Punkt 31: Die Gehorsamkeitspflicht wäre auch nach GG Art. 20 (4) beendet
Der vorgestellte Verfassungshochverrat von BRD-Politikern, Richtern undJuristen wird als Staatsstreich von oben bezeichnet. Das Grundgesetz der BRD siehtin Art. 20 (4) ein verbrieftes Widerstandsrecht dagegen vor:
(4) Gegen jeden, der esunternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutsche das Recht zumWiderstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Eine Ausübung des Widerstandsrechts setzt außer der Gefährdung der in Art. 20 Abs. 1-3 GGumrissenen Ordnung durch den Versuch oder die Vollendung ihrer Beseitigungvoraus, dass andere Abhilfe nicht möglich ist. Widerstandshandlungen sindmithin die ultima ratio, sie bleiben gegenüber allen anderenverfassungsrechtlichen oder in Übereinstimmung mit der Verfassung geschaffenenInstrumenten zur Rechtsverteidigung subsidiär (= unterstützend).
Mit dem Erfordernis derUnmöglichkeit anderweitiger Abhilfe wird an das KPD-Urteil des BVerfG angeknüpft,wo es wörtlich heißt, dass „alle von der Rechtsordnung zur Verfugunggestellten Rechtsbehelfe so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe bieten, dassdie Ausübung des Widerstandes das letzte verbleibende Mittel zur Erhaltung undWiederherstellung des Rechtes ist."
Das GG qualifiziert die Art, Formen und Grenzen des Widerstandes nicht näher.Das mögliche Spektrum reicht vom passiven Widerstand in Form der Verweigerungvon gesetzlichen Pflichten bis hin zum aktiven Widerstand durch die Anwendungvon Gewalt gegen Sachen und Personen. Im Hinblick darauf, dass durchden Widerstand die rechtsstaatliche und demokratische Ordnung bewahrt undwiederhergestellt werden soll, muss auch der diese Ordnung prägendeVerhältnismäßigkeitsgrundsatz Anwendung finden. Für die Beurteilung derWiderstandshandlungen kommt es aber auf die Sicht ex ante an. DasWiderstandsrecht kann gegen jeden ausgeübt werden, der es unternimmt, die in GGArt. 20 niedergelegte Ordnung zu beseitigen. Der Widerstand mussverhältnismäßig sein. Es muss mit anderen Worten eine Abwägung zwischen denNachteilen der Maßnahme für den Betroffenen einerseits und den Vorteilen fürdas Gemeinwohl stattfinden. Dabei ist nicht allein auf die Wertigkeit derjeweiligen Rechte, Rechtsgüter oder sonstiger Belange abzustellen, sondern auchder Grad der jeweiligen Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Je höher der Gradder Nichterfüllung oder Beeinträchtigung des einen Prinzips ist, umso größer muss die Wichtigkeit der Erfüllung des anderen sein. Die Maßnahme muss geeignet sein,den erstrebten Zweck zu erreichen. Dies ist der Fall, wenn durch die Maßnahmeder gewünschte Erfolg gefördert werden kann. Die Maßnahme muss erforderlichsein, um den erstrebten Zweck zu erreichen.
(4) Gegen jeden, der esunternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutsche das Recht zumWiderstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Eine Ausübung des Widerstandsrechts setzt außer der Gefährdung der in Art. 20 Abs. 1-3 GGumrissenen Ordnung durch den Versuch oder die Vollendung ihrer Beseitigungvoraus, dass andere Abhilfe nicht möglich ist. Widerstandshandlungen sindmithin die ultima ratio, sie bleiben gegenüber allen anderenverfassungsrechtlichen oder in Übereinstimmung mit der Verfassung geschaffenenInstrumenten zur Rechtsverteidigung subsidiär (= unterstützend).
