Punkt 27: DerWesensinhalt des Grundgesetzes in der BRD wird beseitigt
In derBundesrepublik Deutschland wird im Sinne eines Staatstreiches von oben durchPolitik und Justiz gemeinsam das Grundgesetz, Recht und Gesetz seit vielenJahren einer ständigen verwerflichen juristischen Knochenerweichung ausgesetzt,die nunmehr nach der Zivilprozessreform zum 01.01.2002 und demZustellungsreformgesetz zum 01.07.2003 eine fast vollständige Rechtlosigkeitmissliebiger Rechtsuchender bewirken kann und auch in zahlreichen Fällenerzeugt, wie hier vorgetragen werden wird. Erklärte Absicht vonBundesregierung, Landesregierungen und hohen Richtern ist es, Rechtsuchendendurch untragbare Kostenbelastungen, Kostenüberhöhungen undVerfahrenshindernissen ihre Rechtsbegehren zu erschweren oder ganz zuverhindern, was zwangsläufig besonders die sozial Schwächeren diskriminiert.
„HöhereProzessgebühren könnten die Prozessflut abschwächen" (ehem.Bundesjustizministerin DÄUBLER-GMELIN laut Wirtschaftswoche Nr. 37 vom6.9.2001, S. 30)! Geert MACKENROTH, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes,äußerte ebenda: „Für eine große Reform fehlt der Leidensdruck", weilein angeblich gut funktionierendes Gerichtssystem in Deutschland angeblichschnell zu einem Urteil kommt. Was tatsächlich umfassend an deutschen Gerichtengetrieben wird, ist deshalb jetzt Bestandteil dieser Beschwerde und der Anträgegegen die Bundesrepublik Deutschland. Dabei wird der Europäischen Kommissionauch gezeigt werden, dass Rechtsbegehren in Deutschland über 10, 20, 30 Jahrehinweg verschleppt und verzögert werden, um kein Recht zu gewähren.
Und dieserLeidensdruck sollte und wurde daher absichtlich mit den Gesetzesänderungen ab01.01.2002 planmäßig geschaffen, was aber nur durch die verwerfliche verbotenejuristische Knochenerweichung und gegen das europäische Gemeinschaftsrecht möglichwar.
Inzwischenwerden ab dem 01.07.2004 auch erweiterte Forderungen nach Kostenvorschüssen fürSozial-, Arbeits-, Finanz-, Verwaltungs- und andere Gerichte erhoben. Dadurchist es dem Staat nun möglich, selbst die unsinnigsten und unberechtigten Geldforderungengegenüber Deutschen zu erheben, ohne dass diese eine wirkliche rechtlicheWaffengleichheit besitzen. Fordert das Finanzamt einfach unberechtigt 1 Million€ an, muss der Angegriffene zunächst zigtausend € Vorkasse leisten, wenn ersich verteidigen will. Es ist also nur eine Frage nach der Höherechtsstaatswidriger Beschwer, damit jeder Einzelne durch diese Handlungenverteidigungsunfähig sein, bzw. sein gesamtes Hab und Gut riskieren muss.
In einerVerfassungsbeschwerde vom 30.12.2002 (1 BvR 262/03, vorher AR 8606/02) wurdedie Verfassungswidrigkeit der „Reform"gesetze ausführlich begründet.Es wurden die sich abzeichnenden Folgen einer gravierenden Schlechterstellung,bzw. Rechtlosstellung von Rechtsuchenden aus den geänderten Gesetzen vorgestellt,die inzwischen in vielen Fällen auch in durchstandenen Gerichtsverfahrennachgewiesen werden können und grundsätzlich einen durchsetzbaren Anspruch auffaire Verfahren, gesetzliche Richter und rechtliches Gehör in Deutschland nichtmehr gewährleisten. Hierzu werden im Folgenden zahlreiche, unwiderlegbareUrkundsbeweise vorgelegt, auch wenn die Verfassungsbeschwerde – wie inDeutschland überwiegend üblich – ohne Begründung nicht zur Entscheidungangenommen wurde.
