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Punkt 12:Irreführung der 2plus4-Verhandlungspartner durch BRD-Organe

Es war der natürlicheWille des Deutschen Volkes im Gebiet der BRD und der aufgelösten DDR zu einerEinheit zusammen zu kommen. Es war bewusstes politisches Kalkül derBesatzungsmächte und ihrer total abhängigen Konstrukte, auch 1990 dieHandlungsfähigkeit des Deutschen Reiches freiwillig nicht wieder herzustellen.Damit wäre das gesamte völkerrechtswidrige Verhalten der Besatzungsmächte undihrer Besatzerkonstrukte DDR und BRD seit der Kapitulation zur Diskussiongelangt.
Am 17.07.1990 kam es alsounter geheimgehaltenen Vorbehalten zur Vorbereitung des Einigungsvertrageszwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen DemokratischenRepublik vom 31.08.1990 und dem Vertrag über die abschließende Regelung inBezug auf Deutschland (Zwei-Plus-Vier-Vertrag!) vom 12.09.1990 zu einer letztenentscheidenden Unterredung der Alliierten in Paris, nach einigen anderenvorangegangenen Treffen in Ottawa, Helsinki usw.!
Das Archiv derGegenwart, 60. Jahrgang 1990, Siedler & Co. Verlag für Zeitarchive GmbH,Sankt Augustin, S. 34719 f., gibt erkennbar wieder, wie die Regierung derBundesrepublik Deutschland die Abschaffung des Grundgesetzartikels 23 bereitsam 17.07.1990 verbindlich im Wege des Staatsstreiches von oben zusagte.
Anwesend am 17.07.1990 inParis waren Eduard Schewardnadse (Außenminister der UdSSR), James Baker(Außenminister der USA), Roland Dumas (Außenminister von Frankreich), DouglasHurd (Außenminister des Vereinigten Königsreiches Großbritannien undNordirland), Dietrich Genscher (Außenminister der Bundesrepublik Deutschland)und Markus Meckel (Außenminister der Deutschen Demokratischen Republik).

Es wird aus dem PariserText zu den Grenzfragen vom 17.07.1990 zum Dritten Treffen der Außenministerder Zwei-Plus-Vier unter zeitweiliger Beteiligung Polens zitiert – BK,214-33000 De 39 NA 4 Bd. 4. (Vorlage des MDg. Hartmann über ChefBundeskanzleramt an den Bundeskanzler zur Unterrichtung, hs. ergänzt: „jegesondert", 18.07.1990. Abgezeichnet: „Seiters"!

Nr. 354A
Anlage 1: Pariser Text zu den Grenzfragen:
1. Dasvereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, derDeutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzenwerden definitiv die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und derBundesrepublik Deutschland am Tage des Inkrafttretens der endgültigen Regelungsein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen Deutschlands istein wesentlicher Beitrag zur Friedensordnung in Europa.
2. Dasvereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnenbestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
3. Dasvereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten undwird solche auch nicht in Zukunft erheben.
4. DieRegierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen DemokratischenRepublik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschlandkeinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbarsind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel undin den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die BundesrepublikDeutschland niedergelegt sind.
5. DieRegierungen der UdSSR, der USA, des Vereinigten Königreiches und Frankreichsnehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen derBundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlichentgegen und stellen fest, dass mit deren Verwirklichung der definitiveCharakter der Grenzen Deutschlands bestätigt wird.

Nr. 354B
Anlage 2: Protokoll des französischen Vorsitzenden
Zusammenkunft der Außenminister Frankreichs,Polens, Der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Der Vereinigten Staatenvon Amerika, Großbritanniens, Der Bundesrepublik Deutschland und der DeutschenDemokratischen Republik in Paris am 17. Juli 1990
Protokoll 10 [10 Hs. ergänzt: „(d. franz.Vorsitzenden)".]
1. Das Prinzip Nr. 1hinsichtlich der Frage der deutschen Grenzen, auf das sich die sechsMitgliedstaaten der in Ottawa eingesetzten Gruppe geeinigt haben, wird durchfolgenden Satz ergänzt: ,,Die Bestätigung des endgültigen Charakters derGrenzen wird einen wesentlichen Bestandteil der Friedensordnung in Europadarstellen.''
2. Der Wortlaut des 2.Prinzips hinsichtlich der Frage der deutschen Grenzen wird wie folgt geändertie Worte ,,die bestehende Westgrenze Polens" werden durch die Worte ,,diezwischen ihnen bestehende Grenze" ersetzt.
3. Der Außenminister derBundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, erklärt, dass der Vertragüber die deutsch-polnische Grenze innerhalb der kürzestmöglichen Frist nach derVereinigung und der Wiederherstellung der Souveränität Deutschlandsunterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zwecks Ratifizierungunterbreitet werden wird. 11 [11 Abführungszeichen in der Textvorlage nichtvorhanden.] Der Außenminister der Deutschen Demokratischen Republik, MarkusMeckel, hat darauf hingewiesen, dass sein Land dieser Erklärung zustimmt.
4. Die vier Siegermächteerklären, dass die Grenzen des vereinigten Deutschland einen endgültigenCharakter haben, der weder durch ein äußeres Ereignis noch durch äußereUmstände in Frage gestellt werden kann. Der Außenminister Polens, Krzysztof Skubiszewski,weist darauf hin, dass nach Ansicht der polnischen Regierung diese Erklärungkeine Grenzgarantie durch die vier Mächte darstellt.

Der Außenminister der Bundesrepublik Deutschland,Hans-Dietrich Genscher, weist daraufhin, dass er zur Kenntnis genommen hat,dass diese Erklärung für die polnische Regierung keine Grenzgarantie darstellt.Die BRD stimmt der Erklärung der vier Mächte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erklärungerwähnten Ereignisse oder Umstände nicht eintreten werden, d.h., dass einFriedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. DieDDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erklärung zu.

