Die Vertragsstaaten dieses Pakts erkennen das Recht auf Arbeit an, das das Recht jedes Einzelnen auf die Möglichkeit einschließt, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu bestreiten, die er frei wählt oder annimmt, und werden geeignete Maßnahmen ergreifen, um dieses Recht zu schützen.
Zu den Schritten, die ein Vertragsstaat dieses Pakts unternehmen muss, um die volle Verwirklichung dieses Rechts zu erreichen, gehören technische und berufliche Beratungs- und Ausbildungsprogramme, Richtlinien und Techniken, um eine stetige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung sowie eine vollständige und produktive Beschäftigung unter bestimmten Bedingungen zu erreichen Wahrung der grundlegenden politischen und wirtschaftlichen Freiheiten des Einzelnen.
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