Gedeckt wirddas in Deutschland offen gelegte umfassende System des Verfassungshochverratesdurch Juristen in Politik, Behörden und Richterämtern, s. Entwurf einesAntrages zur Einleitung eines EU-Verfahrens gegen die BundesrepublikDeutschland nach Art. 7 Abs. 1 EUV in Verbindung mit Art. 309 EGV unter www.teredo.cl !
Grundlage derAufgabe der Rechtstaatlichkeit in Deutschland ist die Aufgabe der Unterwerfungder Richter unter das Gesetz. Nichtrichter, bzw. Nichtjuristen, werden dadurchdiskriminiert, dass Richter (und Juristen) in Deutschland nicht mehr gleich vordem Gesetz sind, sich gegenseitig bedingungslos und durch das Standesrechtverpflichtet schützen, das berücksichtigen und schamlos mit Willkür,Rechtsbeugung, Prozessbetrug und Vorteilsgewährung ausnutzen. Hierzu werden imEU-Antrag zahlreiche Nachweise von Rechtsmissbrauch, Rechtsanwendungsfehlernund Rechtsbeugung vorgestellt. An allen höheren deutschen und internationalenGerichten ist das willkürliche Treiben deutscher Richter durch die Justiz-Opfer-Bürgerinitiativenund einzelne Beschwerdeführer längst vorgetragen worden und hinreichendbekannt. Selbst höchste deutsche Richter sind an der Aushebelung derRechtsstaatlichkeit und damit des EU-Gemeinschaftsrechtes beteiligt.
Das Bundesverfassungsgerichthat mit seinem Plenum am 30.04.2003 die Gewährleistung der absolutenRechtssicherheit für den Einzelnen im Wege weiterer verbotener, verwerflicherjuristischer Knochenerweichung aufgehoben. Im Verfahren 1 BvR 10/99 haben diefolgenden politisch bestimmten, parteiischen Richter PAPIER, HASSEMER, SOMMER,JAEGER, HAAS, HÖMIG, STEINER, JENTSCH, BROß, OSTERLOH, HOHMANN-DENNHARDT,HOFFMANN-RIEM, DI FABIO, BRYDE, MELLINGHOFF und LÜBBE-WOLFF unter dem Punkt"Gründe" folgende Ungeheuerlichkeit festgestellt:
" b) Die Garantie einer einmaligen gerichtlichenEntscheidung über ein behauptetes Recht zielt darauf hin ab, Konflikte um einemögliche Rechtsverletzung einer Prüfung und einer bestandskräftigen Entscheidungzuzuführen. Weiter reicht die Garantie nicht. Verfassungsrechtlich ist es nichtgeboten, auch den Akt der gerichtlichen Überprüfung selbst daraufhinkontrollieren zu können, ob in ihm die für den Ausgangsrechtsstreit gültigenanwendbaren Rechtsnormen nunmehr vom Gericht verletzt wurden. Im Interesseder Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens nimmt das verfassungsrechtlichgewährleistete Rechtsschutzsystem bei einer Überprüfung eines Verhaltens einverbleibendes Risiko falscher Rechtsanwendung durch das Gericht in Kauf.
c) Dies ist im Rechtsstaat desGrundgesetzes nicht zuletzt deshalb hinnehmbar, weil durch institutionelleVorkehrungen und entsprechende Verfahrensvorgaben Sorge dafür getragen wordenist, dass Rechtsanwendungsfehler möglichst unterbleiben. Die Unabhängigkeit derRichter (Art. 97 Abs. 1 GG) soll sichern, dass die Gerichte ihre Entscheidungenallein an Recht und Gesetz ausrichten."
