Skip to main content

Punkt 21: BRD- und DDR-Einwohner sind Staatsangehörige des Deutschen Reiches

Die BRD versucht seit Beginn ihrer Existenz, schrittweise und zunehmendvorzutäuschen, dass sie identisch mit dem Deutschen Reich – allerdings ohneRechtsnachfolgerschaft – ist, obwohl ihre gesamte Gründungsgeschichte dieseCamouflage nicht zulässt. Dazu verändert sie mit dem kraft Besatzungsrechtgeschaffenen Grundgesetz und dem Bundestag auch zusätzlich fortwährend das vonihr zunächst selbst anerkannte Fortbestehen und Fortgelten des Reichs- undStaatsangehörigengesetz (RuStAG), um den Anschein einer eigenständigenStaatsangehörigkeit zur BRD vorzutäuschen. Bis in die jüngste Zeit hineinunterliefen ihr dabei aber juristische Nachlässigkeiten, die aus demBundeskanzler einen Reichskanzler oder aus den Bundesministern Reichsministerwerden lassen sollten. Obwohl inzwischen diese gravierenden Unstimmigkeiten miteiner völkerrechtlich illegalen Gesetzgebung beseitigt werden sollten, ist dasGedächtnis eines Volkes aber so nicht auszulöschen. Es wird hier für diezukünftigen Rechtsbehelfe und Befreiungsaktionen festgehalten:
Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz(RuStAG)So nochim Bundesgesetzblatt von 1997!
Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)vom 22.7.1913, RGBl. I S. 583, BGBl. III 102-1
Zuletzt geändert durch Gesetz zurUmstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-,Sicherheits-, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (SechstesEuro-Einführungsgesetz) vom 3.12.2001, BGBl. I S. 3306, 3308.
Änderungen seit dem 1.10.2000:
geändert durch Gesetz zur Beendigung derDiskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaftenvom 16.2.2001 (BGBl. I S. 266). Betroffene Artikel/Paragraphen: 9
geändert durch Gesetz zur Umstellung vonVorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer-und Staatsangehörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz) vom3.12.2001(BGBl. I S. 3306). Betroffene Artikel/Paragraphen: 38
§
15
[Einbürgerungdurch Anstellung eines Ausländers im Reichsdienst]
(1) 1Die im Reichsdienst erfolgteAnstellung eines Ausländers, der seinen dienstlichen Wohnsitz in einemBundesstaat hat, gilt als Einbürgerung in diesen Bundesstaat, sofern nicht inder Anstellungsurkunde ein Vorbehalt gemacht wird.
(2) 1Hat der Angestellteseinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland und bezieht er ein Diensteinkommen ausder Reichskasse, somuß er von dem Bundesstaate, bei dem er den Antrag stellt, eingebürgert werden;bezieht er kein Diensteinkommen aus der Reichskasse, so kann er mit Zustimmung des Reichskanzlerseingebürgert werden.
Entsprechend derAusarbeitungen unter Punkt 09 gibt es keine Staatsangehörigkeit zurBundesrepublik Deutschland. Solche Vereinnahmungen für ein Besatzungskonstruktwidersprachen grundsätzlich dem Völkerrecht und der Haager Landkriegsordnung.
Weder die BRD noch die DDRkonnten Reichsbürger für eine beabsichtigte Staatengründung von deutschenStaaten aus Besatzerwillkür unterwerfen und einvernehmen. Sowohl die DDR als auchdie BRD waren nur organisierte Modalitäten einer Fremdherrschaft und niemalsStaaten, da es ihnen am eigenen Staatsvolk und eigenem Staatsgebiet mangelte.Selbst eine angemaßte, treuhänderische Verwaltung für das Deutsche Reichscheiterte rechtlich an der feindseligen Stellung zu demselben, weil beideBesatzungskonstrukte die Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des DeutschenReiches absichtlich und vorsätzlich verhinderten. Und es ausraubten.
Die BesatzungskonstrukteBRD und DDR konnten daher auch nicht völkerrechtlich korrekt Einbürgerungen vonAusländern als Deutsche Reichsstaatsangehörige vornehmen, um die Absicht derSiegermächte zur Auslöschung des Deutschen Volkes durch gezielte Überfremdungdurchzusetzen.
Die BRD hatte deshalbnicht einmal ein eigenes Staatsangehörigengesetz, weil ihr diese juristischeProblematik bekannt war und ist – und weil sie das DDR-Einbürgerungsgesetznicht anerkennen wollte. Hätte die BRD also selbst ein Staatsangehörigengesetzerlassen, so wäre der durch die westlichen Siegermächte unterstützteAlleinvertretungsanspruch für das besetzte Deutsche Reich dadurch aufgeflogen,dass die Völkerrechtswidrigkeit solcher Versuche zur Schaffung neuerStaatsangehörigen für die Besiegten durch Besatzungsvorbehalt im Streit aufgedecktwäre.