Mit dem Erfordernis derUnmöglichkeit anderweitiger Abhilfe wird an das KPD-Urteil des BVerfG angeknüpft,wo es wörtlich heißt, dass „alle von der Rechtsordnung zur Verfugunggestellten Rechtsbehelfe so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe bieten, dassdie Ausübung des Widerstandes das letzte verbleibende Mittel zur Erhaltung undWiederherstellung des Rechtes ist."
Das GG qualifiziert die Art, Formen und Grenzen des Widerstandes nicht näher.Das mögliche Spektrum reicht vom passiven Widerstand in Form der Verweigerungvon gesetzlichen Pflichten bis hin zum aktiven Widerstand durch die Anwendungvon Gewalt gegen Sachen und Personen. Im Hinblick darauf, dass durchden Widerstand die rechtsstaatliche und demokratische Ordnung bewahrt undwiederhergestellt werden soll, muss auch der diese Ordnung prägendeVerhältnismäßigkeitsgrundsatz Anwendung finden. Für die Beurteilung derWiderstandshandlungen kommt es aber auf die Sicht ex ante an. DasWiderstandsrecht kann gegen jeden ausgeübt werden, der es unternimmt, die in GGArt. 20 niedergelegte Ordnung zu beseitigen. Der Widerstand mussverhältnismäßig sein. Es muss mit anderen Worten eine Abwägung zwischen denNachteilen der Maßnahme für den Betroffenen einerseits und den Vorteilen fürdas Gemeinwohl stattfinden. Dabei ist nicht allein auf die Wertigkeit derjeweiligen Rechte, Rechtsgüter oder sonstiger Belange abzustellen, sondern auchder Grad der jeweiligen Beeinträchtigung zu berücksichtigen. Je höher der Gradder Nichterfüllung oder Beeinträchtigung des einen Prinzips ist, umso größer muss die Wichtigkeit der Erfüllung des anderen sein. Die Maßnahme muss geeignet sein,den erstrebten Zweck zu erreichen. Dies ist der Fall, wenn durch die Maßnahmeder gewünschte Erfolg gefördert werden kann. Die Maßnahme muss erforderlichsein, um den erstrebten Zweck zu erreichen.
bedeutet, dass alle Rechtsprechungsorganeihren Entscheidungen die Normen der verfassungsmäßigen Rechtsordnungeinschließlich des Völker- und Europarechts zugrunde zu legen haben.
Aus GG Art. 20 Abs. 3,
Art. 97 Abs. l folgt ferner, dass es – Richterrechtals eigenständige Rechtsquelle nicht geben darf.
Die Interpretation undWeiterentwicklung des Rechts muss immer im Rahmen des geltenden Rechtserfolgen. Regelungslücken kann der Richter nicht nach freien rechtlichenErwägungen, sondern nur auf der Grundlage der Wertvorstellungen, die derverfassungsmäßigen Rechtsordnung immanent sind, treffen.
BVerfG: … dass der Richter sichnicht „ dem vom Gesetzgeber festgelegten Sinn und Zweck des Gesetzes entziehen"dürfe.
Aus den Grundrechten inVerbindung mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (GG Art. 20Abs. 3 ) ist jedenfalls ein auf die Beseitigung rechtswidriger Folgenstaatlichen Handelns gerichteter Folgenbeseitigungsanspruch abzuleiten (v. Mangoldt,Klein, Starck, GG Bonner Grundgesetz, Band 2)
Die Ausgestaltung des Widerstandrechts hat der renommierteStaatsrechtlers und Professor ISENSEE 1968 in einem Buch umfassend erfasst. Dievollständige Verweigerung einer verlässlichen Rechtsstaatlichkeit in der BRDlässt nunmehr die ausdrückliche Berufung auf das Widerstandrecht für jedenDeutschen zu. Es werden daher die folgenden Zitate bezüglich der erlaubtenMöglichkeiten aus dem Buch ISENSEE, JOSEF, Das legalisierte Widerstandsrecht, Verlag Gehlen, BadHomburg 1968,
vorgestellt, nach denen jede Beanspruchung und jederStrafverfolgungsanspruch der derzeitigen Bundesrepublik Deutschland nach demGrundgesetz (Besatzungsrecht) wegen Widerstandsbereitschaft völkerrechtswidrig und von Anfang an nichtigist. Zuwiderhandelnde Privatpersonen in den BRD-Organen sind hinzutretendeVerfassungshochverräter und als solche zu behandeln.
