Punkt 18: Die BRD ist nach GG Art. 139 weiterhin nichtsouverän
Die imEinigungstrubel aufgrund der schwerstwiegenden juristischen Mängel untergegangeneBRD sollte auch nach dem Willen der Siegermächte niemals souverän werdendürfen.
Hierzuwurden mit Hilfe der deutschen Kollaborateure und Hochverräter gegenüber demDeutschen Reich besonders hinterhältige Vorkehrungen getroffen, von denen manzu Recht ausging, dass diese kaum durch Deutsche verstanden und durchschautwerden, die sich als Nichtjuristen um ihren täglichen Lebensunterhalt bemühenmüssen, was ihnen zusätzlich zur Ablenkung durch eine sich überschlagendeGesetzgebung und ständig steigende Steuerlasten erschwert wurde. Den Anreiz zudieser umfassenden Aufklärung lieferten die politischen, juristischen undbeamteten Verräter am Deutschen Volk allerdings dann selbst, weil sie eineständige, absolute Rechtsverweigerung gegen zahlreiche ausgewählte Justiz-Opferzwar zur Kenntnis nahmen, aber sich nicht um Abhilfe bemühten.
ImVertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.09.1990wurde in Artikel 7 (Aussetzung der Vier-Mächte-Rechte) in Satz 2 festgelegt:
„Dasvereinigte Deutschland hat dem gemäß volle Souveränität über seine inneren undäußeren Angelegenheiten."
Der Vertrag zum Übereinkommen zur Regelungbestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 hat diese Souveränität invollem Umfang des Besatzungsrechtes wieder zurückgenommen und dasBesatzungsrecht umfassend wieder hergestellt. Und das ging ganz einfach so:
Artikel 2:
„AlleRechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oderVerwaltungsmaßnahmen
der alliiertenBehörden in und in Bezug auf Berlinoder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt sind, sind undbleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf,ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestelltworden sind."
Wasunter alliierten Behörden zu verstehen ist, wird in Artikel 1 festgelegt. Essind praktisch alle Besatzungsmächte und deren handelnden Organe bis zurletzten Putzfrau:
Artikel1:
(1) Der Ausdruck ,,alliierte Behörden", wie er indiesem Übereinkommen verwendet wird,
umfasst
a)
den Kontrollrat, die AlliierteHohe Kommission, die Hohen Kommissare der drei Staaten, die Militärgouverneureder drei Staaten, die Streitkräfte der drei Staaten in Deutschland sowieOrganisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausgeübt oder — imFall internationaler Organisationen und andere Staaten vertretenderOrganisationen (und der Mitglieder solcher Organisationen) — mit deren Ermächtigunggehandelt haben, sowie die Hilfsverbände anderer Staaten, die bei denStreitkräften der drei Staaten gedient haben;
b)
die Alliierte KommandanturBerlin, die Kommandanten des amerikanischen, britischen und französischenSektors von Berlin sowie Einrichtungen und Personen, die in deren NamenBefugnisse ausgeübt haben.
(2) Der Ausdruck „alliierte Streitkräfte",wie er in diesem Übereinkommen verwendet wird, umfasst
a)
die in Absatz 1 bezeichnetenalliierten Behörden, soweit sie inoder in Bezug auf Berlin tätig waren;
b)
Angehörige der amerikanischen,britischen und französischen Streitkräfte in Berlin;
c)
nicht-deutsche Staatsangehörige,die in militärischer oder ziviler Eigenschaft bei den alliierten BehördenDienst getan haben;
d)
Familienangehörige der unter denBuchstaben b und c aufgeführten Personen und nicht-deutsche Staatsangehörige,die im Dienst dieser Personen standen.
(3) Die amtlichen Texte der in diesemÜbereinkommen erwähnten Rechtsvorschriften sind diejenigen Texte, die zur Zeitdes Erlasses maßgebend waren.
(4)
Soweitin diesem Übereinkommen auf das Unwirksamwerden der Rechte undVerantwortlichkeiten der Vier Mächte Bezug genommen wird, ist dies alsBezugnahme auf die Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der VierMächte oder, wenn keine Suspendierung erfolgt, das Inkrafttreten des Vertragsüber die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland zu verstehen.
Nach Artikel 4dieses Vertrages sind auch alle Urteile und Entscheidungen von alliierten Behördenin oder in Bezug auf Berlin in jederHinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam.
