Punkt 28: Die Normallage ist in der BRD weggefallen,Rechtsbehelfe sind nutzlos
Im Urteil desErsten Senates des BVerfG vom 17.08.1956 (1BvB 2/51) wird folgendesfestgestellt:
Berücksichtigtman die Abwehr von Verfassungsverletzungen, die schon im System dergegenseitigen Hemmung und des Gleichgewichtes staatlicher Gewalten gegeben ist,und den wirksamen Rechtsschutz, der in der Bundesrepublik gegenVerfassungsverstöße und – verfälschungen von Staatsorganen durch den weiterenAusbau der Gerichtsbarkeit, vor allem der Verfassungsgerichtsbarkeit besteht, so fragt sich, ob überhaupt nochein Bedürfnis für ein Widerstandsrecht anzuerkennen ist. Diese Fragebraucht hier nicht erörtert zu werden, denn selbst, wenn man auch hier dasgrundsätzliche Bestehen eines Widerstandrechtes bejaht, so sind an seineAusübung jedenfalls Anforderungen zu stellen, die bei der KPD nicht vorliegen.
Wer hierbereits ein Widerstandsrecht anerkennen wollte, übersähe den grundsätzlichenUnterschied zwischen einer intakten Ordnung, in der im Einzelfalle auchVerfassungswidrigkeiten vorkommen mögen, und einer Ordnung,
in der die Staatsorgane aus Nichtachtung von Gesetz und Recht dieVerfassung, das Volk und den Staat im Ganzen verderben, so dass auch dieetwa in solcher Ordnung noch bestehenden Rechtsbehelfe nichts mehr nützen.
DieEntwicklung in der BRD hat nunmehr genau zu der Situation geführt, dass dieetwa in solcher Ordnung noch bestehenden Rechtsbehelfe nichts mehr nützen. Esgibt weder unabhängige Richter noch unabhängige Staatsanwälte als Voraussetzungfür einen wahren
Rechtsstaates.
Zur einfachen Beweisführungwird hiermit auf das Verfahren 3 C 370/92 des AmtsgerichtesClausthal-Zellerfeld und aller weiteren sich daraus entwickelndenFolgeverfahren am Landgericht Braunschweig, Verwaltungsgericht Braunschweig,Oberlandesgericht Braunschweig, Oberverwaltungsgericht Lüneburg,Bundesgerichtshof, Niedersächsischen Verfassungsgericht undBundesverfassungsgericht bezug genommen. In diesem ist Ausgangssachverhalt einerichterlich durch den Amtsgerichtsdirektor PECHA erstellte unechte Urkunde, dieim weiteren zu richterlichen Beschluss- und Grundbuchfälschungen verwendetwurden. Dieses Beispiel zur Nutzlosigkeit von Rechtsbehelfen ist im Gegensatzzu den Erlebnissen vieler Deutscher mit den raffinierten Unterdrückungen vonBeweisanträgen, Rechtsverdrehungen und –verfälschungen deshalb zuerst gewählt,weil die durch Dokumente belegten Urkunden-, Beschluss- undGrundbuchfälschungen schlicht unwiderlegbar sind.
Jegliche seit1992 dagegen eingeleitete Rechtsbehelfe in der BRD waren aber ergebnislos, unter anderem dadurch, dass alledamit befassten Richtern an allen deutschen Gerichten die Fälschungentrotz ständigem Vortrag einfach nicht zur Kenntnis nahmen und niemals in ihrengerichtlichen Entscheidungen erwähnten oder kommentierten. Auch dieVerpflichtungen zur Berichtigung von Grundbüchern von Amtswegen wurden nichtbeachtet, obwohl es in Grundbuchangelegenheiten auch das grundgesetzwidrigeRichterprivileg nicht gibt.
Dabei gelangtedie in Punkt 27 ausführlich erläuterte Systematik des Verfassungshochverrates inder BRD durch Rechtsbeugung und Strafvereitelung in einer bisher unbeobachtetenGesamtheit zur Anwendung, um Rechtbegehrende wirtschaftlich zu ruinieren,psychisch und physisch zu verfolgen, ihrer bürgerlichen Ehrenrechte zu beraubenund schlussendlich ihre Freiheit und ihre Selbstbestimmungsrechte zu entziehen.
