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CERD - Reservierungen

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Die Informationen in diesem Abschnitt von Bayefsky.com haben den Stand vom 29. Februar 2012. Um einzelne Verträge zu aktualisieren , nutzen Sie die Suchmaschine der UN-Website, indem Sie auf die unten für jeden Vertrag bereitgestellten Links klicken und, sobald Sie auf der UN-Seite sind, an den Ratifizierungen vorbei scrollen Reservierungsbereich.

Alle Informationen in diesem Abschnitt von Bayefsky.com stammen von den Vereinten Nationen, multilaterale Verträge, hinterlegt beim Generalsekretär. Das Material ist in denselben Kategorien organisiert, die auch im Quelldokument verwendet werden. Die Platzierung von Fußnoten in verschiedenen Abschnitten von Bayefsky.com entspricht der Platzierung von Fußnoten im Quelldokument.
Das Quelldokument enthält mehrere Querverweise auf andere Abschnitte der Veröffentlichung und andere Dokumente. Auf bayefsky.com wird der Text der Informationen, auf die im Quelldokument verwiesen wird, anstelle des Querverweises in [eckigen Klammern] wiedergegeben. Wenn der Text des aufgrund eines Querverweises im Quelldokument eingeführten Materials von außerhalb von Kapitel IV (dem Menschenrechtskapitel des Quelldokuments) stammt, ist er sowohl in [eckigen Klammern] als auch in Kursivschrift angegeben.
Dieser Abschnitt enthält verschiedene Arten von Informationen:

Vorbehalte und Erklärungen eines Staates (sowohl derzeitige Vertragsstaaten als auch Staaten, die ihre Ratifizierungen später zurückgezogen haben)

Wenn ein Vertragsstaat einen Vertrag unterzeichnet oder ratifiziert, kann dieser Staat Vorbehalte oder Erklärungen zu Bestimmungen des Vertrags einreichen. Der Wortlaut dieser Vorbehalte und Erklärungen ist unter der Überschrift „Vorbehalte und Erklärungen" aufgeführt.
Die Nomenklatur „Vorbehalt" oder „Erklärung" ist direkt dem Quelldokument entnommen.
Die Fußnoten unter dieser Überschrift enthalten vielfältige Informationen.

  1. Ein Staat kann jederzeit beschließen, einen Vorbehalt zurückzuziehen. Die Fußnoten enthalten Informationen zur Rücknahme von Vorbehalten, einschließlich des Textes der zurückgezogenen Vorbehalte.
  2. Ein Staat kann ein Nachfolgestaat eines früheren Vertragsstaates sein. In diesem Fall können in den Fußnoten Informationen zur Nachfolge erscheinen.
  3. Im Fall von CERD, CEDAW, CAT und CRC können Informationen zur territorialen Anwendung in den Fußnoten erscheinen.
  4. Einige Einwände finden sich auch in Fußnoten zum Abschnitt über Vorbehalte und Erklärungen. Diese Einwände wurden in den Fußnoten belassen, um das Quelldokument widerzuspiegeln. Zu diesen Einwänden gehören:
    1. Einwände gegen Ratifizierungen
    2. Einsprüche gegen Vorbehalte und zurückgezogene Erklärungen
    3. teilweise Einwendungen gegen bestehende Vorbehalte und Erklärungen und
    4. in einigen Fällen wurden Einwände gegen die territoriale Anwendung des Vertrags erhoben.
Einwände:

Jeder Vertragsstaat kann den von einem anderen Vertragsstaat eingebrachten Vorbehalten oder Erklärungen widersprechen. Diese Einwände werden auf zwei verschiedene Arten berücksichtigt:

  1. unter dem Namen des Einspruchsstaats (unter der Überschrift „Einwände gegen Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsstaaten") und
  2. unter dem Namen des Zielstaats (unter der Überschrift „Einwände gegen Vorbehalte und Erklärungen des Vertragsstaats").

Beachten Sie, dass der Text von Einwänden, in der Regel bei zurückgezogenen Vorbehalten und Erklärungen, auch in den Fußnoten unter der Rubrik „Vorbehalte und Erklärungen" erscheinen kann.

Wenn ein Vertragsstaat die Erklärung gemäß diesen spezifischen Artikeln abgegeben hat, gibt es einen Abschnitt, der den Text der Erklärung enthält.