Wenn man nunbedenkt, dass die Besatzungsmächte zentral aus Berlin die Besatzungszonen und-gebiete kontrolliert haben – Kontrollrat – ist das kleine Wörtchen „in und in Bezug auf Berlin" die Rückkehr zum umfassendenBesatzungsrecht am 25.09.1990 in der Bundesrepublik Deutschland auf demSchleichweg. Der Bundesregierung, den Landesregierungen und den wenigenwirklich fähigen, fachlich qualifizierten Politikern in Deutschland ist diesesauch bekannt.
Rechtsvorschriftendes Kontrollrates wurden im Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland bekanntgegeben und vom alliierten Sekretariat in Berlin, Eißholzstraße 32,herausgegeben (Schmöller/Maier/Tobler, Handbuch des Besatzungsrechtes, J.C.B.Mohr (Paul Siebeck), Tübingen.
ImBesatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeitenzwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehördevom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:
„Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vorihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden.Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung undalle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tagenach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn,dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig
ablehnen."
ImBegleitschreiben der Außenminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949heißt es:
„Mit der Errichtung der DeutschenBundesrepublik werden die alliierten Militärregierungen als solche aufhören zubestehen, und die Aufgaben der alliierten Behörden werden in der Weiseaufgeteilt werden, das die Aufgaben von einem Hohen Kommissar und diemilitärischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die dreiHohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden, …"
Im Hinblick aufdie hier aufgezeigte, in großem Umfang völkerrechtswidrige Vertraggestaltungzum angeblichen Beitritt der neuen Bundesländer zum Grundgesetz wird erkennbar,dass die beteiligten Organe der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetzzu keinem Zeitpunkt souverän agiert haben und lediglich Befehlsempfänger derVier Mächte waren und ohne jeden Zweifel unter Einbezug der Regelungen in und in Bezug auf Berlin vom25.09.1990 weiter sein werden.
Mit Verordnung vom 28.09.1990 hat die Bundesregierung imAuftrag des Besatzungsvorbehaltes das Abkommen vom 25.09.1990 vorläufig inKraft gesetzt und eigenmächtig über das Grundgesetz verfügt.
ImBundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II, ist diese Verordnung auf Seite 1273veröffentlicht, bevor überhaupt das Übereinkommen vom 25.09.1990 ab Seite 1274publiziert wurde. Diese Reihenfolge ist nicht rechtsstaatskonform bewusst vonden BRD-Organen zur Täuschung gewählt worden.
Bundesregierungund Besatzungsmächte haben mit Besatzungsrecht das Grundgesetz schon am17.07.1990 ausgehebelt, verändert und den Artikel 23 beseitigt.
Auch wenn man immer nochargumentieren will, dass das GG in Kraft ist und die BRD fort besteht, so gäbees dann weiterhin den Artikel 139 GG. Dort heißt es wörtlich:
„Die zur Befreiung desdeutschen Volkes vom „Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenenRechtsvorschriften werden von den Bestimmungen diese Grundgesetzes nichtberührt."
Also gelten alle Rechtsvorschriften und das Besatzungsrecht der Alliiertenauch nach dem Grundgesetz weiterhin fort!
Diese Rechtsanschauung wird durchdie höchsten BRD-Gerichte sogar unverhohlen in Urteilen vertreten, was sich ausder Kollaboration mit den Siegermächten leicht erklären lässt. AlsGegenleistung erhalten die dort tätigen höchsten BRD-Richtern abnorm hohestaatliche Zahlungen und den gegenseitigen Schutz selbst bei größtmöglicherRechtsbeugung, wie z. B. zur Zeit im Internet bezüglich des Bankensenats am BGHdurch Anwälte (!) verbreitet wird.
Es ist nunmehr gelungen, dieungeheuerliche Lüge bezüglich einer deutschen Souveränität durch allederzeitigen politischen Parteien in Deutschland entgültig zu widerlegen, ZitatAnfang:
Mitteilung der Pressestelle des BGH Nr.31/1999:
Verhandlungstermin: 21. April 1999 — 5 StR 97/99 und 5 StR 123/99
WegenVergehen nach dem MilitärregierungsgesetzNr. 53 hatte das LGBerlin den Angeklagten Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs"Kommerzielle Koordinierung" in der DDR, im Jahre 1996 zu einem JahrFreiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Mit Urteil vom 9. Juli 1997 hatte derSenat die Revision des Angeklagten verworfen (BGHSt 43, 129). Die hiergegengerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht jüngst nichtzur Entscheidung angenommen worden.