Die folgenden Bundesorganewurden wiederholt aufgefordert, dem Grundgesetz zur Geltung zu verhelfen unddie Bestrafung der rechtsbeugenden Richter und strafvereitelnden Staatsanwältezu veranlassen – ohne Erfolg und nutzlos.
Bundeskanzler,
Bundespräsident,
Bundestagspräsident,
Petitionsausschussdes Bundestages,
LandesregierungNiedersachsen,
Petitionsausschussdes Landes Niedersachsen,
Verfassungsgerichtshofdes Landes Niedersachsen,
Bundesgerichtshof,
Bundesverfassungsgericht,
Bundeskriminalamt,
Staatsanwaltschaftund Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig,
Generalbundesanwaltschaft,
Wer sich mitder Rolle der deutschen Staatsanwaltschaften bei der Abwehr von Strafanzeigengegen ihre richterlichen Juristenkollegen ein bisschen intensiver beschäftigt,wird sich schnell fragen, wieso einerseits im Internet u. a. unter www.teredo.cl schon über drei Jahrefortlaufend weitere Richterverbrechen aufgezeigt werden, die vermeintlichenAutoren zwar durch polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Verfolgungzunehmend eingeschüchtert werden sollen, aber andererseits noch keiner derVerbrecher in Richterrobe sich einem Strafverfahren ausgesetzt sah. LautSüddeutscher Zeitung ist auch ein noch nicht gefasster und abgeurteilterRechtsbrecher ein Verbrecher. Nach diesem Sprachgebrauch ist auch jederParteiverräter, Rechtsbeuger und Strafvereitler ein Verbrecher, wobei dieBezeichnung nicht für Kleinkriminelle verwendbar sein dürfte. Im Hinblick aufdie vorgesehenen und zusammengefassten Strafmaße nach StGB fürVerfassungshochverrat, Urkundenfälschungen, Rechtsbeugung, Prozessbetrug,Meineid, Kreditschädigung und vieler weiterer Verbrechen, die Richter undStaatsanwälte mit erheblicher krimineller Energie in der Regel schon bei einergesetzwidrigen Verfahrensführung oder Verweigerung einer Strafverfolgungbewirken, sind solche Subjekte einfach als Verbrecher erkannt.
Parallel zuden jetzt fast 14-jährigen, vergeblichen Versuchen, richterliche Urkunden-,Beschluss- und Grundbuchfälschungen auf dem Rechtsweg zu beseitigen, wurdenunzählige Strafanzeigen gegen Richter und Grundbuchbeamte erstattet und ohnerechtskonforme Bearbeitung eingestellt. Nach dem Strafgesetz können auchStaatsanwälte, Beamte und öffentliche Bedienstete dem Verdacht derRechtsbeugung ausgesetzt sein. Bei Staatsanwälten ist besonders dem Verdachtder Strafvereitelung im Amt nachzugehen. Das wird aber in der Regel nichtdurchgeführt, da auch hier die politische Gängelung und das"Standes"recht jegliche geordnete Rechtsprechung nach Artikel 20,Abs. 3, Grundgesetz verhindert. Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwältebesitzen die gleiche Befähigung zum Richteramt. Ein häufig zu beobachtenderWechsel zwischen der Funktion eines Richters oder Staatsanwaltes, wie auch imLebenslauf von Bundesverfassungsgerichtspräsident PAPIER undBundesgeneralstaatsanwalt NEHM aus dem Internet abzurufen, zeigt einekumpanenhafte Beziehung, welche regelmäßig zu Lasten von Nichtjuristen undsozial Schwächeren geht.
MitErschrecken wird auch beobachtet, dass sich in Deutschland juristischausgebildete Ehepaare so aufteilen, dass ein Partner in der Staatsanwaltschaftsitzt, der andere auf dem Richterstuhl. Und somit die nach GG gefordertestrikte Gewaltentrennung familiär durch regen Informationsaustausch undVorteilsgewährung unterlaufen.
