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CEDAW - Checkliste für die Einreichung von Beschwerden

Anmerkungen


Für die Einreichung einer Beschwerde gibt es keine Seitenbeschränkung.



Wenn die Einzelheiten der Beschwerde umfangreich sind, ist es sinnvoll, eine kurze Zusammenfassung (ca. 1500 Wörter) des Inhalts der Beschwerde einzureichen.


Die Beschwerde wird schneller bearbeitet, wenn sie auf Englisch, Französisch oder Spanisch eingereicht wird.


Checkliste


  • der Name des Vertragsorgans, an das sich die Beschwerde richtet

  • der Name des/der mutmaßlichen Opfer(s)

  • der Name des Beschwerdeführers oder Verfassers der Beschwerde, falls dieser nicht mit dem des Opfers übereinstimmt

    Notiz:

    Jeder Autor, der die Beschwerde im Namen einer anderen Person einreicht, ohne dies zu tun Ihre Zustimmung muss für den Ausschuss eine enge persönliche Beziehung begründen Beziehung zum mutmaßlichen Opfer besteht und dass das mutmaßliche Opfer darin besteht nicht in der Lage ist, die Beschwerde im eigenen Namen einzureichen, oder dass sie mangels Einwilligung berechtigt sind, die Beschwerde einzureichen.
  • die Unterschrift des Beschwerdeführers

  • Kontaktinformationen des Opfers

  • Kontaktinformationen des Autors der Beschwerde und aller Personen (z. B. Rechtsberater), die befugt sind, im Namen des Autors der Beschwerde zu handeln

  • die Nationalität, das Geburtsdatum und den Geburtsort des Opfers

  • die Nationalität, das Geburtsdatum und den Geburtsort des Beschwerdeführers, sofern dieser nicht das Opfer ist

  • der Name des Staates, gegen den die Beschwerde eingereicht wird; Der Staat muss die individuelle Beschwerdebestimmung des entsprechenden Vertrags oder Protokolls (CEDAW-Optionsprotokoll) ratifiziert haben.

  • die Rechte und die spezifischen Artikel des Vertrags, die angeblich verletzt wurden; Beachten Sie alle relevanten staatlichen Vorbehalte und reagieren Sie gegebenenfalls darauf

  • eine Erklärung, dass keine Beschwerde in derselben Angelegenheit durch ein anderes internationales Untersuchungs- oder Beilegungsverfahren entschieden wurde oder vor einem anderen solchen Verfahren anhängig ist

  • eine Beschreibung der Schritte, die das mutmaßliche Opfer oder im Namen des mutmaßlichen Opfers unternommen hat, um die innerstaatlichen Rechtsbehelfe auszuschöpfen (Beschreibungen der Rückgriffsmöglichkeiten auf die Gerichte oder Behörden, die Daten dieser Schritte und die Einzelheiten der Ergebnisse); fügen Sie Kopien aller relevanten Gerichtsakten bei oder Verwaltungsentscheidungen, wenn möglich)

  • Wurden die innerstaatlichen Rechtsbehelfe nicht ausgeschöpft, muss nachgewiesen werden, warum diese Rechtsbehelfe unwirksam, nicht verfügbar oder unangemessen verlängert sind
  • Eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung, einschließlich aller verfügbaren Beweise, die die Behauptung stützen; es liegt in der Verantwortung des Beschwerdeführers, seinen Anspruch hinreichend zu begründen; enthalten solche Beweise wie
    • alle relevanten Termine
    • eine unterzeichnete Erklärung des Opfers, in der die Sachlage des beanstandeten Verstoßes möglichst detailliert dargelegt wird
    • gegebenenfalls unterzeichnete Aussagen verfügbarer Zeugen
    • im Falle von Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe: ärztliche Berichte oder Atteste, einschließlich körperlicher und psychologischer Beurteilungen, die den Vorwurf, dass Folter stattgefunden hat, untermauern könnten, ggf. Autopsieberichte, Fotos, allgemeine Informationen über die Lage im Land könnte sich als Folterpraxis im Land erweisen
  • ein Antrag auf einstweilige Maßnahmen bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Sache, wenn diese Maßnahmen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass dem Opfer im Laufe der Prüfung der Beschwerde durch die Vertragsorgane kein irreparabler Schaden entsteht; Zu den irreparablen Schäden zählen keine Schäden, die durch eine Geldprämie ausgeglichen werden können

  • die angeforderte Abhilfe (sofern zutreffend), zum Beispiel:
    • finanzielle Entschädigung für das Opfer oder seine Familie
    • ein neuer Versuch
    • Umwandlung eines Todesurteils
    • Entlassung aus dem Polizeigewahrsam
    • die Gesetzesänderung
    • Nichtzurückweisung
    • Untersuchung gemeldeter Folterfälle
    • Bestrafung von Personen, die für Folter und Misshandlung verantwortlich sind

Zu vermeidende Fallstricke


Gemeinsame Gründe für die Nichterfüllung vorläufiger Kriterien für die Registrierung und anschließende Prüfung der Petition:


  • Der Staat, der angeblich die Rechte des Klägers verletzt, ist kein Partei des entsprechenden Beschwerdeverfahrens (Optionalprotokoll zu CEDAW)
  • Der Vertragsstaat hat einen Vorbehalt zum betreffenden Vertrag eingelegt Dies führt dazu, dass die Petition nicht geprüft werden kann
  • die Beschwerde wird geprüft vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der Interamerikanischen Kommission oder dem Gerichtshof der Menschenrechte, der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte und Rechte des Volkes
  • Gegenstand der Petition, etwa die angeführten Rechtsverletzungen, fallen außerhalb des Geltungsbereichs des jeweiligen Vertrags
  • Die beanstandeten Ereignisse ereigneten sich vor dem Inkrafttreten von der entsprechende Vertrag oder die entsprechende Vertragsbestimmung (Optionalprotokoll zu CEDAW) für die betroffenen Staat
  • Inländische gerichtliche/administrative Rechtsbehelfe scheinen es nicht gegeben zu haben erschöpft, und es wurde nicht nachgewiesen, dass die Anwendung inländischer dass die Abhilfemaßnahmen unangemessen verlängert würden oder dass die Abhilfemaßnahmen anderweitig wären nicht verfügbar oder unwirksam
  • Die Vertragsorgane prüfen grundsätzlich keine Streitigkeiten zwischen Privatpersonen Einzelpersonen oder mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen, die von begangen wurden nicht-staatliche Beteiligte
  • Die individuelle Petition wurde von den mutmaßlichen Opfern nicht eingereicht selbst oder durch ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter oder wenn die Zustimmung des Opfer fehlt, Begründung für die Einreichung der Petition in Abwesenheit eine solche Einwilligung liegt nicht vor
  • Die Petition ist anonym
  • Die Petition enthält keine ausreichenden Angaben zum Sachverhalt der Fall und/oder wie die Rechte des mutmaßlichen Opfers gemäß dem entsprechenden Vertrag sind verletzt worden
  • Die Korrespondenz wurde in einer Sprache eingereicht, die keine Arbeitssprache ist Sprache des Sekretariats (Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Spanisch und Russisch)