Punkt 26: DasWahlrecht zum Bundestag und die Gesetzgebung sind illegal
Diepolitischen Repräsentanten der BRD werden nicht müde, immer wieder daraufhinzuweisen, dass die Bundesrepublik Deutschland der freieste Staat deutscherGeschichte ist, und auch darauf, dass er ein Rechtsstaat sei. Das stimmt schonaus den bisher beschriebenen Sachverhalten nicht.
DasGrundgesetz macht über die Grundlagen eines Rechtsstaates klare, unmissverständlicheAussagen. Es möge hiermit dargelegt werden, dass ein weiteres Kernstück einesvorgegaukelten rechtsstaatlichen
BRD-
Staatswesens, das Parlament, seit Jahrzehntenunrechtmäßig zustande kommt, und es ein Betrug am irregeführten Wähler ist, zubehaupten, die Abgeordneten seien vom Volk gewählt,
obwohl es nach den gesetzwidrigenWahlgesetzen rechtswidrig zusammengesetzt ist. Die Folgerungen, diesich daraus ergeben, sind kaum absehbar.
Denn die BundesrepublikDeutschland ist auch aus diesem Grund gesetzlos und lebt im Zustand totalerAnarchie.
Derbekannte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim beschreibt in seinem Buch
„Staat ohne Diener" in KapitelIV: „Die Wahlen sind unmittelbar der wissenschaftliche und historischeHintergrund dieses Skandals der Skandale"
NachArtikel 38 des Grundgesetzes gilt; „Die Abgeordneten des deutschenBundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher undgeheimer Wahl gewählt."
InWirklichkeit werden die Abgeordneten in zwei verschiedenen, also nicht gleichenWahlverfahren gewählt. Unter Missachtung des Gebotes des Artikels 38des GG hat der Bundestag am 7, Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossenund ihm am 1. September 1975 seine heutige Fassung gegeben.
Daseineder darin bestimmten Wahlverfahren (Bundeswahlgesetz) sieht in der Tat unmittelbareWahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.
In
einem
zweiten,
also
eben
nicht
gleichen,
anderen Wahlverfahren desBundeswahlgesetzes
wählt der Wählerüberhaupt keine Abgeordneten,sondern eine Partei, indem er seine Stimme für eine Landesliste abgibt,also wählt er auch keinen Abgeordneten unmittelbar.
Kurzumer Bundestag war seit 1956 und ist auch heute noch nicht grundgesetzkonform zusammengesetztund damit ein rechtswidriges Staatsorgan.
Dashat bedeutende Folgen:
a)
Daalle Handlungen
des
Bundestages der vorgeschriebenen
Form des Artikels
38
ermangelten,
sind
sie
samt
und
sonders
nichtige Rechtsgeschäfte ( §125 BGB);
b)
Da die Fälschung der Absicht des Artikels 38durch das ihm entgegen stehendeBundeswahlgesetz als plumper Betrug gegen die guten Sitten verstößt, sind alle auf dieser Grundlagevon nicht rechtens gewählten Abgeordnetenvollzogenen Rechtsgeschäfte nichtig ( § 134 BGB);
c)
Da das Grundgesetz ausdrücklich diemittelbare Wahl von Abgeordneten verbietet, indem es die unmittelbaren fordert,haben alle Handlungen des Bundestages gegenein gesetzliches Verbot verstoßen und tun es auch heute noch. Sie sind damit samt und sonders nichtig (§134 BGB).
Sämtliche Handlungen des Deutschen Bundestages seit1956 standen damit im Widerspruch zum Grundgesetz, waren aber letztlich durchden Besatzungsvorbehalt während der Besatzungszeit gedeckt. Besatzerrecht istimmer Gewaltrecht und kein originäres Menschenrecht.
Ab dem 03.10.1990 allerdings sind sämtlicheHandlungen des Deutschen Bundestages auch aus diesem Grund nicht nur nichtige Rechtsgeschäfte, sie waren und sind auchstrafbar nach StGB § 92 (1), (2)und StGB 108 a (Wählertäuschung} und § 132 a (Amtsanmaßung).Dabei wiegt die Strafbarkeit der Leute, die das Bundeswahlgesetz verfasst undbeschlossen haben, und derer, dievon diesem Betrug heute absichtlich und vorsätzlich Vorteil ziehen, zwarschwer, ist aber im Zusammenhang mit dem Schaden, den die rechtswidrige Zusammensetzung des Bundestages nochimmer verursacht, nachrangig.