Erklärungen zu Protokoll :
BM zu deutsch-polnischem Grenzvertrag:

„Derdeutsch-polnische Grenzvertrag wird innerhalb kürzestmöglicher Zeit nach derVereinigung und der Herstellung der Souveränität des vereinten Deutschlandunterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zugeleitet."

„Innerhalbkürzester Zeit bezieht sich sowohl auf die Unterzeichnung als auch auf dieZuleitung zur Ratifikation."
BM zu Erklärung der Vier:
Die Vier Mächte erklären, dass der endgültigeCharakter der Grenzen Deutschlands durch keine (äußeren)12[12 ( ) Hs.korrigiert aus: „auswärtigen".] Umstände oder Ereignisse in Fragegestellt werden kann."
BM:

DieBundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass die polnische Regierung in derErklärung der Vier Mächte keine Grenzgarantie sieht.

DieBundesregierung schließt sich der Erklärung der Vier Mächte an und stellt dazufest, dass die in der Erklärung der Vier Mächte erwähnten Ereignisse undUmstände nicht eintreten werden, nämlich dass ein Friedensvertrag oder einefriedensvertragliche Regelung nicht beabsichtigt sind.

Der Vertrag über die abschließende Regelung inBezug auf Deutschland vom 12.09.1990 legt mit Bezug auf die Treffen derAußenminister in Ottawa am 13.02.1990, in Bonn am 05.05.1990, in Berlin am22.06.1990, in Paris am 17.07.1990 und in Moskau am 12.09.1990 in Art. 1 dieGrenzen entsprechend der in Paris bereits bestimmten
Festsetzungen fest.

Das bedeutet, dass die Regierung derBundesrepublik Deutschland bereits zu diesem Zeitpunkt von der Beseitigung desArt. 23 des Grundgesetzes ausgegangen ist und ohne Bevollmächtigung auf weitereGebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 verzichten wollte.

Aufgrund des Vorbehaltungsrechtes der Siegermächtehaben diese mit dem verbindlichen Protokoll vom 17.07.1990 die Beseitigung desArt. 23 des Grundgesetzes und weiteren Änderungen am Grundgesetz zugestimmt unddiese Änderungen auch verbindlich mit den obigen Erklärungen durchgesetzt.

Es handelt sich um ein Diktat zur Änderung desGrundgesetzes, dem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesratund der Bundestag zur Irreführung des Deutschen Volkes den Anschein gaben, dassder Artikel 23 des Grundgesetzes erst am 03.10.1990 nach dem Beitritt der neuenBundesländer aufgehoben wurde.
Richtig ist, dass diese Aufhebung schon mit derErklärung der Vier Mächte am 17.07.1990 aufgrund ihres Besatzungsvorbehaltesbewirkt war, da diese nicht von einem Inkrafttreten am 03.10.1990 ausgingen.

Worin lag aberdie planmäßige Irreführung durch die BRD-Juristen wirklich?
Auch in den 2plus4-Verträgenverhandelten die Siegermächte nur mit sich selbst, da die Besatzerkonstruktedem Besatzungsvorbehalt unterlagen und keinerlei Gestaltungsfreiheit außerhalbihrer Formulierungskünste aufwiesen. Und diese bei deutschen Juristenausgeprägte Fähigkeit zur Begehung jeglicher Verbrechen als nach Recht undGesetz erlaubt findet sich unter Punkt 4 der Information Nr. 354 A:

Die Regierungen der BundesrepublikDeutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen,dass die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthaltenwird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend fürdie Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 desGrundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.

Es gab nie dieAbsicht der BRD, eine Verfassung als Grundlage der Teilwiedervereinigung zuschaffen.
Es gab auchbei den Erfüllungsgehilfen der BRD und Kollaborateuren mit den Besatzern keineAbsicht, die Gebiete des Deutschen Reiches für das Deutsche Volk insgesamteinzufordern oder darüber Verhandlungen nach dem Völkerrecht zu führen, was sieschon völlig ungeeignet für eine vermeintliche Treuhänderschaft für dasDeutsche Reich kennzeichnete.

Deshalb wurde auch der Bezug auf dasGrundgesetz im 2. Satz unter Punkt 4 notwendig, zumal die Bevölkerung der DDRnoch lange an das Versprechen glauben gemacht werden musste, dass man innerhalbvon 2 Jahren nach dem Anschluss an die BRD eine Verfassung vorgelegt bekommenwürde, in die auch die positiven Entwicklungen in der DDR eingehen könnten.

Die gesamte sogenannte (Teil)Wiedervereinigungentblößt sich als gigantischer Betrug am Deutschen Volk und Deutschen Reich,die völkerrechtswidrig um ihre Identität, Handlungsfreiheit und um große Teiledes Reichsgebietes betrogen werden sollten. Es kann vermutet werden, dass esneben der Aufgabe der DM auch noch weitere geheime Absprachen gibt, die zurZeit einer völkerrechtlichen Legalisierung der Einigungsverträge und derWiedervereinigung diametral entgegenstehen.
Im Ergebniswurden aber mit diesen unseriösen, jedoch bei deutschen Juristen typischenGestaltungen von Verträgen gegenüber Gutgläubigen völlig unverbindliche undniemals rechtskraftfähige Machwerke geschaffen, die den Besatzungsmächten nunkeinerlei legale Einflussmöglichkeit auf eine noch anzunehmende Neue DeutscheVerfassung mehr gewähren und die Fragen zur Grenzregelung nach dem Völkerrechtimmer wieder aufleben lassen können.​