Rechtsanwendungsfehlersind in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile vielfach eher die Regel alsdie Ausnahme, wie erläutert werden wird. Weiter eingeschränkt werden mit dieserBegründung aller maßgeblichen Bundesverfassungsrichter doch nur die Kontrollenbei gesetzesuntreuen Richtern, die sich gerade deshalb unkontrolliert undrisikolos nicht mehr an Gesetz und Recht halten müssen und es auch nicht tun!Und was sollen denn institutionelle Vorkehrungen und Verfahrensvorgaben nochsein, die jedem Bürger angeblich den sicheren effektiven Rechtschutzgewährleisten? Justiz-Opfer-Bürgerinitiativen haben in Deutschland alle alsnutzlos ausprobiert, die vorgeschoben und bekannt sind, und werden auch dieseVersuche in dieser Beschwerde ausführlich dokumentieren!
In derBundesrepublik Deutschland besteht ein ausgeklügeltes System zur heimlichen,umfassenden, verbotenen Aufgabe der Rechtsstaatlichkeit. Es werden Gesetzegegen einzelne Bevölkerungsgruppen wie z. B. Politiker, Richter undStaatsanwälte
nicht mehr rechtmäßigangewendet und vielen anderen, besonders missliebigen und als hartnäckigaufgefallenen Rechtsuchenden umfassend und vorher ausgesprochen ihrRecht verweigert. Dabei gilt:
StGB § 81 (Hochverrat gegen denBund)
(1) Wer es unternimmt, mitGewalt oder Drohung von Gewalt
den Bestand der BundesrepublikDeutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz derBundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsgemäße Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslangerFreiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällenist die Strafe Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren.
Die Vorschriftbetrifft nur den Hochverrat gegen den Bund (zum Hochverrat gegen ein Land §82). Sie unterscheidet nach dem angegriffenen Rechtsgut den Bestandshochverrat(Abs. 1. Nr. 1) der den Gebietshochverrat einschließt, und den Verfassungshochverrat(Abs. 1, Nr. 2).
Angriffsgegenstanddes Verfassungshochverrates ist die verfassungsgemäße Ordnung. Sie umfasst(anders als in Art. 2 I GG) die Grundlagen der konkreten Staatsordnung, d.h.diejenige tatsächliche Ausgestaltung, welche die Grundsätze einerfreiheitlichen Demokratie auf dem Boden des GG gefunden haben, unabhängigdavon, ob sie in der Verfassungsurkunde ausdrücklich genannt sind. Der Begriffist umfassender als die Summe der Verfassungsgrundsätze nach StGB § 92 II,LACKNER/KÜHL 24. Aufl., StGB 81, Rn 3.
Tathandlungist das Unternehmen, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, ebenda, Rn 4.
Nach StGB § 92II sind Verfassungsgrundsätze im Sinne dieses Gesetzes auch nach 2. die Bindungder Gesetzgebung an die verfassungsgemäße Ordnung und die Bindung dervollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht!
Zurtatsächlichen Ausgestaltung gehören die dem GG untergeordneten Gesetze undProzessordnungen. U. a. die verschiedenen Prozessordnungen und dasGerichtsverfassungsgesetz GVG sind die Grundlagen des einvernehmlichen,gemeinschaftlichen Zusammenlebens im Rechtsfrieden. Verfassungshochverräterin Richterroben beseitigen daher mit der vom Volk verliehenen Gewalt durchplanmäßige, bewusste und absichtliche Nichtbeachtung der Rechte und Gesetze wieu. a. auch der ZPO, der StPO, FGO, VwGO, des BGB, GVG und GG nicht nur denRechtsfrieden, wie auch hier umfassend begründet vorgetragen und nachgewiesenwerden wird, sondern beeinträchtigen auch den Bestand der BundesrepublikDeutschland, weil vor solchen amtmissbrauchenden
und rechtsbeugenden Richtern nur noch dieFlucht in das nichteuropäische Ausland bleibt, wenn die Gefahr nicht beseitigtwird.