Der nicht nach dem Grundgesetzzusammengesetzte BRD-Bundestag hat keinerlei menschen- und völkerrechtlicheLegitimation zur Gesetzgebung.
Alle durch den Bundestagvorgenommenen Amtshandlungen und entworfenen Gesetze ab dem 03.10.1990 sinddurch Amtsanmaßung von unautorisierten Privatpersonen vorgenommen, entworfenund nichtig.
Eine Folge diesergrundgesetzwidrigen Bundeswahlgesetze ist die unbeschreibliche Ämterkorruptionin der BRD, die das ganze Land lähmend überzieht und verdirbt.
DieBRD ist eines der korruptesten Länder in der Welt. Dabei sind nicht nur diezahlreichen Bestechungen und Durchstechereien zwischen Wirtschaft und Behördenzur Verschwendung und Verteilung von Steuergeldern gemeint. Das gravierensteKorruptionsproblem in der BRD ist die Ämterkorruption, welche sich indreifacher Gestalt manifestiert.
Zum Ersten besetzen dieParteien die öffentlichen Posten bis hinab zu Hausmeisterstellen in Schulen undBehörden mit ihren Parteiangehörigen, die sich dafür gegebenenfalls gefälligzeigen müssen und werden.
Zum Zweiten besetzen dieParteien alle von der öffentlichen Hand kontrollierten und zu beaufsichtigendenPositionen in z.B. Staatsbetrieben, anteilig gehaltenen Unternehmen,Energiekonzernen und Sparkassen ebenfalls mit Parteigenossen.
Zum Dritten besetzen siealle nach dem Grundgesetz vorgesehenen Kontrollorgane zur Sicherung einer sogenannten verfassungsgemäßen Ordnung wie auch alle Gerichte bis zum BVerfGebenfalls mit Parteigenossen, die jegliche Gegenwehr und Beschwerden gegen dieÄmterkorruption unmöglich machen.
Bei diesen Machenschaften verschwören sich die Parteien zu einemParteienproporz, der damit im Wege einer heimlichen großen Koalition allerderzeitigen BRD-Parteien eine riesige Bereicherungsmöglichkeit fürParteimitglieder schafft. Wer seinen Posten für andere Parteien räumen muss,erhält seine Pfründe notfalls ohne Arbeit weiter, wodurch sich das Aufbegehrenangeblich konkurrierender Parteien dämpfen lässt.
Die Abwahl in Korruptionsverdacht stehenderSpitzenpolitiker mit erstrangigen Listenplätzen wie u. a. KOHL, SCHÄUBLE, RAUist dem Wähler praktisch unmöglich gemacht.
Also ist auch mit dengrundgesetzwidrigen Wahlgesetzen in der BRD kein Rechtsstaat zu machen, dem manzum Gehorsam verpflichtet sein könnte.
Zusätzlich sind nach Punkt 21aber auch jegliche Wahlen und jegliche Gremien zur Gesetzgebung in der BRD vonvorne herein illegal und völkerrechtswidrig, weil an diesen von Anfang an seitder Gründung der Besatzungskonstrukte BRD und DDR Ausländer und Staatenlosedaran beteiligt waren und sind. Weder die DDR noch die BRD konnte solchePersonen zu Staatsangehörigen des Deutschen Reiches und Mitglieder desDeutschen Volkes ernennen.
Als Folgerung aus dem RuStAG von 22.7.1913 istalso festzustellen:
1.
Esgibt keine BRD-Staatsangehörigkeit2.
AlleBRD-Staatsangehörigenernennungen sind nichtig3.
Allebisherigen BRD-Wahlen sind ungültig
Auchdie folgenden Paragraphen des BRD-Strafgesetzbuches wurden bisher gegen dieamtlich bestellten Wahlfälscher und den davon Begünstigten nicht angewendet,weil es die Siegermächte so bestimmt haben und es den deutschen Nutznießern zumBetrug des Deutschen Volkes so passt.