Wegenweiterer Vergehen nach jenem Gesetz hat das LG Berlin Dr. AlexanderSchalck-Golodkowski unter Einbeziehung der genannten Strafe nunmehr zu einemJahr und vier Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Im damaligenRevisionsurteil hatte der 5. Strafsenat allerdings ausgeführt, ein früherer DDR-Bürgerdürfe wegen eines Vergehens nach dem Militärregierungsgesetz Nr.53 nur bestraft werden, wenn sein Verhalten – weil er beispielsweise dieLieferung militärisch verwendbarer Wirtschaftsgüter in die DDR veranlasst habe- auch gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen habe. Mit Rücksicht hieraufhat das Landgericht den Angeklagten von weiteren Anklagevorwürfenfreigesprochen, die Fälle des Devisentransfers in die DDR betrafen, welchenicht unter ein Verbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz fielen.
Gegendiesen Teilfreispruch hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.
Sie meint, er widerspreche einerEntscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs aus demJahre 1996, wonach das Militärregierungsgesetz Nr. 53 uneingeschränkt fortgelte (BGHSt 42, 113).
Alleinüber diese, den Teilfreispruch betreffende Revision der Staatsanwaltschaft wirdam 21. April 1999 vor dem Senat verhandelt.
Amselben Tag um 9.00 Uhr findet eine weitere Revisionsverhandlung übereine staatsanwaltliche Revision, das Militärregierungsgesetz Nr.53 betreffend, statt. Hier wendet sich die Staatsanwaltschaft dagegen,dass frühere Mitangeklagte von Dr. Schalck-Golodkowski wegen entsprechenderVergehen lediglich unter Vorbehalt von Geldstrafen verwarnt worden sind (5 StR123/99).
ZitatEnde!
Das ObBefh (SHAEF) – Gesetz Nr. 53 existierte ursprünglich für Berlin und inSonderübersichten getrennt für die US-Zone, Britische Zone und FranzösischeZone. Es befasst sich u. a. mit der Devisenbewirtschaftung, Grenzkontrollen,Siedlungsland und Bodenreform, Ein- und Ausfuhr und dem allgemeinenGeschäftsverkehr in allen Facetten.
DieLegaldefinition des Begriffes „Geschäfte" ist dazu in der DVO 4 z. G52 vom 31.10.1950, Seite 663, zu finden.
DerBundespräsident Horst Köhler hat in seinem Schreiben an Herrn Prutz vom 4.Januar 2006 u. a. wahrheitswidrig behauptet:
„So genanntes alliiertesRecht gilt nicht mehr."
Erhat sich damit als so genannter oberster Repräsentant der BRD an die Spitze einerhochverräterischen Struktur gegen die Staatsangehörigen des Deutschen Reichesund auch alle in der BRD mit der Staatsangehörigkeit „Deutsch"Scheineingebürgerten gesetzt, die er trotz ihm vielfach zugegangener,unwiderlegbaren Informationen zur tatsächlichen Völkerrechtslage sehenden Augesin die absehbare wirtschaftliche Vernichtung zu führen gedenkt.
Obwohler schon in einer notwendigen Erwiderung auf seine unhaltbarenRechtsbekundungen zum menschen- und völkerrechtlichen Legitimationsdebakel derBRD hingewiesen wurde, sollen die dortigen Ausführungen nunmehr durch eineAuswertung der im Jahre 2001 angenommenen Dissertation = Doktorarbeit von Dr.Michael Rensmann an der Universität Hannover ergänzt werden (Besatzungsrecht imwiedervereinten Deutschland, Hannoversches Forum für Rechtswissenschaften, Band20, Nomos-Verlagsgesellschaft Baden-Baden). Der Buchhandel verweigerte ohneBekanntgabe von Gründen die Auslieferung der 214-seitigen Ausgabe für € 36,00,was nach der folgenden Darstellung verständlich ist.