Ausnahmen (Mitteilungen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des CCPR)

Gemäß Artikel 4 des CCPR müssen die Vertragsstaaten etwaige Ausnahmen von den im CCPR festgelegten Rechten mitteilen. Der Wortlaut etwaiger Ausnahmeregelungen ist in diesem Abschnitt aufgeführt.

Territoriale Anwendung

Hier können Informationen zur Anwendung der Verträge auf abhängige Gebiete eines Vertragsstaats aufgeführt werden, einschließlich etwaiger Streitigkeiten hinsichtlich der territorialen Anwendung. Informationen zur territorialen Geltung können auch in den Fußnoten zum Abschnitt „Vorbehalte und Erklärungen" enthalten sein.

DEUTSCHLAND




CERD



VORBEHALTE UND ERKLÄRUNGEN



(Sofern nicht anders angegeben, wurden die Vorbehalte und Erklärungen bei der Ratifizierung vorgenommen, Beitritt oder Nachfolge)



Notiz



Die Deutsche Demokratische Republik war dem Übereinkommen am 23. März 1973 beigetreten Reservierung und eine Erklärung. Für den Text des Vorbehalts und der Erklärung siehe Vereinte Nationen, Vertragsreihe, Bd. 883, S. 190.





[ Hrsg. Hinweis: wie folgt :





Die Deutsche Demokratische Republik sieht sich nicht an Artikel 22 gebunden Übereinkommen, nach dem jede Streitigkeit zwischen zwei oder mehr Vertragsstaaten in Bezug auf die Die Auslegung oder Anwendung des Übereinkommens erfolgt auf Antrag einer der Vertragsparteien Streitigkeit, die dem Internationalen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden soll, und erklärt, dass Für die Weiterleitung ist im Einzelfall die Zustimmung aller Streitparteien erforderlich des Streits vor den Internationalen Gerichtshof zu bringen.





Die Deutsche Demokratische Republik hält es für erforderlich, darauf hinzuweisen, dass Artikel 17 Absatz 1 des Übereinkommens beraubt einen Mitgliedsstaat der Möglichkeit, Vertragspartei des Übereinkommens zu werden Konvention. Da das Übereinkommen Angelegenheiten regelt, die die Interessen aller Staaten berühren, ist es sollte allen Staaten zur Teilnahme offen stehen, deren Politik von den Zielen und Zielen geleitet wird Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen. ]



Darüber hinaus hatte die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik am 26. April 1984 einen Antrag gestellt Einspruch gegen die Ratifizierung durch die Regierung des Demokratischen Kampuchea. Für den Text des Einspruchs siehe United Nations, Treaty Series, Bd. 1355, S. 327.



[ Hrsg. Hinweis: wie folgt :





„Die Deutsche Demokratische Republik erkennt die sogenannte Koalitionsregierung nicht an des demokratischen Kampuchea und betrachtet daher seine Ratifizierungsurkunde als besorgniserregend das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung [7. März 1966] als ohne Rechtskraft. Der einzig legitime Vertreter der Volk von Kampuchea ist die Regierung der Volksrepublik Kampuchea. Es hat das ausschließliches Recht, im Namen Kampucheas auf internationaler Ebene zu handeln, einschließlich der internationale Abkommen zu unterzeichnen und zu ratifizieren. das Recht ,




Siehe auch Anmerkung 2 unter „Deutschland" im Abschnitt „Historische Informationen" im Titelblatt von [der elektronische Version auf der Website der Multilateralen Verträge, hinterlegt beim Generalsekretär ; http://treaties.un.org/pages/HistoricalInfo.aspx].





[ Hrsg. Anmerkung: Anmerkung 2 zu Deutschland lautet wie folgt :



Deutschland



Anmerkung 2






Mit Mitteilung vom 3. Oktober 1990 hat der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten des Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Generalsekretär Folgendes mitgeteilt:





„... Durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 haben sich die beiden deutschen Staaten zu einem Staat zusammengeschlossen souveräner Staat, der als einzelnes Mitglied der Vereinten Nationen an die Vereinten Nationen gebunden bleibt Bestimmungen der Charta gemäß der feierlichen Erklärung vom 12. Juni 1973. As Ab dem Tag der Vereinigung wird die Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen tätig unter der Bezeichnung „Deutschland".