StGB§ 107 a (Wahlfälschung)
1.
Werunbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oderdas Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mitGeldstrafe bestraft.2.
Ebensowird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkündenlässt.3.
DerVersuch ist strafbar.
StGB§ 107 b (Fälschung von Wahlunterlagen)
(1)
Wer(3)
seine Eintragung in die Wählerliste (Wahlkartei)durch falsche Angaben erwirkt,(4)
einen anderen als Wähler einträgt, von dem erweiß, dass er keinen Anspruch auf Eintragung hat,(5)
die Eintragung eines Wahlberechtigten alsWähler verhindert, obwohl er dessen Wahlberechtigung kennt,(6)
sich als Bewerber für eine Wahl aufstellenlässt, obwohl er nicht wählbar ist,(7)
wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monatenoder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft, wenn die Tatnicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
StGB§ 108 (Wählertäuschung)
(1)
Wer durch Täuschung bewirkt, dass jemand bei der Stimmabgabeüber den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen oder ungültigwählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafebestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Eine große Tageszeitung titeltenach der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag:
600.000 Türken haben Schröder gewählt!
Und genau diese Meldung ist es, welchedie gegen die Bundestagswahlen zum 16. Deutschen Bundestag Einsprechendenveranlasst, die Durchführung der Wahl als illegal und ohne Rechtsgrundlagefeststellen und das Wahlergebnis einschließlich aller so Gewählten als nichtigerkennen zu lassen. Es ist Vorsatz und Plan aller politischen Parteien in derBRD, das Deutsche Volk der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches an jeglicherunbeeinflusster Wahl, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung zu hindern. Dazubenutzen sie Privilegien.
Unwissende, sprach- undrechtsunkundige Ausländer ohne Bezug und Bindung an Kultur,Stammeszugehörigkeit und christliche Religion sollen den schleichendenAustausch des Volkes der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches erreichen undihre Stammlande und Reichsgebiete fremdländischen Eroberern aushändigen. Dasist mit vollem Wissen auch der Bundestagsabgeordneten der vorherigenWahlperioden, die zum großen Teil aufgrund ihrer neuen sicherenWahllistenplätze ihr kriminelles, hochverräterisches Handeln fortsetzen wollen,geschehen.
Auch wenn niemand etwas gegen dieangemessene wirtschaftliche Betätigung von Ausländern auf dem Staatsgebiet desDeutschen Reiches haben kann, so lange dadurch nicht Recht und Ordnung gestörtwerden,
können diese nicht ungehindertdie Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches beanspruchen und über dieLebensumstände solcher Staatsangehöriger mitbestimmen. Das sollen dieOMF-BRD-Bundestagsabgeordneten doch einmal in Saudi-Arabien, dem Iran oder derTürkei versuchen, bevor sie über solche Rechtsverleihungen weiter nachdenken.
In „Halt mal dieSchnauze", DER SPIEGEL 45/2005, S. 68, Spalte 1 Mitte, liest man:
Die Selbstbedienung wird noch potenziert durch den Bedarf an Zuwendungenund Jobs vieler Zuwanderer. Von den rund 200.000, die seit 1989 aus derSowjetunion und ihren Nachfolgestaaten aufgrund ihrer „jüdischenNationalität" (Anführungsstriche im Originaltext!) in Deutschlandaufgenommen wurden, haben die meisten schon wegen mangelnder Sprachkenntnisse auf demArbeitsmarkt kaum eine Chance.
Bei diesen Personen handelt essich bekanntlich nicht um Abkömmlinge von Staatsangehörigen des DeutschenReiches und um keine Personen, die sich bedingungslos in Deutschlandassimilieren wollen. Dennoch hat die BRD zahlreichen dieser Personen nicht nurscheinbar ihre Einbürgerung und die Staatsangehörigkeit „Deutsch"verliehen, sondern ihnen auch neue Identitäten und eingedeutschte Namenzugeschrieben. Da auch solche Personen an den Wahlen in der BRD teilgenommenhaben und nehmen, wird das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes derStaatsangehörigen des Deutschen Reiches auf ihrem Reichsgebiet planmäßig undsystematisch ausgehöhlt und verhindert. Das gilt um so mehr, als bei demillegalen Wahlrecht durch die Zweitstimmen schon wenige 100.000 ausreichen, um dasWahlergebnis entgegen dem Willen der Staatsangehörigen des Deutschen Reichesauf den Kopf zu stellen. So haben die „Türken" Schröder deshalbbevorzugt, weil dieser ihr Vaterland Türkei in die EU bringen wollte, was nichtunbedingt im Interesse der christlichen Staatsangehörigen des Deutschen Reichessein kann.