Dass dieStaatsanwälte also keine Neigung haben, deshalb gegen ihren Vorsitzenden imDeutschen Richterbund oder die anderen angezeigten Richter zu ermitteln,erscheint einleuchtend. Dasbedeutet aber die Aufgabe von Recht und Ordnung und der Gleichheit vor demGesetz. Die juristischen Verfassungshochverräter haben auch diesen Teilihrer Schutzmechanismen planmäßig eingerichtet. Sie werden dabei von derPolitik unterstützt, zumal entgegen dem Bevölkerungsdurchschnitt die Juristendort weit überdurchschnittlich auftreten und sich prinzipiell der höchstenPosten bemächtigen, wozu ihnen ihr mafiöses juristisches Standesrecht einenBewerbervorsprung garantiert.
Am Mittwoch,den 25.09.2002, wurde im Hessischen Rundfunk um 21.45-22.30 im 1. Programm dieSendung „Maulkorb für den Staatsanwalt" ausgestrahlt. Sowohl derVideofilm als die Textabschrift liegen vor. Staatsanwälte werden danach massivan ihrer vom Gesetz vorgeschriebenen „unabhängigen" Tätigkeitgehindert. Sie müssen um Stellung und Beruf fürchten, wenn sie gegen Politikeroder Standeskollegen ermitteln wollen. Es ist daher vorstellbar, dass nurgewissenlose und skrupellose Juristen im Beruf des Staatsanwaltes reüssierenkönnen. Es wird von diesen anscheinend immer dann Rechtsbeugung erwartet, wennes um Standeskollegen oder politische Interessen geht!
Zitate:
„Staatsanwältereagieren auf Befehl und Gehorsam und sind eingebettet in eine fastmilitärische Administration."
" DassPolitik sich dieser Staatsanwälte nun bedient, um ihre Interessen durchzuziehen- ist normal."
„Weilsich die Fahnder nicht ausbremsen lassen, plant die Kohl-Regierung den Putschvon oben."
" Wirhaben heute im Bereich des staatsanwaltschaftlichen Handelns im Grunde völligwillkürliches Handeln."
„Wirnennen das Erosion, den Niedergang des Rechtsstaates, weil jedes zweiteanklagefähige Verfahren einfach eingestellt wird."
„DieSchande ist, dass so etwas ohne Aufsicht und Kontrolle der Öffentlichkeitstattfindet. In Hinterzimmern, im Grunde mafiös."
„Dervorauseilende Gehorsam ist systemimmanent. Denn das Weisungsrecht garantiert,dass der Wille des Vorgesetzten unten ausgeführt wird."
Auch dieBRD-Staatsanwaltschaften sind also auf breiter Basis am Verfassungshochverratbeteiligt, weshalb von diesen auch kein Schutz unseres Grundgesetzes erwartetwerden kann.
Die bei diesenerfolglos angezeigten Delikte von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwältenumfassen regelmäßig das ganze Spektrum des Strafgesetzbuches und sind häufigOffizialdelikte, bei denen schon von Amts wegen die Verpflichtung zusorgfältiger Ermittlung besteht, wie z.B.:
Beschluss- undUrkundenfälschung
Grundbuchfälschungen
GravierendeRechtsbeugung nicht gesetzlicher Richter
Rechtsmissbrauch
Versuch derZwangspsychiatrisierung gesunder Menschen zwecks Strafvereitelung
Vorteilsgewährung
FalscheAnschuldigung
Kredit- undVermögensschädigung
Betrug
Prozessbetrug
Bildungkrimineller Vereinigungen
Verfassungshochverrat
VerfolgungUnschuldiger von Amts wegen
Nötigung
Einbruch mitrechtswidrigen Durchsuchungsbeschlüssen
Unterschlagungvon Firmen- und Privatbesitz
VersuchteFreiheitsberaubung
Körperverletzungu. v. a. mehr !
Zwar stellt nicht jederRechtsanwendungsfehler die Grundnormen der BRD in Frage, aber die dortgrundsätzliche, flächendeckende Verweigerung des gesetzlichen Richters durchmangelhafte Geschäftsverteilungspläne, Kammerüberbesetzungen,verfassungswidrige Verweigerung des rechtlichen Gehörs, Verfahrensführungendurch erkennbar befangene oder auch selbst kriminelle Richter und
die Häufung von gravierenden"Verfahrensfehlern" in unerträglichem Ausmaß, hat die Normallagedefinitiv und nachweisbar beseitigt.
