nur ihre berufliche Pflicht absolvierte. Man bedient sichim Land des Hochverrates regelmäßig untereinander – mafiagleich.

Seite 86
„Es gibt nur einen Weg, das Widerstandsrecht durchzusetzen."​
Aufstehen und Handeln!

Seite 87
„Die Ausübung des Widerstandsrechtes in seinen immanenten Grenzenist niemals strafbar."​
„Das Strafrecht hat sich an der Verfassung auszurichten, nichtumgekehrt."​
„Soweit die Strafbarkeit einer Handlung von einerverfassungsfeindlichen Absicht abhängt,…kann die subjektive Tatseite nichtvorliegen, weil Widerstandshandlungen von der verfassungskonservierenden Gegentendenz geleitet sein müssen."​
Die strafrechtliche Verfolgung von widerstandsleistenden Demokraten zumSchutz gegen Rechtsbeuger und Verfassungshochverräter in Richterroben isthiernach unmöglich, weil der Staat gerade auch gegen die Strafverfolgerverteidigt werden muss, die den Hochverrat decken, dulden, nicht verfolgen unddamit Mittäter sind.

Seite 88
„Soweit eine Maßnahme an sich den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllt – etwa Auflauf, Sabotage, Nötigung -, greift das Widerstandsrecht als Rechtfertigungsgrund ein."​
„Der Schutz der Gemeinschaftsgüter ist im demokratischen Gemeinwesenauch dem einzelnen Bürger anvertraut, wenngleich das Schutzrecht nur inGrenzfällen auflebt. Der vom Widerstandsrecht Begünstigte ist der Staat."​
„Diese Sicht wird besonders deutlich, wenn der Staatsstreich vonoben abgewehrt werden soll."​
Das Widerstandsrecht ist Rechtfertigungsgrund an sich. Das Grundgesetz gehtallen anderen deutschen Gesetzen voraus. Eine Strafverfolgung von couragiertenBürgern wegen angeblich unerlaubten Rechtsberatungen zum Vorteil vonRechtsbeugern und Verfassungshochverrätern scheidet grundsätzlich aus.

Seite 89
„Wenn die Auflehnung gegen staatlichen Machtmissbrauch von Art. 20IV GG gedeckt wird, muss der Vorwurf der Rechtswidrigkeit entfallen. Das giltauch für den Widerstand gegen rechtswidrig handelnde Vollstreckungsbeamten (§113 StGB)"​
Der Widerstand gegen die Verweigerung der Rechtsstaatlichkeit ist einGrundrecht im Grundgesetz, in der EMRK sowie in der Allgemeinen Erklärung derMenschenrechte durch die UN. In Deutschland muss die Rechtsstaatlichkeit gegenden Staatsstreich von oben mit Verfassungshochverrat nunmehr im Wege desWiderstandes durchgesetzt werden.

Grundgesetz Artikel 20, Abs. 4, macht es derzeit in der BRD nachrechtsstaatlichen Grundsätzen nicht möglich, die Strafverfolgung wegenangekündigter Widerstandsleistungen wegen der Verweigerung eines verlässlichenRechtsstaates durchzusetzen. Sowohl die Richter als auch die Strafverfolger alsauch die in der Rechtspflege tätigen Rechtsanwälte sind alsVerfassungshochverräter erkannt. Der Tatsachenbeweis liegt u. a. in derUnterwerfung unter das Standes"recht". Daneben sind vielfacheTathandlungen zum Amtsmissbrauch und zur Rechtsbeugung als Beweis vorgestelltund im Internet aufgeführt. Die Mitwisserschaft an solchen rechtwidrigenVorgängen macht Juristen zu Mittätern, es sei denn, sie weisen nach, dass siejeden Versuch unternommen haben, um die faulen Eier aus dem Nest zu kriegen.Hatten sie keinen Erfolg, hätten sie als Ehrenmänner ihren öffentlichen Dienstaufgeben müssen. Die freie Informationsbeschaffung und aktive und passiveRechtsberatung ist dadurch unabdingbar geworden.

Einen zusätzlichen Schutzschirm gegen unbegründete Strafverfolgung bietetdas UN- und Europäische Recht. Die Bundesrepublik Deutschland wird schon durchviele Eingaben vieler Bürger der schwerwiegenden Verletzung der fundamentalenGrundsätze der Europäischen Union durch Verweigerung der Rechtsstaatlichkeitbezichtigt, die auch in dieser Ausarbeitung mit dem Versuch der Durchsetzungeines deutschen Rechtsstaates leicht zu erkennen ist.

Weil das Bundesverfassungsgericht selbst den Verfassungshochverratkultiviert und Eingaben dagegen prinzipiell in die Leere laufen lässt, muss zurAbwehr des Unrechtsregimes die gesamte EU und UN auf die aus Deutschlandheraufziehende Gefahr permanenter Gesetzlosigkeit mit Vernichtung von immergrößeren Kreisen an Firmen und Menschen hingewiesen werden. Sabotage, Aufruhrund letztlich Bürgerkrieg als Folge dieser staatlichen Willkür durch diejuristischen Verderber des Staates sind vorhersehbar.

Bei genauer Betrachtung entpuppt sich die Strafverfolgung wegen jeglicherWiderstandsleistungen durch Staatsanwälte und Richtern als reines Machtkalkül.Juristisch unhaltbar, versucht die BRD das von ihr zu Unrecht beanspruchte,mündige Deutsche Volk mundtot und uninformiert zu machen, um seine von ihmausgewählten Opfer eines nach dem anderen auszuplündern, auszulutschen undbeseitigen zu können.

Dagegen hilft nur der umfassende Bezug auf UN-, EU- und Grundgesetz mitden vorstehenden Argumenten und eine massive Beteiligung der Öffentlichkeit ansolchen Verfahren mit den vielfach zur Zeit betriebenen Abstrafungsversuchenmit Hausdurchsuchungen und PC-Beschlagnahmungen wegen angeblich rechtswidrigerHandlungen nach ungültigen Gesetzen.

Wagen es dennoch weiterhin Staatsanwälte und Richter, solche Verfahren zuführen und gar Verurteilungen auszusprechen, ist der unbedingte Willeerforderlich, den gesamten Rechtsweg durchzuhalten und gemeinsam mit weiterenBetroffenen internationale Gremien in der EU und der UNO zu informieren.

Die deutschen Justiz-Opfer-Bürgerinitiativen führen schon langeStrafregister für Richter, Staatsanwälte, andere Juristen und Beamten, die beigeänderten Verhältnissen in einem wirklichen Rechtsstaat Deutschlandunweigerlich zur Verurteilung der Erfassten nach den jetzt scheinbar odertatsächlich geltenden nationalen und internationalen Gesetzen führen werden.Verfassungshochverrat bedeutet lebenslängliche Haftstrafe für jeden derzeit imAmt tätigen Politiker, Juristen und Beamten der Bundesrepublik Deutschland nachdem Grundgesetz, wenn dazu auch als letztes Mittel erst ein durch die heutigejuristische kriminelle Organisation öffentlich bestellter BRD-Juristenprovozierter Bürgerkrieg den Deutschen Rechtsstaat mit Rechtsicherheit fürjedermann hergestellt hat.​