In derGewissheit, dass Juristen in Deutschland und Europa – und auch die Richter amEGMR und EuGH –
längst durch zahlreicheEingaben und Beschwerden wissen, inwieweit die Rechtlosigkeit in Deutschlandschon ausgeufert ist, bedarf es nun einer ausführlichen öffentlichenDarstellung der Absichten und des bisherigen Vorgehens, wie das Volk durchPolitik, Gesetzgebung und Rechtsprechung weitgehend entmündigt und einerWillkürjustiz unterworfen wird.
Leider ist esausgeschlossen, dass die Aufdeckung dieser Systematik durch einen zugelassenen Rechtsanwaltauch nur angedacht werden würde. Es sind genügend Fälle bekannt, in denenAnwälte ihre Zulassung verloren haben, entmündigt wurden und Bürovorständeerhielten, die solche nachdenklichen Juristen kalt stellten und ruinierten -aktuelle Fälle s. z. B. MAHLER, SCHRAMMEN, PLANTIKO, BORNSTEIN.
DieJustiz-Opfer-Bürgerinitiativen haben auch die wirkliche Bedeutung desAnwaltszwanges in Deutschland herausgefunden. Deshalb müssen sie ständigversuchen, den Anwaltszwang mit den noch letzten gegeben Möglichkeiten zuunterlaufen oder abzuschwächen. Auch ist sicherlich verständlich, dass sichkein Anwalt mehr finden lässt, welcher in Deutschland eine effektiveRechtssicherheit für von Richtern und Staatsanwälten ausgewählte potentielleJustiz-Opfer sichern will. Was solchen Rechtsanwälten in der BRD droht, istbekannt.
Dasjuristische Funktionsmuster zur Aufgabe der Rechtsstaatlichkeit läuft wie folgtab:
Zunächstist ein abgestimmtes Verhalten in der deutschen Justiz festzustellen, zurVermeidung der Übernahme von Verantwortung Recht und Gesetz dadurch zuunterlaufen, dass möglichst keine handschriftlichen Richterunterschriften unterversandte Gerichtsdokumente geleistet werden. Ausnahmen von der Regel sollennur die Heilung vorher ungültiger Ausfertigungen vortäuschen.
DesWeiteren werden gerichtliche Dokumente und Schreiben meistens so vorbereitetund aufgesetzt, dass mindestens ein gravierender Formmangel gegen diebeabsichtigte sofortige Rechtskraftbewirkung steht. Das ist auch nicht schlimmfür die Juristen in Justiz und Anwaltschaften, weil zahlreiche weiterebegleitende Maßnahmen in der Rechtsprechung mit der verbotenen juristischenKnochenerweichung von Recht und Gesetz zum Verfassungshochverrat längst dasGrundgesetz an entscheidenden Stellen unterlaufen haben.
Genaugleichartige Ausfertigungen rechtswidriger gerichtlicher Scheindokumente ausallen Ländern der Bundesrepublik lassen erkennen, dass eine zentrale Anweisungzum Betrug des Volkes existieren muss. Und zwar von ganz oben!
NachZPO § 517 (Berufungsfrist) in Verbindung mit weiteren Paragraphen wie zumBeispiel ZPO § 189 (Heilung von Zustellungsmängel) wird z. B. Unrecht inDeutschland ohne formgerechte, gesetzlich vorgeschriebene Zustellung vonfristsetzenden, gerichtlichen Entscheidungen nach Zeitablauf zu Recht erklärt,was u. a. auch der BGH und das BVerfG betreiben und decken. Nicht diegesetzlich vorgeschriebene Zustellung ist nach dem 2. Halbsatz für die Berufungauch gegen krasse Willkür maßgeblich, sondern der reine Zeitablauf mit 5Monaten z. B. nach der Verkündung.
EineVerkündung allerdings braucht wiederum nach ZPO § 310 (Termin derUrteilsverkündung), bzw. ZPO § 329 (Beschlüsse und Verfügungen), einer Parteigar nicht bekannt zu sein, um die Berufungsfrist dennoch in Gang zu setzen. Miteinem Rechtsstaatprinzip ist diese Automatik prinzipiell unvereinbar.
