CED - Reservierungen
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Die Informationen in diesem Abschnitt von Bayefsky.com haben den Stand vom 29. Februar 2012. Um einzelne Verträge zu aktualisieren , nutzen Sie die Suchmaschine der UN-Website, indem Sie auf die unten für jeden Vertrag bereitgestellten Links klicken und, sobald Sie auf der UN-Seite sind, an den Ratifizierungen vorbei scrollen Reservierungsbereich.
- KATZE
- CAT (OPT)
- CCPR
- CCPR (OPT)
- CCPR (OPT 2)
- CED
- CEDAW
- CEDAW (OPT)
- CERD
- CESCR
- CESCR (OPT)
- CMW
- CRC
- CRC-Optionalprotokoll (Bewaffneter Konflikt)
- CRC-Fakultativprotokoll (Verkauf von Kindern/Prostitution/Pornografie)
- CRC (OPT-Kommunikation)
- CRPD
- CRPD (OPT)
Alle Informationen in diesem Abschnitt von Bayefsky.com stammen von den Vereinten Nationen, multilaterale Verträge, hinterlegt beim Generalsekretär. Das Material ist in denselben Kategorien organisiert, die auch im Quelldokument verwendet werden. Die Platzierung von Fußnoten in verschiedenen Abschnitten von Bayefsky.com entspricht der Platzierung von Fußnoten im Quelldokument.
Das Quelldokument enthält mehrere Querverweise auf andere Abschnitte der Veröffentlichung und andere Dokumente. Auf bayefsky.com wird der Text der Informationen, auf die im Quelldokument verwiesen wird, anstelle des Querverweises in [eckigen Klammern] wiedergegeben. Wenn der Text des aufgrund eines Querverweises im Quelldokument eingeführten Materials von außerhalb von Kapitel IV (dem Menschenrechtskapitel des Quelldokuments) stammt, ist er sowohl in [eckigen Klammern] als auch in Kursivschrift angegeben.
Dieser Abschnitt enthält verschiedene Arten von Informationen:
Wenn ein Vertragsstaat einen Vertrag unterzeichnet oder ratifiziert, kann dieser Staat Vorbehalte oder Erklärungen zu Bestimmungen des Vertrags einreichen. Der Wortlaut dieser Vorbehalte und Erklärungen ist unter der Überschrift „Vorbehalte und Erklärungen" aufgeführt.
Die Nomenklatur „Vorbehalt" oder „Erklärung" ist direkt dem Quelldokument entnommen.
Die Fußnoten unter dieser Überschrift enthalten vielfältige Informationen.
- Ein Staat kann jederzeit beschließen, einen Vorbehalt zurückzuziehen. Die Fußnoten enthalten Informationen zur Rücknahme von Vorbehalten, einschließlich des Textes der zurückgezogenen Vorbehalte.
- Ein Staat kann ein Nachfolgestaat eines früheren Vertragsstaates sein. In diesem Fall können in den Fußnoten Informationen zur Nachfolge erscheinen.
- Im Fall von CERD, CEDAW, CAT und CRC können Informationen zur territorialen Anwendung in den Fußnoten erscheinen.
- Einige Einwände finden sich auch in Fußnoten zum Abschnitt über Vorbehalte und Erklärungen. Diese Einwände wurden in den Fußnoten belassen, um das Quelldokument widerzuspiegeln. Zu diesen Einwänden gehören:
-
- Einwände gegen Ratifizierungen
- Einsprüche gegen Vorbehalte und zurückgezogene Erklärungen
- teilweise Einwendungen gegen bestehende Vorbehalte und Erklärungen und
- in einigen Fällen wurden Einwände gegen die territoriale Anwendung des Vertrags erhoben.
Jeder Vertragsstaat kann den von einem anderen Vertragsstaat eingebrachten Vorbehalten oder Erklärungen widersprechen. Diese Einwände werden auf zwei verschiedene Arten berücksichtigt:
- unter dem Namen des Einspruchsstaats (unter der Überschrift „Einwände gegen Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsstaaten") und
- unter dem Namen des Zielstaats (unter der Überschrift „Einwände gegen Vorbehalte und Erklärungen des Vertragsstaats").