In DER SPIEGEL, 6/2006, Seite 35,wird die folgende Einbürgerungsstatistik veröffentlicht. Danach wurden alleinezwischen 1999 und 2004 fast 1 Million Ausländer durch dafür
nicht berechtigte BRD-Strukturen nach demgrundgesetzwidrigen Staatsangehörigenreformgesetz zu Scheindeutschen ernannt,die für die Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag als entscheidendes Zünglein ander Waage zur Verfügung standen.
Nach einer Interpolation warendas:
1999
ca.
152.096
2000
ca.
186.690
2001
ca.
171.805
2002
ca.
156.920
2003
ca.
142.035
2004
ca.
127.150
mit der „deutschen"Staatsangehörigkeit bedachte Zuwanderer, die das Wahlvolk verändern halfen.
Das bestätigt eine weitereVeröffentlichung:
Die Tendenzen des hierbeschriebenen Völkermordes, der alle Wahlen in der BRD maßgeblich verfälschtund gleichzeitig ungültig machen muss, werden leider durch die Richter an allenBRD-Gerichten unterstützt, die nur an ihre augenblicklichen Vorteile bei ihremErwerb des Lebensunterhaltes denken und so viel als möglich aus den entmündigtenStaatsangehörigen des Deutschen Reiches pressen wollen.
In der Braunschweiger Zeitung vom21.10.2005 steht eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig –BVerwG 5 C 8.05. Dieses gibt einem Türken die „Einbürgerung" mit derBegründung frei, dass zur Einbürgerung das Sprechen wichtiger ist als dasSchreiben. „Er müsse sich nicht eigenhändig schriftlich ausdrückenkönnen."
Im Hinblick auf die Verweigerungjeglicher verlässlicher Rechtsstaatlichkeit in der BRD nach den Erläuterungenauch in der Anlage zum menschen- und völkerrechtlichen Legitimationsdebakel derBRD, das Rechtsberatungsverbot, den Anwaltszwang und das juristischeStandesrecht sind es genau solche unselbständigen und rechtsunkundigen"Eingebürgerten", die es der herrschenden Klasse vonParteiangehörigen und Juristen in der BRD erlauben sollen, ihre Ziele derVerbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord an den Staatsangehörigen desDeutschen Reiches unbeeinflussbar fortsetzen zu können.
Es wird also festgestellt, dassan der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag der BRD mit Wissen vonWahlveranstaltern, Gesetzgeber und Wahlbewerbern unter Täuschung der Wählerentsprechend ZPO § 138 Millionen von Scheineingebürgerten, Staatenlosen undAusländern teilgenommen haben. Zu diesen zählen alle Personen, die von derOMF-BRD die fiktive Staatsangehörigkeit „Deutsch" verliehen bekommenhaben und die den Behörden im einzelnen bekannt sind.
Auch unter den Gewählten befindensich schon solche Einge"deutsch"ten, natürlich bevorzugt vonEinge"deutsch"ten ihrer Herkunft auch gewählt!
Damit sind die Straftatbeständedes STGB §§ 107, 108 erfüllt, was hiermit auch zur Anzeige in der BRD und imDeutschen Reich gebracht wird.
Abschließend wird auch auf dieRolle der öffentlichen Medien in der BRD hingewiesen, welche dieWählertäuschung und den ständigen Wahlbetrug schweigend begleiten und damitunterstützen. In „Mildes Licht", DER SPIEGEL 42/2005, S. 136, 1.Spalte unten, wird über den Versuch der Einführung des Listenwahlrechts inItalien folgendes richtig ausgeführt:
Schon die nächsten Wahlen imFrühjahr sollen nach Verhältniswahlrecht abgehalten werden. Der Wähler stimmtdann für Listen, nicht mehr für Personen.
