Punkt 25: BRD verwendet illegal Reichswappen und -Gesetze zurIrreführung
Zur planmäßigen Täuschung der BRD-Organein der Absicht, das Deutsche Reich auf immer handlungsunfähig zu belassen undin das Vergessen zu bringen, gehört auch die Verwendung von Reichsinsignien,Amtsbezeichnungen und Reichsgesetze.
Der Präsident des Bundesverwaltungsamt in Köln betreibt dazu mit seinenErfüllungsgehilfen im vollen Wissen um die Illegalität seines Handeln durchzahlreiche schon vorgelegte Einsprüche dennoch weitereOrdnungswidrigkeitsverfahren wegen angeblicher Verwendung des Bundeswappen, dasdie BRD vom Deutschen Reich geklaut hat. Aufgrund seines Angriffs am 28.01.2005gegen die Erfassungsstelle für Regierungskriminalität, Justizverbrechen undAmtmissbrauch in der BRD auf der Internetseite www.teredo.dewurde er auf folgendes hingewiesen:
Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und denReichsadler
Vom 11.November 1919.
AufGrund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß dasReichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, denKopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder,Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild unddie gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sinddie Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldischeGestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibtfür jeden besonderen Zweck vorbehalten.
Berlin, den 11. November 1919.
Der Reichspräsident
Ebert
Der Reichsminister des Innern
Koch
Und das hat das Besatzungskonstrukt BRD trotz weiterhin bestehendemDeutschen Reich versucht:
Bekanntmachungbetreffend das Bundeswappen und den Bundesadler
Vom 20.Januar 1950.
AufGrund eines Beschlusses der Bundesregierung gebe ich hiermit bekannt, daß dasBundeswappen auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzenAdler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mitgeschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.
Wird der Bundesadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild unddie gleichen Farben wie beim Adler im Bundeswappen zu verwenden, dochsind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.
Die im Bundesministerium des Innern verwahrten Muster sind für dieheraldische Gestaltung des Bundeswappens maßgebend. Die künstlerischeAusgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.
Bonn den 20. Januar 1950.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister des Innern
Heinemann
Schon durch die bereits im Jahre 1950 wortgleiche Übernahme derBeschreibung des Reichswappen ist die hinterlistige Absicht der BRD und ihrerOrgane gemeinsam mit den Westmächten offen gelegt, dem Deutschen Reich währenddessen vorübergehender Handlungsunfähigkeit die Hoheitszeichen zu entwenden.Das ist mit Hochverrat gegenüber dem Deutschen Reich bzw. denReichsstaatsangehörigen gleich zu setzen – und widerspricht auch derGesetzesauslegung nach dem Grundgesetz. Etwaige Markenanmeldungen der BRD wärengemäß § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG danach auch bösgläubig erworben und sindnichtig!
Im Internet sind die beschriebenen Sachverhalte ebenfalls ausführlichbeschrieben. So kann man unter einer Website von Peter EndebrooksSpielkartenstempel aus Deutschlands Geschichte finden. Danach wurden z. B. diefolgenden Steuer-Stempel in Deutschland von 1929 bis 1931 sowie von 1931 bis1936 benutzt:
Urkundsbeweis: www.unics.uni-hannover.de/rrzn/endebrock/pers-home-de.html
Der Erlass über die Dienstsiegel ( Anlage 1: Reichsgesetzblatt 1922, I S.329, herausgegeben vom Reichsverlagsamt im Jahre 1930 ) legt fest wer die"Dienstsiegel und Verwendung des Reichsadlers auf amtlichen Schildern undDrucksachen" verwenden darf.
Somit steht einwandfrei fest, dass die BRD –Organe einschließlich Bundesverwaltungsamt den Reichsadler unbefugtbeanspruchen und benutzen, da ihre Bevollmächtigung durch denBesatzungsvorbehalt entfallen ist und vorerst mindestens ihre völkerrechtlicheLegitimation insgesamt bestritten wird.
Die Irreführung führt z. B. dazu, dass aufdem so genannten Bundespersonalausweis der so genannte Bundesadler und dasReichsadler-Wappen neuerdings gleichzeitig benutzt werden, um die Beanspruchungeiner Vertretungsvollmacht für das Deutsche Reich durch Gewöhnung zu bewirken.Das treuwidrige Verhalten
allerBRD-Organe gegen das Deutsche Reich erlaubt diese Wirkung niemals.
Im folgenden wird die BRD-Gewaltausübungzusätzlich auch als illegal nach dem Grundgesetz und der derzeitigenmenschenrechtsfeindlichen Rechtsausübung festgestellt werden.
Inhunderten von Schauprozessen werden seit Jahren durch die BRdvD-Justizvorrangig aus politischen Gründen Staatsangehörige des Deutschen Reiches mitunmittelbarer Reichsangehörigkeit wider besseren Wissens durch die MitarbeiterLipski, Dahmen und Just des Bundesverwaltungsamtes in Köln wegen der Benutzungihres Reichswappens mit Bußgeldbescheiden verfolgt und von rechtsbeugendenRichtern am AG Köln verurteilt.
