Punkt 07: Schaffung eines Besatzungskonstrukts DDR
Die Volkskammer entstand 1949 aus der Bewegung der DeutschenVolkskongresse, dessen 3. Kongress im Mai 1949 den Deutschen Volksrat wählte.Dieser konstituierte sich am 07.10.1949, dem Tag der Gründung der DDR als"rovisorische Volkskammer" der DDR. Mit der Wahl zur erstenVolkskammer 1950 entfiel das „rovisorische", danach erfolgten alle 4Jahre bis 1971 die Wahlen zur Volkskammer; ab diesem Zeitpunkt wurde diesejeweils für 5 Jahre gewählt.
Die erste Verfassung wurde mit der Konstituierung der DDR am 07.10.1949unter notwendiger Zustimmung der UdSSR in Kraft gesetzt. Es handelte sicherkennbar um einen Revancheakt zur Provokation der Gründung desBesatzungskonstrukt BRD durch die westlichen Alliierten am 23.05.1949.
Auch für die Bildung eines von den Siegermächten ebenfalls bevormundeten BesatzungskonstruktsDDR gelten die gleichen völkerrechtlichen Mängel wie für die BRD. Diesogenannte DDR-Verfassung beanspruchte nun ebenfalls völkerrechtswidrig einenTeil der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches als eigenes Staatsvolk undokkupierte Reichsteilgebiete und Reichsteilvermögen.
Die DDR-Verfassung bekannte sich zur Gewaltenkonzentration in derVolkskammer, wodurch diese einer demokratischen Grundordnung von vorne hereinwidersprach.
Die DDR stand ebenfalls wie die BRD dem Deutschen Reich als totalabhängiges und bevormundetes Besatzungskonstrukt natürlich feindseliggegenüber, was sie durch ihren Beitritt zu den UN als nur scheinbarer Staatauch ohne eigenes Staatsvolk bekräftigte.
Die mit den Volksaufständen 1989 in der DDR aufflammenden Forderungennach Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Chancengleichheit für alleDeutschen mit der Unterstellung unter eine Deutsche Verfassung wurden durch diemaßgeblich Handelnden in den BRD-Organen – an der Spitze W. SCHÄUBLE -planmäßig und absichtlich zunichte gemacht. Diesen war bekannt, welchevölkerrechtlichen Konsequenzen für sie damit verbunden gewesen wären undwollten ihre persönlichen Pfründe absichern.
Zahlreiche Bürgerrechtler zogen sich daher 1990 und 1991 enttäuscht aus der Politik in der BRD zurück, weil sie das gesamte kollusive System derUnterdrückung von Menschen in der BRD vorzugsweise durch Entzug der Arbeitsmöglichkeiten und der wirtschaftlichen Grundlagen mit Hilfe einerverbrecherischen Justiz nicht durchschauen konnten.
Das durch BRD-Juristen gesteuerte und angerichtete juristische undvölkerrechtliche Chaos bei der Auflösung der DDR und der Überführung vonStaatsangehörigen des Deutschen Reiches und der Teilreichsgebiete in die BRDist eine der wesentlichen Grundlagen für das menschenrechtliche undvölkerrechtliche Legitimationsdebakel der BRD, wie im folgenden ausführlicherdargelegt wird.
No Comments