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Die AsfaalMM des Kassenbestaades

Die Aufnahme des Kassenbestandes muß immer impro- visu, plötzlich, unverhofft geschehen. Die einzelnen Geldsorten sind durch Nachzählen festzustellen, fremde Münzen zum Tages¬kurs umzurechnen, fällige Coupons, Vorschüsse, Postwertzeichen und Invalidenmarken, soweit diese Kategorien als Geld zählen, in den Barbestand aufzunehmen. Das Total der Baraufnahme muß genau mit dem Kassenbuchsaldo übereinstimmen. Mit diesem Saldo ist das Kassenbuch am Tage der Revision in den Seitentotalen abzuschließen. Unter diesem Abschluß hat der Revisor einen Vermerk mit Namensunterschrift und Datum an¬zubringen, in welchem die Übereinstimmung des Saldos mit dem vorgefundenen Barbestand bescheinigt wird.
Vor Feststellung des Kassenbuchsaldos ist zu untersuchen, ob sämtliche Ausgabenbelege bis zum Moment der Bestandsauf- nähme ausgebucht und sämtliche Eingänge und Ablieferungen zur Kasse eingebucht sind. Liegen Geldsummen frei, d. h. unge¬bucht, so muß die Einnahmebuchung sofort nachgeholt werden, denn solche Gelder lassen sich ohne weiteres dazu verwenden, um damit Defekte zu decken. Jeder Abzug auf voll ausgebuchte Zahlungen, sei es als Skonto, Entschädigung oder Arbeiterver¬sicherungsbeitrag, muß wieder in dem entsprechenden Kassa¬buche vereinnahmt sein. Ausgaben für Anschaffung von Inva¬liditätsversicherungsmarken müssen effektiv als Markenbestände nachgewiesen werden. Nicht geduldet darf werden, daß, wie dies zuweilen geschieht, Wechsel über das Kassakonto anstatt über Wechselkonto geführt werden. Ferner lenke man sein Augenmerk auf die Posten, die in Soll und Haben der Kasse periodisch unter einem bestimmten Konto zu erscheinen haben, und halte jeden nicht unter dem üblichen Kontotitel laufenden Posten an. Das gleiche gilt für Posten, die zwecks Verdeckung eines bestehenden Kassenmankos als „Verrechnungskonto“ in Haben erscheinen. Dieses Verrechnungskonto wird dann am Ende des Jahres durch Bilanzkonto geschlossen und dem gleichen Konto zu Beginn des neuen Jahres wieder vorgetragen, wo¬durch bewirkt ist, daß das Manko im . Kassabuch nicht ausge¬wiesen zu werden braucht. Um aber auch das lästige Ver¬rechnungskonto loszuwerden, läßt man einen fingierten Debitor als deus ex machina auftreten, der den Saldo des Verrechnungs¬kontos auf sein Soll übernimmt und ihn in den Aktiven der Bilanz an Stelle des fehlenden Geldes als Forderung ausweist.
Bei einem Bestände ausländischer Münzen muß darauf geachtet werden, ob dieselben im Sortenskontro mit dem rich¬tigen Tagesagio eingebucht stehen. Auch die diesbezüg¬lichen Ausgänge sind auf das angewandte Agio nachzuprüfen. Die Verbuchung höherer Ansätze im Eingang und niederer im Ausgang zwecks widerrechtlicher Aneignung der Agiodifferen¬zen hat im erstem Falle zu hohe Ausgabebuchungen, und im letztem Falle zu niedrige Einnahmebuchungen im Kassabuch zur Folge. Diese Manipulation aber läßt sich hier um so we¬niger auffallend durchführen, als das Münzenskontro gewöhn¬lich mit Gewinn abschließt und dieser den in der Sache stecken¬den Dolus nicht so leicht erkennen läßt.