Seite 13
Aus GG Art. 20 Abs. 3,
Art. 97 Abs. l folgt ferner, dass es – Richterrechtals eigenständige Rechtsquelle nicht geben darf.
Die Interpretation undWeiterentwicklung des Rechts muss immer im Rahmen des geltenden Rechtserfolgen. Regelungslücken kann der Richter nicht nach freien rechtlichenErwägungen, sondern nur auf der Grundlage der Wertvorstellungen, die derverfassungsmäßigen Rechtsordnung immanent sind, treffen.
BVerfG: … dass der Richter sichnicht „ dem vom Gesetzgeber festgelegten Sinn und Zweck des Gesetzes entziehen"dürfe.
Aus den Grundrechten inVerbindung mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (GG Art. 20Abs. 3 ) ist jedenfalls ein auf die Beseitigung rechtswidriger Folgenstaatlichen Handelns gerichteter Folgenbeseitigungsanspruch abzuleiten (v. Mangoldt,Klein, Starck, GG Bonner Grundgesetz, Band 2)
Die Ausgestaltung des Widerstandrechts hat der renommierteStaatsrechtlers und Professor ISENSEE 1968 in einem Buch umfassend erfasst. Dievollständige Verweigerung einer verlässlichen Rechtsstaatlichkeit in der BRDlässt nunmehr die ausdrückliche Berufung auf das Widerstandrecht für jedenDeutschen zu. Es werden daher die folgenden Zitate bezüglich der erlaubtenMöglichkeiten aus dem Buch ISENSEE, JOSEF, Das legalisierte Widerstandsrecht, Verlag Gehlen, BadHomburg 1968,
vorgestellt, nach denen jede Beanspruchung und jederStrafverfolgungsanspruch der derzeitigen Bundesrepublik Deutschland nach demGrundgesetz (Besatzungsrecht) wegen Widerstandsbereitschaft völkerrechtswidrig und von Anfang an nichtigist. Zuwiderhandelnde Privatpersonen in den BRD-Organen sind hinzutretendeVerfassungshochverräter und als solche zu behandeln.
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Es ist in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz,ausführlich in den Internetseiten www.teredo.clund den weiterführenden Links bewiesen, dass die rechtsbeugenden Richter undVerfassungshochverräter nicht mehr mit legalen Mitteln der staatlichenNormallage abgewehrt werden können. Der Widerstandsfall ist also gegeben.
Seite 21
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Die rechtsbeugenden Richter und Verfassungshochverräter versuchen, jedendurch Entmündigung zu beseitigen, der sie in ihren kriminellen Handlungenstoppen will. Aggressivere Menschenfeindlichkeit gibt es in einem Land ohneTodesstrafe nicht.
Seite 22
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Der Bestand der Bundesrepublik Deutschland und die sogenannte verfassungsgemäßeOrdnung sind durch den umfassenden Angriff der Richter und Juristen auf denRechtsstaat gefährdet.
Seite 23
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Urkunden-, beschluss- und grundbuchfälschende Richter, die damit aucheine Vermögensgefährdung betreiben, tun offenkundiges Unrecht. Eine Abhilfewurde über 14 Jahre mit immer neuen Kostenbelastungen für den Betroffenen undimmer neuen unbegründeten Verfolgungen von Amts wegen verweigert.
Auch der Versuch zur Behinderung der Inanspruchnahme von Grundgesetz, EU-und UN-Recht ist offenkundig Unrecht.
Seite 25
Auch der Versuch zur Behinderung der Inanspruchnahme von Grundgesetz, EU-und UN-Recht ist offenkundig Unrecht.
