Die Betriebsonkostenkoeti
Bezüglich der Betriebsunkosten muß geprüft werden, in wieviele und welche Unterabteilungen das allgemeine Gewinn-
und Verlustkonto zerlegt ist, wie diese Unterkonti geführt, welche Unkosten darauf gebucht werden und in welcher Weise dieselben kontomäßig abschließen. Jeder Soll- und Haben¬posten muß auf seine Begründung hin abgewogen werden. Nur zu leicht können hier auf Soll Posten eingebracht werden, die auf Personenkonti belastet und von irgend jemand bezahlt werden sollten. Werden sie auf irgend ein Betriebskonto abgeschrieben, so sind sie dauernd aus dem Personenkonto gelöscht und dem Betrieb aufgebürdet, auf dessen Geschäftsresultat sie negativen Einfluß nehmen.
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