Gleichwohl hielten dieSiegermächte aber natürlich an ihrer Absicht der Überfremdung des DeutschenVolkes fest. Dazu brauchten sie die willfährigen deutschen Kollaborateure, diesich in der BRD die scheinbare Einbürgerung zu „deutschen Staatsangehörigen"von Ausländern ganz einfach machten.
In der BRD kann manscheinbar durch einfache Übergabe einer so genannten EinbürgerungsurkundeBürger der Bundesrepublik Deutschland und „deutscherStaatsangehöriger" werden. Hierzu bedarf es lediglich der einfachenErfüllungsgehilfen von Kreis- und Stadtdirektoren.
In der Urkunde wird dannschlicht behauptet, dass der Ausländer mit dem Zeitpunkt der Aushändigungdieser Urkunde die „Deutsche Staatsangehörigkeit" durch Einbürgerungerworben hat. Es fehlt dabei jeglicher Hinweis auf ein diesbezüglichesBRD-Einbürgerungsgesetz, weil die OMF-BRD als reines Besatzungskonstruktselbstverständlich keine Staatsangehörigen für das nicht untergegangeneDeutsche Reich ernennen kann und darf. Und die deutsche Staatsangehörigkeitexistiert auch nicht, weil „deutsch" keinen Staat kennzeichnet. DieBRD ist auch kein Staat, wie schon bei der Erzwingung des Grundgesetzesfestgestellt wurde.
Die Abbildung einersolchen dubiosen BRD-Einbürgerungsurkunde wird auf der folgenden Seitevorgestellt, weil sich kein aufrechter Deutscher solche üblen Machenschaftenvon Deutschen gegen deutsche Interessen sonst vorstellen kann.
Die DDR hat sich inÜberspitzung der Entfremdung des Deutschen Volkes sogar einStaatsbürgerschaftsgesetz vom 20. Februar 1967 gegeben. Hier muss man genauerhinsehen, weil ein Bürgerschaftsgesetz keine Ersatzbezeichnung für eineStaatsangehörigkeit ist.
Ein EU-Bürger wird z. B. auch nicht durch diese Bezeichnungeinem bestimmten Staat als Angehöriger zugeschrieben!

Urkundsbeweis:Verleihungsurkunde für eine Scheinstaatsangehörigkeit „Deutsch"
In der"Einbürgerungsurkunde" der BRD fehlt aber der im Deutschen Reichübliche und notwendige Zusatz „Reichsangehörigkeit" hinter demBegriff „deutsche Staatsangehörigkeit", weil sich die BRD bei ihrerGründung bewusst nicht als Deutsches Reich ausgegeben hat und auch nichtkonnte.

Beweis:Einbürgerungsurkunde für die deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit)

Urkundsbeweis:Einbürgerungsurkunde statt Staatsangehörigenaufnahme zur DDR
Damit erheben sich eineReihe von weiteren Fragestellungen, die jeglichen Anspruch der BRD, ein Staatzu sein, als planmäßige Irreführung und Täuschung von Privatpersonen erkennenlassen, die sich damit selbst als Diktatoren über die Deutschen
erhoben haben. Zunächst wird deshalb dieGeburtsurkunde vorgestellt, wie sie Staatsangehörige des Deutschen Reiches vorder Gründung der BRD erhielten.

Urkundsbeweis undInaugenscheinnahme: Geburtsurkunde aus dem Deutschen Reich
Personen mit diesenGeburtsurkunden haben ihre Staatsangehörigkeit zum Deutschen Reich niemalsdurch eine Unterwerfungserklärung abgelegt und sind deshalb auch nicht alsStaatsangehörige der BRD zu bezeichnen. Die BRD hat gar keineStaatsangehörigen, sondern verwaltet allenfalls nur Personal einesBesatzungskonstruktes, welches scheinbar aufgelöst ist.
Diese Überlegungen habenweitere gravierende Konsequenzen: Weder in der DDR noch in der BRD sind jemalsAusländer durch irgendwelche Äußerungen oder Bescheinigungen derBesatzungskonstrukte zu Staatsangehörigen des Deutschen Reiches geworden.
Diese Personen haben daher völkerrechtlich als Staatenlosezu gelten, sofern ihnen nicht aufgrund ihres Abstammungsrechtes eine andereStaatsangehörigkeit nach dem Völkerrecht zusteht.