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Die Gefährdung ist nicht mehr zu beseitigen, so lange die namentlichbekannten Richter als Rechtsbeuger und Verfassungshochverräter durchVorgesetzte im Amt gehalten werden. Dadurch verlieren alle übrigen Richter undJuristen jeden Respekt vor dem Gesetz – durch das Standes"recht"hatten sie diesen Respekt allerdings sowieso nicht verdient
Seite 26
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Der objektive Angriff ist gegen den Autor dieser Expertise seit 1992erfolgt. Er ist aber auch für mehrere Millionen Justiz-Opfer längst im Gange.
Eingeleitete Strafverfolgung wegen angeblicher Steuerhinterziehung,Insolvenzverschleppung,
Juristenbeleidigung und Bundeswappenmissbrauch sind die bekannten undüblichen objektiven, aber wissentlich falschen Angriffe, die in der BRD immerwieder stattfinden.
Seite 27
Eingeleitete Strafverfolgung wegen angeblicher Steuerhinterziehung,Insolvenzverschleppung,
Juristenbeleidigung und Bundeswappenmissbrauch sind die bekannten undüblichen objektiven, aber wissentlich falschen Angriffe, die in der BRD immerwieder stattfinden.
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Die Justiz-Opfer-Bürgerinitiativen wollen einen Rechtsstaat mitInformations- und Meinungsfreiheit und nicht ein Verbrecherkabinett vongeheimbündlerischen Juristen.
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In der Bundesrepublik Deutschland wird der Staatsstreich von oben betrieben.Die Verfassungsorgane zum eigentlichen Schutze des Grundgesetzes selbst sind Teilnehmer am Staatsstreich.
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Es werden Verfassungsaufträge nicht ausgeführt, nach denen dieRechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden ist. Das Europäische Recht und dasGrundgesetz gehen auch dem Rechtsberatungsgesetz voraus.
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Sämtliche zuständigen Organe, angefangen vom Bundespräsidenten über denBundestagspräsidenten, Bundeskanzler, alle Ministerpräsidenten, Bundestag,Bundesrat, alle höheren Gerichte mit insbesondere dem Bundesgerichtshof und demBundesverfassungsgericht, die niedrigeren sowieso, Generalbundesanwalt,Bundeskriminalamt, Verfassungsschutzorgane und andere wurden auf denStaatsstreich von oben hingewiesen. Sie sind aber selbst beteiligt, weil sieihn nicht abstellen wollen.
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Es gibt also nach bestem Wissen und Gewissen der deutschenJustiz-Opfer-Bürgerinitiativen keine andere Abhilfe, da tausende von Eingabenbesorgter Bürger bei allen möglichen Verfassungsorganen einfach weggelegt undignoriert werden.
Seite 33
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Das Deutsche Volk muss seine Rechte wieder selbst ausüben, da die von ihmBeauftragten es in das Verderben führen. Rechtsberatung ist ein legitimes Rechtzur Informationserlangung.
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Nichts anderes machen Gesetzgeber und Rechtsprechung kontinuierlich imWege der juristischen Knochenaufweichung. Eine Selbstreinigung in der BRD istnicht mehr denkbar.
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Die Kollaboration wurde allen Organwaltern durch nutzlose Rechtsbehelfevon tausenden von Bürgern nachgewiesen.
Seite 37
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Dazu wird es in Deutschland so sicher wie das Amen in der Kirche kommen,weil den Juristen ihre diktatorische Machtstellung nur mit Gewalt aus dem Volkgenommen werden kann. Die Bauernkriege im 14. und 15. Jahrhundert hattenähnliche Auslöser.
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Eine Friedenspflicht gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nach demGrundgesetz längst nicht mehr. Zunächst ist sich jeder selbst der Nächste, weiler schon morgen von Politikern, Richtern, anderen Juristen und Beamtenvergewaltigt werden kann. Es kommt vermutlich jeder dran, weil dieAusplünderung des Volkes immer weniger Ergebnisse einfahren lässt.
