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Punkt 05:Schaffung eines Besatzungskonstrukts BRD

Am 01.09.1948 trat in Bonn dann der Parlamentarische Rat mit seinen 65, von den Siegermächten ausgewählten Mitgliedern zusammen und beriet einen Grundgesetzentwurf. Präsident des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer, Vizepräsident Carlo Schmidt. Der Parlamentarische Rat stand allerdings unter ständiger Aufsicht der Siegermächte, die auch an den Bearbeitungen des Grundgesetzes beteiligt waren, um keine freie Entscheidung Deutscher zuzulassen. Das folgende Photo von einer Sitzung des Rates im April1949 beweist, dass die Siegermächte selbst den kompletten Inhalt des Grundgesetzes durch ständige Kontrolle erzwangen, G/Geschichte, März 2002,Johann Michael Sailer Verlag, S.10.Urkundsbeweis:Besatzer diktierten das GG Nach den Beratungen wurde das Grundgesetz am 08. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen. Mit Schreiben vom 12.05.1949 an Konrad Adenauer haben die 3 Militärgouverneure Lucius Clay, B.H. Robertson und Pierre Koenig Änderungen angefordert und durchgesetzt: Indem wir dazu zustimmen, dass diese Verfassung dem Deutschen Volk zur Ratifizierung gemäß den Bestimmungen des Artikels 144 (1) unterbreitet wird,sind wir überzeugt, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte haben. In der Woche zwischen dem 16.05.bis 22.05.1949 wurde diese von den Landtagen, welche nicht vom deutschen Volkegewählt, sondern zu diesem Zeitpunkt von den alliierten Militärbehörden eingesetzt worden waren, mit 2/3 der beteiligten deutschen Länder angenommen,z.B. hat Bayern mit „Nein" gestimmt und die mittel – und ostdeutschen Ländervertretungen, so es welche gab, durften nicht an dieser Abstimmungteilnehmen.

Beweis :
Bundesgesetzblatt ( 13G8 ) Nr.: 1von 1949
Das Grundgesetz wurde am 23.05.1949 verkündet und trat am 24.05.1949 in Kraft. Es unterlag von Anfang andem alliierten Vorbehalt der Westmächte durch ein übergeordnetes Besatzungsstatut. Der Artikel 23 des GG, dieser bestimmt den Geltungsbereich dieses Gesetzes, lautete 1949 wörtlich:
Dieses Gesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen,Groß – Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein – Westfalen, Rheinland- Pfalz, Schleswig – Holstein, Württemberg – Baden und Württemberg -Hohenzollern.
In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
Seit dem 01.07.1957 gilt der Geltungsbereich auch im Saarland.

Beweis:
BGBl Nr. 1,1949
Allerdings musste das GG von den Militärgouverneuren genehmigt werden, und so heißt es unter Nr. 4 dieses Genehmigungsschreibens wörtlich:
4.) Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144,2 des GG dahin, dass er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine stimmberechtigte Vertretung im Bundestag oder Bundesrat erhalten hat und auch nicht durch den Bund regiert werden wird.

Beweis:
Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum GG, Frankfurt, den 12.05.1949
Die völkerrechtliche Grundlage für das GG der BRD ist somit die Haager Landkriegsordnung, in welcher der Artikel 43 ( Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ) folgendes aussagt:
Nachdem die gesetzmäßige Gewalttatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten,und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung derLandesgesetze.

Beweis:
Haager Landkriegsordnung vom 07.10.1907, veröffentlicht im Reichsgesetzblatt(RGBl) 1910
Die Bundesrepublik Deutschland war also seit ihrer Gründung niemals ein souveräner Staat, sie wurde z.B. von Carlo SCHMID, einem der Gründerväter des Grundgesetzes, in einer Erklärung zur Aufgabe der Bearbeitung eines Grundgesetzes als Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, bezeichnet. Dieses Grundgesetz wurde nicht als Verfassung entworfen und kann auch aus völkerrechtlichen Erwägungen, die im folgenden durch Prof. Dr. Carlo SCHMID erläutert werden, keine sein. Da dieser für die Beurteilung der Lage in Deutschland unendlich wichtige Redetext nur schwer zugänglich ist (aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle",Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996, Seite 20 ff. im Archiv des Bundestages stehen die Protokolle gebunden im Büro von Günther J.Weller), werden daraus die wesentlichen Passagen nachfolgend wiedergegeben, Zitate Anfang:
Prof.Dr. Carlo SCHMID: Man muss wissen, was man will, wenn man von Staatspricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht – es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. …Diese Organisationals staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dasses im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotzmangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang,gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges. Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, „inneren" Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen,fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen imtieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, dass dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag. Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die Deutsche Wehrmachtbedingungslos kapituliert. …. Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet,dass damit das Deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der Deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.
…..
Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte under selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitelauf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muß das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken.Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, dass kein Deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das Deutsche Volk nicht versklavt werden soll.Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zuexistieren aufgehört hat.
….Desorganisation des Staatsapparats ist … nicht die Vernichtung des Staates der Substanz nach. ….
…..
Diese Auffassung,dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es alsRechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut derRechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatlichesGebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, nochnicht geschäftsfähig. Die Gesamtstaatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmtenSachgebieten durch die Besatzungsmächte, durch den Kontrollrat im ganzen unddurch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Durch dieseTreuhänderschaft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. DieHoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglichden Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaft übergegangen ist. Das GebietDeutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist eserhalten geblieben, und auch das Deutsche Volk ist – und zwar als Staatsvolk -erhalten geblieben.
Gestatten Sie mirhier ein Wort zum „Staatsvolk". Es hat sich in dieser HälfteDeutschlands ungemein vermehrt durch die Flüchtlinge, durch Millionen Menschen,die ausgetrieben wurden aus Heimaten, in denen ihre Vorfahren schon seitJahrhunderten ansässig gewesen sind. Man sollte in der Welt nicht so raschvergessen, was damit geschehen ist!