Derartige Staatenlosehaben illegal in der BRD an Wahlen und Gesetzgebungen auch gegen die Interessendes Deutschen Volkes teilgenommen, wodurch es keinerlei nach dem Völkerrechtrechtskraftfähige Wahlen und Gesetze in der BRD gab und gibt. Planmäßigbegangenes Unrecht mit Unterstützung der juristischen Fachleute undVerfassungshochverräter nach dem GG in der BRD kann nicht durch die Behauptungeiner normativen Kraft des Faktischen rechtskraftfähig werden. Nur die reineGewalt- und Willkürherrschaft von Teilen der BRD-Bevölkerung, vorrangig vonPolitikern, Juristen und öffentlich Bediensteten mit von ihnen selbst wiederumillegal geschaffenen Privilegien
für sichgegenüber den übrigen Deutschen ist Fakt.
Nur Personen, die vor derGründung der DDR und der BRD schon die deutsche Staatsangehörigkeit durch Ämterdes Deutschen Reiches in freier Entscheidung ohne Besatzungsdruck nach derWeimarer Verfassung erhielten und die im 1945 beschlagnahmten Gebiet vonDeutschland geboren sind, sind also ausschließlich Staatsangehörige desDeutschen Reiches.
Deutschland umfasstnach Völkerrecht nach wie vor das gesamte Gebiet des Deutschen Reichs in denReichsgrenzen vom 31.12.1937, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr.9, Abschnitt e in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944)festgelegt wurden.
Alle innerhalbdieser Grenzen geborenen Personen sind gemäß des Reichs– undStaatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.7.1913 – und sogar nach Artikel 116 des„Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" – Angehörige desStaates „Deutsches Reich".
DieBerliner in Ost und West sind und waren durchgehend seit dem 11.08.1919 immerStaatsangehörige des Staates Deutsches Reich, auch aufgrund desVier-Mächte-Sonderstatus der Reichs-Hauptstadt Berlin.
Da mindestens allein den Grenzen des Staates „Deutsches Reich" im Gebietsstand vom 31.12.1937 geborenen Personen Staatsbürger des Staates Deutsches Reich sind,sind sie somit auch berechtigt, Personalpapiere des Staates „Deutsches Reich"ohne irgendwelche Schwierigkeiten, rechtliche Konsequenzen oder Repressalienvon Seiten der Behörden und Institutionen der nachweislich völkerrechtlicherloschenen „Bundesrepublik Deutschland" befürchten zu müssen, zubesitzen.
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass immer mehr Deutsche alsStaatsangehörige des Deutschen Reiches bisher vergeblich versuchen, vonBRD-Verwaltungsstellen, bzw. Kommunalbehörden, die Bescheinigung ihrerkorrekten Staatsangehörigkeit in den Personenausweispapieren zu erhalten.
Der BRD-Jurist und angeblich gesetzliche Richter Heimgärtner amAmtsgericht Osterode hat jetzt sogar in einem Beschlagnahmungsbeschluss 3c Gs339/05 vom 01.11.2005 wegen eines von der Polizei konfisziertenReichspersonenausweises „Staatsangehörigkeit: nicht bekannt"eingesetzt, was ihm u. a. einen Ablehnungsantrag wegen des Verdachts derBefangenheit durch ausgeprägte politische Gegnerschaft nach KISSEL, ZPO 23. Auflage,§ 42, Rn 31, eingebracht hat.
Wie die Staatsangehörigkeit für jeden aus dem Deutschen Volk derStaatsangehörigen des Deutschen Reiches korrekt zu bescheinigen ist, zeigt einReisepass des Deutschen Reiches. Solange sich also BRD-Handlanger weigern,solche korrekten Reisepässe auszustellen, ist jeder Staatsangehörige desDeutschen Reiches geradezu gezwungen, sich selbst solche Reisepapiereauszustellen oder sich an erste dafür errichtete Strukturen des DeutschenReiches in Geschäftsführung ohne Auftrag zu wenden.

Urkundsbeweis und Inaugenscheinnahme: Korrekte Bescheinigung derStaatsangehörigkeit
Die Zusammenführung der beiden Besatzungskonstrukte BRD und DDR in einscheinsouveränes neues Besatzungskonstrukt ohne Friedensvertrag mit sogarverstärktem Besatzungsrecht ( Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereintenDeutschland, a. a. 0) mittels grundgesetz- und völkerrechtswidriger, nichtigerScheinverträge erfolgte in Selbstkontrahierung der Siegermächte durchwillfährige deutsche Kollaborateure in den BRD-Regierungsstrukturen.