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Die Antragsteller zur Einleitung eines EU-Verfahrens gegen Deutschlandwerden sich bei Erreichen einer kritischen Masse im Volk daran beteiligen,sämtliche derzeitigen Richter und Juristen als erkannte und nachgewieseneRechtsbeuger und Verfassungshochverräter aus dem Amt zu zerren, einerBestrafung zuzuführen und deren Vermögen zum Zwecke des Schadensersatzeseinzuziehen.
Seite 50
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Es haben sich bereits zahlreiche staatstreue Bürger in Bürgerinitiativenorganisiert, um dem Treiben der juristischen Verfassungsfeinde ein Ende zubereiten. Der Unwillen über das amtmissbrauchende und rechtsbeugendeRichtertreiben besonders in den neuen Bundesländern übersteigt offensichtlichdie Vorstellungskraft der öffentlich beschäftigten Juristen. 20.000 Richter und5.000 Staatsanwälte gilt es nun durch gesetzestreue Juristen nach Abschaffungdes Standes"rechts" zu ersetzen.
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Besser heißt es wohl, das Ziel des Widerstandsrechts ist die Schaffungder bisher nur vorgegaukelten und dem Volk vorenthaltenen rechtsstaatlichenStaatsform und einer freiheitlichen Demokratie. In Deutschland gilt immer nochBesatzungsrecht und Deutschland wird durch eine Diktatur von politischen undjuristischen Verfassungshochverrätern in das Unglück dirigiert.
Seite 56
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Mit der Verteidigung der persönlichen Rechte nur eines Einzelnen ist dieBundesrepublik Deutschland nicht mehr zu retten. Ziel der Analyse und derBürgerinitiativen in Deutschland ist es, das ganze Unrechtssystem so lange bloßzu stellen, bis sich genügend Kräfte zur Beseitigung des ganzen deutschenUnrechtsregimes gefunden haben.
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Mit dieser Feststellung ist heute in der Bundesrepublik Deutschland jedeGehorsamsverweigerung durch das Widerstandsrecht gedeckt.
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Die Staatsdiener, insbesondere die Organe der Rechtspflege selbst wollenoffensichtlich ihre Pflicht gegenüber dem Volk nicht mehr wahrnehmen, aberdieses dumm halten und dessen Steuerleistungen weiter für sich persönlichverbrauchen. Sie haben auch ihren Vergütungsanspruch verwirkt.
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Beginnen wir in diesem Zusammenhang mit Ungehorsam und Verweigerung,jegliche Beanspruchung durch BRD-Organe auch nur anzuerkennen..
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Alle derzeitigen gerichtlichen Entscheidungen in der BundesrepublikDeutschland werden durch nicht gesetzliche Richter erlassen, die sich zur Rechtsbeugungim Bedarfsfalle verpflichtet haben. Die Entscheidungen sind daher alle nichtigund in einem neuen Deutschland mit Schadensersatzleistung aufzuheben.
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Die Steuerbehörden sind Staatsorgane, welche ebenfalls gezielt zurVernichtung von Firmen und Menschen eingesetzt werden, wenn der richterlicheDruck nicht ausreicht. Am Beispiel in Niedersachsen wurde für einen Deutschenbeispielsweise aufgezeigt, wie man ohne Einkommen und finanzielle Zuflüsse zuSteuerforderungen von fast € 500.000 veranlagt werden kann, um jegliche Zukunftverbaut zu erhalten. Als Folge wurde ein absoluter Steuerstreik erklärt.
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Dieses Thema wird in Deutschland schon ausführlich erörtert, hoffentlichgeben die derzeitigen deutschen Richter und Staatsanwälte vorher auf. Es kannder UN damit bewiesen werden, dass die Verfassungshochverräter der BRD schonden Aufstand provozieren und daher eine Mitgliedschaft in der UN nicht längerverdienen.