Beachten Sie, dass der Text von Einwänden, in der Regel bei zurückgezogenen Vorbehalten und Erklärungen, auch in den Fußnoten unter der Rubrik „Vorbehalte und Erklärungen" erscheinen kann.
Wenn ein Vertragsstaat die Erklärung gemäß diesen spezifischen Artikeln abgegeben hat, gibt es einen Abschnitt, der den Text der Erklärung enthält.
Gemäß Artikel 4 des CCPR müssen die Vertragsstaaten etwaige Ausnahmen von den im CCPR festgelegten Rechten mitteilen. Der Wortlaut etwaiger Ausnahmeregelungen ist in diesem Abschnitt aufgeführt.
Hier können Informationen zur Anwendung der Verträge auf abhängige Gebiete eines Vertragsstaats aufgeführt werden, einschließlich etwaiger Streitigkeiten hinsichtlich der territorialen Anwendung. Informationen zur territorialen Geltung können auch in den Fußnoten zum Abschnitt „Vorbehalte und Erklärungen" enthalten sein.
Erzwungenes Verschwindenlassen
VORBEHALTE UND ERKLÄRUNGEN
(Sofern nicht anders angegeben, wurden die Vorbehalte und Erklärungen bei der Ratifizierung vorgenommen, Beitritt oder Nachfolge)
Erklärungen:
Artikel 16
Das Rückkehrverbot gilt nur, wenn für die betroffene Person tatsächlich die Gefahr besteht, dass sie einer Unterwerfung ausgesetzt wird zum gewaltsamen Verschwindenlassen.
Bezüglich Art. 17 (2) (f)
Nach deutschem Recht ist gewährleistet, dass ein Freiheitsentzug nur dann rechtmäßig ist, wenn er angeordnet wurde durch ein Gericht oder – in Ausnahmefällen – nachträglich durch ein Gericht genehmigt werden. Artikel 104 Abs. 2 davon Das Grundgesetz sieht ausdrücklich vor: „Über die Zulässigkeit oder Zulässigkeit kann nur ein Richter entscheiden." Fortdauer eines etwaigen Freiheitsentzugs. Beruht eine solche Entziehung nicht auf einer gerichtlichen Anordnung, a Die gerichtliche Entscheidung ist unverzüglich herbeizuführen." Artikel 104 Abs. Das sieht Art. 3 GG vor eine Person, die wegen des Verdachts einer Straftat vorläufig festgenommen wurde „sind spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorzuführen."
Für den Fall, dass eine Person entgegen Artikel 104 des Grundgesetzes willkürlich festgehalten wird, Jeder kann eine gerichtliche Entscheidung, die zur Freilassung dieser Person führt, herbeiführen, indem er sich an das Gericht wendet beim zuständigen Amtsgericht seine/ihre sofortige Freilassung beantragen. Wenn die betroffene Person festgenommen wurde Über die im Grundgesetz zulässige Frist hinaus hat das Gericht die Freilassung der Person anzuordnen gemäß § 128 Abs. 2 Satz 1 der Strafprozessordnung, StPO).
Artikel 17 Abs. 3
Im Falle einer unfreiwilligen Unterbringung kranker Personen durch einen Betreuer oder einen Bevollmächtigten Als Rechtsanwalt sind die gemäß den Buchstaben (a) bis (h) erforderlichen Informationen dem Gericht, das die Vollmacht erteilt, bekannt Platzierung. Das Gericht kann die nach den Buchstaben a bis h erforderlichen Angaben jederzeit einholen durch den Verwahrer oder Bevollmächtigten; Die Informationen werden dann in die aufgenommen Akte. Auch diese Informationen sind als Aufzeichnungen im Sinne von § 17 Abs. 1 anzusehen. 3.
Zu Artikel 18
Nach deutschem Recht haben alle Personen mit einem berechtigten Interesse das Recht, bei uns Auskunft zu erhalten Gerichtsakten. Die im deutschen Recht vorgesehenen Beschränkungen zum Schutz der Interessen des des Betroffenen oder zur Sicherung des Strafverfahrens sind gemäß Artikel zulässig 20 Abs. 1 der Konvention.
Zu Artikel 24 Abs. 4
Es wird klargestellt, dass die vorgesehene Bestimmung über Wiedergutmachung und Entschädigung dies nicht aufhebt Grundsatz der Staatenimmunität.
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