Und deshalb enthalten die so genannten Einigungsverträge vom31.08./23.09.1990 zur „freiwilligen" Wiedervereinigung keinerleiVereinbarungen zur tatsächlichen Staatsangehörigkeit ab dem 03.10.1990 in derBRD. Es gab auch keine – von den tatsächlich nur teilweise wiedervereinigendenStaatsangehörigen des Deutschen Reiches –
genehmigte Aufgabe von großen Teilen des Staatsgebietes des DeutschenReich.
Die zahlreichen juristischen Mängel und Fehlentwicklungen bei dem Versuchder Ausdehnung des Grundgesetzes auf das Gebiet der sowjetischen Besatzungszonein Mitteldeutschland wurden dem Deutschen Volk der Staatsangehörigen desDeutschen Reiches, das es ja immer noch mit Mehrheit der Bürger auf seinem vonder BRD okkupierten Teilgebiet des Deutschen Reiches gab, mit Bedacht durch diekriminelle Struktur der Juristen einfach verschwiegen.
Nach dem demokratischen Grundverständnis von Luxemburgs PremierministerJunckers beobachtete man, ob es großes Geschrei oder Aufruhr gäbe oder ob manmit dem laufenden Vorhaben der Vernichtung des Deutschen Volkes derStaatsangehörigen des Deutschen Reiches ungestört fortfahren konnte.
Dazu gehört nun erkennbar, und hier in seiner schlimmen Wirkungverständlich dargelegt, die Reform des Deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzesvon 1999. Die folgenden Sachverhalte wurden aus der Dissertation von Dr.Karsten Mertens, Das neue deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz – eineverfassungsrechtliche Untersuchung -, komprimiert, auf die wesentlichenAussagen reduziert und notwendigerweise korrigiert!
Die vorliegende Ausarbeitung von Dr. Mertens mit Stand vom Februar 2004wurde durch Prof. Dr. Josef Isensee, Universität Bonn, wissenschaftlichbetreut, der seine juristischen Ideale anscheinend mit der Professur an denNagel gehängt hat, s. im Vergleich „Das legalisierte Widerstandsrecht ausdem Jahr 1964". Die Doktorarbeit fällt durch die gleichen immanentenFehler einer zusammengelogenen BRD-Staatsrechtslehre auf, die alle juristischenDoktorarbeiten im derzeitigen Deutschland seit 1990 auszeichnen, z. B.:
1. Der Unterschied zwischen oktroyiertem GG und selbstgewählterVerfassung wird ignoriert,
2. die vorzeitige Aufhebung von GG Art. 23
a. F. wird als unerheblich verschwiegen,
3. die Annexion von Reichsgebieten ohne Zustimmung des Volkes bleibtunbeachtlich,
4. der Begriff der nichtigen Selbstkontrahierung bei völkerrechtswidrigenVerträgen fehlt,
5. das „deutsche" Volk habe die Einheit Deutschlands freiselbstbestimmt und vollendet
und
6. die Arbeit gaukelt ebenfalls eine undefinierte deutscheStaatsangehörigkeit vor.
Wenn man einmal alle diese und viele weitere Fakten vernachlässigt, nachdenen die BRD keinerlei gesetzliche, menschen-, bzw. völkerrechtlicheLegitimation mehr haben kann, dann hilft diese Dissertation nunmehr doch, mitden daraus zusätzlich gewonnenen Erkenntnissen ein weiteres Mal nachzuweisen,dass die BRD nicht nur von Anfang an keine eigenen Staatsangehörigen hatte,sondern auch lediglich Scheineinbürgerungen in der Absicht durchgeführt hat, sich sogar grundgesetzwidrig einneues Wahlvolk zu schaffen!
Doch nun der Reihe nach das Vorhaben zur Beseitigung derverfassungsgemäßen Ordnung auch durch die ständigen Manipulationen am RuStAG inder BRD nach Mertens.
Seite 113:
„Am Ende ging alles ganz schnell:Zwischen dem ersten Arbeitsentwurf des Bundesinnenministers vom 13. Januar 1999und der Zustimmung des Bundesrates zum Staatsangehörigenreformgesetz (StARG) am21. Mai 1999 lagen kaum mehr als vier Monate."
„Mit der verfassungsrechtlichengebotenen Wahrung der staatlichen Einheit wäre ein neuesStaatsangehörigkeitsrecht Westdeutschlands nicht zu vereinbaren gewesen."
Seite 140:
„Wer am 1. August1999 bereits Statusdeutscher war, hat die deutsche Staatsangehörigkeit andiesem Tag gemäß § 40a Satz 1 StAG automatisch erworben; für einen Spätaussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seineAbkömmlinge im Sinne von § 4 BVFG galt diese allerdings nur, wenn sie zu diesemZeitpunkt eine Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 BVFG vorweisen konnten (§40 Satz 2 StAG)."