Seite 67
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Und nimmt es sich, indem er auch zum Aufstand aufruft und Aufklärungbetreibt, sofern er dafür genügend Kenntnisse hat.
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Die BRD muss erläutern, wieso amtmissbrauchende und rechtsbeugendeRichter nicht unverzüglich aus dem Amt geschasst werden. Jede Aufklärung desVolkes wird deren Schicksal etwas mehr besiegeln. Eine umfassendeRechtsberatung und Information unter einander kommt dem vorstehend erklärtenWiderstandsziel näher.
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Der beabsichtigte weitere Maßnahmenplan mit der Unterrichtung vonUnternehmern, Grundbesitzern, Sparern und Justiz-Opfern in Deutschland wird dienamentlich benannten Rechtsbeuger und Verfassungshochverräter in Richterrobeweiter demaskieren und ihren Verbleib im Amt immer mehr erschweren.
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Es gibt auch kein Gericht in Deutschland, das nicht durchVerfassungshochverräter beherrscht wird. Einer Erlaubnis zum Widerstand brauchtes nicht.
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Die hoch dotierten Preisverleihungen in der Bundesrepublik Deutschlandfür angebliche Zivilcourage an Prominente sind lediglich Lachnummern. Da wurdedoch tatsächlich eine Polizeipräsidentin in Eberswalde für Zivilcourageausgezeichnet, von deren Einschreiten gegen Verfassungshochverrat nie etwasbekannt wurde und die nur ihre berufliche Pflicht absolvierte. Man bedient sichim Land des Hochverrates regelmäßig untereinander – mafiagleich.
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Aufstehen und Handeln!
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Die strafrechtliche Verfolgung von widerstandsleistenden Demokraten zumSchutz gegen Rechtsbeuger und Verfassungshochverräter in Richterroben isthiernach unmöglich, weil der Staat gerade auch gegen die Strafverfolgerverteidigt werden muss, die den Hochverrat decken, dulden, nicht verfolgen unddamit Mittäter sind.
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Seite 88
Das Widerstandsrecht ist Rechtfertigungsgrund an sich. Das Grundgesetz gehtallen anderen deutschen Gesetzen voraus. Eine Strafverfolgung von couragiertenBürgern wegen angeblich unerlaubten Rechtsberatungen zum Vorteil vonRechtsbeugern und Verfassungshochverrätern scheidet grundsätzlich aus.
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Seite 89
Der Widerstand gegen die Verweigerung der Rechtsstaatlichkeit ist einGrundrecht im Grundgesetz, in der EMRK sowie in der Allgemeinen Erklärung derMenschenrechte durch die UN. In Deutschland muss die Rechtsstaatlichkeit gegenden Staatsstreich von oben mit Verfassungshochverrat nunmehr im Wege desWiderstandes durchgesetzt werden.
Grundgesetz Artikel 20, Abs. 4, macht es derzeit in der BRD nachrechtsstaatlichen Grundsätzen nicht möglich, die Strafverfolgung wegenangekündigter Widerstandsleistungen wegen der Verweigerung eines verlässlichenRechtsstaates durchzusetzen. Sowohl die Richter als auch die Strafverfolger alsauch die in der Rechtspflege tätigen Rechtsanwälte sind alsVerfassungshochverräter erkannt. Der Tatsachenbeweis liegt u. a. in derUnterwerfung unter das Standes"recht". Daneben sind vielfacheTathandlungen zum Amtsmissbrauch und zur Rechtsbeugung als Beweis vorgestelltund im Internet aufgeführt. Die Mitwisserschaft an solchen rechtwidrigenVorgängen macht Juristen zu Mittätern, es sei denn, sie weisen nach, dass siejeden Versuch unternommen haben, um die faulen Eier aus dem Nest zu kriegen.Hatten sie keinen Erfolg, hätten sie als Ehrenmänner ihren öffentlichen Dienstaufgeben müssen. Die freie Informationsbeschaffung und aktive und passiveRechtsberatung ist dadurch unabdingbar geworden.