Urkundsbeweis:BRdvD benutzt unbefugt und rechtswidrig Reichswappen in böser Absicht
Urkundsbeweis:Schutz der Reichsfarben, Reichswappen und Reichsflaggen
Urkundsbeweis:Abbildung der von der BRdvD benutzten Reichswappen
ImBestand des so genannten Bundesverfassungsgerichtes wurde der Titel „DieHoheitszeichen des Deutschen Reiches, Wappen, Flaggen und Kokarden",herausgegeben vom Reichsministerium des Innern, Berlin, Reichsverlagsamt 1930,14 Seiten mit Illustrationen, zur normalen Ausleihe geführt.
Nachdemzur Wahrung der Rechte des Deutschen Reiches und seiner Staatsangehörigen inden angeführten Bußgeldverfahren eine Ausleihe beim BVerfG beantragt wurde,wurde mitgeteilt, dass das Werk in ein „Bestandserhaltungsprojekt"ausgelagert sei und nicht mehr zur Ausleihe zur Verfügung steht. Es ist alsofestzustellen, dass das BVerfG offensichtlich systematisch die Rechtsliteraturzur Geschichte des Deutschen Reiches wie auch ebenso im Falle derVeröffentlichung „Der räumliche Geltungsbereich vonVerwaltungsakten", Dissertation an der Uni Göttingen 1952, systematischden Nachfragen der interessierten deutschen Öffentlichkeit durch „Auslagerung"entzieht, weil diese den Brüchen in der BRdvD-Legitimation auf die Spurgekommen ist.
Wiedie obigen Auszüge zeigen, wird sich das aber auf Dauer kontraproduktiv gegendie Verteidigungsversuche für eine völkerrechtswidrige und bereitsuntergegangene Grundgesetzgebung für die Bundesrepublik Deutschland auswirken,weil das damit begangene Unrecht augenscheinlich wird. In allen laufenden undneuen Rechtsbehelfen kann nach ZPO § 142 auch die Vorlage dieserVeröffentlichung gefordert werden, weil damit das rechtsgrundlagenlose Handelnvon BRdvD-Organen wie zum Beispiel im Wappenstreit beweisbar wird.
Wertetman die obigen Abbildungen zu den Reichswappen aus, so stellt man auch fest,dass sich alle BRdvD-Behörden auf die Verwendung des Amtsschildes der Reichswehrverständigt haben. Daraus ist zu schließen, dass sie durchaus bewusst denCharakter ihrer Gewaltenstellung dokumentieren wollten, ein Treppenwitz derGeschichte!
Undwenn die BRdvD schon 1950 (?) das Deutsche Reich sein wollte, erhebt sich dieeinfache Frage, warum sie eine überhaupt neue Wappenverordnung brauchte undohne nachvollziehbare Begründung nur Teile der Hoheitszeichen des Reichesübernommen hat
Unterwww.rechtliches.de hat Mark Obrembalski den vollen Wortlaut des Rechtsberatungsgesetz(RBerG) vom 13.12.1935, RGBL I S. 1478, zuletzt geändert durch Gesetz zurÄnderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3836), in das Internet gestellt.
Wegender erheblichen Impertinenz von BRD-Organen in Amtsanmaßung ohne rechtlicheGrundlage bei der Verfolgung von deutschen Reichsstaatsangehörigen, die sich ausderen Gewaltherrschaft endlich befreien wollen, wird nunmehr nachgewiesen, dasssich sogar BRD-Scheinminister nicht entblöden, sich selbst als Reichsministerzu bezeichnen, s. Artikel 5 des Rechtsberatungsgesetzes:
„(1) Die Ausführungsvorschriften werden imEinvernehmen mit den beteiligten Reichsministern zu Artikel 1dieses Gesetzes von dem Reichsminister der Justiz … erlassen.Hierbei können ergänzende Bestimmungen getroffen, insbesondere Einschränkungenoder Erweiterungen der Erlaubnispflicht bestimmt werden.
(2) (außer Kraft)"
Die Täuschungder Bürger hat in der BRdvD schlicht und einfach System!
Zur Abwehr von weiteren Bußgeldbescheidenwird die zusätzliche Eingabe folgender Ausführungen als Einspruch empfohlen,wenn man nicht die ganzen 37 Punkte vorlegt:
Nach GÖHLER, Ordnungswidrigkeitengesetz,12. Auflage, § 124 Rn. 5, sindStaatssymbole eines anderen Staates nicht durch dieses Gesetz geschützt.
Nach LEMKE/MOSBACHER, Ordnungswidrigkeitengesetz,2. Auflage 8/2005, § 124, Rn. 6, handelt nicht unbefugt, wer aus sonstigenGründen zur Benutzung berechtigt ist. Der amtliche Anschein nachOMF-BRdvD-Gesetzen kann nicht auf eindeutig erkennbare Merkmale eines anderenStaates angewendet werden, s. OLG Stuttgart, 4 Ws 98/06 vom 25.04.2006.
