Hinweise für den Benutzer
Weil in der Geschichte des Papsttums auf weiten Strecken keine völlig eindeutige, allgemeine Übereinstimmung darüber bestand, unter welchen Umständen die Wahl und Weihe des Bischofs von Rom (auch dessen Absetzung oder Amtsverlust) gültig seien, muß darauf verzichtet werden, die Zahl der zweifelsfreirechtmäßigen Päpste festzulegen. Bei manchen Namen muß offen bleiben, ob sie den Päpsten oder Gegenpäpsten oder auch keiner der beiden Kategorien zuzurechnen sind. Die mit bezeichneten Namen sind unter Berücksichtigung der genannten Unsicherheiten nicht als rechtmäßige, anerkannte Bischöfe von Rom zu betrachten. Die Angaben unmittelbar nach den Namen bezeichnen die Regierungszeiten. Für die Erklärung kirchengeschichtlicher Fachbegriffe sei der Benutzer auf das Kleine Lexikon der Kriche
von Manfred Heim (C. H. Beck, 1988) verwiesen.
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