Einen zusätzlichen Schutzschirm gegen unbegründete Strafverfolgung bietetdas UN- und Europäische Recht. Die Bundesrepublik Deutschland wird schon durchviele Eingaben vieler Bürger der schwerwiegenden Verletzung der fundamentalenGrundsätze der Europäischen Union durch Verweigerung der Rechtsstaatlichkeitbezichtigt, die auch in dieser Ausarbeitung mit dem Versuch der Durchsetzungeines deutschen Rechtsstaates leicht zu erkennen ist.
Weil das Bundesverfassungsgericht selbst den Verfassungshochverratkultiviert und Eingaben dagegen prinzipiell in die Leere laufen lässt, muss zurAbwehr des Unrechtsregimes die gesamte EU und UN auf die aus Deutschlandheraufziehende Gefahr permanenter Gesetzlosigkeit mit Vernichtung von immergrößeren Kreisen an Firmen und Menschen hingewiesen werden. Sabotage, Aufruhrund letztlich Bürgerkrieg als Folge dieser staatlichen Willkür durch diejuristischen Verderber des Staates sind vorhersehbar.
Bei genauer Betrachtung entpuppt sich die Strafverfolgung wegen jeglicherWiderstandsleistungen durch Staatsanwälte und Richtern als reines Machtkalkül.Juristisch unhaltbar, versucht die BRD das von ihr zu Unrecht beanspruchte,mündige Deutsche Volk mundtot und uninformiert zu machen, um seine von ihmausgewählten Opfer eines nach dem anderen auszuplündern, auszulutschen undbeseitigen zu können.
Dagegen hilft nur der umfassende Bezug auf UN-, EU- und Grundgesetz mitden vorstehenden Argumenten und eine massive Beteiligung der Öffentlichkeit ansolchen Verfahren mit den vielfach zur Zeit betriebenen Abstrafungsversuchenmit Hausdurchsuchungen und PC-Beschlagnahmungen wegen angeblich rechtswidrigerHandlungen nach ungültigen Gesetzen.
Wagen es dennoch weiterhin Staatsanwälte und Richter, solche Verfahren zuführen und gar Verurteilungen auszusprechen, ist der unbedingte Willeerforderlich, den gesamten Rechtsweg durchzuhalten und gemeinsam mit weiterenBetroffenen internationale Gremien in der EU und der UNO zu informieren.
Die deutschen Justiz-Opfer-Bürgerinitiativen führen schon langeStrafregister für Richter, Staatsanwälte, andere Juristen und Beamten, die beigeänderten Verhältnissen in einem wirklichen Rechtsstaat Deutschlandunweigerlich zur Verurteilung der Erfassten nach den jetzt scheinbar odertatsächlich geltenden nationalen und internationalen Gesetzen führen werden.Verfassungshochverrat bedeutet lebenslängliche Haftstrafe für jeden derzeit imAmt tätigen Politiker, Juristen und Beamten der Bundesrepublik Deutschland nachdem Grundgesetz, wenn dazu auch als letztes Mittel erst ein durch die heutigejuristische kriminelle Organisation öffentlich bestellter BRD-Juristenprovozierter Bürgerkrieg den Deutschen Rechtsstaat mit Rechtsicherheit fürjedermann hergestellt hat.
