Punkt 24: Das Grundgesetz wird rechtsstaatswidrig zur Verfassung umgedeutet
DieJuristen und Richter der Bundesrepublik Deutschland sind durch ihremenschenverachtende Arroganz hinlänglich im In- und Ausland bekannt.Insbesondere zur Begründung des grundgesetzwidrigen Anwaltszwanges wird vonihnen angeführt, dass sich der Nichtjurist nicht verständlich und eindeutig inder juristischen Fachsprache ausdrücken kann. Bekanntlich lieben es diesejuristischen Standesgenossen, Nichtjuristen sofort bei Gesprächen korrigierendin das Wort zu fallen, wenn Fachbegriffe wie z. B. Beschwerden, Einsprüche undWidersprüche nicht auseinander gehalten werden.
Unddeshalb ist es auch besonders erstaunlich, dass diese sich selbst so erhaben,hoch und schlau Dünkenden nicht zu einer Unterscheidung zwischen Grundgesetzund Verfassung gelangen wollen.
Inder BRD wird in allen juristischen Fachbüchern, Auslegungen und gerichtlichenEntscheidungen peinlichst vermieden, den hier eindeutig vorgestelltenUnterschied zwischen Besatzungsrecht und freier Willensbildung eines Volkes zuerkennen.
DieseIrreführung findet schon im Grundgesetz statt, das von einer verfassungsgemäßenOrdnung und Verfassungsorganen spricht.
Biszum 03.10.1990 war das deshalb egal, weil schlicht und einfach Besatzungsrechtgalt. Nachdem die deutschen Kollaborateure mit der Besatzungsmacht aber denBesatzungsvorbehalt abgestreift glaubten, mussten sie die ursprüngliche Absichtzur Abstimmung über eine Verfassung nach GG Art. 146 mit einer weiterenTäuschung des Deutschen Volkes scheinbar unnötig machen. Sie versuchen deshalbnunmehr massiv durchzusetzen, dass das Grundgesetz eine Verfassung sei. Hierfürbenutzen die Juristen und Politiker, in den höchsten Positionen oft in einerPerson vereint, auch ihre durch Ämterkorruption in die Richterämter gehievtenKumpane.
Undso konnte man schon 1998 im Vorwort von Frau Prof. Dr. Jutta LIMBACH lesen,BECK-Texte im dtv, 35 Auflage 1998, S. VII, 1. Abs.:
Am1. September 1948, also vor 50 Jahren, versammelten sich in Bonn im MuseumKönig die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, um eine demokratische Verfassungzu erarbeiten. In rund neun Monaten entwarfen sie ein Grundgesetz, das als eine Übergangsverfassung dasstaatliche Leben in den drei westlichen Besatzungszonen vorläufig ordnensollte. Wider Erwarten war dieserVerfassung, die sich im Ost-West-Konflikt als die überlegene erwiesenhat, Dauer beschieden. Sie überdauerte das Ende der deutschen Teilung und wurdeschließlich zur gesamtdeutschenVerfassung. Auch diejenigen, die die wiedergewonnene EinheitDeutschlands gern zum Anlass für einen gemeinsamen Verfassungsdiskurs genommenhätten, teilen den Stolz auf dasGrundgesetz.
Werdie Rede von Prof. Dr. Carlo SCHMID und die tatsächlichen Umstände um dieVerweigerung eines verlässlichen Deutschen Rechtsstaates seit derBeschlagnahmung des Deutschen Reiches kennt, wendet sich angewidert von derdurchgängigen Strategie der deutschen Juristen ab, sich die Nichtjuristen aufdem Teilgebiet des ehemaligen Deutschen Reiches gewaltsam durch Betrug zuunterwerfen.
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