„Alle übrigen Statusdeutschen erwerben die deutscheStaatsangehörigkeit nach § 7 Satz 1 StAG mit der Ausstellung der Bescheinigunggemäß § 15 Abs. 1 und 2 BVFG, …"
Mit dem so genannten und in Deutschland schon durch den verwendetenBegriff „Reform" verdächtigen Staatsangehörigenreformgesetz hat derdafür selbst niemals durch das Grundgesetz legitimierte Bundestag dievollständige Auflösung des Volkes der Staatsangehörigen des Deutschen Reichesbegonnen, zu der auch die Statusdeutschen nach GG Art. 116 Satz 1 2. Halbsatzgehörten. Für diese wurde einfach eine zeitliche Zäsur und ein notwendigerFormularbesitz eingeführt, um vielen die Staatsangehörigkeit zum DeutschenReich wegzudiskutieren.
Gleichzeitig wurde im StAG von 1999 nach außen für das Volk der Grundsatzder Vermeidung von Mehrstaatigkeit bekräftigt und behauptet, indem einOptionsmodell dieses verhindern helfen sollte.
Seite 147:
„DasOptionsmodell ist eine Scheinlösung zur Beruhigung des Volkes, das gegen dieunverhohlene Hinnahme von Mehrstaatigkeit seinerzeit aufbegehrte."
Auf Seite 158 behauptet der Autor Mertens, dass die planmäßige Hinnahmevon Mehrstaatigkeit nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3Abs. 1 GG verstößt. Das liegt aber allenfalls an seiner für Juristen ehertypischen linearen Gedankenwelt, dem systemtechnische Betrachtungen regelmäßigfremd sind. Im Hinblick auf die von der BRD weiterhin als Gesetz akzeptiertenBesatzungsrechte und -Maßnahmen ist es ein riesiger Unterschied, ob man nurStaatsangehöriger des Deutschen Reiches, „Deutscher"Staatsangehöriger oder Staatsangehöriger mehrerer Staaten (USA, Great Britain,Republique Francaise) und „Deutsch" ist.
Mit der Einführung der Mehrstaatigkeit in das StAG der BRD von 1999, dieals Ausnahme die Regel weit überschreibt, haben sich BRD-Erfüllungsgehilfen undKapitalisten das Vehikel geschaffen, sich den von ihnen als Machtusurpatorenakzeptierten unendlichen Forderungen der Siegermächte gegen Deutsche elegant zuentziehen.
Die notwendige Recherche zu Doppel- und Mehrfachpassinhabern in der BRDsteht noch bevor.
Das Grundgesetz bestätigt unmittelbar, dass ohne eine Staatsangehörigkeitdie Grundrechte weitgehend leer laufen würden, zumal der Status der Deutschenohne Staatsangehörigkeit nicht auf Dauer angelegt ist.
Seite 159:
„Nachalle dem käme eine Abschaffung der Staatsangehörigkeit der Abschaffung desgrundgesetzlichen Gemeinwesens gleich."
Der GG Art. 16 Abs. 1 enthält nach der Kommentarliteratur eine"institutionelle Garantie" der deutschen Staatsangehörigkeit,Mertens, a.a.O., ebenfalls S. 159.
„Über ein bloßes Abschaffungsverbot gehtder Terminus technicus „institutionelle Garantie" weit hinaus. DieRechtsfigur, die sich dahinter verbirgt, ist in der Weimarer Zeit entwickeltworden, um zu verhindern, dass der einfache Gesetzgeber unter Ausnutzung seinerGesetzeszuständigkeit von einer Institution nur noch den Namen respektiert,ihren Wesensgehalt aber – gleichsam unter der Hand – beseitigt."
GG Art. 19 Abs. 2 :
„(2) In keinem Falldarf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."
Würde in der BRD überhaupt verlässliches, rechtsstaatskonformes Rechtexistieren, könnten in dieser keinem Staatsangehörigen des Deutschen ReichesIdentitätspapiere und Pässe mit der Staatsangehörigkeit „DeutschesReich" verweigert werden. Es ist jedoch bis heute trotz zahlreicherAnfragen bei Behörden und Gerichtsverfahren zur Feststellung der tatsächlichenStaatsangehörigkeit von Deutschen noch kein BRD-Jurist überhaupt nur rationalauf die hier verstärkt vorgetragenen Aufklärungsbemühungen eingegangen. Stattdessen werden mit hohen Streitwertfestsetzungen von € 5.000 und mehr für dieFragestellung Rechtbegehrende sofort dem Anwaltszwang unterworfen und damitmundtot gemacht – grundgesetzwidrig!