Die ehemalige Deutsche Demokratische Republik wurde am 18. in die Organisation aufgenommen September 1973 durch Resolution Nr. 3050 (XXVIII). Für den Text der Erklärung von Annahme der in der Charta vom 12. Juni 1973 enthaltenen Verpflichtungen durch die Deutsche Demokratische Republik (registriert unter Nr. 12758), siehe Vereinte Nationen, Vertrag Serie, Bd. 891, S. 103 .





[Hrsg. Hinweis: wie folgt:





Im Namen des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik, I feierlich erklären, dass die Deutsche Demokratische Republik bereit ist, Folgendes anzunehmen die in der Charta der Vereinigten Staaten enthaltenen Verpflichtungen gewissenhaft erfüllen Nationen.





Vorsitzender des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik


Berlin, 12 June 1973.]






Folglich und im Lichte der Artikel 11 und 12 des Vertrags vom 31. August 1990 (Einigungsvertrag) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Partei Republik, Einträge in Statuslisten zu Formalitäten (z. B. Unterschriften, Ratifizierungen, Beitritte, Erklärungen und Vorbehalte etc.) der Bundesrepublik Deutschland erscheint nun unter „Deutschland" und gibt die Termine dieser Formalitäten an.





In Bezug auf Verträge, für die beide Bundesbehörden Formalitäten erledigt hatten Republik Deutschland und die ehemalige Deutsche Demokratische Republik vor der Vereinigung, die Der Eintrag gibt in der entsprechenden Tabelle ebenfalls die Art der von ihm durchgeführten Formalität an Bundesrepublik Deutschland und das Datum, an dem es stattgefunden hat, sowie die Art der Formalität Die von der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik durchgeführte Vereinbarung und ihr Datum erscheinen in a Fußnote.





Was schließlich die Behandlung von Verträgen betrifft, für die Formalitäten erledigt wurden allein die ehemalige Deutsche Demokratische Republik, Art. 12 Abs. 3 des Einigungsvertrages enthält folgende Bestimmung: „Sollte das vereinte Deutschland beitreten wollen?" internationale Organisationen oder andere multilaterale Verträge, denen die Deutschen Demokraten angehören Ist die Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Republik, nicht aber der Bundesrepublik Deutschland, wird eine Einigung erzielt mit den jeweiligen Vertragsparteien und mit den Europäischen Gemeinschaften, sofern die deren Kompetenz beeinträchtigt wird." Dementsprechend ist eine Fußnote mit Angabe von Datum und Art der Die von der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vorgenommene Formalität wird in den Status aufgenommen der betreffenden Verträge, wobei der entsprechende Fußnotenindikator neben dem eingefügt wird Überschrift „ Teilnehmer ". ]


(Anmerkung 3, Kapitel IV.2, Multilaterale Verträge, hinterlegt beim Generalsekretär)



*****​




Notiz



Siehe Anmerkung 1 unter „Deutschland" zu Berlin (West) im Abschnitt „Historische Informationen" im Titelblatt der [elektronischen Version auf der Website der Multilateralen Verträge, hinterlegt bei der Generalsekretär ; http://treaties.un.org/pages/HistoricalInfo.aspx.]





[ Hrsg. Hinweis: wie folgt :





Deutschland



Anmerkung 1.






1. Vor der Bildung eines souveränen deutschen Staates durch den Beitritt des Deutsche Demokratische Republik zur Bundesrepublik Deutschland (gültig ab 3. Oktober). 1990) erhielt der Generalsekretär zahlreiche Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Antrag internationaler Instrumente nach Westberlin.





2. In jedem Fall (hier vermerkt) erfolgte die erste Kommunikation in Form einer Notiz, eines Briefes usw Erklärung der Bundesrepublik Deutschland, in, begleitend oder im Zusammenhang mit seine Beitritts-, Annahme- oder Ratifizierungsurkunde einer Änderung, Vereinbarung, Übereinkommen oder Protokoll mit dem Inhalt, dass es sich um die entsprechende Änderung, Vereinbarung oder Konvention handelt oder Protokoll würde mit Wirkung auch für „Land Berlin" oder „Berlin (West)" (wie hier angegeben) gelten ab dem Tag des Inkrafttretens für die Bundesrepublik Deutschland.