Diein Deutschland sukzessiv eingeführten verfassungswidrigen Gewohnheiten undGesetze zur Begünstigung von Verfassungshochverrat wurden für folgendeGliederungspunkte aufgeführt, die sich in ihrer gesamten Konsequenz aus derhier und der EU-Kommission am 18.05.2004 vorgelegten Analyse zum menschen- undvölkerrechtlichen Legitimationsdebakel der BRD erschließen, Zitat Anfang:
s.Punkt 4.1.
Planmäßiger Entzugdes gesetzlichen Richters
4.1.1.
Verweigerung von rechtskonformenGeschäftsverteilungsplänen
4.1.2.
Aushebelung der Gesetze zur Ablehnungbefangener Richter
4.1.3.
Entzug des gesetzlichen Richters durchAnwaltszwang
4.1.4.
Entzug des gesetzlichen Richters durch Rechtsmissbrauch
4.1.5.
Entzug des gesetzlichen Richters durchVorlageverweigerung
4.1.6.
Missbrauchdes Richterprivilegs
4.1.7
Willkürlicher Entzug der Geschäfts- undProzessfähigkeit
4.1.8.
Versagen der Richterdienstaufsicht durch irreführendePolitiker
4.1.9.
Ausnahmegerichtsbarkeit für Richter undAnwälte
s.Punkt 4.2.
Planmäßige Verweigerung desrechtlichen Gehörs
4.2.1.
Verweigerung der Postulationsfähigkeit
4.2.2.
Verweigerung der Akteneinsicht undKopienaushändigung
4.2.3.
Ladungsvereitelung zwecksVerfahrensausschluss
4.2.4.
Ignorierung von Sachverhalten undBeweisangeboten
4.2.5.
Vereitelung von Beweisanträgen
4.2.6.
Verweigerung der Protokollierung
4.2.7.
Protokollfälschungen
4.2.8.
Absichtliche Irreführung von Parteien imVerfahrensablauf
4.2.9.
Verbotene Überbeschleunigung
4.2.10.
Überraschungsentscheide von bis datounbekannten Richtern
4.2.11.
Zustellung von Protokollen erst mit dergerichtlichen Entscheidung
4.2.12.
Fehlerhafte, nachträgliche oder unterlasseneZustellungen
s.Punkt 4.3.
Planmäßige Gestaltungunfairer Verfahren
4.3.1.
Beschneidung der Informationsfreiheitdurch Rechtsberatungsgesetz
4.3.2.
Ignorierung von Sachverhalten undSachverhaltsverfälschungen
4.3.3.
Höchstrichterlicher Schutz selbst für rechtsbeugendeRichter
4.3.4.
Schutz der Juristen"kollegen"durch Standesrecht und Standesordnung
4.3.5.
Beschneidung der Instanzenwege undEntscheidungskontrolle
4.3.6.
Beschneidungdes Beschwerderechtes
4.3.7.
Beschränkung der Beschwerdefristen
4.3.8.
Verweigerungder aufschiebenden Wirkung von Beschwerden
4.3.9.
Zustellungsvereitelung durch Richter undGerichte
4.3.10.
Allgemeine regelmäßige Missachtung von Rechtund Gesetz
4.3.11.
Maulkorb durch Verfolgung angeblicherBeleidigungen von Juristen
4.3.12.
Willkürlicher Entzug der Geschäfts- undProzessfähigkeit
4.3.13.
Hohe Streitwertfestsetzungen zur Abstrafungund Existenzbedrohung
4.3.14.
Die umfassende Verweigerung derProzesskostenhilfe
5.
Die Rolle der Staatsanwaltschaftenbeim Verfassungshochverrat
6.
Schweigekartell derVerfassungsorgane und öffentlichen Medien
7.
