Die Kontokorrente
Ein jedes Konto, welches einem Geschäftsfreunde gegen¬über geführt wird, darf inhaltlich nur Rechtsgeschäfte ent¬halten. Hier gilt es, daß jeder gebuchte Posten auf seinem richtigen Platz (Soll oder Haben) steht. Denn jedem Geschäfts- 52
vorfall, der auf eine Geldleistung ausläuft, muß stets ein Rechts¬verhältnis (Vertrag) zwischen den beiden handelnden Parteien unterliegen, von denen die eine Partei die (aus dem Vertrage) verpflichtete oder Soll-Partei und die andere die (aus dem Vertrage) berechtigte oder Haben-Partei ist.
Werden generelle Debitoren- und Kreditorenkonti geführt, so hat man sich die Kontokorrentlisten vorlegen zu lassen, welche die Saldi der obengenannten beiden Konti spezialisieren. Diese Listen müssen
1. das Folio des Kontokorrentbuches,
2. die Namen der Konti-Inhaber,
3. die Summen der auf Soll und Haben gebuchten Posten,
4. den Saldo eines jeden einzelnen Kontokorrentkunden individuell angeben.
Die Kontokorrentlisten müssen einer eingehenden Durch« sicht an der Hand des Kontokorrentbuches unterzogen werden, wobei zu prüfen ist, ob keine fingierten Konti sich darauf befinden. Berüchtigte, im Debitorenkonto versteckte Rech* nungen sind: die Konti pro Diverse, die Syndikatskonti, die Partizipationskonti.
Wichtig ist, die Habenposten auf den Kontokorrenten mit dem Soll des Kassabuchs zu vergleichen, da oft Fälschungen dadurch begangen werden, daß eingegangene Zahlungen zwar auf dem Konto des Zahlers, nicht aber auch im Kassabuch auf Soll (Einnahme) gebucht werden.
Umgekehrt sind ausgebuchte Zahlungen im Haben des Kassabuchs, die auf Soll der Lieferantenkonti gebucht sein müssen, diesen Sollbuchungen gegenüberzustellen«
Den Belastungsbuchungen auf den Kundenkonti müssen die Ausgänge aus den Fakturen- und Lagerbüchern, den Gut¬schriften auf den Lieferantenkonti die Eingangsbuchungen in den Lagerbüchern gegenüberstehen. Im Zweifels- oder gar Verdachtsfalle sende man einen Kontoauszug an den Konto¬inhaber mit der Bitte, die Richtigkeit desselben bestätigen zu wollen.
Absolut zu verwerfen ist es, den Verkauf von Einlaßkarten bei Theater-Aktiengesellschaften, der Fahrscheine bei Straßen¬bahnen, des Gaskonsums bei Gasanstalten, der abgegebenen elektrischen Energie bei Elektrizitätswerken unmittelbar über
Betriebseinnahmekonto gehen zu lassen. Vielmehr ist für die Übernahme dieser Beträge zunächst das „Abonnentenkonto" (mit seinen dahinterstehenden namentlichen Listen) als Unter¬abteilung des Debitorenkontos (Buchung: „Abonnentenkonto an Betriebseinnahmen") zuständig. Erst von diesem Konto werden dann die bezüglichen Beträge bei deren Bezahlung durch das Kassakonto (Buchung: „Kassakonto an Abonnentenkonto“) ab¬gebucht Die Umgehung dieser Buchungsmethode durch un¬mittelbare Übernahme dieser Einnahmen auf Betriebskonto fällt in das Gebiet einer undurchsichtigen Buchführung, weil auf dem Betriebseinnahmekonto gar noch sehr viele andere Einnahme¬posten erscheinen, wodurch die regulär fließende monatliche Haupteinnahmequelle im Gemisch mit den vielen anderen Buchungen getrübt wird und nicht mehr in ihrer gesonderten Reinheit erscheint, während gerade dieser Posten auch vom Standpunkte des Vergleichsbildes im Wechsel der Monate eine gesonderte Behandlung im Sinne der oben angegebenen Buchungen erheischt
Uneinbringliche Forderungen dürfen nicht figurieren, son¬dern müssen von dem Saldo der Debitoren in Abzug gebracht werden. Um aber nicht zu warten, bis Verlust eintritt und diesen Verlust dann auf einmal über Gewinn- und Verlustkonto buchen zu müssen, wird ein Delcredere-Konto gebildet und diesem — gleichviel ob Verlust da ist oder nicht — zum Bücher¬abschluß jedes Jahr vorsorglich eine bestimmte Quote aus dem Reingewinn mittels der Buchung: Gewinn- und Verlustkonto an Delcredere-Konto überwiesen, aus welchem dann effektive Ver¬luste durch die Buchung: Delcredere-Konto an Debitorenkonto gedeckt werden können.
Ein besonderes Augenmerk richte man auf die Syndikats¬rechnungen, weil es sich hierbei gewöhnlich um Spekulations¬geschäfte handelt, sowie auf etwaige Privatkonti der Direktoren und Aufsichtsräte, da diese oft Ablagerungen von Geschäfts¬gewinnen und Ausbuchungen von Privatverlusten enthalten.
Oft werden das Debitoren- oder Kreditorenkonto dazu be¬nutzt oder besser mißbraucht, um dahinter Zinsen- und Waren¬ausfälle oder auch sonstige Verluste zu verstecken. Wird am Jahresschluß der im Saldo des betreffenden Verlustkontos dar¬gestellte Ausfall auf Kreditorenkontö übertragen, so wird dieses 54
Konto, welches ein Passivum bildet, um den Betrag des auf ihm lastenden Ausfalls gekürzt Geschieht die Abbuchung des Verlustes auf Soll des Debitorenkontos, so erscheint dieses Konto mit einem um den abgebuchten Verlustbetrag erhöhten Saldo in den Aktiven. So oder so, in beiden Fällen wird aus der Verschlechterung eine Bilanzverbesserung. Gewöhnlich wird das Manko auf ein Konto pro Diverse getragen, welches in der Debitorenliste zu den übrigen Debitoren hinzugesetzt wird und das dann in dem Saldo des Debitorenkontos aufgeht Vielleicht wird auch unter den Posten des Konto pro Diverse im Kontokorrentbuch das Manko mit seinem Betrage einge¬tragen; vergebens aber wird man nach einem Personen-Namen bei dem Eintrag suchen, der doch bei regulärem Verlauf der Sache der Buchung hinzugefügt sein müßte. Solche Fälschungen sind, je nachdem, vom Kassenführer leicht vorzunehmen, wo der Kassierer zugleich die Funktionen eines Buchhalters versieht; sie sind vom Vorstand leicht durchführbar, wenn der Buchhalter lediglich die Handelsbücher führt und mit der Vermögensab¬rechnung nichts zu tun hat da ihm dann die zu übertragenden Mankoposten diktiert werden können, ohne daß er eine Über¬sicht erhält wo seine Buchung schließlich ausmündet.
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