[...]


- Vermerk (betreff: „Land Berlin") zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 16. Mai). 1969) des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rasse Diskriminierung, 7. März 1966.






- Erklärung (betreff: „Berlin (West)") zur Ratifikationsurkunde (hinterlegt 17. Dezember 1973) des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 16. Dezember 1966.





- Erklärung (betreff: „Berlin (West)") zur Ratifikationsurkunde (hinterlegt 17. Dezember 1973) der Internationalen Konvention über bürgerliche und politische Rechte, 16 Dezember 1966.





- Vermerk (betreff: „Berlin (West)") zur Ratifizierungsurkunde (hinterlegt am 10. Juli). 1985) des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 18. Dezember 1979.





- Begleitschreiben (betreff: „Berlin (West)") zur Ratifikationsurkunde (hinterlegt am 1 Oktober 1990) des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Maßnahmen Behandlung oder Bestrafung, 10. Dezember 1984.


[...]


3. Im Falle der folgenden Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokolle: Als Reaktion darauf gingen beim Generalsekretär Mitteilungen anderer Staaten ein die Anwendung der betreffenden Änderung, Vereinbarung, Konvention oder des Protokolls auf West-Berlin der Bundesrepublik Deutschland dahingehend, dass der Antrag auf West-Berlin durch die Die Bundesrepublik Deutschland hatte keine Rechtsgültigkeit, da West-Berlin keine Rechtsgültigkeit hatte ein „Land" oder Teil des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland und könnte es nicht sein von ihr regiert.


[...]


- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 7 März 1966; Mitteilungen der Regierungen Bulgariens (eingegangen am 16. September). 1969), Tschechoslowakei (erhalten am 3. November 1969), Mongolei (erhalten am 7. Januar 1970), Polen (erhalten am 20. Juni 1969), die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik (erhalten am 10 November 1969) und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (eingegangen am 4. August 1969).


[...]


5. Für eine Reihe von Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokollen (hier aufgeführt), einschließlich einiger der in den Punkten 3 und 4 genannten Punkte, der ersten Mitteilung des Bundes Die Republik Deutschland hat Mitteilungen dahingehend hervorgerufen, dass die ursprüngliche Die Mitteilung sei ungültig, da sie im Widerspruch zur Vierparteienvereinbarung stehe vom 3. September 1971 zwischen den Regierungen Frankreichs und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Republiken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika. Das Vierparteienabkommen solle bestätigen, dass West-Berlin kein Staat sei „Land" (wo dieser Begriff verwendet wurde) oder Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland und konnte nicht von ihm regiert werden, und dass Verträge, die Sicherheitsfragen betreffen und Der Status konnte von der Bundesrepublik Deutschland nicht auf West-Berlin ausgedehnt werden. Die Initiale Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland hieß es bei fast allen Das hier genannte Instrument steht im Widerspruch zu einem oder mehreren dieser Instrumente oder ist mit diesen inkompatibel Festlegungen (in einem Fall aus dem konkreten Grund, weil sie in einen Zuständigkeitsbereich eingreifen). der Deutschen Demokratischen Republik) (wie hier erwähnt). In der einzigen Ausnahme von dieser Regel (wie (hier angemerkt), die Mitteilung greife in einen vorbehaltenen Verantwortungsbereich ein für die Behörden Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten.


[...]


- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 7 März 1966; Mitteilung (eingegangen am 27. Dezember 1973) der Deutschen Demokraten Republik (betreff: Regierung).






- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (erhalten 5. Juli 1974 und bekräftigende Stellungnahme vom 13. Februar 1975), der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 12. August 1974) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 16. August). 1974) (zu: Sicherheit und Status).





- Internationale Konvention über bürgerliche und politische Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (erhalten 5. Juli 1974 und bekräftigende Stellungnahme vom 13. Februar 1975), der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 12. August 1974) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 16. August). 1974) (zu: Sicherheit und Status).





- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 18 Dezember 1979; Mitteilung der Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken Republiken (eingegangen am 15. April 1986) und der Deutschen Demokratischen Republik (eingegangen am 22. April). 1987) (beide betreffend: Sicherheit und Status).


[...]