Oder es wird der Entzug des Führerscheins durch angeordnete medizinischeZwangstest durch Amtsärzte vorbereitet, weil man angeblich die Verkehrsordnungdann auch nicht akzeptiert – und z. B. in Kurven geradeaus und freiwillig beiRot über die Ampel fährt!
Seite 175:
„Wenn der Gesetzgeber dasStaatsangehörigkeitsrecht grundlegend umgestaltet, disponiert er also überseine eigene Legitimitätsgrundlage. Den „Gesetzgeber" aber bildet diezeitweilige parlamentarische Mehrheitskonstellation. Die für die GegenwartGewählten definieren die zukünftigen Wähler. Dadurch wird die Legitimationskette, auf welche sichjede Ausübung von Staatsgewalt nach dem Grundgesetz zurückführen lassen muss,gleichsam auf den Kopf gestellt."
Seite 176:
„Es liegt auf derHand, dass die Legislative über ihre eigene Legitimationsgrundlage nicht freiverfügen und sich ein Volk nach eigenem politischen Gusto und Bedürfnis herbeidefinieren kann"
Dass Grundgesetz lässt nach GG Art. 20 Abs. 2 Satz 1 die Durchbrechungder Volkssouveränität nicht zu. Das StAG der BRD ist damit durch die Negierungder Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches für ihr alleiniges Ausgangsvolksogar hiermit durch BRD-Juristen schon als grundgesetzwidrig erkannt, welchesich aber gegen den damit beabsichtigten fortgesetzten Hochverrat alsKollaborateure und zeitweilige Bevorteilte und Nutznießer nicht unwiderstehlichzur Wehr setzen.
Mertens zieht ein Fazit zum Staatsangehörigenreformgesetz, welchesimmerhin aus linearer Betrachtungsweise bereits vernichtend ausfällt, Seite226:
„Die Untersuchung hat ergeben:
1.)
Die planmäßige Hinnahme von Mehrstaatigkeit durch den neuen „lus-soli-Tatbestand"(§ 4 Abs. 3 StAG), den Einbürgerungsanspruch in Altfällen (§ 40b StAG), dieRegelung der Beibehaltungsgenehmigung im Rahmen des Optionsmodells (§ 29 Abs. 4StAG), die Neuregelung des allgemeinen Einbürgerungsanspruchs (insbesondere §87 AuslG 1999) und den Verweis auf diese Regelung bei der Ehegatteneinbürgerung(§ 9 Abs. l Nr. l StAG) verstößt gegen die institutionelle Garantie desStaatsvolks nach dem Grundgesetz.
2.)
Die Einführung des„lus-soli-Tatbestandes" (§ 4 Abs. 3 StAG) verstößt gegen die institutionelleGarantie des Staatsvolks auch unabhängig von dessen Verhältnis zurMehrstaatigkeit.
3.)
Die Anordnung des Verlustsder Staatsangehörigkeit ohne den Willen des Betroffenen auf Grund desOptionsmodells (§ 29 StAG) stellt eine unzulässige Entziehung im Sinne des Art.16 Abs. l Satz l GG dar.
4.)
Ebenfalls mit dem Entziehungsverbot des Art. 16 Abs. l Satz l GGunvereinbar ist die Zwangsausbürgerung eines Mehrstaaters, der in dieStreitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband seines anderenHeimatstaates eintritt (§ 28 StAG)."
Bedenkt man nun, dass Mertens in seiner gesamten Arbeit dasBesatzungsrecht, das Siegerregime und die Staatsangehörigkeit zum DeutschenReich überhaupt nicht zu kennen scheint und deshalb auch nicht berücksichtigt,so ist unschwer festzustellen, dass sich die BRD-Juristen auch mit dieserDissertation lediglich einen weiteren Baustein für ihre Scheinwelt geschaffenhaben, um die Kontrolle über die aufbegehrenden Staatsangehörigen des DeutschenReiches – noch – zu erhalten.
Was die Staatsangehörigkeit „Deutsch" nun eigentlich ist,verschweigt auch er – weil Jurist!
Was für ein Schindluder BRD-Organe mit der Staatsangehörigkeit"Deutsch" mittlerweile treiben, lässt sich auch aus GEWERKSCHAFT,VER.DI.PUBLIK 12.01 | Dezember 2005 – Januar 2006, S. 8, entnehmen. Dort heißtes, Zitat Anfang:
„Fast all seine Leute stammen nämlich aus Polen und können deutscheVorfahren nachweisen. Nach deutschem Recht haben sie deshalb Anspruch auf diedeutsche Staatsangehörigkeit.
