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Katttiooefl

Haben der Aufsichtsrat, der Vorstand und einzelne Beamte Kautionen in Wertpapieren bestellt, so muß geprüft werden, ob die Titel gehörig hinterlegt und sichergestellt sind, ob der Coupondienst in Ordnung ist und ob die Kautionsbesteller auf besonderen Kautionskonti und nicht verquickt mit den Kontokorrentkonti Gutschrift erhalten haben, da sonst die Übersicht einerseits bezüglich der Kautionen und andererseits bezüglich des Kontokorrentverkehrs verloren geht. Dies muß durch die Führung von zwei getrennten Konten vermieden werden.