8. Für die in Punkt 5 genannten Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokolle (wie aufgeführt). hier) und für eine Reihe solcher Instrumente, die in Punkt 3 aufgeführt sind (wie hier aufgeführt), einige davon damit verbundene Mitteilungen, mit denen Einwände gegen die ursprüngliche Erklärung der Bundesrepublik erhoben werden Deutschland auf der Grundlage der Bestimmungen des Viermächteabkommens oder auf andere Weise erteilt Anlass zu weiteren Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und die Vereinigten Staaten von Amerika (wie hier angegeben). Der Kern dieser Kommunikation bestand darin, in einem Fall (wie hier erwähnt) eine Ablehnung des materiellen Inhalts des betreffenden Instruments könnte sich auf Fragen der Sicherheit und des Status auswirken, und in allen Fällen auch auf den Anspruch, dass die Verlängerung von die entsprechende Urkunde der Bundesrepublik Deutschland war und blieb gültig volle Wirkung, da es zuvor eine ordnungsgemäße Genehmigung der französischen Behörden erhalten hatte, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten, die etablierte Verfahren befolgt hatten im Rahmen des Abkommens gebilligt, um sicherzustellen, dass Fragen der Sicherheit und des Status nicht beeinträchtigt werden, und integrale Elemente des Abkommens ermöglichten die begrenzte Ausweitung von Instrumenten auf West-Berlin, wo Sicherheits- und Statusfragen nicht berührt wurden. Mitteilungen hierzu Natur wurden oft dicht gefolgt von Mitteilungen aus der Bundesrepublik Deutschland bekundet seine Solidarität mit der hier vertretenen Position.


[...]


- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 7 März 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und die Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 17. Juni 1974) und die Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung (eingegangen am 15. Juli 1974).






- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten of America (eingegangen am 5. November 1974) (einschließlich Ablehnung bezüglich: Sicherheit und Status) und die Unterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland (eingegangen am 6. Dezember 1974).





- Internationale Konvention über bürgerliche und politische Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten of America (eingegangen am 5. November 1974) (einschließlich Ablehnung bezüglich Sicherheit und Status) und der Unterstützung durch die Bundesrepublik Deutschland (eingegangen am 6. Dezember 1974).





- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, 18 Dezember 1979; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und den Vereinigten Staaten von Amerika (eingegangen am 20. März 1987).


...


9. Für eine Reihe der in den Punkten 5 und 8 genannten Instrumente (wie hier aufgeführt) gelten die entsprechenden Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten Amerika und der Bundesrepublik Deutschland gaben Anlass zu weiteren Mitteilungen aus die Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (hier erwähnt) und in einigen Fällen auch die Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (hier ebenfalls erwähnt). Diese Die Mitteilungen brachten ihre Solidarität mit der Position der Regierung zum Ausdruck Deutsche Demokratische Republik in den Mitteilungen unter Punkt 5 vermerkt bzw. hervorgehoben ähnliche Einwände wie die in Punkt 5 genannten hinsichtlich der Unangemessenheit und Ungültigkeit der Verwendung des Begriffs „Land" bei der Ausweitung des entsprechenden Instruments auf West-Berlin (wie bereits erwähnt). Hier). In einigen Fällen wurde in den Mitteilungen auch die Verletzung der „Sicherheits- und Sicherheitsbestimmungen" erneut bekräftigt Status"-Bestimmungen der Vierparteienvereinbarung, die in Punkt 5 beschrieben sind (wie hier angegeben). In Ausnahmefällen, anstatt Solidarität mit der deutschen Regierung auszudrücken Demokratische Republik, die Mitteilungen brachten die gleiche bedingte Annahme des Ausdrucks Ausweitung des entsprechenden Instruments auf West-Berlin, wie in Punkt 6 beschrieben (wie hier erwähnt).


[...]


- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 7 März 1966; Mitteilungen der Regierungen der Union der Sowjetsozialisten Republiken (eingegangen am 12. September 1974 und Bestätigung der Position am 8. Dezember 1975) und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik (eingegangen am 19. September 1974) (beide betreffend: Solidarität und „Land").



[...]


