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Punkt 06: Berlin ist kein BRD-Bundesland

Der besondere Status von Groß – Berlin setzt sichaus folgenden rechtlichen Gegebenheiten zusammen:
1.Reichsverfassungund Reichsgesetzgebung
2.Verfassungund Gesetzgebung des Freistaates Preußen
3.Verfassung und Gesetzgebung derPreußischen Provinz, Stadtgemeinde Berlin
4.Preußischer KommunalverbandGebietskörperschaft Groß – Berlin

Beweis:
1. Londoner Protokoll vom 12.09.1944
Dadie UdSSR für ihr Besatzungsgebiet die Einführung einer neuen Währung ablehnte,gab es Streit unter den Alliierten und so begann die Berlin-Blockade. Erst nachBeendigung der Berlin-Blockade wurde auch in Groß-Berlin die DM (zunächst mitdem Stempelaufdruck B) eingeführt.

Beweis:
Gesetz Nr. 67 der Militärregierung -Deutschland, Amerikanisches Kontrollrecht, Ausstattung der GebietskörperschaftGroß – Berlin mit Geld, vom 20.03.1949
Berlin hat seit Ende des Kriegeseinen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen Status" und war bis zum03.10.1990 nie Teil der BRD. Danach war das wegen der Aufhebung des GG durchAufhebung des Art. 23 a. F. nicht mehr legal zu regeln.
Berlin war also niemals und ist bis heutekein Land der „Bundesrepublik Deutschland". Dies haben die Alliierten imGenehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.1945(Abs. 4) festgeschrieben.

Dieser Tatsache trägt auch das Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandaturazur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S. 440) inVerbindung mit BKO (51) 56, Abs. 2 vom 08.10.1951) Rechnung, in dem die Alliierten zweiAbsätze der Verfassung von Berlin außer Kraft setzten:

Absatz2, in dem festgestellt wird, dass Berlin ein Land der BundesrepublikDeutschland sei
und

Absatz3, in dem erklärt wird, dass Grundgesetz und Gesetze der BundesrepublikDeutschland für Berlin bindend seien.
Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmterFragen in Bezug auf Berlin" vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274)wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt.
Damit waren und sind Bürger von Berlin (inOst und West) keine Bürger der „Bundesrepublik Deutschland"
SichtbareZeichen der Exterritorialität von Berlin gegenüber der BundesrepublikDeutschland ist die beiderseitige Nichtzuständigkeit Berliner undbundesdeutscher Behörden, die Neutralität der Berliner Abgeordneten imBundestag und die Freiheit der Berliner Bürger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.​