Deutschstämmigedürfen
ohne Erlaubnis inDeutschland
arbeiten!
Das Bundesverwaltungsamtin Köln stellt ihnen auf einem DIN-A4-Blatt einen Staatsangehörigenausweis aus.Gültigkeitsdauer in der Regel 10 Jahre. Damitkönnen sie in Deutschland ohne Genehmigung arbeiten, obwohl die Freizügigkeitauf dem Arbeitsmarkt in der EU für Männer und Frauen aus den Beitrittsländernerst von 2011 an gilt…."
Zitat Ende!
Jetzt gibt es in der BRD anscheinend schon eine auf 10 Jahre begrenzteStaatsangehörigkeitswirkung! Der Grund liegt vermutlich darin begründet, dassman den Staatsangehörigen des Deutschen Reiches bis dahin vorlügen kann, dasssie EU-Bürger im Range einer Staatsangehörigkeit sein werden, weil man ihnenbis dahin noch eine „Verfassung" aufgezwungen haben wird.
Weil sämtliche BRD-Organe und Gerichte die Fragen zur Staatsangehörigkeitin Deutschland so weit als möglich unbeachtet lassen oder ausweichendbeantworten, haben sich zahlreiche Deutsche an die Behörden mit der Bitte umdie Verleihung der Staatsangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland gewendet.
Auf der nächsten Seite wird dazu die erste Seite eines Antwortschreibensvom Landkreis Demmin veröffentlicht, welches immerhin das erste bekannte Malbestätigt,
„dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland,deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt."
Dabei ist allerdings der Hinweis auf den ordre public völlig daneben.Weil die BRD letztlich aber versuchen wird, sich auf diesen Rechtsstandpunktzurückzuziehen, wenn sie den totalen Wegfall jeglicher Rechtsgrundlagen fürihre vorgebliche völkerrechtliche Existenz endlich anerkennen muss, istfolgendes wichtig zu wissen und gegebenenfalls vorsorglich vorzutragen.
Eben so wenig, wie eine Berufung auf Gewohnheitsrecht oder die normativeKraft des Faktischen eine sachgemäße, völkerrechtskonforme Erklärung desallumfassenden Legitimationsdebakel der BRD zulässt, ist nämlich der Bezug aufdie ordre public denkbar.
EGBGB § 6 (Öffentliche Ordnung (ordre public))
„Eine Rechtsnorm einesanderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnisführt, dass mit wesentlichen Grundsätzen des Deutschen Rechtsoffensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht
anzuwenden, wenn die Anwendung mit denGrundrechten unvereinbar ist."
Weil die BRD mit dem Grundgesetz behauptet, Deutsches Recht zu führen,kann sich also der § 6 des EGBGB nicht gegen Deutsches Reichsrecht anwendenlassen.
Wenn die BRD sich deshalb heimlich als Deutsches Reich aufführen will,ohne sich dazu zwecks einzulegenden Rechtsmitteln rechtsmittelfähig zuerklären, sind die Rechtsnormen des Deutschen Reiches gegen Kriegsverbrechenund Hochverrat auch die eigenen Rechtsnormen.

Urkundsbeweis und Inaugenscheinnahme: BRD hat keine eigeneStaatsangehörigkeit
Würde man das Deutsche Reich also gegenüber der BRD aber als anderenStaat anerkennen, dann entbehrt die BRD selbst aber mangels eigener Staatsangehörigenauch zusätzlich der Eigenschaften als Staat.
Da in der BRD aber auch die „verfassungs"gemäße Ordnung durcheinen heimlichen „Staats"streich von oben schon mindestens seit dem29.09.1990 aufgehoben wurde, kann mit dem EGBGB eine solche Ordnung überhauptnicht bewahrt werden.
In den Organen und Strukturen der Bundesrepublik Deutschland ist dasVorgetragene natürlich umfassend bekannt.
Zur planmäßig angelegten Täuschung der im II. Weltkrieg besiegtenDeutschen, fälscht das Besatzungskonstrukt Bundesrepublik des wiedervereintenDeutschlands (BRdvD) im Auftrag der Siegermächte die im internationalenReiseverkehr notwendigen Identitätspapiere. Sie gab"ersonal"-Papiere heraus, die bezüglich der Begriffe Staatsangehörigkeit,Nationalité und Nationality
uneinheitlich mehrdeutig sein sollten und sind. Deutsch ist eben eineNationalität und keine Staatsangehörigkeit. Eine Staatsangehörigkeit zurBundesrepublik Deutschland gibt es auch nicht, was durch diese bewusst unrichtiggehaltenen Personenausweise vertuscht werden sollte.