Das würde die Macht der Parteiführer stärken. Parteiinterne Kritikerkönnten auf hintere Listenplätze strafversetzt werden.
Treffender kann dasgrundgesetzwidrige Wahlgesetz zur Wahl des Deutschen Bundestages auch nichtbeschrieben werden, ein typisches Eigentor der BRD-Journaille. Und sofunktioniert Wahlrecht in der BRD auch: „Hecht von der Elbe" DERSPIEGEL 52/2005, S. 45, 2./3. Spalte:
Dabei verlor er viele Freunde in der Partei; auch CDU-Bürgermeister Olevon Beust war indigniert, die Polit-Karriere Hechts in Gefahr. Hecht musstedamit rechnen, bei der nächsten Bürgerschaftswahl auf einen aussichtslosenListenplatz strafversetzt zu werden – und damit seinen Parlamentsitz zuverlieren.
Die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag ist also ein typisches Beispiel fürdie Täuschung der Wähler auf dem Teilgebiet des Deutschen Reiches, welchesdurch illegale BRdvD-Strukturen im Würgegriff gehalten werden soll. Ein unterdem Antrag vom 13.11.2005 vorgestellte Einspruch gegen diese Wahl sollte einweiterer vorbereitender Schritt zur Befreiung der Staatsangehörigen desDeutschen Reiches aus der Bevormundung durch illegaleScheineinge"deutsch"te sein, die sich in voller Kenntnis derverschworenen BRdvD-Juristen ohne gesetzliche Grundlage an Wahlen beteiligen.
Nachdem sich der Deutsche Bundestag einer zügigen Bearbeitung derunwiderlegbaren Wahlfälschung, Wählertäuschung und Fälschung von Wahlunterlagenvorhersehbar verweigerte, wurde mit Datum vom 14.05.2007 Sachstandsanfragegestellt, Zitat Anfang:
Einwurfeinschreiben
An den
Deutschen Bundestag
Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und GO
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Betr.:
Wahlanfechtung
Bezug:
Ihr Schreiben vom07.04.2006
*
Ihr Zeichen WP 168/05
Sehr geehrte Damen und Herren!
Nachdem nun 18 Monate vergangen sind, stelle ich erneut dieeinfache Frage, wann über die eingereichte Wahlanfechtung endlich entschiedenwerden wird. Der Zweck der Nachfrage ist es immer noch, so schnell als möglichzu verhindern, dass weiterhin illegal in den Bundestag gewählte Deutsche alstatsächlich Staatsangehörige des Deutschen Reiches oder staatenlose Ausländergemeinsam das „Deutsche" Volk der Reichsangehörigen reduzieren,Kriege anzetteln oder führen, Renten kürzen, Steuern überheben (19 %Mehrwertsteuer und Versicherungssteuer) und gleichzeitig dasVolksvermögen veruntreuen, z. B. U-Boote verschenken!
Es ist also immer nochGefahr im Verzuge!
Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht zu verstehen, dass dieWahleinsprüche nicht nach der wichtigen Reihenfolge der unwiderlegbarenAnfechtungsgründe bearbeitet werden, weil dadurch alle anderen wenigerdurchschlagenden Einsprüche mit erledigt wären. Als Anlage erhalten Sie heuteweitere Internetauszüge, nach denen bis Ende 1999 durch die BRD keine Deutschennach RuStAG von 1913 und StAG vor Ende 1999, jeweils § 1, geschaffen werdenkonnten. Und das StAG ab 1999 ist schlicht nichtig und schafft ebenfalls keineDeutschen nach GG Art. 116 I GG, s. auch Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch 2006,§ 7, Rn 2a, Zitat Anfang:
„Deutscherim Sinne von Art. 116 I GG ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§1 StAG)"!
Zitat Ende!
Er muss also nach § 1 StAGimmer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzen, welche die BRD niemalsverleihen konnte!
Inzwischenwurden auch die flächendeckenden Wahlfälschungen im September 2006 in Berlin,Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen angefochten.