10. Für einige der unter Punkt 9 genannten Instrumente (wie hier aufgeführt) gelten die Mitteilungen von die Regierungen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und des Ukrainischen Sowjets Sozialistische Republik, die ihre Solidarität mit der Deutschen Demokratischen Republik zum Ausdruck gebracht hatte und protestierte gegen die Ausweitung der entsprechenden Urkunde auf das „Land Berlin", provozierte als Reaktion auf Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und des Vereinigten Königreichs Vereinigte Staaten von Amerika (hier angegeben). Im Wesentlichen die Kommunikation, die darauf reagiert der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken behauptete, dass die Verlängerung von die entsprechende Urkunde der Bundesrepublik Deutschland war und blieb gültig aus den gleichen Gründen der ordnungsgemäßen Genehmigung wie unter Nummer 6 dargelegt und ebenfalls verteidigt die Legitimität der verwendeten Terminologie („Land Berlin") nach dem Vierparteienabkommen von der Bundesrepublik Deutschland bei der Erweiterung der entsprechenden Urkunde auf die Westliche Sektoren Berlins. Die Mitteilungen, die denen der Regierung von entsprechen Die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik behauptete, diese Regierung sei nicht kompetent zu den Bestimmungen des Vierparteienabkommens maßgeblich Stellung zu nehmen, weil dies der Fall war nicht Vertragspartei. Die Mitteilungen wurden von Mitteilungen genau verfolgt aus der Bundesrepublik Deutschland, die ihre Solidarität mit der vertretenen Position zum Ausdruck bringt.


...


- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, 7 März 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und die Vereinigten Staaten von Amerika (zwei gingen am 8. Juli 1975 ein) (als Antwort auf das Vorstehende Mitteilungen der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Regierung der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik) und von der Föderalen Republik Deutschland unterstützt (eingegangen am 19. September 1975).


[...]


11. Für eine Reihe der in den Punkten genannten Änderungen, Vereinbarungen, Konventionen oder Protokolle 5, 6, 8 und 9 führten entsprechende Mitteilungen zu weiteren Mitteilungen des Die Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika haben unterschiedliche Kombinationen von Inhalten zu den oben beschriebenen (hier angegeben). Diese Mitteilungen machten, in einem Fall (wie hier erwähnt) ein Dementi der Regierung der Deutschen Demokraten Die Geltendmachung der Zuständigkeit der Republik für den Gegenstand des betreffenden Instruments (as (hier vermerkt), und in allen Fällen: die gleiche Behauptung bezüglich der Berechtigung der Verlängerung der entsprechenden Urkunde durch die Bundesrepublik Deutschland gemäß den Punkten 6 und 6 10 (wie hier angegeben); und/oder die gleiche Behauptung bezüglich der Verwendung der Terminologie darin Behauptung wie in Punkt 10 beschrieben (wie hier vermerkt); und/oder die gleiche Behauptung bezüglich der Kompetenz der Urheber der vorstehenden Mitteilungen gemäß Punkt 10; und/oder derselbe Vorwurf bezüglich einer irreführenden Bezugnahme auf die Quadripartite Vereinbarung wie in Punkt 7 beschrieben (wie hier vermerkt). Jede Art von Kommunikation war Dicht gefolgt von Mitteilungen der Bundesrepublik Deutschland, die darauf hinweisen Solidarität mit der eingenommenen Position (wie hier erwähnt).


[...]


- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten of America (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Kompetenz und Genehmigung) und vom Federal Republik Deutschland unterstützt (eingegangen am 19. September 1975).






- Internationale Konvention über bürgerliche und politische Rechte, 16. Dezember 1966; Mitteilungen der Regierungen Frankreichs, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten of America (eingegangen am 8. Juli 1975) (zu Kompetenz und Genehmigung) und vom Federal Republik Deutschland unterstützt (eingegangen am 19. September 1975).


[...]]