Juristendürfte auch die Expertise zu dem
Inhaltdes Grundgesetzes mit Artikel 20 Abs. (3) und (4) von ISENSEE, JOSEF, Daslegalisierte Widerstandsrecht, Verlag Gehlen, Bad Homburg 1968, zugänglichsein, in der es heißt:
„DerRechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz…"
Die hiervorgestellte Analyse zum menschenrechtlichen und völkerrechtlichenLegitimationsdebakel in der Bundesrepublik Deutschland zeigt aber, dass indieser weder dem Einzelnen effektiver Rechtsschutz garantiert wird noch diesesich als rechtsstaatlich bezeichnen kann. Absichtlich wird zahlreichenRechtsuchenden nicht nur der gesetzliche Richter durch nicht ordentlichausgelegte, nicht gesetzeskonform erstellte Geschäftsverteilungspläne verweigert,sondern diese werden auch häufig in planmäßigem abgestimmten Verhalten mitUnrechtsurteilen, hohen Gerichtskosten und anderer unbegründeter staatlicherVerfolgung, zum Beispiel durch Steuerfahndung, Polizei, Psychiater undVollstreckungsbehörden, in ihrer wirtschaftlichen Existenz und persönlichenIntegrität bedroht.
Dabei wird die sogenannte verfassungsgemäße Ordnungvielfach ignoriert, die Rechtsprechung hält sich einfach nicht mehr an Rechtund Gesetz. Die Normallage ist nachweisbar in der BRD beseitigt.
WieBRD-Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte grundgesetzwidrig ihr Geschäftbetreiben, wissen Millionen von deutschen Justizgeschädigten und ihre deshalbgegründeten Bürgerinitiativen.
Weiterediesbezügliche Informationen erschließen sich aus den nachfolgendenInternetseiten!
Berücksichtigtman die Abwehr von Verfassungsverletzungen, die schon im System dergegenseitigen Hemmung und des Gleichgewichtes staatlicher Gewalten gegeben ist,und den wirksamen Rechtsschutz, der in der Bundesrepublik gegenVerfassungsverstöße und – verfälschungen von Staatsorganen durch den weiterenAusbau der Gerichtsbarkeit, vor allem der Verfassungsgerichtsbarkeit besteht, so fragt sich, ob überhaupt nochein Bedürfnis für ein Widerstandsrecht anzuerkennen ist. Diese Fragebraucht hier nicht erörtert zu werden, denn selbst, wenn man auch hier dasgrundsätzliche Bestehen eines Widerstandrechtes bejaht, so sind an seineAusübung jedenfalls Anforderungen zu stellen, die bei der KPD nicht vorliegen.
Wer hierbereits ein Widerstandsrecht anerkennen wollte, übersähe den grundsätzlichenUnterschied zwischen einer intakten Ordnung, in der im Einzelfalle auchVerfassungswidrigkeiten vorkommen mögen, und einer Ordnung,
in der die Staatsorgane aus Nichtachtung von Gesetz und Recht dieVerfassung, das Volk und den Staat im Ganzen verderben, so dass auch dieetwa in solcher Ordnung noch bestehenden Rechtsbehelfe nichts mehr nützen.
DieEntwicklung in der BRD hat nunmehr genau zu der Situation geführt, dass dieetwa in solcher Ordnung noch bestehenden Rechtsbehelfe nichts mehr nützen. Esgibt weder unabhängige Richter noch unabhängige Staatsanwälte als Voraussetzungfür einen wahren
Rechtsstaates.
