Artikel 3
Die Vertragsstaaten dieses Pakts verpflichten sich, das gleiche Recht von Männern und Frauen auf den Genuss aller in diesem Pakt festgelegten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sicherzustellen.
Die Vertragsstaaten dieses Pakts verpflichten sich, das gleiche Recht von Männern und Frauen auf den Genuss aller in diesem Pakt festgelegten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sicherzustellen.
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