DieDoktorarbeit geht von der in der BRD herrschenden Fiktion aus, dass dasGrundgesetz und damit die BRD noch eine völkerrechtliche Grundlage hätten,nennt das GG eine Verfassung und erkennt eine „deutsche"Staatsangehörigkeit, weil Dr. Rensmann bei richtiger Auslegung dertatsächlichen Rechtslage im Widerspruch zur BRD-Staatslehre wohl niemals seinenDoktortitel erhalten hätte. Zitat von der Internetseite der juristischenFakultät im Hannover:
„Hinsichtlich derStudienrendite – dem Verhältnis von späterem Durchschnittseinkommen undArbeitsplatzrisiko zu den Gesamtkosten des Studiums einschließlich entgangenemEinkommen – belegen Juristen hinter Zahnmedizinern einen ehrenvollen zweitenPlatz."
DieBRD-Politik besticht und lässt ihre Komplizen mittels Kostenrecht undAnwaltszwang schon nicht verkommen. Und die Zahnmediziner werden bald auchschon von der ersten Stelle durch Gesundheitsreformen wegreformiert sein.
Dieim nachfolgenden, sinngemäß und/oder wörtlich vorgetragenen Auszüge aus der o.a. Dissertation erlauben einen treffenden Blick auf die ungeheuerlichen,völkerrechtswidrigen Verträge der BRD mit den Siegermächten. Am 25.09.1990erging das Gesetz zur Überleitung von Bundesrecht (West), BGBl I, 1990, S.2106, als sechstes Überleitungsrecht. Dessen Paragraph 1 lautet:
Seite172:
„Bundesrecht,dass in Berlin (West) aufgrund alliierter Vorbehaltsrechte bisher nicht odernicht in vollem Umfang gilt, gilt vom Inkrafttreten dieses Gesetzes anuneingeschränkt in Berlin (West), soweit sich aus den §§ 2 und 3 nicht etwasanderes ergibt …"
Seite175:
„DerÜberleitungsvertrag (von 1955) ist Teil des Bonner Vertragswerkes vom 26. Mai1952, welches aus dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der BundesrepublikDeutschland und den Drei Mächten, dem Vertrag über die Rechte und Pflichtenausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der BundesrepublikDeutschland (Truppenvertrag), dem Finanzvertrag und dem Überleitungsvertragbestand."
„NachZiffer 3 des Notenwechsels vom 27/28.09.1990, bleiben, nach Abschluss derZwei-plus-Vier-Verträge, wichtige Bestimmungen des Überleitungsvertrages (von1955) in Kraft und zwar, << ohne Rücksicht darauf, ob sie inÜbereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestelltworden sind>>."
Mitdieser Formulierung werden jeweils auch in sofort nichtiger Form unabdingbareMenschen- und Völkerrechte ausgeschlossen!
Der Überleitungsvertrag war 1955von den Vertragsparteien als zeitlich begrenzt geschlossen worden und dieEinwendungsverzichte sollten nur bis zum Abschluss eines Friedensvertragesgelten.
DieseRegelung hat das Besatzungskonstrukt BRD mit dem Notenwechsel
vom 27./28.09. 1990 außer Kraft gesetzt, sodass die auf besatzungsrechtlicher Grundlage ausgesprochenen Verzichtedemzufolge nunmehr unbegrenzt gelten sollen, was ebenfalls als festgestellteSelbstkontrahierung der Siegermächte nichtig ist.
Rensmann,a.a.O., Seite 105, 1. Absatz, ohne nähere Fundstellenangabe:
„So konnte z. B. dieStreichung des Truppenabbauverfahrens von deutscher Seite nicht durchgesetztwerden, und so wurden auf ausdrücklichen Wunsch der Alliierten Ausnahmeregelungenhinsichtlich der Todesstrafe bei bewaffneten Konflikten getroffen."
Art.7 Absatz 1 des „Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandenerFragen vom 26.05.1952" – Überleitungsvertragsgrundlage – lautet wie folgt:
„(1) Alle Urteile undEntscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichenBehörde der Drei Mächte oder einer derselben in Deutschland gefällt worden sindoder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschemRecht rechtskraftfähig und rechtswirksam und sind von deutschen Gerichten undBehörden demgemäß zu behandeln."