Grundgesetz Artikel 20, Abs. 4, macht es derzeit in der BRD nachrechtsstaatlichen Grundsätzen nicht möglich, die Strafverfolgung wegenangekündigter Widerstandsleistungen wegen der Verweigerung eines verlässlichenRechtsstaates durchzusetzen. Sowohl die Richter als auch die Strafverfolger alsauch die in der Rechtspflege tätigen Rechtsanwälte sind alsVerfassungshochverräter erkannt. Der Tatsachenbeweis liegt u. a. in derUnterwerfung unter das Standes"recht". Daneben sind vielfacheTathandlungen zum Amtsmissbrauch und zur Rechtsbeugung als Beweis vorgestelltund im Internet aufgeführt. Die Mitwisserschaft an solchen rechtwidrigenVorgängen macht Juristen zu Mittätern, es sei denn, sie weisen nach, dass siejeden Versuch unternommen haben, um die faulen Eier aus dem Nest zu kriegen.Hatten sie keinen Erfolg, hätten sie als Ehrenmänner ihren öffentlichen Dienstaufgeben müssen. Die freie Informationsbeschaffung und aktive und passiveRechtsberatung ist dadurch unabdingbar geworden.
Einen zusätzlichen Schutzschirm gegen unbegründete Strafverfolgung bietetdas UN- und Europäische Recht. Die Bundesrepublik Deutschland wird schon durchviele Eingaben vieler Bürger der schwerwiegenden Verletzung der fundamentalenGrundsätze der Europäischen Union durch Verweigerung der Rechtsstaatlichkeitbezichtigt, die auch in dieser Ausarbeitung mit dem Versuch der Durchsetzungeines deutschen Rechtsstaates leicht zu erkennen ist.
Weil das Bundesverfassungsgericht selbst den Verfassungshochverratkultiviert und Eingaben dagegen prinzipiell in die Leere laufen lässt, muss zurAbwehr des Unrechtsregimes die gesamte EU und UN auf die aus Deutschlandheraufziehende Gefahr permanenter Gesetzlosigkeit mit Vernichtung von immergrößeren Kreisen an Firmen und Menschen hingewiesen werden. Sabotage, Aufruhrund letztlich Bürgerkrieg als Folge dieser staatlichen Willkür durch diejuristischen Verderber des Staates sind vorhersehbar.
Bei genauer Betrachtung entpuppt sich die Strafverfolgung wegen jeglicherWiderstandsleistungen durch Staatsanwälte und Richtern als reines Machtkalkül.Juristisch unhaltbar, versucht die BRD das von ihr zu Unrecht beanspruchte,mündige Deutsche Volk mundtot und uninformiert zu machen, um seine von ihmausgewählten Opfer eines nach dem anderen auszuplündern, auszulutschen undbeseitigen zu können.
Dagegen hilft nur der umfassende Bezug auf UN-, EU- und Grundgesetz mitden vorstehenden Argumenten und eine massive Beteiligung der Öffentlichkeit ansolchen Verfahren mit den vielfach zur Zeit betriebenen Abstrafungsversuchenmit Hausdurchsuchungen und PC-Beschlagnahmungen wegen angeblich rechtswidrigerHandlungen nach ungültigen Gesetzen.
Wagen es dennoch weiterhin Staatsanwälte und Richter, solche Verfahren zuführen und gar Verurteilungen auszusprechen, ist der unbedingte Willeerforderlich, den gesamten Rechtsweg durchzuhalten und gemeinsam mit weiterenBetroffenen internationale Gremien in der EU und der UNO zu informieren.
Die deutschen Justiz-Opfer-Bürgerinitiativen führen schon langeStrafregister für Richter, Staatsanwälte, andere Juristen und Beamten, die beigeänderten Verhältnissen in einem wirklichen Rechtsstaat Deutschlandunweigerlich zur Verurteilung der Erfassten nach den jetzt scheinbar odertatsächlich geltenden nationalen und internationalen Gesetzen führen werden.Verfassungshochverrat bedeutet lebenslängliche Haftstrafe für jeden derzeit imAmt tätigen Politiker, Juristen und Beamten der Bundesrepublik Deutschland nachdem Grundgesetz, wenn dazu auch als letztes Mittel erst ein durch die heutigejuristische kriminelle Organisation öffentlich bestellter BRD-Juristenprovozierter Bürgerkrieg den Deutschen Rechtsstaat mit Rechtsicherheit fürjedermann hergestellt hat.
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