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3.7 Ertrag

Der Sukzessionsvertrag Asarhaddons aus dem Jahr 672 spielt in der vergleichenden Forschung auf dem Gebiet der Bundestheologie eine eminent wichtige Rolle. Er ist der einzige Vertragstext, der als direkte Vorlage für einschlägige bundestheologische Texte gehandelt wird. Um beurteilen zu können, inwiefern derartige Abhängigkeitsthesen ihre Berechtigung haben, war eingangs eine Verortung des EST innerhalb der neuassyrischen Vereidigungspraxis gefordert worden. Der EST ist der Urkundenform nach kein Treueid, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag, der namentlich genannte östliche Vasallen, deren Untertanen möglicherweise in einem Arbeitskommando (pirru) oder der assyrischen Armee ('uradu) (in der Nähe Assurbanipals?) Dienst taten, auf den Kronprinzen vereidigte. Abgesehen von einigen wenigen situations- und adressatenbezogenen Eigenheiten entspricht der Vertrag sowohl bezüglich der einzelnen Formelemente als auch phraseologisch weitgehend den anderen überlieferten neuassyrischen (internen und externen) Vertragstexten, obgleich diese im Gegensatz zum EST in keinem Fall vollständig und im (gesiegelten) Original erhalten sind. Insbesondere die Grundgebote des Schutzes, der Loyalität und der Information teilt der EST (zum Teil wortwörtlich) mit den anderen neuassyrischen Vereidigungstafeln. Da die auffälligsten Eigenschaften des EST (Tafelgröße, Beschriftung der Tafeln, Siegelung etc.) aller Wahrscheinlichkeit nach seinem einzigartigen Erhaltungszustand und somit dem Überlieferungszufall geschuldet sind, kann der Vertrag - speziell im Hinblick auf die grundlegenden Loyalitätsbestimmungen - als ein typischer Repräsentant der neuassyrischen Vertragsrechtstradition betrachtet werden. Die Beobachtung, dass sich im Bereich der Flüche westliche bzw. aramäische Einflüsse identifizieren lassen (Gattung der Vergleichsflüche), ist für die Verhältnisbestimmung zwischen der Fluchsequenz des EST und den Flüchen in Dtn 28 (s. Kap. III 2.3) noch einmal von Interesse.