Unterderzeitigem Verzicht auf die Darstellung aller erkennbaren, ungeheuerlichen undmenschenrechtsverletzenden Abmachungen zwischen deutschen Kollaborateuren inder BRD-Regierung und den Besatzern wird der Punkt II Reparationen zumNotenwechsel betrachtet. Für die Reparationsfrage regelt Art. 3 Abs. 1 des 6.Teils des Überleitungsvertrages:
„Die Bundesrepublik wird inZukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutscheAuslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen,das beschlagnahmt ist für die Zwecke der Reparation oder Restitution oderaufgrund des Kriegszustandes oder aufgrund von Abkommen, die die Drei Mächtemit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligenBundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden."
InAbs. 3 werden dann Klagen und Ansprüche von davon Betroffenen nicht zugelassen.
Seite178:
„Auffälligist in diesem Zusammenhang der Art. 1, Abs. 1, Satz 2 des 6. Teils desÜberleitungsvertrages. Hier hatten sich die Drei Mächte ursprünglichverpflichtet, zu keiner Zeit Forderungen auf Reparationen aus der laufendenProduktion der Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen."
„Diese Bestimmung ist durchden Notenwechsel vom 28./29.09.1990 aufgehoben worden."
Ausdem Vorstehenden ergeben sich gravierende Fragen und Folgerungen.
Zunächstist zu fragen, weshalb irgend ein Deutscher überhaupt in Reparationeneinwilligen konnte, ohne im Gegenzug den zugesicherten Friedensvertrag zuerhalten?
Wärendie bekannten, völkerrechtswidrigen Gebietsverzichte nochkeine für alle Zeiten ausreichenden Reparationen?Welche Hochverräter mit derStaatsangehörigkeit „Deutsch" haben da eigentlich verhandelt undverfressen heute ihre vom Deutschen Volkabgegriffenen, überdimensionierten Diäten und Pensionen mit der Hoffnung,vor einer möglichen Strafverfolgung verblichen zu sein und ihre Judaslöhneungehindert vererben zu können?
Die Aufgabe der DM-Währung und der deutschenSelbstbestimmungsrechte über die EU-Klausel im neuen Artikel GG 23 reichte wohlauch noch nicht aus?
Weiterhinist auch die Frage zu klären, wieso deutsche Regierungsmitglieder und alleBundestagsabgeordneten mit dem Verzicht auf Einsprüche gegen unlimitierte undunbekannte zukünftige Forderungen von völkerrechtswidrig agierendenSiegermächten, die diese eigenmächtig selbst oder für irgendwelche neutraleStaaten und andere Drittstaaten festlegen können sollen, einverstanden seinkonnten?
Haben sie dafür Vorteilezugesichert bekommen?
Wäredieser Notenwechsel mit der BRD nach Völkerrecht zu akzeptieren, so schwebtenalle Deutschen in ewiger Gefahr, durch willkürliche einseitige Akte umsämtliches Eigentum enteignet werden zu können. Nur die durchgesetzteRechtsauslegung, dass die BRD als abhängiges Besatzerkonstrukt nicht derartige,weitreichende und total unbestimmte
Abmachungen treffen konnte, weil ihr dazu die Rechtsgrundlagen fehlten,kann für jeden einzelnen Bürger in der BRD, sei es ein Staatsangehöriger desDeutschen Reiches, sei es ein eingedeutschter Ausländer mit der unvollständigenund daher Scheinstaatsangehörigkeit „Deutsch", sei es auch einAusländer oder EU-Bürger noch vor jederzeit möglicher wirtschaftlicherVernichtung retten.
Solche Verträge haben nämlichimmer eine dahinter versteckte Absicht, weil man sie sonst nicht brauchenwürde.
DieserTeil der „Wiedervereinigungsverträge" richtet sich natürlich auchgegen alle BRD-Erfüllungsgehilfen, Politiker, Richter und Staatsanwälte, diedas Unrecht in der BRD zur Zeit trotz ständiger Hinweise auf die fehlendeRechtslage fortsetzen. Sie und Ihre Kinder werden bei der ersten größereninternationalen Krise ebenso die Folgen der unbegrenzten Beanspruchung durchdie Kriegsgegner des Deutschen Reiches spüren wie alle anderen"Deutschen". Vermutlich wurden aber die solche Verträge Abschließendenund Duldenden dafür unter den besonderen Schutz und Ausnahmen der Siegermächtegestellt.
