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Artikel 31

1. Dieser Pakt, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Text gleichermaßen authentisch ist, wird in den Archiven der Vereinten Nationen hinterlegt.
2. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen übermittelt allen in Artikel 26 genannten Staaten beglaubigte Abschriften dieses Paktes.