Artikel 18
Im Rahmen seiner Zuständigkeiten gemäß der Charta der Vereinten Nationen im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten kann der Wirtschafts- und Sozialrat mit den Sonderorganisationen Vereinbarungen darüber treffen, dass diese ihm über die bei der Einhaltung der Charta erzielten Fortschritte Bericht erstatten Bestimmungen dieses Pakts, die in ihren Tätigkeitsbereich fallen. Diese Berichte können Einzelheiten zu Entscheidungen und Empfehlungen zu dieser Umsetzung enthalten, die von ihren zuständigen Organen angenommen wurden.
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