Einbeabsichtigtes Aussitzen der Wahlanfechtung durch die Bundestagsabgeordnetenwird diese auch nicht vor der Strafverfolgung als illegale Amtbesetzerschützen.
Und dieProblematik der flächendeckenden Wahlfälschungen in der BRvdD zum Zwecke desVölkermordes an den Deutschen mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit wird Tagfür Tag einem größeren staunenden Publikum nahegebracht. Insoweit arbeitet dieZeit sowieso gegen die „Bundestagsabgeordneten" der BRdvD.
Eine ersteEingabe beim Bundesverfassungsgericht wegen dieser erkennbaren Taktik des"Deutschen Bundestages" wurde zwar nicht bearbeitet und durch denhinreichend bekannten Dr. HIEGERT wieder der Aktenablage zugeführt. Gleichwohlhaben einige rechtliche Hinweise dazu geführt, dass mit mehr Erfolg erneut inKürze ein Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Deutschen Bundestaggestellt werden wird, wenn die Wahlanfechtung weiterhin nicht entsprechend demRechtsstaatsprinzip zügig bearbeitet wird.
Sollte alsowiederum kein baldiger Bearbeitungstermin von Ihnen bekannt gegeben werden,wird sofort erneut das BVerfG direkt angerufen, wobei diesmal eine auch dortigeBearbeitungsverweigerung neben weiteren Maßnahmen die Anrufung des EuropäischenGerichtshofes für Menschenrechte bewirken würde. Man braucht bekanntlich inDeutschland einen lückenlosen Nachweis, dass es hier kein verlässliches Rechtund keine rechtsstaatskonforme Justizgewährleistungspflicht gibt, wenn manüberhaupt eine Chance auf Herstellung von Recht und Gesetz haben will.
Dafür sind dievorliegenden Eingaben nun aber ausreichend, weil sonst absehbar ist, dasseinfach die nächste Wahlperiode für den Bundestag die jetzt nicht bearbeiteteWahlanfechtung aushebeln würde.
Zitat Ende!
Urkundsbeweis: Die Antwort von überführten Wahlbetrügernals so genannte „Volks"vertreter!
Der abgebildete Antworttext des Deutschen Bundestages istder bisher letzte und wiederum unverbindlich und ausweichend formuliert, wieman es schon von den Juristen in allen Bereichen der BRdvD-Strukturen gewöhntist, wenn sie das Recht planmäßig umgehen oder missachten wollen. Dazu muss mannur noch wissen, dass angefochtene Wahlen auch durch das BVerfG abgeschirmtwerden, wie unschwer aus dem FOCUS 38/2006, S. 56, letzter Absatz abzuleitenist:
Da sich also erkennbar eine kriminelle Organisation vonBRdvD-Politikern und -(Schein)Richtern ohne Rechtsgrundlagen einerGewaltherrschaft über das Deutsche Volk der Staatsangehörigen des DeutschenReiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit bedient, bei der siegleichzeitig
MillionenScheineingedeutschte Ausländer und Staatenlose zu Wahlfälschungen inDeutschland und der EU benutzt und diese ebenfalls unterdrückt, wurde dieserSachverhalt auch der neuen Bundesgeneralanwältin Monika Harms, ehemals auchRichterin am Bundesgerichtshof, mit Einschreiben/Rückschein vom
18.10.2006 zur Anzeige gebracht. Eine Antwortmit Aktenzeichen steht bis heute noch aus, weshalb am 20.12.2006 eineErinnerung abgeschickt wurde.
Die nachfolgend abgebildete Strafanzeige sollte also jedenStaatsangehörigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeitanimieren, sich bei jeder nächsten Wahlbekanntmachung
in Deutschland mit den Argumenten allgemeinnach diesem Rechtsgutachten zur tatsächlichen Rechtslage und speziell imvorliegenden Punkt 26 schon vor der Wahl und erst recht nach der Wahl zurAnfechtung zu schreiten. Auch weitere Strafanzeigen können helfen, Namen vomBeteiligten und Unterstützern am Hochverrat gegen das Deutsche Volk der Staatsangehörigendes Deutschen Reiches zu gewinnen.
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