Das der BRdvD fehlende eigene Staatsvolk versucht sie sich sukzessivedamit durch die völkermordende Einwanderung und Scheineinbürgerung vonMillionen Ausländern zu schaffen.
Hierdurch sollen dieStimmrechte der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches einfach ausgehebeltwerden, indem dann Staatenlose und nichtdeutsche Ethnien über die wirklichenund einzigen Deutschen als Staatsangehörige des Deutschen Reiches hinwegentgegenstehende Interesse durchsetzen können.
Im Zusammenhang mit einem hürdenreichen, sogar grundgesetzwidrigenWahlrecht ohne Mindestklauseln für die Wahlbeteiligung haben so illegalGewählte längst dafür gesorgt, dass das besiegte deutsche Volk derStaatsangehörigen des Deutschen Reiches kein wirksames Wahlrecht hat und
sein Selbstbestimmungsrecht seit über 60Jahren nicht mehr ausüben kann.
Die Volks- und Hochverräter am Deutschen Reich und den Staatsangehörigendes Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit in allenBRD-Strukturen versuchen unter allen Umständen, ihre beruflichen Vorteile mitArbeitsplatzsicherheit und hohen Altersversorgungen aus öffentlichen Mittelndurch immer frechere Täuschungen aufrecht zu erhalten. Und so wird in dernächsten Abbildung gezeigt, wie man nun endlich gerne die grundsätzlich nichtheilbare Staatsangehörigkeitswunde im BRD-System in den Griff bekommen will.

Weil i. A. Spiekermann mit der eingerahmten Behauptung wegen des § 1 imRuStAG von 1913 und im StAG von 1999 selbst das GG verlassen hat, unterschreibter auch, wie üblich bei den Handlangern der Siegermächte, lieber nicht selbst.
Ein weiterer Versuch der BRdvD zur Erledigung derStaatsangehörigkeitfrage mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit wird neuerdingsaufgrund von internen Weisungen in öffentlichen Körperschaften dadurchunternommen, dass die Staatsangehörigkeit der echten und falschen Deutschen nuneinfach mit „Deutschland" angegeben wird, s. den folgenden, durcheine Behörde als Rentenversicherungsträger ausgefüllten Rentenantrag:

Bereits etwa 1995 hat die Bundespost ihre Bezeichnung auf den Briefmarkenvon Bundesrepublik Deutschland in Deutschland abgekürzt, ohne dass denDeutschen allgemein bewusst gemacht wurde, dass der Begriff Deutschland nur fürdas Deutsche Reich mindestens in den Grenzen vom 31.12.1937 ein Synonym seinkönnte.
Es ist jetzt also zu erwarten, dass nach einer Übergangszeit auch in denPersonalpapieren des angeblich vereinten Deutschlands als OMF-BRdvD ab dem03.10.1990 die Staatsangehörigkeit mit Deutschland angegeben wird, um dieArgumente unseres Befreiungskampfes zur Staatsangehörigkeitsfrage gegenüber derdumm gehaltenen Masse zu entschärfen.
Gerade wurde das nachfolgende Dokument bei der Erfassungsstelle fürBRD-Regierungskriminalität eingereicht, welches die vorgebliche und nichtexistierende Staatsangehörigkeit „Deutschland" schon einmal verwendethat, nachdem das Deutsche Reich durch die Siegermachte erst handlungsunfähiggemacht wurde und die Bundesrepublik als Besatzungskonstrukt auf einemTeilgebiet des Deutschen Reiches noch nicht existierte. Die Siegermächte habenalso die Staatsangehörigkeit „Deutsches Reich" nach RuStAG und imWiderspruch zum Völkerrecht bewusst durch ihre Kollaborateure nichtbescheinigt.

Allerdings wären auchsolche beabsichtigten neuen Staatsangehörigkeitsfälschungen weiterhin unechteUrkunden zur Täuschung im nationalen und internationalen Rechtsverkehr, weilman auch dann die echten Deutschen als Staatsangehörige des Deutschen Reichesmit unmittelbarer Reichsangehörigkeit an den BRD-Wahlurnen nicht von denfalschen Deutschen, Scheindeutschen und Staatenlosen ohne möglicheReichsangehörigkeit, welche die OMF-BRdvD niemals verliehen hat und verleihenkonnte, unterscheiden kann.
Der geplante Versuch ist jedoch wiederum untauglich als Bollwerk gegendie erforderliche Abwicklung der OMF-BRdvD und schon durch diese Erörterungvorsorglich abgewehrt.​