Zur einfachen Beweisführungwird hiermit auf das Verfahren 3 C 370/92 des AmtsgerichtesClausthal-Zellerfeld und aller weiteren sich daraus entwickelndenFolgeverfahren am Landgericht Braunschweig, Verwaltungsgericht Braunschweig,Oberlandesgericht Braunschweig, Oberverwaltungsgericht Lüneburg,Bundesgerichtshof, Niedersächsischen Verfassungsgericht undBundesverfassungsgericht bezug genommen. In diesem ist Ausgangssachverhalt einerichterlich durch den Amtsgerichtsdirektor PECHA erstellte unechte Urkunde, dieim weiteren zu richterlichen Beschluss- und Grundbuchfälschungen verwendetwurden. Dieses Beispiel zur Nutzlosigkeit von Rechtsbehelfen ist im Gegensatzzu den Erlebnissen vieler Deutscher mit den raffinierten Unterdrückungen vonBeweisanträgen, Rechtsverdrehungen und –verfälschungen deshalb zuerst gewählt,weil die durch Dokumente belegten Urkunden-, Beschluss- undGrundbuchfälschungen schlicht unwiderlegbar sind.
Jegliche seit1992 dagegen eingeleitete Rechtsbehelfe in der BRD waren aber ergebnislos, unter anderem dadurch, dass alledamit befassten Richtern an allen deutschen Gerichten die Fälschungentrotz ständigem Vortrag einfach nicht zur Kenntnis nahmen und niemals in ihrengerichtlichen Entscheidungen erwähnten oder kommentierten. Auch dieVerpflichtungen zur Berichtigung von Grundbüchern von Amtswegen wurden nichtbeachtet, obwohl es in Grundbuchangelegenheiten auch das grundgesetzwidrigeRichterprivileg nicht gibt.
Dabei gelangtedie in Punkt 27 ausführlich erläuterte Systematik des Verfassungshochverrates inder BRD durch Rechtsbeugung und Strafvereitelung in einer bisher unbeobachtetenGesamtheit zur Anwendung, um Rechtbegehrende wirtschaftlich zu ruinieren,psychisch und physisch zu verfolgen, ihrer bürgerlichen Ehrenrechte zu beraubenund schlussendlich ihre Freiheit und ihre Selbstbestimmungsrechte zu entziehen.
Die folgenden Bundesorganewurden wiederholt aufgefordert, dem Grundgesetz zur Geltung zu verhelfen unddie Bestrafung der rechtsbeugenden Richter und strafvereitelnden Staatsanwältezu veranlassen – ohne Erfolg und nutzlos.
Bundeskanzler,
Bundespräsident,
Bundestagspräsident,
Petitionsausschussdes Bundestages,
LandesregierungNiedersachsen,
Petitionsausschussdes Landes Niedersachsen,
Verfassungsgerichtshofdes Landes Niedersachsen,
Bundesgerichtshof,
Bundesverfassungsgericht,
Bundeskriminalamt,
Staatsanwaltschaftund Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig,
Generalbundesanwaltschaft,
Wer sich mitder Rolle der deutschen Staatsanwaltschaften bei der Abwehr von Strafanzeigengegen ihre richterlichen Juristenkollegen ein bisschen intensiver beschäftigt,wird sich schnell fragen, wieso einerseits im Internet u. a. unter www.teredo.cl schon über drei Jahrefortlaufend weitere Richterverbrechen aufgezeigt werden, die vermeintlichenAutoren zwar durch polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Verfolgungzunehmend eingeschüchtert werden sollen, aber andererseits noch keiner derVerbrecher in Richterrobe sich einem Strafverfahren ausgesetzt sah. LautSüddeutscher Zeitung ist auch ein noch nicht gefasster und abgeurteilterRechtsbrecher ein Verbrecher. Nach diesem Sprachgebrauch ist auch jederParteiverräter, Rechtsbeuger und Strafvereitler ein Verbrecher, wobei dieBezeichnung nicht für Kleinkriminelle verwendbar sein dürfte. Im Hinblick aufdie vorgesehenen und zusammengefassten Strafmaße nach StGB fürVerfassungshochverrat, Urkundenfälschungen, Rechtsbeugung, Prozessbetrug,Meineid, Kreditschädigung und vieler weiterer Verbrechen, die Richter undStaatsanwälte mit erheblicher krimineller Energie in der Regel schon bei einergesetzwidrigen Verfahrensführung oder Verweigerung einer Strafverfolgungbewirken, sind solche Subjekte einfach als Verbrecher erkannt.