Fehlende völkerrechtliche Grundlagenin Deutschland für Justiz
8.
Problematik der fehlenden Verfassungin Deutschland
Zitat Ende!
Das SHAEF – GesetzNr. 1 der Militärregierung Deutschland – Kontroll-Gebiet des oberstenBefehlshaber beginnt wie folgt:
Um dieGrundsätze und Lehren der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei ausdem deutschen Recht und der Verwaltung innerhalb des besetzten Gebietesauszurotten, um für das deutsche Volk Recht und Gerechtigkeit wiederherzustellen und den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz wieder einzuführen,wird folgendes bestimmt, …!
Die Grundlagedes Nationalsozialismus war eine willfährige und durch die Machthaberkontrollierte Justiz. Dieses erkannten auch die Siegermächte, weshalb schon imersten Verwaltungsgesetz der Besatzungsära, SHAEF-Gesetz Nr. 2,
die gesamten deutschen Gerichtsbarkeitengeschlossen wurden und alle Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälteaus den Ämtern gehoben wurden.
Niemand durfteohne Genehmigung der Militärregierung und auch erst nach Schwur eines Amtseidesals Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig sein.
Der Schwurwird hier deshalb vorgestellt, weil er auch den heutigen Richtern,Staatsanwälten, Notaren und Rechtsanwälten die Schamröte im Hinblick auf diedeutsche Geschichte, ihre Standesschuld und ihre Berufsausübung in der BRD indas Gesicht treiben würde, wenn sie überhaupt noch eine Funken Moral hätten.
Ich schwöre beiGott dem Allmächtigen, dass ich die Gesetze gegenüber jedermann zu niemandesVorteil und niemanden Nachteil, mit Gerechtigkeit und Billigkeit gegenüberjedermann, ohne Rücksicht auf Religion, Rasse, Abstammung oder politischerÜberzeugung anwenden und handhaben werde; dass ich die deutschen Gesetze undalle Rechtssätze der Militärregierung sowohl ihrem Wortlaut als ihrem Sinnenach beachten werde, und dass ich stets mein Bestes tun werde, um dieGleichheit aller vor dem Gesetz zu wahren. So wahr mir Gott helfe!
Die gleichejuristische Gesellschaftsgruppe, die mit ihrem Standesdünkel Steigbügelhalterder NAZI war, verdirbt in der BRD heute mit den gleichen Methoden ein weiteresMal die deutsche Gemeinschaft, bis sie wieder insgesamt abberufen werden kann.Die Besatzungsmächte haben am 17.07.1990 wieder versagt und damit dieVoraussetzungen für eine erhebliche Störung des Weltfriedens durch BRD-Juristengeschaffen.
Auf dieWiedergabe der Amtseide für BRD-Politiker, Juristen und Beamten wirdverzichtet, weil diese nur als Folklore – s. Meineidsverfahren gegen KOHL -Gewicht haben und Meineide von Juristen und Beamten in der BRD als Ungleichevor dem Gesetz nicht abgestraft werden.
DeutscheRichter haben sich mit ihrem juristischen Standesrecht noch nie allein an Rechtund Gesetz gehalten und werden es auch zukünftig nicht tun, wenn sie nichtimmer wegen Vergehen gegen Pflicht, Recht und Gesetz bestraft werden können.Rechtsanwendungsfehler sind in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile eherdie Regel als die Ausnahme. Weiter eingeschränkt werden mit der obenangeführten Begründung aller maßgeblichen zu dieser Zeit amtierendenBundesverfassungsrichter doch nur die Kontrollen bei vielen gesetzesuntreuenRichtern, die sich gerade deshalb risikolos nicht mehr an Gesetz und Rechthalten müssen und es auch nicht tun! In der Bundesrepublik Deutschland nach demGrundgesetz ist daher jeder Bürger und jede juristische Person weitgehend schutzlosgestellt, wenn es nur einem Richter einfällt.
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