Fürunsere deutschen Globalisierer ist der nächste Hinweis: Jeder Unternehmer, dersein Unternehmen in das Ausland verlagert, hat es schon direkt den zukünftigenBesitzern ausgeliefert. Ihm fehlt jeglicher derzeit sicherer Rechtsschutz,zumal bei Verweigerung der Folgeleistung bei der Kriegstreiberei deramerikanischen „Freunde".
JederAusländer, der sich um die Staatsangehörigkeit „Deutsch" bemüht undErfolg hat, muss unzurechnungsfähig sein. Mit der neuenScheinstaatsangehörigkeit liefert er gleichzeitig sein gesamtes Hab und Gut abeinem noch unbestimmten Zeitpunkt an die Kriegsgegner des Deutschen Reiches ausund hat keinerlei Rechtsschutz durch seinen BRD-„Staat".
DDR-Staatsangehörigehaben mit dem Beitritt zur BRD durch die ihnen nicht bekannten Verträge inBundesdeutschen Gesetzblättern gleichfalls ihr gesamtes Eigentum fürunbestimmte Zeit auf das Spiel gesetzt, sollten besser schnellsten auf die BRDverzichten
und sich dabei aufIrreführung und Täuschung berufen.
Dieoben angeführten und weiteren Abkommen zwischen der OMF-BRD als abhängigesBesatzungskonstrukt und den Siegermächten haben auch gemeinsam die Aufgabe undFunktion, den an den Staatsangehörigen des Deutschen Reiches beabsichtigtenVölkermord dadurch zu vollenden, dass man sich aus dieser Zwangslage nurdadurch befreien könnte, wenn man seine Staatsangehörigkeit ablegt undhöchstens mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland produziert. Bekanntlichist durch die BRD nur die deutsche Produktion zur Beschlagnahmung freigegebenworden – für den Kriegsfall oder die Fortsetzung?
Daswar die wahre Absicht von Kohl, Gentscher, Schäuble, Stoltenberg, Waigel undallen Bundestagsabgeordneten in der Wendezeit, das ist Absicht allerderzeitigen das BRD-Regime noch stützenden Hochverräter am Deutschen Volk derStaatsangehörigen des Deutschen Reiches. Das ist und war auch Absicht von HorstKöhler mit seiner Desinformation.
Wersich jetzt noch nach Vorlage dieser Erkenntnis als Erfüllungsgehilfe derBRD-Strukturen einsetzen lässt, obwohl ihm schon seine Remonstrationspflichtdas verbietet, ist zwischen Baum und Borke geraten.
Ineinem zukünftigen Rechtsstaat Deutsches Reich erwartet ihn die Höchststrafe fürLandes- und Hochverrat an seinem Volk, im Ausland wird er als Deutscher niemalsseines Hab und Gutes sicher sein, mit ausgetauschter Staatsangehörigkeit auchseine Verbrechen gegen das Deutsche Volk aber niemals abstreifen können.
Esist daher die Aufgabe jedes überlebenswilligen Deutschen, der BRD nachzuweisenund bedingungslos darauf zu bestehen, dass alle von dieser für Deutschegeschlossene und diese benachteiligenden Verträge zur Wiedervereinigungkeinerlei Legitimationsgrundlagen hatten und niemals erhalten werden. Sie sindnichtig!
DerEinigungsvertrag vom 31.08.1990 sah die Vorlage einer Verfassung innerhalb von2 Jahren nach Abschluss vor. Das Deutsche Volk der Staatsangehörigen desDeutschen Reiches wird untergehen und sein Vaterland, Eigentum und Rechte andie Kriegsgegner des Deutschen Reiches verlieren, wenn es sich nicht zumWiderstand aufrafft und sich über eine Verfassung neu formiert. Die BRD kannunter der Bedingung, dass die o. a. Abmachungen gelten könnten, nicht mehrunabhängig regiert werden. Alle bisher unverständlichen Geld- undWarengeschenke an das Ausland, wie zum Beispiel atomwaffentragende U-Boote sindversteckte, aufgezwungene Reparationsleistungen, die uns die BRD-Handlanger alsGeschenke vortäuschen – müssen.
DerBRD schuldet daher auch nach dem Vorstehenden und den von ihr bewirktenvölkerrechtswidrigen Knebelungsverträgen, welche die Versailler Verträge weitin den Schatten stellen, kein Deutscher Gehorsam mehr.
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