Parallel zuden jetzt fast 14-jährigen, vergeblichen Versuchen, richterliche Urkunden-,Beschluss- und Grundbuchfälschungen auf dem Rechtsweg zu beseitigen, wurdenunzählige Strafanzeigen gegen Richter und Grundbuchbeamte erstattet und ohnerechtskonforme Bearbeitung eingestellt. Nach dem Strafgesetz können auchStaatsanwälte, Beamte und öffentliche Bedienstete dem Verdacht derRechtsbeugung ausgesetzt sein. Bei Staatsanwälten ist besonders dem Verdachtder Strafvereitelung im Amt nachzugehen. Das wird aber in der Regel nichtdurchgeführt, da auch hier die politische Gängelung und das"Standes"recht jegliche geordnete Rechtsprechung nach Artikel 20,Abs. 3, Grundgesetz verhindert. Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwältebesitzen die gleiche Befähigung zum Richteramt. Ein häufig zu beobachtenderWechsel zwischen der Funktion eines Richters oder Staatsanwaltes, wie auch imLebenslauf von Bundesverfassungsgerichtspräsident PAPIER undBundesgeneralstaatsanwalt NEHM aus dem Internet abzurufen, zeigt einekumpanenhafte Beziehung, welche regelmäßig zu Lasten von Nichtjuristen undsozial Schwächeren geht.
MitErschrecken wird auch beobachtet, dass sich in Deutschland juristischausgebildete Ehepaare so aufteilen, dass ein Partner in der Staatsanwaltschaftsitzt, der andere auf dem Richterstuhl. Und somit die nach GG gefordertestrikte Gewaltentrennung familiär durch regen Informationsaustausch undVorteilsgewährung unterlaufen.
Dass dieStaatsanwälte also keine Neigung haben, deshalb gegen ihren Vorsitzenden imDeutschen Richterbund oder die anderen angezeigten Richter zu ermitteln,erscheint einleuchtend. Dasbedeutet aber die Aufgabe von Recht und Ordnung und der Gleichheit vor demGesetz. Die juristischen Verfassungshochverräter haben auch diesen Teilihrer Schutzmechanismen planmäßig eingerichtet. Sie werden dabei von derPolitik unterstützt, zumal entgegen dem Bevölkerungsdurchschnitt die Juristendort weit überdurchschnittlich auftreten und sich prinzipiell der höchstenPosten bemächtigen, wozu ihnen ihr mafiöses juristisches Standesrecht einenBewerbervorsprung garantiert.
Am Mittwoch,den 25.09.2002, wurde im Hessischen Rundfunk um 21.45-22.30 im 1. Programm dieSendung „Maulkorb für den Staatsanwalt" ausgestrahlt. Sowohl derVideofilm als die Textabschrift liegen vor. Staatsanwälte werden danach massivan ihrer vom Gesetz vorgeschriebenen „unabhängigen" Tätigkeitgehindert. Sie müssen um Stellung und Beruf fürchten, wenn sie gegen Politikeroder Standeskollegen ermitteln wollen. Es ist daher vorstellbar, dass nurgewissenlose und skrupellose Juristen im Beruf des Staatsanwaltes reüssierenkönnen. Es wird von diesen anscheinend immer dann Rechtsbeugung erwartet, wennes um Standeskollegen oder politische Interessen geht!
Zitate:
„Staatsanwältereagieren auf Befehl und Gehorsam und sind eingebettet in eine fastmilitärische Administration."
" DassPolitik sich dieser Staatsanwälte nun bedient, um ihre Interessen durchzuziehen- ist normal."
„Weilsich die Fahnder nicht ausbremsen lassen, plant die Kohl-Regierung den Putschvon oben."
" Wirhaben heute im Bereich des staatsanwaltschaftlichen Handelns im Grunde völligwillkürliches Handeln."
„Wirnennen das Erosion, den Niedergang des Rechtsstaates, weil jedes zweiteanklagefähige Verfahren einfach eingestellt wird."
„DieSchande ist, dass so etwas ohne Aufsicht und Kontrolle der Öffentlichkeitstattfindet. In Hinterzimmern, im Grunde mafiös."