Karlsruher Kommentar,Ordnungswidrigkeitengesetz, 3. Auflage 2006, Rn. 10, lässt bei SozialerAdäquanz, hier der Schutz der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mitunmittelbarer Reichsangehörigkeit vor Übergriffen der OMF-BRdvD auf ihremeigenen Reichsgebiet, ebenfalls keinen rechtgrundlagenlosen Verfolgungsanspruchentstehen.
Im übrigen wurde bisher der vorgestelltetatsächliche Sachverhalt bei der Benutzung des Reichswappens in rechtfertigendemNotstand, Notwehr und Geschäftsführung ohne Auftrag nicht nachvollziehbarwiderlegt. Es wurde auchnoch nicht nachgewiesen, wie die OMF-BRdvD den Unterschied zwischen demReichswappen und dem Bundeswappen feststellt.
Die OMF-BRdvD ist auch kein Staat und kanndamit kein – eigenes – Staatssymbol haben. Dazu fehlt es ihr einfach an einemeigenen Staatsvolk, u. a. weil alle OMF-BRD- undOMF-BrdvD-Ein"deutsch"ungen nichtig sind und für immer bleiben. DieOMF-BRdvD kann keine Reichsangehörigkeit verleihen und Deutscher ist nur, werdie unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt (RuStAG von 1913 und StAG von1999).
Insoweit ist kein Vorsatz für eineRechtsübertretung nachzuweisen, weil es ihn nicht gibt.
Und neben den vielen anderenrechtsgrundlagenlosen Handlungen der Handlanger im BVA Köln sollte auchberücksichtigt werden, dass diese wider besseren Wissens um dieBRdvD-Vorschriften zur Verfolgungsverjährung nach OWiG § 31 verspäteteBußgeldbescheide gegen von ihnen Angegriffenen erlassen, um eine politischeVerfolgung möglicherweise durch falsche Rechtsmittelbelehrung und Überrumpelungzu vollenden.
Die Einstellung von Verfolgungsverjährunghat das BVA Köln durch Rücknahme des Bußgeldbescheides selbst zu veranlassen,LEMKE/MOSBACHER, a. a. O., § 31, Rn. 14.
Gleichzeitig hat sie die hiermitanschließenden Strafanzeigen/Strafanträge gegen die BVA-ErfüllungsgehilfenHENSEN, DAHMEN, LIPSKI und JUST von Amts wegen an die StA Köln weiter zuleiten.
DieGenannten werden hiermit beschuldigt, sich durch den geduldeten, ungehindertenVerkauf von Fußballweltmeisterschafts-Fanartikeln mit den Abbildungen des vonihnen beanspruchten Reichswappens nach den nachfolgenden Abbildungen selbststrafbar gemacht zu haben. Sie haben damit zur ausschließlich politischen Verfolgungvon deutschen Patrioten als Staatsangehörigen des Deutschen Reiches mitunmittelbarer Reichsangehörigkeit zur gleichen Zeit gegen solche unbegründeteBußgeldbescheide zum eigenen Vorteil verschickt, in welcher sie millionenfacheVerkäufe zur Erzielung finanzieller Vorteile (Steuern, Abgaben) für ihrenDienstherren zugelassen haben.
In DER SPIEGEL 26/2006, S. 168-169 war folgendes zu lesen:
Wolfgang Schäuble,63, Bundesinnenminister und zuständig für den Sport, zeigt sich zur Fußballweltmeisterschafttolerant gegenüber Fahnen-Fouls. Das Hissen der Bundesdienstflagge, die aufschwarzrotgoldenem Grund den Bundesadler abbildet, ist nach Gesetzeslage nurden obersten Repräsentanten wie Präsident, Kanzler oder Bundesministern erlaubt.Privatpersonen dürfen die Hoheitsfahne bei Androhung einer Geldstrafe wegenOrdnungswidrigkeit nicht aufziehen. Nicht einmal Gemeinden oder Ländern istdie Verwendung des Symbols des Bundes gestattet. Angesichts des nationalen Fahnenmeers von teilweisekurios verfremdeten Bundesadlern Marke Suppenhuhn auf Autofahnen ausfernöstlicher Produktion hat Schäubles Protokoll einen „Ausnahmezustand"erkannt. „Wir dulden bis zum Ende der WM die Verwendung der Fahnen, um den Fans nicht die Freude zunehmen", so eine Ministeriumssprecherin. Schäubles Fahnen-Toleranznutzt auch Kai Diekmann, Chefredakteur der größten deutschen Boulevardzeitung:Vor seinem Hamburger Privathaus weht neuerdings eine metergroßeschwarzrotgoldene Flagge mit dem Bundesadler – als wäre hier eine Außenstelledes Bundespresseamts ansässig.
In der Berliner Morgenpost vom Sonntag, den 16. Juli 2006, S. 12, standfolgendes:
Sie wenden damit wissentlich selektivBRdvD-(Schein)Gesetze zu ihrem eigenen Vorteil und zum Nachteil auch einesEinspruchsführers an, um ihn schlussendlich bei Zahlungsverweigerung derFreiheit zu berauben.
Dann dürfen sie sich aber auch nicht wundern, dass mit ihnen nochabgerechnet werden soll und muss, wenn die Zeit gekommen ist.
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