Punkt 14: Verträge zur Regelung bestimmter Fragen sind nichtig
Die folgenden Verträge und Gesetze sind aufgrund desBesatzungsvorbehaltes der Siegermächte nach Punkt 04 in Selbstkontrahierung derBesatzer mit sich selbst und nicht durch den freien Willen der Deutschenentstanden. Sie dienten lediglich dazu, die Deutschen weiterhin trotz dervorgegaukelten, ab dem Zusammenführen der DDR und der BRD scheinbar gewährtenSouveränität weiterhin fest in die Steuerungs- und Lenkungssystemevölkerrechtswidriger und nach Weltherrschaft strebender Fremdmächteeinzubinden.
Für diese Analyse sprechen schon die Textformulierungen, die keinerleifreie Entscheidung der Deutschen in Volksbefragungen oder zu einer Verfassunggewährten, obwohl sie grundsätzlich unveräußerliche Menschenrechte undVölkerrechte für jedermann einfach aufgaben. Durch die gesetz- undrechtswidrige Abtretung von für eine Nation lebensnotwendigen Hoheitsrechtenwerden sie auch niemals rechtsstaatlich korrekt ausführbar sein.
Unter anderen die folgenden Verträge tragen die Saat der notwendigenGegenvorstellungen vor internationalen Gremien in sich:
Vertrag über die Schaffung einer Währungs-,Wirtschaft- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und derDeutschen Demokratischen Republik
Bonn, vom 18. Mai 1990
Theodor Waigel (BRD), Walter Romberg (DDR)
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II
Nr. 20 – Tag der Ausgabe Bonn: den 29. Juni 1990, S. 537
Vertrag zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung derEinheit Deutschlands – Einigungsvertrag
vom 31. August 1990
Schäuble (BRD), Günther Krause (DDR)
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II, S. 889
Nr. 35 – Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. September 1990
Vertrag über die abschließende Regelung inbezug auf Deutschland
Zwei-plus-Vier-Vertrag – Deutsche Fassung
Moskau,vom 12. September 1990
Hans-Dietrich Gentscher (BRD), Lothar de Maizière (DDR), Roland Dumas(Französische Republik), E. Schewardnadse (Union der SozialistischenSowjetrepubliken), Douglas Hurd (Vereinigte Königsreich von Großbritannien undNordirland), James Baker (Vereinigte Staaten von Amerika)
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II, S. 1318
Gesetzzu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland undder Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der EinheitDeutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September1990
Bonn, vom 23. September 1990
Weizsäcker, Dr. Helmut Kohl, Schäuble
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II, S. 885
Nr. 35 – Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. September 1990
Übereinkommenzur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin
Bonn, vom 25. September 1990
Lautenschlager (BRD), Boidevaix (Französische Republik), Vernon A.Walters (Vereinigte Staaten von Amerika), Christopher Mallaby (VereinigtesKönigreich von Großbritannien und Nordirland)
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II, S. 1274
Nr. 36 – Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Oktober
Verordnung zu den Übereinkommen zurRegelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990
Bonn, vom 28. September 1990
Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II, S. 1273
Nr. 36 – Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Oktober
Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu demVertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und denDrei Mächten
Bonn, den 08.10.1990
Dr. Eitel, Staatssekretärdes Auswärtigen Amts im Auftrag des BM des Auswärtigen
Bundesgesetzblatt, Jahrgang1990, Teil II, S. 1386 ff.
Diese nichtige Vereinbarung eines dazu nicht legitimierten Staatssekretärs,den KOHL und seine Minister dafür vorgeschoben haben, sollte die zeitlichunbegrenzte Auslieferung aller Deutschen an die drei Westmächte ohneRechtsschutz durch die eigene BRD-Regierung begründen und bedeutet deshalb denFortfall jeder Gehorsamkeitsverpflichtung, z.B. Steuerzahlungspflicht fürBRD-Regierungskriminelle und deren Scheinstaat, s. auch Punkt 18! DasBekanntmachungsdatum vom 08.10.1990 hat aber auch die Geschäftsgrundlage desBeitritt der DDR zur BRD –
in welcherjuristischen Konstruktion auch scheinbar rechtskräftig – entgültig zerstört.
Wenn man allein die Reihenfolge der öffentlichen Bekanntmachungen deroben aufgeführten Verträge anschaut, erkennt man ein rechtwidriges Systempermanenter Irreführung der Deutschen. Wie kann zum Beispiel eine Verordnungauf Seite 1273 des BGBl Nr. 36 etwas in Kraft setzen, was erst auf Seite 1274des BGBl Nr. 36 durch Veröffentlichung existiert?
Die größte Täuschung der Deutschen liegt aber in der Überschrift desVertrages vom 25. September 1990: Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragenin bezug auf Berlin. Im Gesetzestext heißt es unter Artikel 2 genau:
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische ,gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen
der alliierten Behörden in und in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcherMaßnahmen begründet oder festgestellt sind, sind und bleiben in jeder Hinsichtnach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmungmit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Entsprechendes steht in Artikel 4:
Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliiertenBehörden oder durch eine von derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichenGremium vor Unwirksamkeit der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächtein oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsichtnach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von deutschenGerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behördenbehandelt.
Durch diese Formulierung handelt es sicheindeutig nicht um einen Vertrag ausschließlich in bezug auf Berlin, sondern ererstreckt sich in seinen völkerrechtswidrigen Bestandteilen, welche auch diegerichtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen der Alliierten offen haltenmüssten, auf das Teilreichsgebiet, welches die DDR und die BRD und Berlininsgesamt umfasst.
Diese Knebelung ist aber wiederum nur mit demBesatzungsvorbehalt entstanden und damit ebenso nichtig wie alle obenangeführten Verträge unter der vielfachen juristischen Betrachtungsweise, diesich durch die gesamte vorliegende Ausarbeitung zum Legitimationsdebakel derBRD nach Menschenrechts- und Völkerrechtsbestimmungen zieht.
Und abschließend ein letztes Beispiel:
Die Ratifikation des Zwei-plus-Vier-Vertragessollte nach Artikel 8 auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschlanderfolgen und für das vereinte Deutschland gelten. Dazu fehlen, wie vielfachnachgewiesen, aber bis heute alle völkerrechtlich korrekten Voraussetzungen,unabhängig von der Nichtigkeit durch Gebietsabtretungen, über die weder die BRDnoch DDR noch sonst jemand außer dem Deutschen Volk in Volksabstimmungentscheiden konnte.
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