„Dervorauseilende Gehorsam ist systemimmanent. Denn das Weisungsrecht garantiert,dass der Wille des Vorgesetzten unten ausgeführt wird."
Auch dieBRD-Staatsanwaltschaften sind also auf breiter Basis am Verfassungshochverratbeteiligt, weshalb von diesen auch kein Schutz unseres Grundgesetzes erwartetwerden kann.
Die bei diesenerfolglos angezeigten Delikte von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwältenumfassen regelmäßig das ganze Spektrum des Strafgesetzbuches und sind häufigOffizialdelikte, bei denen schon von Amts wegen die Verpflichtung zusorgfältiger Ermittlung besteht, wie z.B.:
Beschluss- undUrkundenfälschung
Grundbuchfälschungen
GravierendeRechtsbeugung nicht gesetzlicher Richter
Rechtsmissbrauch
Versuch derZwangspsychiatrisierung gesunder Menschen zwecks Strafvereitelung
Vorteilsgewährung
FalscheAnschuldigung
Kredit- undVermögensschädigung
Betrug
Prozessbetrug
Bildungkrimineller Vereinigungen
Verfassungshochverrat
VerfolgungUnschuldiger von Amts wegen
Nötigung
Einbruch mitrechtswidrigen Durchsuchungsbeschlüssen
Unterschlagungvon Firmen- und Privatbesitz
VersuchteFreiheitsberaubung
Körperverletzungu. v. a. mehr !
Zwar stellt nicht jederRechtsanwendungsfehler die Grundnormen der BRD in Frage, aber die dortgrundsätzliche, flächendeckende Verweigerung des gesetzlichen Richters durchmangelhafte Geschäftsverteilungspläne, Kammerüberbesetzungen,verfassungswidrige Verweigerung des rechtlichen Gehörs, Verfahrensführungendurch erkennbar befangene oder auch selbst kriminelle Richter und
die Häufung von gravierenden"Verfahrensfehlern" in unerträglichem Ausmaß, hat die Normallagedefinitiv und nachweisbar beseitigt.
Juristendürfte auch die Expertise zu dem
Inhaltdes Grundgesetzes mit Artikel 20 Abs. (3) und (4) von ISENSEE, JOSEF, Daslegalisierte Widerstandsrecht, Verlag Gehlen, Bad Homburg 1968, zugänglichsein, in der es heißt:
„DerRechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz…"
Die hiervorgestellte Analyse zum menschenrechtlichen und völkerrechtlichenLegitimationsdebakel in der Bundesrepublik Deutschland zeigt aber, dass indieser weder dem Einzelnen effektiver Rechtsschutz garantiert wird noch diesesich als rechtsstaatlich bezeichnen kann. Absichtlich wird zahlreichenRechtsuchenden nicht nur der gesetzliche Richter durch nicht ordentlichausgelegte, nicht gesetzeskonform erstellte Geschäftsverteilungspläne verweigert,sondern diese werden auch häufig in planmäßigem abgestimmten Verhalten mitUnrechtsurteilen, hohen Gerichtskosten und anderer unbegründeter staatlicherVerfolgung, zum Beispiel durch Steuerfahndung, Polizei, Psychiater undVollstreckungsbehörden, in ihrer wirtschaftlichen Existenz und persönlichenIntegrität bedroht.
Dabei wird die sogenannte verfassungsgemäße Ordnungvielfach ignoriert, die Rechtsprechung hält sich einfach nicht mehr an Rechtund Gesetz. Die Normallage ist nachweisbar in der BRD beseitigt.
WieBRD-Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte grundgesetzwidrig ihr Geschäftbetreiben, wissen Millionen von deutschen Justizgeschädigten und ihre deshalbgegründeten Bürgerinitiativen.
Weiterediesbezügliche Informationen erschließen sich aus den nachfolgendenInternetseiten!
Die Auflistung enthält Internetlinks mit weiteren vorgestellten,gravierenden und häufig bewussten Missachtungen von internationalem Recht, demGrundgesetz der BRD und weiteren Gesetzen durch Richter, Staatsanwälte undBeamte in der BRD, ohne dass Rechtsbehelfe effektiv und abändernd nutzten.
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