(Anmerkung 10, Kapitel IV.2, Multilaterale Verträge, hinterlegt beim Generalsekretär)





Einwände gegen Vorbehalte anderer Vertragsstaaten und ERKLÄRUNGEN


(Anmerkung der Redaktion: Den Text, auf den sich die folgenden Einwände beziehen, finden Sie in den Vorbehalten und Erklärungen des Staates, der Gegenstand des Einspruchs ist)



8. August 1989



Im Hinblick auf die Vorbehalte Jemens zu Artikel 5 (c) und Artikel 5 (d) (iv), (vi) und (vii):



„Diese Vorbehalte beziehen sich auf die grundlegenden Verpflichtungen der Vertragsstaaten des Übereinkommens, Folgendes zu verbieten Rassendiskriminierung in all ihren Formen zu beseitigen und das Recht aller auf Gleichheit zu gewährleisten vor dem Gesetz und umfassen den Genuss grundlegender politischer und bürgerlicher Rechte wie des Rechts auf Teilnahme am öffentlichen Leben, das Recht auf Eheschließung und die Wahl des Ehegatten, das Recht auf Erbschaft und das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Infolgedessen die Vorbehalte Die von Jemen vorgenommenen Maßnahmen sind mit dem Ziel und Zweck des Übereinkommens im Sinne dieser Konvention unvereinbar von Artikel 20 Absatz 2.



*****​




3. Februar 1998



Bezüglich des allgemeinen Vorbehalts Saudi-Arabiens zum Beitritt:



Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist der Ansicht, dass dieser Vorbehalt Anlass geben könnte Zweifel am Engagement Saudi-Arabiens für Ziel und Zweck des Übereinkommens.



Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland möchte daran erinnern Artikel 20 Absatz 2 des Übereinkommens ein mit dem Ziel und Zweck unvereinbarer Vorbehalt des Übereinkommens sind unzulässig.



Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland widerspricht daher dem genannten Vorbehalt.



Der Einspruch schließt das Inkrafttreten des Abkommens zwischen Saudi-Arabien und Saudi-Arabien nicht aus der Bundesrepublik Deutschland.



*****​




29. April 2003



Bezüglich der interpretativen Erklärung Thailands zum Beitritt:



„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat die Allgemeine Auslegung geprüft Erklärung zum Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung von der Regierung des Königreichs Thailand zum Zeitpunkt seines Beitritts zum Übereinkommen erstellt.



Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland ist der Ansicht, dass die allgemeine Auslegung Bei der von Thailand abgegebenen Erklärung handelt es sich tatsächlich um einen Vorbehalt, der darauf abzielt, den Anwendungsbereich des Übereinkommens einzuschränken auf einseitiger Basis.



Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nimmt zur Kenntnis, dass zu allen Bestimmungen des ein Übereinkommen, das aus einer allgemeinen Bezugnahme auf nationales Recht ohne Angabe seines Inhalts besteht legt für die anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens nicht klar fest, in welchem Umfang die Der Vorbehaltsstaat hat die Verpflichtungen aus den Bestimmungen des Übereinkommens übernommen.



Der Vorbehalt der Regierung des Königreichs Thailand in Bezug auf die Anträge der Bestimmungen des Übereinkommens lässt daher Zweifel an der Verpflichtung Thailands dazu aufkommen seinen Verpflichtungen aus allen Bestimmungen des Übereinkommens nachkommen.



Daher hält die Regierung der Bundesrepublik Deutschland diesen Vorbehalt für gegeben unvereinbar mit Ziel und Zweck des Übereinkommens und widerspricht der Allgemeinen Auslegung Erklärung der Regierung des Königreichs Thailand.



Dieser Einwand schließt das Inkrafttreten des Abkommens zwischen den Bundesbehörden nicht aus Republik Deutschland und das Königreich Thailand."



*****​




(Anmerkung der Redaktion: Weitere Einwände finden Sie in den Anmerkungen unter „Vorbehalte und Erklärungen" weiter oben.)










ERKLÄRUNG ZU ARTIKEL 14



30. August 2001



Die Bundesrepublik Deutschland erklärt hiermit, dass sie gemäß Artikel 14 Absatz 1 des In der Konvention wird die Zuständigkeit des Ausschusses für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung anerkannt Diskriminierung beim Empfang und der Berücksichtigung von Mitteilungen von Einzelpersonen oder Personengruppen in ihren Zuständigkeitsbereich fällt und behauptet, Opfer einer Rechtsverletzung der Bundesrepublik Deutschland zu sein eines der in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte. Dies gilt jedoch nur, soweit die Der Ausschuss hat festgestellt, dass die gleiche Angelegenheit nicht in einer anderen Angelegenheit geprüft wird oder wurde Verfahren einer internationalen Untersuchung oder Beilegung.