Artikel 24
Nichts in diesem Pakt darf so ausgelegt werden, dass es die Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen und der Satzungen der Sonderorganisationen beeinträchtigt, die die jeweiligen Verantwortlichkeiten der verschiedenen Organe der Vereinten Nationen und der Sonderorganisationen in Bezug auf die betreffenden Angelegenheiten festlegen werden in diesem Pakt behandelt.
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