Denn wenn wir hieres zu schnell vergessen sollten, wenn wir dieses Wissen aus unserem Bewusstseinverdrängen sollten, könnte es geschehen, dass einige Generationen später dasVerdrängte in böser Gestalt wieder aus dem Dunkel des Vergessens emporsteigenkönnte!
Mansollte gerade im Zeitalter der Nürnberger Prozesse von diesen Dingen sprechen!

Freilich wissen wirgenau, dass die Austreibung von Bevölkerungen nicht von den Siegern diesesKrieges, sondern von den Nationalsozialisten erfunden worden ist und das, wasbei uns geschah, lediglich das Zurückkommen des Bumerangs ist, der einst vonhier ausgeworfen wurde. Trotzdem aber bleibt bestehen, dass, was nach demKriege geschehen ist, auch Unrecht ist!

Es gibt einfranzösisches Sprichwort. „On n'excuse pas le mal par le pire""Man rechtfertigt das Böse nicht durch den Hinweis auf ein nochBöseres."
Damit,dass die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatlicheWirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zuwerden. Es muss aber neu o r g a n i s i e r t werden. Diese Feststellung istvon einer rechtlichen Betrachtung aus unausweichlich ….
….
DerRechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendescharakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund derHaager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die BesetzungDeutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Esbedeutet, daß fremde Mächte inner Deutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmernihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf Deutschem Boden nach ihremWillen gestalten wollen. …..
…….
AberIntervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht,Rechtswirkungen herbeizuführen. …. Die Haager Landkriegsordnung verbietet jageradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen.

So wird man für dieFrage, ob interventionistische Maßnahmen von uns als „Recht"anerkannt werden müssen, spätere Vereinbarungen abzuwarten haben.
Aber kein Zweifelkann darüber bestehen, dass diese interventionistischen Maßnahmen derBesatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, dass das DeutscheVolk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Esliegt hier ein Akt der Unterwerfung vor – drücken wir esdoch aus, wie es ist -, eine Art von negativem Plebiszit, durch dass dasDeutsche Volk zum Ausdruck bringt, dass es für Zeit auf dieGeltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist. Man sollte sichdoch darüber klar sein, was Volkssouveränität heißt: nicht jede Möglichkeit,sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschränkung einzurichten, sondernzur Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch dieEntschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sieangegriffen wird!
……
Zu deninterventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschlandvorgenommen haben, gehört unter anderem, dass sie die Ausübung der DeutschenVolkssouveränität blockiert haben. An und für sich ist die Volkssouveränität,in einem demokratischen Zeitalter zum mindesten, der Substanz nach unvermeidbarund unverzichtbar. Ich glaube, sagen zu können, dass dies auch heute derStandpunkt der offiziellen amerikanischen Stellen ist. Aber man kann dieAusübung der Volkssouveränität ganz oder teilweise sperren. Das ist bei uns1945 geschehen. …..
…….
Es gibt kein westdeutsches Staatsvolkund wird keines geben!
Das französischeVerfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine und unteilbare Nationbedeutet nichts anderes, als daß die Volkssouveränität auch räumlich nichtteilbar ist. Nur das gesamte Deutsche Volk kann „volkssouverän"handeln, und nicht ein Partikel davon. …..
……..
Eine gesamtdeutschekonstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine DeutscheNationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können. …..
……
….Wenn man dieDokumente Nr. I und III liest, die die Militärbefehlshaber denMinisterpräsidenten übergeben haben, dann erkennt man, dass dieBesatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen ineigener oder in konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. Es gibt fastmehr Einschränkungen der Deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I alsFreigaben Deutscher Befugnisse!
Dieerste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalteauferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beratenund beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegenmüssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigenhat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reinerAusfluss der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!
Diezweite Einschränkung ist, dass uns entscheidende Staatsfunktionen versagtsind: Auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reiheanderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar dieGerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen.
Diedritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Rechtvorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zunehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie aufWiderruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind,die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht.

VierteEinschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden.
Also: Auch diejetzt freigegebene Schicht der ursprünglich voll gesperrten DeutschenVolkssouveränität ist nicht das Ganze, sondern nur ein Fragment. Daraus ergibtsich folgende praktische Konsequenz: Um einen Staat im Vollsinnezu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülleauswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auchnur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwegebringen, es sei denn, dass wir den Besatzungsmächten gegenüber – was aber eineernste politische Entscheidung voraussetzen würde – Rechte geltend machen, diesie uns heute noch nicht einräumen wollen.

Das müsste dannihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist,können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassungmachen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn „vorläufig" lediglicheine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlichdas Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wirhaben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebeneBesatzungsstatut.

Die Art und Weise,wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wiedie Hoheitsbefugnisse auf Deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmtauch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen effektiv undwas nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegenüber ist alles anderesekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts istfür diesen Zustand kennzeichnender als der Schluss-Satz in Dokument Nr. III,worin ausdrücklich gesagt ist, dass nach dem Beschluss des ParlamentarischenRates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern dieBesatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das Deutsche Volkweiß, in welchem Rahmen seine „Verfassung" gilt. Wenn man einensolchen Zustand nicht will, dann muss man dagegen handeln wollen.

Aber das wäre dann Sache des Deutschen Volkesselbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorhergenehmigen lassen müssen.
Damitglaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denneigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte dasGrundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse desDeutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen.
Wir haben nicht die VerfassungDeutschlands oder Westdeutschlands zu machen.
Wir haben keinen Staat zu errichten.
…..
Wenn man nun fragt,wo dann die Grenze gegenüber dem Voll-Staat, gegenüber der Vollverfassungliege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Überfolgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können:

Erstensas Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen innerenWesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftigeVollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzesdieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehenkönnen. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält,wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintretenwird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen:"an dem Tage, an dem eine vom Deutschen Volke in freier Selbstbestimmungbeschlossene Verfassung in Kraft tritt." (Sehr richtig!)

Zweitens:Für das Gebiet eines echten, vollen Staates ist charakteristisch, dass esgeschlossen ist, dass also nichts hineinragen und nichts über seine Grenzenhinausragen kann. Bei einem Staatsfragment kann dies anders sein. Hier isträumliches Offensein möglich. Das wird sich in unserer Arbeit in einemdoppelten Sinne niederschlagen können und, wie ich glaube, auch müssen.

DiesesGrundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder TeilDeutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werdenmuss; wobei die Frage noch zu klären sein wird, wie dies geschehen soll und obBedingungen aufgestellt werden sollen. Ich glaube, man sollte die Aufnahme sowenig als möglich erschweren.
…..
ZitateEnde!

Urkundsbeweis: Das umgesetzte Grundgesetz als Besatzerdiktat
Wenn auch die Erfüllungsgehilfen der Siegermächte in den BRD-Organen aufdas kurze Gedächtnis eines zum Untergang vorgesehenen Deutschen Volkes der Staatsangehörigendes Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangehörigkeit setzen, so konntedoch das Ergebnis der völkerrechtswidrigen Besatzerwillkür nach der Aufzwingungvon Grundgesetz und so genannten Länderverfassungen noch nicht entgültig aus derNachkriegsliteratur gelöscht werden.
Aus dem Vorwort eines frühen Grundgesetzes für Volksschüler wurde dievorstehende Abbildung entnommen. Sie zeigt, dass weder deutsche Bundesorganeals abhängige Besatzungskonstrukte, bzw. Verwaltungseinheiten, noch manipulierte,durch die Siegerpresse informationsbeschränkte Wähler freie Entscheidungen imWege der völkerrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechte treffen konnten.
Aus einem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom März 1973,Kompass Buch- und Zeitschriftenverlag GmbH, 29. Auflage, ist die folgendeAbbildung entnommen:

Urkundsbeweis: Berlin wird auch nach dem GG nicht durch die BRD regiert
In der und für die Reichshauptstadt des Deutschen Reiches Berlin galttrotz aller widersprüchlichen Behauptungen des Bundesverfassungsgerichtes undder BRD-Organe auch nach der „Berliner Verfassung" vom 01.09.1949 dasGrundgesetz nach den vorgehenden Bestimmung der Alliierten kraft Kriegsrechtnur, soweit nicht aus der Besatzungszeit stammende und noch aufrechterhalteneMaßnahmen der westlichen Alliierten seine Anwendung beschränken.
Daran hat sich bis heute nichts geändert, weil auch der falsch sobezeichnete Einigungsvertrag, der tatsächlich ein weiteres Ergebnis einesDiktates der Siegermächte darstellt, z. B. jeglichen verläßlichen Rechtsschutzgegen Besatzerwillkür und Enteignung untersagen möchte.​